
Bei Kultur- und Musikfreunden ist die Vorfreude groß, wenn wieder ein musikalisches Highlight kurz bevor steht. Volks- und Straßenfeste, Umzüge wie der CSD und die Love Parade, aber auch Open Air Konzerte und andere Veranstaltungen unter freiem Himmel locken zahlreiche Besucher an.
Doch des einen Freud ist bekanntlich des anderen Leid. Anwohner klagen immer wieder über Lärmbelästigung durch Veranstaltungen. Müssen sie laute Musik und anderen Lärm in Kauf nehmen?
FAQ: Lärmbelästigung durch Veranstaltungen
Von Bedeutung sind unter anderem das Bundes- sowie die jeweiligen
Landesimmissionsschutzgesetze. Aber auch noch weitere Vorschirften können eine Rolle spielen. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Regelwerke.
Eine Lärmbelästigung liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn die geltenden Immissionswerte überschritten werden. Welche Werte bei Veranstaltungen nicht überschritten werden sollten, lesen Sie hier.
Der Gesetzgeber sieht für sogenannte seltene Störereignisse, also Veranstaltungen, die maximal 10-mal pro Kalenderjahr stattfinden eine Sonderregelung vor. So müssen Anwohner ggf. die Lärmbelästigung bei Volks- und Gemeindefesten sowie traditionellen Umzügen hinnehmen.
Wie wird die Lärmbelästigung durch Veranstaltungen gesetzlich geregelt?
Die Rechtslage zu öffentlichen Veranstaltungen und dem damit verbundenen Lärm gestaltet sich nicht ganz so einfach. Einerseits liegt das daran, dass Rechtsfragen hierzu in verschiedenen Gesetzen geregelt sind. Andererseits gelten auch die jeweiligen Landesimmissionsschutzgesetze der Bundesländer, sodass die Rechtslage zur Belästigung durch Veranstaltungslärm von Land zu Land unterschiedlich ausfallen kann.
Zur Vermeidung einer übermäßigen Lärmbelästigung durch die Veranstaltung müssen Veranstalter bzw. die verantwortlichen Ausrichter unter anderem folgenden Gesetze und Regelungen einhalten:
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG)
- Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) der Bundesländer, die auf dem BImSchG aufbauen
- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Freizeitlärm-Richtlinie
- LAI-Hinweise zur Auslegung der TA-Lärm
Bei Verstößen gegen die immissionsschutzrechtliche Verbote oder gegen eine Genehmigungspflicht einer Veranstaltung droht ein Bußgeldbescheid mit empfindlichen Geldbußen.
Urteil des Bundesgerichtshofs zu Lärm auf einem Rockkonzert

Aufgrund der unterschiedlichen Länderregelungen ist es sinnvoll, sich auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu richten.
Bereits im Jahre 2003 befasste sich der BGH mit der Frage, welche Lärmbelästigung durch eine Veranstaltung für Nachbarn noch zumutbar ist (BGH, Urteil v. 26. 09. 2003, Az.: V ZR 41/03).
In dem zu klärenden Fall klagten Betroffene insbesondere gegen Musik auf einem Rockkonzert, welches im Rahmen eines alljährlich ausgerichteten Sommerfests eines Sportvereins stattfand.
Doch der BGH urteilte, dass Anwohner Lärmbelästigungen durch Veranstaltungen hinnehmen müssen, wenn diese für eine Gemeinde oder Stadt eine besondere Bedeutung hat oder nur einmal jährlich stattfinde. Dies gilt nach dem besagten Urteil auch, wenn der Lärm nach 22:00 Uhr über die Richtwerte der sogenannten LAI-Hinweise zur Auslegung der TA-Lärm hinausgehe.
Für sogenannte seltene Störereignisse, sprich für Veranstaltungen, die an zehn oder weniger Tagen oder Nächten pro Kalenderjahr abgehalten werden, können nach diesen LAI-Hinweisen höhere Richtwerte für Lärmimmissionen vorgesehen werden. Diese Richtwerte geben den Richtern jedoch nur eine Orientierung und sind keine starre Vorgabe für die Rechtsprechung.
Vor allem Volksfeste, Gemeindefeste, traditionelle Umzüge sowie ähnliche Ereignisse würden zum gemeindlichen und städtischen Leben gehören und seien allgemein akzeptiert. Ihre besondere Bedeutung rühre vor allem daher, dass sie den Zusammenhalt und die Identität der Gemeinschaft stärken würden.
Üblicherweise würden gerade solche Feste in Wohngebieten stattfinden. Aus diesem Grund dürfe von ihnen im Einzelfall auch nachts nach 22:00 Uhr eine richtwertüberschreitende Ruhestörung ausgehen.

Dies gelte jedoch aus Gründen der Rücksichtnahme und des Schutzes der Nachtruhe in der Regel nur bis Mitternacht.
In dem zugrunde liegenden Fall seien die Kläger verpflichtet, bis Mitternacht Lärmimmissionen hinzunehmen, die sonst nur tagsüber zulässig seien. Hier liegt der Beurteilungspegel bei 70 dB (A).
Nach Mitternacht sei von den Veranstaltern jedoch der für seltene Störereignisse geltende Grenzwert von maximal 55 dB (A) einzuhalten.
Lärmbelästigung durch eine Veranstaltung: Wie laut darf es werden?
