Lärmbelästigung durch Veran­staltungen: Gesetze und Urteile

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 5. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Straßenumzüge, Open-Air-Veranstaltungen und andere Kulturevents unter freiem Himmel erfreuen sich großer Beliebtheit. Anderen hingegen sind sie aufgrund des damit verbundenen Lärms eher ein Dorn im Auge. Dieser Ratgeber wirft einen Blick auf die Rechtslage und befasst sich mit der Frage: Müssen betroffene Anwohner jede Lärmbelästigung durch Veranstaltungen dulden oder haben sie ein Recht auf Ruhe?
Welche Lärmbelästigung durch Veranstaltungen müssen Anwohner hinnehmen?
Welche Lärmbelästigung durch Veranstaltungen müssen Anwohner hinnehmen?

Bei Kultur- und Musikfreunden ist die Vorfreude groß, wenn wieder ein musikalisches Highlight kurz bevor steht. Volks- und Straßenfeste, Umzüge wie der CSD und die Love Parade, aber auch Open Air Konzerte und andere Veranstaltungen unter freiem Himmel locken zahlreiche Besucher an.

Doch des einen Freud ist bekanntlich des anderen Leid. Anwohner klagen immer wieder über Lärmbelästigung durch Veranstaltungen. Müssen sie laute Musik und anderen Lärm in Kauf nehmen?

FAQ: Lärmbelästigung durch Veran­staltungen

Welche Gesetze gilt es zur Vermeidung einer Lärmbelästigung bei Veranstaltungen zu beachten?

Von Bedeutung sind unter anderem das Bundes- sowie die jeweiligen
Landesimmissionsschutzgesetze. Aber auch noch weitere Vorschirften können eine Rolle spielen. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Regelwerke.

Ab wann stellt eine Veranstaltung eine Lärmbelästigung dar?

Eine Lärmbelästigung liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn die geltenden Immissionswerte überschritten werden. Welche Werte bei Veranstaltungen nicht überschritten werden sollten, lesen Sie hier.

Ist eine Überschreitung der Grenzwerte gestattet?

Der Gesetzgeber sieht für sogenannte seltene Störereignisse, also Veranstaltungen, die maximal 10-mal pro Kalenderjahr stattfinden eine Sonderregelung vor. So müssen Anwohner ggf. die Lärmbelästigung bei Volks- und Gemeindefesten sowie traditionellen Umzügen hinnehmen.

Wie wird die Lärmbelästigung durch Veranstaltungen gesetzlich geregelt?

Die Rechtslage zu öffentlichen Veranstaltungen und dem damit verbundenen Lärm gestaltet sich nicht ganz so einfach. Einerseits liegt das daran, dass Rechtsfragen hierzu in verschiedenen Gesetzen geregelt sind. Andererseits gelten auch die jeweiligen Landesimmissionsschutzgesetze der Bundesländer, sodass die Rechtslage zur Belästigung durch Veranstaltungslärm von Land zu Land unterschiedlich ausfallen kann.

Zur Vermeidung einer übermäßigen Lärmbelästigung durch die Veranstaltung müssen Veranstalter bzw. die verantwortlichen Ausrichter unter anderem folgenden Gesetze und Regelungen einhalten:

  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG)
  • Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) der Bundesländer, die auf dem BImSchG aufbauen
  • Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Freizeitlärm-Richtlinie
  • LAI-Hinweise zur Auslegung der TA-Lärm

Bei Verstößen gegen die immissionsschutzrechtliche Verbote oder gegen eine Genehmigungspflicht einer Veranstaltung droht ein Bußgeldbescheid mit empfindlichen Geldbußen.

Zur weiteren Orientierung, welche Lärmbelästigung durch Veranstaltungen zulässig ist, kann auch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts im jeweiligen Bundesland herangezogen werden.

Urteil des Bundesgerichtshofs zu Lärm auf einem Rockkonzert

Auch der BGH beschäftigte sich bereits mit der Lärmbelästigung durch Veranstaltungen.
Auch der BGH beschäftigte sich bereits mit der Lärmbelästigung durch Veranstaltungen.

Aufgrund der unterschiedlichen Länder­regelungen ist es sinnvoll, sich auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu richten.

