Parken auf dem Radweg: Welche Vorschriften gelten diesbezüglich?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 11. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Header: Parken auf dem Radweg

Bußgelder und Punkte: Das Parken auf dem Fahrradweg kann teuer werden

Es ist nicht selten, dass Radfahrer parkende Fahrzeuge umfahren müssen. Umso ärgerlicher ist das dann, wenn der Radweg so versperrt ist. Das Umfahren oder Ausweichen auf die Straße erhöht das Gefahrenpotential und Unfallrisiko. Mit welchen Sanktionen wird das Parken auf dem Radweg geahndet und droht Falschparken das Abschleppen?

FAQ: Parken auf dem Radweg

Ist das Parken auf Radwegen zulässig?

Nein. Auf einem Radweg zu parken, ist in Deutschland nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Auch das Parken auf einem Fahrradstreifen ist nicht zulässig, allerdings kann es erlaubt sein, mit dem Fahrzeug neben einem solchen zu halten. Andere behindern dürfen Sie in keinem Fall.

Droht für das Parken auf dem Radweg ein Bußgeld?

Parken Sie auf dem Radweg ist eine Strafe in der Regel nicht vorgesehen, ein Bußgeld ist dann allerdings wahrscheinlich. Dieses kann zwischen 55 und 100 Euro liegen. Hinzukommt in der Regel auch ein Punkt in Flensburg. In der Tabelle finden Sie eine Übersicht zu den möglichen Sanktionen.

Müssen Sie bei Parken auf einem Geh- und Radweg mit einem Abschleppen rechnen?

Es ist möglich, wenn Sie andere durch das Parken auf dem Radweg behindern oder Sie für einen längeren Zeitraum dort stehen, dass Sie abgeschleppt werden. In diesem Fall kommen neben dem Bußgeld auch die Kosten fürs Abschleppen und eine eventuelle Verwahrung des Fahrzeugs auf Sie zu.

Bußgeldtabelle: Parken auf dem Radweg

VerstoßBuß­geldPunkte
Auf Rad­weg ge­parkt55 EUR
... mit Be­inderung70 EUR1
... mit Ge­fährdung80 EUR1
... mit Unfall­folge100 EUR1
... länger als eine Stunde70 EUR1
... länger als eine Stunde mit Be­hinderung80 EUR1

Bußgeldrechner für Parkverstöße

Auf dem Radweg parken: Das sollten Sie wissen

Rechts neben dem Fahrradstreifen zu parken, kann erlaubt sein.
Rechts neben dem Fahrradstreifen zu parken, kann erlaubt sein.

Ein amtlich ausgewiesener Radweg sowie Fahrradstreifen und Schutzstreifen für Radfahrer sind ausschließlich diesen Verkehrsteilnehmern vorbehalten. Neben Rad- und E-Scooter-Fahrern dürfen diese Bereiche des öffentlichen Straßenlandes von keinem anderen Verkehrsteilnehmer genutzt werden. In Zeiten von knappem Parkraum werden aber eben jene Verkehrsflächen oftmals dazu genutzt, außerhalb des rollenden Kfz-Verkehrs anzuhalten.

Radwege und Schutzstreifen sollen sicherstellen, dass Radfahrer nicht im Kfz-Verkehr fahren müssen, Parken andere aber auf dem Radweg, müssen sie dieses Fahrzeug in der Regel auf der Straße umfahren. Daher ist es nur verständlich, dass das Halten und Parken auf dem Radweg sowie auch das Halten auf dem Schutzstreifen verboten sind. Beides stellt in diesem Zusammenhang eine Ordnungswidrigkeit dar.

Die geltenden Verkehrsregeln zum Halten und Parken sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu finden. Zum Parken auf einem Radweg ist in der StVO unter § 12 Folgendes definiert:

Das Parken ist unzulässig

1. […] soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, […]

Baulich angelegt sein, kann ein Radweg durch unterschiedlichen Fahrbahnbelag, Trennungsstreifen oder auch Markierungen. Eine Ausnahme kann gelten, wenn ein Verkehrszeichen die Möglichkeit zum Parken neben dem Radweg oder Schutzstreifen anzeigen. Wichtig ist, dass das Fahrzeug nicht auf dem Bereich abgestellt wird und beim Ein- und Aussteigen besondere Vorsicht angebracht ist. Der Radverkehr muss hier immer beachtet werden, auch um Dooring-Unfälle zu vermeiden.

Achtung: Auch wenn der Radweg nicht durch ein amtliches Verkehrszeichen ausgewiesen ist, ist das Parken auf einem solchen unbeschilderten Radweg nicht zulässig. Das amtliche Zeichen schreibt eine Nutzungspflicht für Radfahrer vor. Das Fehlen des Schildes bedeutet nicht, dass die Widmung der Verkehrsfläche aufgehoben ist. Sie ist weiterhin für den Radverkehr vorgesehen.

Parken auf dem Radfahrstreifen: Neben dem Bußgeld kann es weitere Konsequenzen geben

Auf dem Fahrradweg zu parken, stellt in der Regel eine Behinderung des Radverkehrs dar. Gleiches gilt auch, wenn Sie auf den Schutzstreifen halten. Behindern bzw. blockieren Sie den Radverkehr, können die zuständigen Behörden das Abschleppen Ihres Fahrzeugs veranlassen. In diesem Fall müssen Sie mit Extrakosten rechnen.

Zum einen für das Abschleppen an sich und zum anderen mit Kosten für die Verwahrung, falls das Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum nicht umgesetzt wird. Diese Kosten müssen Sie beim verbotswidrigen Parken auf dem Radweg selbst tragen.

Wie teuer ist das Parken auf dem Radweg?

Bußgeld: Das Parken auf dem Radweg kann bei einer Behinderung hoch ausfallen.
Bußgeld: Das Parken auf dem Radweg kann bei einer Behinderung hoch ausfallen.

Auf einem Schutzstreifen für Radfahrer zu parken oder mit dem Fahrzeug auf einem Radweg ordnungswidrig zu stehen, bedeutet im günstigsten Fall ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro. Stellen Sie dadurch allerdings eine Behinderung für den Radverkehr dar, wird aus dem Verwarn- ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro. In diesem Fall kommt auch ein Punkt in Flensburg hinzu.

Werden Sie mehrmals beim Parken auf dem Radweg erwischt, kann dass auch als Vorsatz und Wiederholungstat ausgelegt werden. Hier ist neben einem erhöhten Bußgeld auch der Verlust des Führerscheins möglich, und zwar dann, wenn Sie acht Punkte gesammelt haben.

Verursachen Sie durch das Parken auf dem Radweg einen Unfall, werden 100 Euro fällig. Auch hier ist ein Punkt sicher. Im Zusammenhang mit Unfällen sollten Sie auch beachten, dass bei einem Dooring-Unfall ein Verwarngeld von 40 Euro anfällt.

Video: Infos zum Thema „Halten und Parken“

Mehr zum Halten und Parken erfahren Sie auch in diesem Video.
Mehr zum Halten und Parken erfahren Sie auch in diesem Video.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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