LKW-Abstand – Wie viel muss eingehalten werden?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 22. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Welchen Abstand müssen Lkw einhalten?

Sicherheitsabstand auch für LKW

Zu dichtes Auffahren ist eine der Hauptunfallursachen auf deutschen Straßen. Drängler, die nicht genügend Sicherheitsabstand zum Vordermann einhalten, verursachen schnell Auffahrunfälle. Auch Fahrer eines Lastkraftwagens sind dazu angehalten einen bestimmten Abstand für LKW zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten. Aber welche Sicherheitsabstände müssen eingehalten werden? Welche Regelungen gibt es? Sie haben den LKW-Abstand nicht eingehalten? Welche Strafen drohen dann? Antworten finden Sie in unserem folgenden Text.

Bußgeldkatalog: LKW-Abstand

VerstoßBußgeldPunkte
Mindestabstand von 50 m bei mehr als 50 km/h auf einer Autobahn nicht eingehalten80 Euro1
Mindestabstand von 50 m bei mehr als 50 km/h auf einer Autobahn nicht eingehalten (kennzeichnungspflichtiges Kraftfahrzeug über 3,5 t oder Omnibus mit Fahrgästen)120 Euro1

FAQ: Abstand für LKW

Was steht in Bezug auf den einzuhaltenden Abstand mit dem LKW in der StVO?

§ 4 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besagt, dass LKW über 3,5 Tonnen bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf der Autobahn einen Mindestabstand von 50 Metern zu vorausfahrenden Kfz einhalten müssen.

Gibt es ein spezielles Verkehrszeichen, das LKW-Fahrern vorschreibt, welchen Abstand sie einhalten müssen?

Ja, diese Aufgabe übernimmt das Verkehrszeichen Nr. 273. Halten sich LKW-Fahrer nicht daran, liegt das Bußgeld bei mindestens 25 Euro.

Wie werden Abstandsverstöße mit dem LKW sanktioniert?

Diese Tabelle verrät Ihnen, womit Sie als LKW-Fahrer rechnen müssen, wenn Sie den vorgeschriebenen Abstand im Straßenverkehr missachten.

Video: Das müssen Sie zum Abstandsverstoß wissen

In diesem Video erfahren Sie, wie Sie den richtigen Mindestabstand einhalten.
In diesem Video erfahren Sie, wie Sie den richtigen Mindestabstand einhalten.

LKW-Abstand laut Straßenverkehrsordnung

§ 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschäftigt sich mit den Vorgaben für den LKW-Mindestabstand, den ein Fahrzeug zum vorausfahrenden einhalten muss. Diese lauten wie folgt:

(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer voraus fährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

(2) Wer ein Kraftfahrzeug führt, für das eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie einen Zug führt, der länger als 7,00 m ist, muss außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann. […]

Dementsprechend sollten sich Fahrer eines LKW daran halten, einen so großen Abstand einzuhalten, dass bei einer Gefahrenbremsung der Vordermann nicht gefährdet wird und es nicht zum Auffahrunfall kommt. Als Richtlinie gelten mindestens 50 Meter Sicherheitsabstand.

Wie bemisst sich der LKW-Sicherheitsabstand?

Der Mindestabstand gilt für LKW, Auto und andere Fahrzeuge.
Der Mindestabstand gilt für LKW, Auto und andere Fahrzeuge.

Der Sicherheitsabstand bemisst sich nach dem Bremsweg und dem Reaktionsweg des LKW-Fahrers.

Faustregel: Innerhalb geschlossener Ortschaften und bei einer LKW-Geschwindigkeit von 50 km/h sollte der Sicherheitsabstand circa drei PKW-Längen – also 30 m – betragen. Bei schlechter Sicht durch starken Regen oder Nebel sollten sogar sechs PKW-Längen Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug gelassen werden.

Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt es einen Zwei-Sekunden-Abstand einzuhalten. Sie können den Sicherheitsabstand ganz einfach berechnen, indem Sie Ihren Tachostand halbieren. Sind Sie mit 80 km/h unterwegs, sollten Sie daher einen LKW-Abstand von 40 m wahren. Dazu benötigen Sie keinen Abstandsrechner.

Auf glatter und nasser Fahrbahn kann sich der Bremsweg eines LKW vervielfachen. Daher gilt es einen größeren LKW-Abstand einzuhalten, um Aquaplaning zu vermeiden. Der ADAC empfiehlt bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h einen Bremsweg von 11 m bei Nässe, 31 m bei Schnee und sogar 100 m bei Glätte einzuplanen.

LKW-Abstand auf der Autobahn

LKW-Abstand: Ein neues Punktesystem sorgt für die gerechte Strafe.
LKW-Abstand: Ein neues Punktesystem sorgt für die gerechte Strafe.

Der § 4 Absatz 3 der StVO regelt ganz genau wie sich LKW bezüglich des Sicherheitsabstands im Straßenverkehr zu verhalten haben. Denn LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t oder Kraftomnibusse müssen auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeit von mindestens 50 km/h einen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug von 50 m einhalten.

Der LKW-Abstand lässt sich sehr gut anhand der Leitpfosten an einer Autobahn bestimmen. Denn diese liegen genau 50 Meter auseinander und sorgen daher für einen guten Anhaltspunkt für LKW-Fahrer.

Abstandsverstoß beim LKW – Welche Strafe droht?

Auch für Berufskraftfahrer gibt es Strafen, die bei einem LKW-Abstandsverstoß drohen. Ein Bußgeld bei fehlendem Abstand von einem LKW auf der Autobahn kann bis zu 120 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen. Wird ein Unfall dadurch verursacht, können noch viel höhere Strafen drohen. Die Polizei kann bei einer Abstandsmessung den LKW-Abstand genau messen und gezielt Bußgeldbescheide verschicken.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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Kommentare

  1. Jason sagt:

    Hallo ich habe eine Frage,
    Ich bin lkw Fahrer und nun folgendes, wenn ein lkw mich überholt und früh vor mir einschert ich gar keine Möglichkeit habe den Abstand so schnell wieder herzustellen was passiert dann?
    Bzw mein lkw verfügt über einen automatischen Abstandsregeltempomaten der auch aktiv ist. Was passiert dann wenn ein mobiler abstandsblitzer zuschlägt?
    Ich darf ja nicht atark abbremsen um den Abstand wieder herzustellen wenn dadurch der nachfolgende Verkehr gefährdet oder behindert wird.

    Kann ich dagegen etwas unternehmen falls etwas kommt ?

  2. Kai sagt:

    Bin auf der Autobahn mit zu geringen Abstand zum Vordermann gefahren ,habe dann die Kamera gesehen und den Abstand erheblich erweitert. Was habe ich zu erwarten?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Kai,

      je nachdem wie gering der Abstand war, verändert sich das Bußgeld. Wie hoch dieses ausfallen kann, können Sie hier nachlesen: https://www.bussgeldkatalog.net/abstand/

      – Die Redaktion

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