Wie laut es im Einzelfall werden darf, hängt auch vom Zeitpunkt der Veranstaltung ab. Als Orientierung dienen folgende Richtwerte:
- tagsüber – außerhalb der Ruhezeit: nicht mehr als 70 Dezibel (Abkürzung: dB (A))
- tagsüber – innerhalb der Ruhezeit: nicht mehr als 65 dB (A)
- nachts: 55 dB (A)
Zum Vergleich: Die Lautstärke eines normalen Gespräch liegt bei 40 – 60 Dezibel
Für die Einhaltung der Grenzwerte und für die Vermeidung einer unzumutbaren Lärmbelästigung durch die Veranstaltung ist in erster Linie der Veranstalter verantwortlich und nicht etwa der Vermieter der Anwohner.
Das Ordnungsamt kann ebenfalls Ansprechpartner sein, wenn es zu unzumutbaren Lärmbelästigungen kommt. Nachts können sich betroffene Anwohner und Mieter auch an die Polizei wenden. Bei andauernden oder regelmäßig wiederkehrenden Belästigungen kann die Beratung durch einen Anwalt sinnvoll sein.
Toll, wenn es an meinem Wohnort zig jährliche Veranstaltungen gibt, dann dürfen die alle – weil ja nur jährlich stattfindend – sämtliche Grenzwerte und Uhrzeiten überschreiten. Lärmbelästigung durch solche jährlichen Events findet auf diese Weise im Sommer dann zeitweise an aufeinander folgenden Wochenenden und mehrere Tage pro Wochenende statt, oft darüber hinaus, so dass die arbeitende Bevölkerung ihren Schlaf nicht einmal an Werktagen bekommt. Also muss ich mir meinen Wohnort danach aussuchen, wo es am wenigsten sog. „Events“ gibt, und dort meine Steuern zahlen? Nur weil sich Städte „Wichtigkeit“ erarbeiten wollen, indem sie „Events“ stattfinden lassen, muss die arbeitende Bevölkerung auswärts wohnen und pendeln zum Arbeiten, falls sie gelegentlich in Ruhe in ihrem Garten sitzen möchten? Wann wird endlich die erste Stadt ausgezeichnet, weil es dort besonders leise ist?
Das sehe ich ganz genau so!
Auch hier ist im Sommer pro Woche mindestens eine Party oder offizielle Veranstaltung zu hören. Auch mal 3-4 aufeinander folgende Tage. Besonders schön ist das, wenn es richtig heiß ist und man wegen dem Lärm nicht lüften kann wenn es dunkel ist! Schlafen ist dann also auch mit Ohrpax Fehlanzeige!
Seit Jahren gibt es in meiner unmittelbaren ein Openairkino. Es beginnt immer Anfang August je endet dann Anfang September. Jede Woche 4 Abende Kino und zusätzlich noch Live Musik. Die Veranstaltungen finden in einem Innenhof statt. Auf seinem Balkon hat man das Gefühl „man sitzt in einem Trichter“. Entweder erträgt man den Lärm auf seinem Balkon oder man macht die Fenster dicht und sitzt in der warmen Wohnung.
Im Grunde kann man nur umziehen.
Man könnte nur noch kotzen. Wenn der DJ sich selbst und alle anderen genug angeheizt hat, spielen Richtwerte und Gesetze keine Rolle mehr. Selbst auf der Polizeiwache ( Luftlinie 6 km) ist der Radau noch zu hören. Die Gesetzeslage ist dermaßen windelweich das man gar keine Chance hat dagegen vorzugehen.
Du bist doch dort hingezogen und hättest es vorher wissen können, also allgemein akzeptiert und „sämtliche Grenzwerte und Uhrzeiten überschreiten“ überschreiten stimmt nicht, wohl nach 2 Sätzen aufgehört zu lesen. Nach 24 Uhr max. 55dB.
Hallo, in Potsdam ist es auch so. Jedes Wochenende ein Open Air Event, teilweise bis in die Morgenstunden 06:00 Uhr. Das Waschhaus wird vom Träger – hier Stadt Potsdam –
geschützt. Das Ordnungsamt reagiert nicht. Die Polizei ebenso nicht. Der Wohnwert in Potsdam sinkt permanent, da diese Veranstaltungen mitten in der Stadt ohne Rücksicht auf Verluste durchgeführt werden. Von Brauchtum kann keine Rede sein. das ist blanker Kommerz.
Hier gibts auch seit Beginn der Corona Pandemie mitten im Wohngebiet eine tolle Spinnerei die als open air Location dient. Freitag, Samstag, Sonntag. Beginn 22 Uhr bis 03-06 Uhr (teilweise sehr variable). Ich weiß nicht wie lange ich das noch ertrage. Manchmal feiern sie ohne das man was mitbekommt. Meist wird aber gegen 23-00 Uhr die Musik richtig schön lautgestellt. Die Polizei tut nichts. Die Stadt auch nicht. Sind ja Kulturhauptstadt. Schlaf wird überbewertet. Wir müssen trotz hohem Durchschnittsalter „hipp“ sein. Und jung. Dazu gehört halt ausschließlich Musik, durchfeiern, saufen… shit happens. Ich hab übrigens hier schon länger gewohnt und solche Feiern fanden seit 2018 statt. Damals nur selten (alle 4 Wochen mal). Mittlerweile wie gesagt Fr, Sa, So manchmal sogar auch noch inkl. Do. Die Location ist 7km entfernt… sagt das nicht schon alles? Ich hoffe auf baldiges schlechtes Wetter.