Lärmbelästigung durch eine Baustelle und anderer Baulärm aus der Nachbarschaft

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 22. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Headerbild Lärmbelästigung durch eine Baustelle
Müssen Anwohner die Lärmbelästigung durch eine Baustelle dulden?
Müssen Anwohner die Lärmbelästigung durch eine Baustelle dulden?

Dieser Ratgeber beschäftigt sich vor allem mit der Lärmbelästigung durch eine Baustelle und mit der Frage, was Betroffene bei Baulärm tun können. Außerdem erläutert er, wie sich Baulärm von der Lärmbelästigung durch andere Bauarbeiten abgrenzt und welche Unterschiede hier zu beachten sind.

Zu den unangenehmsten Lärmquellen gehört wohl die Lärmbelästigung durch eine Baustelle. Doch auch Bauarbeiten in der Nachbarwohnung oder Bastel- und Heimwerkertätigkeiten von privaten Personen können das eigene Wohlbefinden empfindlich stören und mitunter den letzten Nerv rauben.

Können Mieter und Anwohner gegen eine solche Lärmbelästigung durch Bauarbeiten vorgehen? Und wenn ja wie?

FAQ: Lärmbelästigung durch eine Baustelle

Muss ich die Ruhestörung durch eine Baustelle hinnehmen?

Überschreitet die Lärmbelästigung die gesetzlichen Vorschriften, können Sie ggf. dagegen vorgehen. Dabei gilt es allerdings grundsätzlich den jeweiligen Einzelfall zu prüfen.

Zu welchen Zeiten sind Bauarbeiten unzulässig?

Informationen zu den geltenden Ruhezeiten finden Sie hier.

Wie kann ich mietrechtlich gegen die Lärmbelästigung einer Baustelle vorgehen?

Stellt der Lärm der Baustelle eine erhebliche Beeinträchtigung dar, räumt Ihnen das Gesetz die Möglichkeit einer Mietminderung ein. In welcher Höhe diese angemessen ist, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen.

Lärmbelästigung durch Baulärm: Arten der Ruhestörung & der richtige Ansprechpartner

Lärm durch Baumaschinen, Bohrer, Hammer und andere Werkzeuge – die Lärmbelästigung durch Bauarbeiten können vielfältig sein. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen gewerblichen Bauarbeiten und den Heimwerkertätigkeiten von Privatpersonen. In die erste Kategorie fallen:

  • die Lärmbelästigung durch eine Baustelle in der Nachbarschaft
  • Lärmbelästigung durch Bauarbeiten im Haus, die von einer Firma durchgeführt werden (z. B. Renovierung)

Diese Unterscheidung ist unter anderem deshalb wichtig, weil je nach Art des Baulärms unterschiedliche Ansprechpartner zuständig sind:

Verursacht eine gewerbliche Baustelle die Lärmbelästigung, so ist der Bauunternehmer Ansprechpartner für die Lärmprobleme. In diesem Fall kann auch die Kommune oder das örtliche Umweltamt kontaktiert werden.

Mitunter besteht sogar online die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Behörde über eine solche Ruhestörung zu beschweren. Hierfür sollten Sie jedoch sehr genaue Angaben zur Art der Störung machen können: 

 

  • Wo befindet sich die Baustelle genau?
  • Beschreibung der Lärmbelästigung durch die Baustelle (z. B. Gebäudesanierung, Straßenbau etc.)
  • Datum und Uhrzeiten (jeweils Beginn und Ende des Lärms)
  • Angaben zum Verursacher (verantwortliche Firma, möglichst mit Kontaktdaten)
  • Dokumente und Fotos
  • Angaben zum Immissionsort, an welchem die Lärmbelästigung auftritt

Bei Bauarbeiten in der Nachbarschaft bzw. im Haus sind der jeweilige Nachbar und gegebenenfalls der Vermieter der richtige Ansprechpartner.