Bereits im Jahre 2003 befasste sich der BGH mit der Frage, welche Lärmbelästigung durch eine Veranstaltung für Nachbarn noch zumutbar ist (BGH, Urteil v. 26. 09. 2003, Az.: V ZR 41/03).

In dem zu klärenden Fall klagten Betroffene insbesondere gegen Musik auf einem Rockkonzert, welches im Rahmen eines alljährlich ausgerichteten Sommerfests eines Sportvereins stattfand.

Doch der BGH urteilte, dass Anwohner Lärmbelästigungen durch Veranstaltungen hinnehmen müssen, wenn diese für eine Gemeinde oder Stadt eine besondere Bedeutung hat oder nur einmal jährlich stattfinde. Dies gilt nach dem besagten Urteil auch, wenn der Lärm nach 22:00 Uhr über die Richtwerte der sogenannten LAI-Hinweise zur Auslegung der TA-Lärm hinausgehe.

Für sogenannte seltene Störereignisse, sprich für Veranstaltungen, die an zehn oder weniger Tagen oder Nächten pro Kalenderjahr abgehalten werden, können nach diesen LAI-Hinweisen höhere Richtwerte für Lärmimmissionen vorgesehen werden. Diese Richtwerte geben den Richtern jedoch nur eine Orientierung und sind keine starre Vorgabe für die Rechtsprechung.

Wenn ein Event nur einmal jährlich stattfinde und außerdem besonders bedeutungsvoll sei, dürfe der Lärmpegel nach Auffassung des BGH auch einmal höher ausfallen. Die Lärmbelästigung durch diese Veranstaltung müsse toleriert werden.

Vor allem Volksfeste, Gemeindefeste, traditionelle Umzüge sowie ähnliche Ereignisse würden zum gemeindlichen und städtischen Leben gehören und seien allgemein akzeptiert. Ihre besondere Bedeutung rühre vor allem daher, dass sie den Zusammenhalt und die Identität der Gemeinschaft stärken würden.


Üblicherweise würden gerade solche Feste in Wohngebieten stattfinden. Aus diesem Grund dürfe von ihnen im Einzelfall auch nachts nach 22:00 Uhr eine richtwert­überschreitende Ruhestörung ausgehen.

Eine Lärmbelästigung durch Veranstaltungen nach Mitternacht liegt vor, wenn 55 dB (A) überschritten werden.
Eine Lärmbelästigung durch Veranstaltungen nach Mitternacht liegt vor, wenn 55 dB (A) überschritten werden.

Dies gelte jedoch aus Gründen der Rücksichtnahme und des Schutzes der Nachtruhe in der Regel nur bis Mitternacht.

In dem zugrunde liegenden Fall seien die Kläger verpflichtet, bis Mitternacht Lärmimmissionen hinzu­nehmen, die sonst nur tagsüber zulässig seien. Hier liegt der Beurteilungspegel bei 70 dB (A).

Nach Mitternacht sei von den Veranstaltern jedoch der für seltene Störereignisse geltende Grenzwert von maximal 55 dB (A) einzuhalten.

Lärmbelästigung durch eine Veran­staltung: Wie laut darf es werden?

Wie laut es im Einzelfall werden darf, hängt auch vom Zeitpunkt der Veranstaltung ab. Als Orientierung dienen folgende Richtwerte:

  • tagsüber – außerhalb der Ruhezeit: nicht mehr als 70 Dezibel (Abkürzung: dB (A))
  • tagsüber – innerhalb der Ruhezeit: nicht mehr als 65 dB (A)
  • nachts: 55 dB (A)

Zum Vergleich: Die Lautstärke eines normalen Gespräch liegt bei 40 – 60 Dezibel

Die Veranstaltungslärm-Verordnung des Landes Berlin sieht leicht abweichende Werte vor, um Veranstaltungen als nicht störend einzustufen. Sie unterscheidet hierfür auch nach dem Gebiet, in welchem das Event stattfindet (z. B. Industrie-, Gewerbe-, Wohn-, Kurgebiet).

Für die Einhaltung der Grenzwerte und für die Vermeidung einer unzumutbaren Lärmbelästigung durch die Veranstaltung ist in erster Linie der Veranstalter verantwortlich und nicht etwa der Vermieter der Anwohner.

