Lenk- und Ruhezeiten eines LKW – Was müssen Sie beachten?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 13. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldrechner: Lenk- oder Ruhezeiten nicht eingehalten

Bußgeldkatalog: Lenk- und Ruhezeiten

VerstoßBußgeld für den FahrerBußgeld für das Unternehmen
Ruhezeit bis zu eine Stunde unterschritten30 Euro
Ruhezeit bis zu drei Stunden unterschritten30 Euro90 Euro
Ruhezeit über drei Stunden unterschritten60 Euro180 Euro
Lenkzeit um 15 Minuten verkürzt30 Euro90 Euro
Lenkzeit mehr als 15 Minuten verkürzt60 Euro180 Euro
Tageslenkzeit bis zu einer Stunde überschritten30 Euro
Tageslenkzeit bis zu zwei Stunden überschritten30 Euro90 Euro
Tageslenkzeit über zwei Stunden überschritten60 Euro180 Euro
Fahrerkarte nicht mitgeführt und Kontrolle nicht ermöglicht / erschwert250 Euro / 75 Euro

FAQ: Lenk- und Ruhezeiten

Was besagen die Lenk- und Ruhezeiten?

Hierbei handelt es sich um Vorschriften für den gewerblichen Güterverkehr, die die Fahrzeiten einschränken und feste Pausen für Lkw-Fahrer definieren.

Wie lange darf ein Lkw-Fahrer am Tag fahren?

Die tägliche Lenkzeit beträgt üblicherweise 9 Stunden, allerdings ist zweimal pro Woche eine Verlängerung auf 10 Stunden möglich. Sind Lkw-Fahrer länger unterwegs, liegt eine Lenkzeitüberschreitung vor.

Was droht für Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten?

Welche Sanktionen der Gesetzgeber in diesem Fall vorsieht, können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.

Lenk- und Ruhezeiten: Die Definition

Bei einer Lenkzeitüberschreitung drohen Fahrer und Unternehmen Bußgelder.
Bei einer Lenkzeitüberschreitung drohen Fahrer und Unternehmen Bußgelder.

LKW-Lenkzeiten definieren sich durch die Zeit, die der Fahrer hinter dem Steuer seines LKW sitzt. Dazu zählen also sowohl die LKW-Fahrzeiten, die er aktiv am Straßenverkehr teilnimmt, als auch die Zeit, die er im Stau oder an Ampeln stehend verbringt.

Die Fahrpersonalverordnung regelt die Lenk- und Ruhezeiten, welche auf einer Fahrerkarte, einem EG-Kontrollgerät oder Unternehmenskarte – auch digitaler Fahrtenschreiber oder Tachograph genannt – registriert werden. Die Zeiten sollten nicht überschritten werden, um LKW-Unfälle durch Unaufmerksamkeit zu vermeiden.

Wird eine Straße jedoch voll gesperrt und der LKW-Fahrer hat die Möglichkeit das Fahrzeug zu verlassen, gehören Pausen von weniger als 15 Minuten zur Lenkzeitunterbrechung dazu.

Ruhezeiten definieren umgangssprachlich den „Feierabend“ der Berufskraftfahrer. Eine Ruhezeit liegt vor, wenn frei über die Zeit verfügt werden kann. Dazu zählt auch die Zeit, die im stehenden Fahrzeug in einer Schlafkabine verbracht werden kann. Im folgenden Text bieten wir Ihnen einen Lenk- und Ruhezeiten Übersicht.

Tageslenkzeit und Fahrtunterbrechung

Die Tageslenkzeit im Straßenverkehr darf bei einem Berufsfahrer eines LKW neun Stunden nicht überschreiten. Es ist allerdings geregelt, dass an zwei Tagen in der Woche diese neun auf zehn Stunden ausgedehnt werden dürfen.

Nach spätestens 4,5 Std. muss der Lastwagenfahrer eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten machen. Zur Fahrunterbrechung zählt die Zeit, die der Fahrer zur Erholung nutzen kann und nicht hinter dem Steuer sitzt.

Auch als Beifahrer in einem fahrenden LKW können die 45 Minuten als Erholungspause gelten. Das Be- und Entladen sowie die Grenzabfertigung zählen nur als Fahrtunterbrechung, wenn die Dauer vorher bekannt ist und somit eingeplant werden kann.

Eine Aufteilung der Pause in 15 Minuten und 30 Minuten ist möglich. Allerdings nur, wenn nach spätestens 4,5 Std. Lenkzeit die restlichen 30 Min. Fahrtunterbrechung genommen wird.

Wochenlenkzeit

Eine Woche beschreibt bei Lenk- und Ruhezeiten den Zweitraum zwischen Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr. In einer Kalenderwoche dürfen höchstens 56 Std. Lenkzeit absolviert werden. Das liegt daran, dass die wöchentliche Arbeitszeit in Deutschland durch das Arbeitsschutzgesetz streng geregelt ist.

LKW-Ruhezeiten – täglich

Lenk- und Ruhezeiten gelten auch für Busfahrer.
Lenk- und Ruhezeiten gelten auch für Busfahrer.

Die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 11 h innerhalb eines 24-Stunden Zeitraums. Dieser Zeitraum bezieht sich nicht auf einen Kalendertag sondern kann mit der täglichen Lenkzeit starten.

Drei Mal in der Woche kann der Fahrer seine tägliche Ruhezeit auf jeweils neun Stunden verkürzen ohne die Zeit nachholen zu müssen.

Die 11 h Ruhezeit können auch aufgeteilt werden. Der erste Teil muss dann mindestens drei Stunden und der zweite Teil mindestens neun Stunden ununterbrochen betragen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Kraftfahrer zu Hause oder in seinem LKW übernachtet.

Muss ein LKW zwischenzeitlich mit einer Fähre oder einem Zug befördert werden, gilt die Bedingung, dass 11 h Ruhezeit eingehalten werden müssen. Diese dürfen nur zum Wechsel von See auf Land so kurzfristig wie möglich unterbrochen werden.

Wichtig: Fahrtunterbrechungen gelten nicht als tägliche Ruhezeiten und dürfen daher auch nicht darauf angerechnet werden.

LKW-Ruhezeit – wöchentlich

45 Std. regelmäßige Wochenendruhezeit eines LKW muss am Stück von einem Fahrer genommen werden. Diese muss nach sechs Arbeitstagen a 24 h beansprucht werden.

Auch bei der wöchentlichen Ruhezeit ist eine Aufteilung möglich, allerdings nur, wenn die fehlenden Zeiten nachgeholt werden und an die tägliche Ruhezeit spätestens in der dritten Woche angrenzen. Ruhezeiten sind wichtig, damit durch Müdigkeit keine Fehler wie ein zu geringer Sicherheitsabstand passieren.

Lenkzeiten für Busfahrer

Eine Fahrtunterbrechung im Linienverkehr kann in einmal 30 Minuten, zweimal 20 Minuten und dreimal 15 Minuten aufgeteilt werden. Diese müssen dann am Stück genommen werden, um als Pause zu gelten. Wendezeiten zählen als Fahrtunterbrechung, wenn sie ⅙ der reinen Lenkzeit betragen und mindestens 10 Minuten dauern. Oftmals ist es möglich im Vertrag eine Vereinbarung zu treffen, die diese Zeitspanne auf 8 Minuten verringert. Ansonsten gibt es hier keinen Unterschied zu den Lenkzeiten der LKW-Fahrer.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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