Gewerblicher Baulärm: Rechtsgrundlagen

Lärmbelästigung durch eine Baustelle: Verschiedene Rechtsgrundlagen sollen gewerblichen Baulärm einschränken.
Lärmbelästigung durch eine Baustelle: Verschiedene Rechtsgrundlagen sollen gewerblichen Baulärm einschränken.

Für Anwohner kann die Lärmbelästigung durch eine Baustelle durchaus schädliche Umwelteinwirkungen verursachen und sogar gesundheitsschädigend sein. Um derart negative Einflüsse zu vermeiden, regeln verschiedene Vorschriften diese Art Lärm. Hierzu gehören unter anderem folgende Regelungen:

  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen (AVV Baulärm)

Letztere legt z. B. Immissionsrichtwerte für die Ermittlung des Beurteilungspegels fest. So können die Verantwortlichen die Immissionen, also die konkrete Lärmbelästigung durch die Baustelle berechnen und so die Immissionen ermitteln, die auf die Nachbarschaft während der Bauzeit zukommen.

Werden die Immissionsrichtwerte um mehr als 5 dB (A) überschritten, sind Maßnahmen zur Minderung der Immission anzuordnen.

Um die Lärmbelästigung durch eine Baustelle so gering wie möglich zu halten, sind z. B. folgende Vorkehrungen denkbar:

  • Nutzung lärmarmer Baumaschinen bei nächtlichen Bauarbeiten und in besonders schutzbedürftigen Gebieten (z. B. in reinen Wohngebieten)
  • Informationen für Anwohner und Nachbarn sowie die Aufsichtsbehörde bereitstellen, insbesondere bei ungewöhnlich starkem Baulärm, der nicht vermieden werden kann
  • Einhaltung der Lärmschutzauflagen und Berücksichtigung der Immissionsrichtwerte

Lärmbelästigung durch Bauarbeiten: Zu welcher Uhrzeit ist sie zulässig?

Betroffene Anwohner fragen sich bei einer Lärmbelästigung durch eine Baustelle: Müssen Bauarbeiter Ruhezeiten einhalten? Eine Antwort auf diese Frage finden Sie in der oben erwähnten 32. BImSchV. Diese Verordnung legt nicht nur den zulässigen Schallleistungspegel für 57 Maschinen und Geräte fest. Sie schreibt auch besondere Betriebszeiten für die entsprechenden Maschinen vor, allerdings nur für bestimmte Siedlungsgebiete.

Lärmbelästigung durch Bauarbeiten in Wohngebieten: Bestimmte Maschinen dürfen während der Ruhezeiten nicht betrieben werden.
Lärmbelästigung durch Bauarbeiten in Wohngebieten: Bestimmte Maschinen dürfen während der Ruhezeiten nicht betrieben werden.

Maßgeblich ist vor allem § 7 der 32. BImSchV:
Nach dieser Vorschrift gelten bestimmte örtliche Betriebsregelungen für:

  • reine, allgemeine und besondere Wohngebiete
  • Kleinsiedlungsgebiete
  • Erholungs-, Kur- und Klinikgebiete

In diesen Gebieten dürfen die im Anhang der Verordnung benannten Maschinen zu folgenden Zeiten nicht betrieben werden:

  • sonntags und feiertags jeweils ganztägig
  • an Werktagen zwischen 20:00 – 7:00 (Nachtruhe)
  • Der Betrieb besonders lauter Geräte ist auch werktags zwischen 7:00 – 9:00, 13:00 – 15:00 und 17:00 – 20:00 untersagt.

Verstöße gegen § 7 der 32. BImSchV gelten als Ordnungswidrigkeit und können unter Umständen einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen.

Baulärm im Mietrecht

Gerade Baulärm in der Nachbarschaft stellt im Mietrecht einen häufigen Grund für eine Mietminderung dar. Dabei kann dieser Anspruch auch dann entstehen, wenn dieser den Lärm nicht verschuldet hat. Das heißt, dass Betroffene unter Umständen auch bei einer Lärmbelästigung durch eine Baustelle die Miete mindern dürfen.