Das Ordnungsamt kann ebenfalls Ansprechpartner sein, wenn es zu unzumutbaren Lärmbelästigungen kommt. Nachts können sich betroffene Anwohner und Mieter auch an die Polizei wenden. Bei andauernden oder regelmäßig wiederkehrenden Belästigungen kann die Beratung durch einen Anwalt sinnvoll sein.

Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Franziska ist seit 2017 Mitglied der Redaktion von bussgeldkatalog.net. In ihren Textbeiträgen befasst sie sich vor allem mit Fragen des allgemeinen Ordnungswidrigkeitenrechts.

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Kommentare

  1. Mirco sagt:

    Wie sieht es mit Weihnachtmarkt aus … ein Event das einmal im Jahr stattfindet über einen sehr sehr langen Zeitraum ??? Ich wohne gleich danehmen. Gibt es dort Einschränkungen unter der Woche und Wochenende ???

  2. Margot sagt:

    Wir wohnen in Kelkheim im Taunus und werden an der Waldwiese durch Tennisplatz, Handballverein und Schule Tag ein Tag aus mit Lärm belästigt. Jeder sieht nur sich selbst und seinen Spaß, Rücksichtnahme – Fehlanzeige. Angeblich müssen Kinder und Sporttreibende sich generell durchgehend mit Kreischen und lauter Musik austoben. Mir wurde gestern gesagt, es entspräche den neuen wiss. Methoden, dass man bei lauter Musik Handballtraining macht… Ohne Worte…Ich finde es erbärmlich, dass keiner mehr den anderen sehen möchte. Wie werden unsere Kinder hier erzogen???

  3. Stefan sagt:

    Ich kann mich dem leider nur anschließen. Wohne in Hasselt – Bedburg-Hau. Ob Kirmes, Oktoberfest oder sonstiges, es wird immer ein Grund gefunden sich lautstark zu besaufen. Meistens verantwortlich dafür ist der hiesige Schützenverein, welcher offenbar von Gesetzen entbunden wurde und sich heraus nimmt, worauf es gerade gelüstet. Und sei es nur, dass irgendwo ein Blatt vom Baum gefallen ist. Dann wird daraus gleich eine öffentliche Veranstaltung gemacht. Dabei hatte man ein gute Lösung gehabt, welche jahrelang funktioniert hat. Die Veranstaltungen wurden im Industriegebiet abgehalten und das war in Ordnung. Aber da man ja nicht die paar Meter besoffen nach Hause laufen kann, wurde zum Beispiel die dreitägige Kirmes inmitten des Dorfes zurück verlegt. Da dröhnt nun bis weit nach Mitternacht der extreme Bass. Weder der Bürgermeister, noch das Ordnungsamt reagiert auf Anschrift. Ich kann nur hoffen, dass mal in Sachen Lärmschutz eine gesetzliche Novelle kommt. Das Lärm krank macht, ist hinreichend mit Studien belegt. Und es soll wohl tatsächlich auch Menschen geben, die am Wochenende arbeiten gehen müssen. Aber selbst daran wird sich nicht gehalten. Es findet auch schon mal unter der Woche eine Veranstaltung statt, meistens private. Aber auch da wird man nur als Querulant vom Ordnungsamt abgestempelt. Wenn man überhaupt eine Antwort bekommt, werden einem nur Gesetze um die Ohren gehauen, womit man als Laie ersteinmal nichts anfangen kann. Da brauch man dann schon rechtliche Beratung. Auch hier gibt es viele Anwohner, die davon genervt sind. Aber nur wenige sind bereit es zu melden. Es wird schnell schlecht über die Beschwerdeführer geredet. Aber vielleicht mußman das einfach alles laufen lassen, bis es so schlimm wird, dass der Bürgermeister oder einer vom Ordnungsamt sich gestört fühlt und dann doch mal reagiert.

  4. Chris sagt:

    Ich wohne in einem Haus wo unten ein Biergarten ist. Der neue Pächter hat in der Woche von etwa 12 Uhr bis 0.00 Uhr Musik (oft auch ziemlich laut) und am Wochenende von vor 10 Uhr bis 0.00 Uhr. Das sind täglich zwischen 12 bis 14 Stunden. Ist das erlaubt? Direkt daneben sind Freizeitangebote. Auch da kommt es vor, dass es bis nach 1 Uhr sehr laut ist und Luftlinie ca. 400 m ist noch ein Restaurant das Partys mit lauter Musik macht von der wir aber nur die Bässe hören. Muss man das so einfach hinnehmen?