Maßgeblich für das Entstehen eines Anspruchs auf Mietminderung ist, dass der Baulärm den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung einschränkt. Trotzdem ist Vorsicht geboten vor einer übereilten oder überhöhten Minderung der Miete. Wusste der Mieter zum Vertragsabschluss von den Bauarbeiten oder musste er zu diesem Zeitpunkt damit rechnen, so darf er die Miete in der Regel nicht mindern.

Auch kann die Lärmbelästigung durch eine Baustelle zum allgemeinen Lebensrisiko gehören, etwa dann, wenn derartige Bauarbeiten ortsüblich sind. Auch in diesen Fällen ist eine Mietminderung in der Regel ausgeschlossen.

Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Franziska ist seit 2017 Mitglied der Redaktion von bussgeldkatalog.net. In ihren Textbeiträgen befasst sie sich vor allem mit Fragen des allgemeinen Ordnungswidrigkeitenrechts.

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Lärmbelästigung durch eine Baustelle und anderer Baulärm aus der Nachbarschaft
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Kommentare

  1. Bert sagt:

    Was die Leidgeplagten auf dieser Seite schildern kann ich unterschreiben. Ich habe seit September 2023 bis heute Januar 2024 drei Baustellen vor der Tür in Frankfurt Arnsburgerstrasse Ecke Habsburgerallee – Bauarbeiten andauernd – Ich bin kurz vorm durchdrehen. Seit Januar habe ich eine Mieterhöhung von 15%. Ganz toll. Dem Vermieter ist der Lärm völlig egal und die Stadt, Ordnungsamt, Mieterschutz zucken nur mit den Achseln und machen gar nichts. Bildlich gesprochen; Muss denn immer erst Blut fließen bevor etwas vielleicht besser wird? Wasser und Strom wird ohne Vorwarnung einfach abgestellt. Spricht man die Bauarbeiter an wird man angepöbelt – Sie machen ja nur ihre Arbeit – Und die Mieter müssen diesen Lärmterror ertragen. Sorry da läuft Grundsätzlich was schief. Als Mieter hast du den Mund zu halten und zu zahlen und auch keinerlei Rechte bei Lärmterrorismus.

  2. Thorsten sagt:

    Hier bei uns wird nebenan ein Haus grundsaniert. Erst lief wochenlang von Mo-Fr. von 7:00 bis 17:00 Uhr ein Stromaggregat und ein Estrichmischer und jetzt seit gut 14 Tagen von Mo-Sa ab 7:00 gibt es Lärm durch Stemmhammer. Aktuell, es ist Samstag, der 11.11.2023, 14:17 Uhr stemmen die immer noch. Es ist sowas von nervtötend, wenn Du 9 Stunden am Tag, ununterbrochen diesen Lärm auf den Ohren hast. Die Flieger nach Tegel waren Gold dagegen. Aber man wird wohl gegen diesen Terror nichts machen können.

  3. Annalena sagt:

    Bei uns gegenüber ist seit einem knappen Jahr eine Dauerbaustelle. Eine Grundschule wird abgerissen und neu gebaut. Gegen Staub kann man nichts machen, außer alle 3 Tage sein Auto zu waschen, nur wenn es regnet zu lüften und im Sommer nachts im eigenen Saft zu braten, ohne große Frischluft, wegen des Staubes und weil die Herrschaften der Baustelle es nicht kapieren und leider die Stadt nichts Anderes tut als den mahnenden Finger zu heben,
    dass es bundesweit gesetzliche Ruhezeiten gibt, in REINEN Wohngebieten, zwischen 20.00 Uhr un 07.00 Uhr. Aber die fangen an irgendwann ab 05.30 Uhr oder 06.30 Uhr, manchmal passt es auch mit 07.00 Uhr aber regelmäßig jede Woche,
    sogar feiertags oder sonntags kommen sie an, was aber abgestritten und von uns Anwohnern aber auch fotografisch dokumentiert wird.
    Aber keiner kann was machen….die Polizei nicht, die Stadt ist zu faul, hebt nur den Finger, macht nichts Anderes als wir Anwohner, die aber das Nachsehen haben, nicht schlafen zu können,
    dabei aktzeptieren wir schon den Dreck und auch die jeweils 2 Ruhezeiten zwischen 09.00 Uhr und 11.00 Uhr sowie 13.00 bis 15.00 Uhr, die es auch gibt, sich aber auch keiner dran hält.
    Heute haben die Leute, die sich illegal verhalten, so ein leichtes Spiel….sogar im Halteverbot wird von den Heli-Eltern geparkt, ohne Konsequenzen….alles gegen die Anwohner, die durch die Helis die Halteverbotsschilder bekommen haben, ach….man redet gegen Wände….die Stadt ist da die Dickste, obwohl sie eigentlich für Vieles verantwortlich ist….auf dem Papier….