  5. Michael sagt:

    @Reiner

    Das kann ich nur bestätigen. In Sehnde findet das Bergfest statt. Anstatt das die Lautspreche weg von Sehnde gerichtet sind. Sind sie nach Sehnde ausgerichtet und nach 0:00 Uhr wurde sogar die Musik lauter gestellt.

    Das Problem ist. Das die Veranstaltung von der Stadt Sehnde ausgeht und somit keine Möglichkeit gibt, dagegen vorzugehen. Außer man versucht es vor Gericht auszutragen.

    Es spricht je nichts dagegen, das sie weiter feiern. Dann sollte die Musik, vor allem der Bass leiser gestellt werden.

  6. thomas sagt:

    In unserem 3500 Seelen Dorf ist auch richtig oft Lärm. 200 m entfernt auf dem Zehnthofplatz finden alle möglichen „Events“ statt, die eines verbindet:
    Riesen Boxen und Krach². Gerne auch mal bis nach 2:00 früh. Sind die alle taub? Nachdem ich bei einem „Singen in den Mai“ um halb 3 in der früh gebeten hatte, die „Musik“ leiser zu drehen, haben die , sobald ich um die Ecke verschwunden war mit Benzin Kettensägen Holz klein gemacht. Da habe ich dann die nächste besetzte Polizeiwache in dem Nachbarstädtchen angerufen. Die wollten erst nix machen, kamen dann 20 Minuten später aber doch und danach war tatsächlich Ruhe. Hat im Prinzip aber nichts verbessert. Speziell an Wochenenden in der warmen Jahreszeit ists hier oft immer noch nervend laut, mit oder ohne offizielle Events.

  7. LadyDi sagt:

    Bei uns finden diese Open Air Partys ab 22 Uhr noch bis zum ersten Septemberwochenende statt. Aber am Freitag findet hier eine „Open End Party“ in der Location statt. Davor graut es mir richtig. Zumal hier dann immer lauthals betrunkene Menschen herumgröhlen und das eigentlich nicht im Sinne der Stadt sein kann. Ja die arbeitende Bevölkerung und die Kinder sind die leidtragenden. Ich weiß schon gar nicht mehr wo ich noch hinziehen kann…

  8. Reiner sagt:

    Nicht nur in großen, auch in kleinen Städten ist man nicht mehr sicher. Vorgeschobene Enzgärten-Fördervereine dürfen bis spät in die Nacht Radau machen. Auf die Einwohner wird keinerlei Rücksicht genommen. Obwohl ein Konzert-Spezialist ein Lösung schon vorgeschlagen hat, kümmert das niemand. Die leidtragenden sind wir Anwohner, die arbeiten müssen, und das Fenster nachts nicht aufmachen können. Name des Städtchens: Mühlacker.

  9. Marina sagt:

    Hier in Mannheim (Neckarstadt) müssen die Anwohner fast jeden 2. Abend die größtenteils sehr laute und schreckliche Live-Musik am Alten Messplatz ertragen.
    Ein Verein namens „Alter“ organisiert diese Konzerte, die kostenlos stattfinden können, da der Laden extrem von der Stadt subventioniert wird.
    Alles recht und schön, aber es gibt auch noch viele andere Menschen außer der Jugend, die abends ihre Ruhe haben möchten. Leider wird darauf absolut keine Rücksicht genommen. Ein paar Konzerte im Jahr – kein Problem, aber mehrere in der Woche und natürlich am Wochenende ist einfach eine Unverschämtheit!
    Das Problem ist, dass die Anwohner an den Tagen, an denen der oben genannte Verein keine Live-Musik spielt, von der sich gegenüber befindenden Alten Feuerwache mit Sommer-Open-Air-Konzerten beschallt wird.
    Es gibt also kein Entkommen und man hat das Gefühlt, aus seiner Wohnung gedrängt zu werden. Leider beschweren sich auch zu wenige Leute bei der Stadt und somit passiert nichts. Es macht einen wirklich krank.

  10. Grimm sagt:

    Nicht nur in der Stadt ist es so.
    Wir wohnen in einem Dorf mit ca. 400 Einwohnern und 100 m vom Dorfgemeinschaftshaus entfernt und es ist, ob privat oder Öffentliche Veranstaltung laute Musik (ohne das Gebrüll, Gegröhle und Geschrei) bis spät in die Nacht bzw. früher Morgen. Und das nicht nur in den Halleninnenräume mit weitgeöffneten Fenstern, sondern auch im Hof der DGH. Dazwischen liegt der dörfliche Fussballplatz und grundsätzlich wird gerade nach Freitagabend oder Samstag-Spielen die Musik von Stunde zu Stunde lauter gedreht.
    Mit den feiernden Menschen kann man nicht sprechen, wollen nicht zuhören oder machen danach noch alles viel lauter. Oder anderes Beispiel: öffentliches Fest – Live-Band- diese hören um halb zwei in der Nacht auf – 10 Minuten später wird die Musikanlage im DGH auf volle Lautstärke angemacht.
    Beschwerde an Gemeinde wird zwar erhört, aber etwas dagegen getan wird nicht. Und Polizei haben keine Zeit in unserem 30 km entfernten Ort zu fahren, da in ihrer näheren Umgebung genug zu tun gibt. Wir können immer wieder uns beschweren, dementsprechend ist auch unser Ruf im Ort. Und die anderen Nachbarn halten lieber den Mund, um im dörflichen Ansehen nicht schlecht dazustehen.

  11. Lärmgeschädigt sagt:

    Ich wohne auf dem Land! Und kann zwischen zwei Orten pendeln und fühle mich nirgends mehr wohl. Der Lärm macht mich krank. Am schlimmsten ist der Bass und irgendwo ist immer eine Party, bis teilweise zwei oder sogar vier Uhr letzte Nacht. Ich bin total müde. Fenster kann man nicht öffnen, etc. Im Sommer eine Katastrophe. Auf der Terrasse gemütlich sitzen Fehlanzeige. In dem einem Ort ist ein Schullandheim das die Räumlichkeiten am Wochenende als Partybutze vermietet. Und vorher von Spendengeldern der Steuerzahler die Bude ordentlich aufpoliert. So kann man eine schöne ruhige Landlage auch kaputt machen. Ich wünschte mir, dass das Krankmachen durch Lärm mehr Beachtung und Einhaltung der Regeln findet, aber leider wird das Thema noch zu sehr belächelt.

  12. Kathi sagt:

    @Heiner:
    Ich bin in einer ähnlichen Situation, ich wohne direkt neben einem Sportplatz inkl. Vereinsheim + dem Alkohol zugeneignten Nachbarn, die gern bis 5 Uhr Morgens RambaZamba machen. Übrigens ebenfalls in Bayern. Das Sportheim wird für diverse Feierlichkeiten vermietet, somit ist andauernd Betrieb und in seltenen Momenten, in denen dort nichts los ist, drehen die Nachbarn ab und beschallen die Umgebung mit Ballermann-Hits inkl. lauthalsem Mitgrölen bis in die Morgenstunden.
    Ich habe schon sämtliche Maßnahmen durch, von Ansprechen der Verursacher (das ist Nachts um 3 Uhr besonders lustig, nachdem man keinen Schlaf gefunden hat), bis hin zum Rufen der Polizei, die aber noch nie! gekommen ist, weil immer irgendwas anderes wichtiger war. In einer Nacht war es so heftig, das ich dort 3x angerufen habe, aber gekommen sind sie trotzdem nicht. Das war das dritte Wochenende in Folge, als permanent Party gemacht wurde und ich war mit den Nerven echt am Ende.
    Letztendlich kann man nur mit den Organisatoren bzw. Veranstaltern sprechen und um Rücksichtnahme bitten, allerdings würde ich mir davon auch nicht besonders viel versprechen. Falls du besonders ambitioniert bist, kannst du dir ein Lärmmessgerät zulegen, regelmäßig ein Lärmprotokoll erstellen und dann den Rechtsweg gegen die Gemeinde einlegen, aber wenn du dort weiter wohnen möchtest, würde ich mir das zweimal überlegen.
    Wer es wagt, dem feierwütigen Spaßvolk Schranken zu setzen, der hat verloren. Immerhin durfte 2 Jahre nicht gefeiert werden, das muss jetzt alles nachgeholt werden.
    Vor Corona war die Situation allerdings auch nicht anders, da fand man halt andere Ausreden.
    Auch jetzt liege ich wieder wach, weil wieder eine Veranstaltung war, die jetzt erst beendet wurde. Besonders schön ist, dass sich die Jugendlichen nun auch noch tragbare Boxen umschnallen (die Teile sind so groß wie Oberkörper) um den Heimweg akustisch entsprechend zu begleiten. Ich könnte verzweifeln….