  4. Anne sagt:

    Hallo,eine Wohnung über uns wird saniert.Es wurde von Seiten des Vermieters nicht angekündigt.Mit Sanierung,ist Kernsanierung gemeint.Es von Seiten der Bauausführenden bis abends 21.00uhr mit der Kreissäge gearbeitet.wie lange muss man es ertragen,ehe man rechtliche Schritte einleiten kann.Mietminderung wurde von Seiten des Hauseigentümer s abgelehnt,mit Begründung das man mit Lehrstehen der Wohnung mit einer Sanierung rechnen musste.

  5. hardo sagt:

    hallo ich hatte ein schlaganfall und baulärm kann einen zweiten auslösen,jetzt soll hier ein baugerüst im hinterhof für monate aufgestellt werden und da meine wohnung nur 26qm hat und runtergelegte zimmer decke,und ich baulärm wegen des schlaganfalls nicht aushalte,muss ich alle fenster schliessen,somit bekomme ich keine luft mehr zum atmen,und wenn kurz fenster auf ist nur staub,das grenzt an körperverletzung da es jetzt schon das dritte mal ist mit baugerüst,es wird o rücksicht genommen reine folter,dabei war erst letztes jahr hier der volle lärm,und jetzt wieder weil die bauarbeiter fehler gemacht hatten,muss erneut alles wiederholt werden,ich und mein hundchen gehen ein dabei,schöne frühlingsüberaschung die baumassnahmen des vermieters lg reinhard

  6. Sozi sagt:

    in meiner straße in berlin werden seit fast 1 jahr die grauwasserschläuche getauscht. vor unserem haus sollte seit september oder oktober fertig sein, aber sie arbeiten immer noch. Wenn der Hammer beginnt, bewegt sich mein Boden im Haus. ich habe versucht, den karton mit den baudaten zu suchen, aber er ist seit november verschwunden, wahrscheinlich weil das enddatum überschritten wurde … kann in meinem fall etwas getan werden ?

    vieen dank!

  7. AB34 sagt:

    Die Gesetzgebung ist einfach zugunsten von Baufirmen gemacht. Denn Lärm kostet, er kostet Ruhe, Wohlbefinden und Gesundheit, und heute nicht zuletzt Leistungsfähigkeit bei der Arbeit (weil vielen von zuhause aus arbeiten). Wer die Kosten verursacht, sollte sie auch tragen. Die aktuelle Lage ist einfach eine versteckte Vergesellschaftung von Kosten von Bauunternehmen auf die Nachbarn. Wir tragen Teile der Kosten, nehmen aber nicht am Profit teil.

  8. Barsties sagt:

    Neben unserrm jaus hat die gemeinde eine feuerwehr bauen lassen und fast den kompletten garten mit steinen gepflastert. Der larm des baus das scjneiden der steine verursacht enormen staub und larm
    Es kann keone terasse geoffnez werden ich leide an der krankheit PnP und die nerven werden furch den larm sehr strapaziert. Kann ich etwas dagegen tun

  9. Hannelore sagt:

    3 m vomwohnheim wird eine feuerwehr gebaut. Der larm ist unertraglich die terasse kann nicht geoffnt werden weil es auch machtig staubt. Meine nerven sins am ende und ich leide an PNP da sind die nerven schongewaltggeschadigt. Was kann ich dagegen tun