  13. Heiner sagt:

    Das mit Stadt und Land stimmt nicht! Wir sind vor einem Jahr aus einem belebten Kurort in ein 200-Seelendorf gezogen, beides in Bayern. Störendes Gewerbe ist hier strikt verboten, bis auf eine Schreinerwerkstatt. Dort gibt es allerdings einen Sportverein, der fast jedes Wochenende auf dem Gelände gegenüber von unserem Haus Rockkonzerte, Open-Air-Veranstaltungen, Sportfeste und private Feiern durchführt.
    Kann mir einer Tips geben, wie wir dagegen vorgehen können?

  14. Kreuz sagt:

    „Wenn ihr in eine Stadt zieht oder da bleibt, wisst ihr doch, dass es manchmal laut wird.“ (Arnaid, 07.06.22)
    Eine Stadt ist ein Wohnort. Das ist primär und nicht die Belustigung von Leuten auf Kosten anderer.

  15. Mitsch sagt:

    Man kann das Einhalten der gesetzlichen Grenzwerte durch eine Feststellungsklage gegen den Veranstalter und die Ordnungsbehörde erzwingen. Das es auch anders geht als oben beschrieben zeigt sich in Bayern. Dort werden die gesetzlichen Ruhezeiten strickt eingehalten. Ab 22.00 Uhr ist Schluss, selbst bei Festen innerhalb einer Ortslage. Die Polizei ist vielerorts nur sekundär zuständig, da primär die Orndungsbehörden zuständig sind. Leider sind diese zu Zeiten der Störungen nicht mehr im Dienst und dann muss die Polizei herhalten. Erklärend, dass diese wenig Lust haben, den anderen Behörden ihre Arbeit abzuarbeiten. Aber sie sind dazu verpflichtet. Ich würde, falls sich die Polizei weigert zu helfen, in ein Hotel ziehen und die Polizeibehörde auf die Kosten verklagen.

  16. Anaid sagt:

    Wenn ihr in eine Stadt zieht oder da bleibt, wisst ihr doch, dass es manchmal laut wird. Dafür ist es eine Stadt und nicht auf dem Land. Macht euch mal locker! Die arbeitende Bevölkerung feiert soweit ich weiß auch. Und Beispiel Waschhaus: die machen ein hervorragendes Programm. Da solltet ihr Potsdamer stolz drauf sein. Kultur will gehört werden! Die mussten jetzt lange genug leise sein.

  17. Gabi sagt:

    Auch wir werden 2022 wieder beschallt. Gemeint ist das Fest in Karrlsruhe . 500 Meter entfernt hört man 3 Bühnen gleichzeitig. Die umliegenden Krankenhäuser und Altenheime kommen auch in diesen Genuss. Das Fest hat eine derart starke Lobby da kommen Anwohner bis jetzt nicht gegen an. Events in dieser Größe sollten in andere Regionen gelegt werden. Ich hatte bei diesem Lärm eine Sterbebegleitung im Krankenhaus. Ein Horror! Heutzutage spricht man von einer Verrohung. Kein Wunder, wenn nicht mal eine Stadt Anstand hat.

  18. Ralle sagt:

    Auch ich wohne in der Kulturhaupstadt und habe mit dem selben Problem zu kämpfen,die Polizei sagt sie können nichts machen, das Umweltamt sucht nach rechtlich sicheren Lösungen(?) u.s.w. Aber wir sind ja die einzigen (laut Umweltamt), die sich beschweren

  19. LadyDi sagt:

    Hier gibts auch seit Beginn der Corona Pandemie mitten im Wohngebiet eine tolle Spinnerei die als open air Location dient. Freitag, Samstag, Sonntag. Beginn 22 Uhr bis 03-06 Uhr (teilweise sehr variable). Ich weiß nicht wie lange ich das noch ertrage. Manchmal feiern sie ohne das man was mitbekommt. Meist wird aber gegen 23-00 Uhr die Musik richtig schön lautgestellt. Die Polizei tut nichts. Die Stadt auch nicht. Sind ja Kulturhauptstadt. Schlaf wird überbewertet. Wir müssen trotz hohem Durchschnittsalter „hipp“ sein. Und jung. Dazu gehört halt ausschließlich Musik, durchfeiern, saufen… shit happens. Ich hab übrigens hier schon länger gewohnt und solche Feiern fanden seit 2018 statt. Damals nur selten (alle 4 Wochen mal). Mittlerweile wie gesagt Fr, Sa, So manchmal sogar auch noch inkl. Do. Die Location ist 7km entfernt… sagt das nicht schon alles? Ich hoffe auf baldiges schlechtes Wetter.

  20. Hans sagt:

    Hallo, in Potsdam ist es auch so. Jedes Wochenende ein Open Air Event, teilweise bis in die Morgenstunden 06:00 Uhr. Das Waschhaus wird vom Träger – hier Stadt Potsdam –
    geschützt. Das Ordnungsamt reagiert nicht. Die Polizei ebenso nicht. Der Wohnwert in Potsdam sinkt permanent, da diese Veranstaltungen mitten in der Stadt ohne Rücksicht auf Verluste durchgeführt werden. Von Brauchtum kann keine Rede sein. das ist blanker Kommerz.

  21. Thomas sagt:

    Du bist doch dort hingezogen und hättest es vorher wissen können, also allgemein akzeptiert und „sämtliche Grenzwerte und Uhrzeiten überschreiten“ überschreiten stimmt nicht, wohl nach 2 Sätzen aufgehört zu lesen. Nach 24 Uhr max. 55dB.

  22. Schnell sagt:

    Man könnte nur noch kotzen. Wenn der DJ sich selbst und alle anderen genug angeheizt hat, spielen Richtwerte und Gesetze keine Rolle mehr. Selbst auf der Polizeiwache ( Luftlinie 6 km) ist der Radau noch zu hören. Die Gesetzeslage ist dermaßen windelweich das man gar keine Chance hat dagegen vorzugehen.

  23. Bräuer sagt:

    Seit Jahren gibt es in meiner unmittelbaren ein Openairkino. Es beginnt immer Anfang August je endet dann Anfang September. Jede Woche 4 Abende Kino und zusätzlich noch Live Musik. Die Veranstaltungen finden in einem Innenhof statt. Auf seinem Balkon hat man das Gefühl „man sitzt in einem Trichter“. Entweder erträgt man den Lärm auf seinem Balkon oder man macht die Fenster dicht und sitzt in der warmen Wohnung.
    Im Grunde kann man nur umziehen.

  24. Anonym sagt:

    Das sehe ich ganz genau so!
    Auch hier ist im Sommer pro Woche mindestens eine Party oder offizielle Veranstaltung zu hören. Auch mal 3-4 aufeinander folgende Tage. Besonders schön ist das, wenn es richtig heiß ist und man wegen dem Lärm nicht lüften kann wenn es dunkel ist! Schlafen ist dann also auch mit Ohrpax Fehlanzeige!

  25. Lemmer sagt:

    Toll, wenn es an meinem Wohnort zig jährliche Veranstaltungen gibt, dann dürfen die alle – weil ja nur jährlich stattfindend – sämtliche Grenzwerte und Uhrzeiten überschreiten. Lärmbelästigung durch solche jährlichen Events findet auf diese Weise im Sommer dann zeitweise an aufeinander folgenden Wochenenden und mehrere Tage pro Wochenende statt, oft darüber hinaus, so dass die arbeitende Bevölkerung ihren Schlaf nicht einmal an Werktagen bekommt. Also muss ich mir meinen Wohnort danach aussuchen, wo es am wenigsten sog. „Events“ gibt, und dort meine Steuern zahlen? Nur weil sich Städte „Wichtigkeit“ erarbeiten wollen, indem sie „Events“ stattfinden lassen, muss die arbeitende Bevölkerung auswärts wohnen und pendeln zum Arbeiten, falls sie gelegentlich in Ruhe in ihrem Garten sitzen möchten? Wann wird endlich die erste Stadt ausgezeichnet, weil es dort besonders leise ist?

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