  10. Christian sagt:

    Mein Nachbar hat ohne Ankündigung die Sanierung eines Wasserschadens an seinem Einfamilienhaus begonnen. Die bedeutet u.a., dass rund um die Uhr für unbestimmte Zeit eine extrem laute Entlüftung mit Rohren ins Freie in Betrieb ist. Der Nachbar selbst hat zuvor fluchtartig das Haus in den Urlaub verlassen und rechnet mit zwei bis drei Wochen Dauer. Er bestreitet per SMS, dass irgendwelche ggf. auch nur einfache schallbrechenden Maßnahmen technisch möglich sind. Welche Auflagen muss er eigentlich einhalten und welche Möglichkeiten bleiben mir? Ich kann mich praktisch zwei Wochen lang nicht mehr auf der Terrasse aufhalten und muss bei Temperaturen zw. 25 und 35 Grad nachts die Fenster geschlossen lassen.

  11. Annalena sagt:

    Ich bin im September umgezogen und wurde vorher nicht über eine geplante Baustelle informiert. Jetzt ist die Baustelle seit Februar 2022 direkt vor meiner Wohnung und soll auch erstmal bis 2023 bleiben (mal schauen ob das so bleibt). Die fangen morgens um 7 an und machen bis meisten 18:00/19:00 DURCHGEHEND. Ich studiere/arbeite von zuhause und habe keine ruhige Minute, wenn ich arbeite/lerne. Seit einem Monat habe ich wegen dem ständigen Lärm Migräne entwickelt und ich kann rechtlich nichts machen. Bei meinem Lebenspartner, der auch in dieser Wohnung lebt, sieht es genauso aus, nur dass es anders als ich Schichtdienste hat. Darunter auch Nachtdienste, sprich, wenn er schlafen muss wird die Baustelle erst so richtig laut. Wo kann das fair dem deutschem Steuerzahler gegenüber sein?

  12. Uli sagt:

    Wie lange muss ich heftigste Lärmbelästigung an Außenwänden erdulden, wenn ein ausländischer Kerl um 19:30 Uhr den Putz an einem Gebäude abschleift? Gemessene DezIBEL: 84. Ich vermute sogar, dass es sich um Schwarzarbeiter handelt. Gruß und danke. U. Mayer

  13. Silvia sagt:

    Seit 2 Tagen ist unter mir ein unerträglicher Lärm, extrem lautes bohren, dass man schon taub wird. Die Wohnung wurde bereits mit dem selben Lärm vor 2 Monaten bearbeitet. Nun erneut, für mich sind das keine Handwerker sondern dilettanten, die Wohnungen sind nur 30m2 wie viele Löcher braucht man

  14. Eberhard sagt:

    Wohnen in einen Wohngebiet 20Jahre.Insolvent des Grund u. Boden.Neuer Eigentümer Gemeine Schkopau.Jetzt gehen die Baumaßnahmen im Wohngebiet nach 20 Jahren weiter.Für mich als langjähriger Mieter aulärm u.Baubelästigung.Bin ich als Mieterberechtigt Mietminderung zu fordern.Danke

  15. Tusla sagt:

    Hier braucht es strengere Regeln, denn Lärm macht krank, man kann nicht mehr normal leben bei ständigem, Lärm. Wohnraum wird dann zur Farce. Keine Erholung, sondern Terror! Statt Lärm zu minimieren wird sonst einfach noch das Fenster dabei geöffnet, damit Staub und Lärm sich wunderbar vervielfachen für andere. Hier braucht es Strafen, damit Grenzen respektiert werden. Von Mittagspause haben die Lärmverursacher auch noch NIE etwas gehört! Ist ja schließlich NUR Baulärm, meistens auch noch von privat.

  16. H.Huck sagt:

    Wie lange darf denn eine Wohnungsrenovierung in einer Eigentümergesellschaft in einem Mehrfamilienhaus..?? (Tage , Wochen, Monate…..???) wie lange müssen andere Eigentümer diesen Terror ertragen

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