FAQ: Rechts vor links
Die Regel besagt, dass an Kreuzungen und Einmündungen ohne Verkehrszeichen derjenige Vorfahrt hat, der von rechts kommt (§ 8 Abs. 1 StVO).
Ausnahmen sind z. B. Vorfahrtsschilder, abgesenkte Bordsteine, Feld- oder Waldwege, Spielstraßen und Grundstücksausfahrten – hier muss man anderen Fahrzeugen Vorrang gewähren.
Nein, wer über einen abgesenkten Bordstein in die Straße einfährt, muss warten (§ 10 StVO). Wann gilt rechts vor links und wann nicht? Weitere Beispiele dazu, wann die Regelung greift, finden Sie in dieser Tabelle.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet rechts vor links – einfach erklärt

Rechts vor Links ist eine Regelung der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Sie dient der Sicherheit und Ordnung an Kreuzungen und Einmündungen, an denen keine Schilder oder Ampeln den Verkehr regeln. Doch trotz ihrer Einfachheit führt sie in der Praxis immer wieder zu Unsicherheiten – sei es auf dem Supermarkt-Parkplatz oder beim Ausfahren aus einer Spielstraße. Doch wie funktioniert die Regel “rechts vor links”? Gibt es Ausnahmen?
Die Vorschrift ist in § 8 Abs. 1 StVO verankert. Sie besagt schlicht: An Kreuzungen und Einmündungen hat Vorfahrt, wer von rechts kommt.
Diese Regel gilt immer dann, wenn:
- keine Vorfahrt gewährenden oder regelnden Verkehrszeichen (wie das Stoppschild oder die Vorfahrtstraße) vorhanden sind,
- keine Polizeibeamten den Verkehr regeln,
- keine Ampelanlage in Betrieb ist.
Fällt eine Ampel aus oder zeigt sie nachts nur gelbes Blinklicht, treten die vorhandenen Verkehrszeichen in Kraft. Sind auch keine Schilder vorhanden, gilt an dieser Stelle sofort wieder die Grundregel: Rechts vor Links.
Rechts vor links: Beispiele und Sonderfälle im Überblick
In der folgenden Tabelle haben wir für Sie die wichtigsten Alltagsszenarien zusammengefasst, um zu klären, wann die Regel gilt und wann nicht.
| Situation | Gilt „Rechts vor links“? | Rechtliche Grundlage / Erklärung |
|---|---|---|
| Gleichrangige Kreuzung | Ja | Die Grundregel nach § 8 Abs. 1 StVO. |
| Abgesenkter Bordstein | Nein | Wer über einen abgesenkten Bordstein einfährt, muss warten (§ 10 StVO). |
| Ende einer Spielstraße | Nein | Ausfahrt aus einem verkehrsberuhigten Bereich unterliegt § 10 StVO (Wartepflicht). |
| Einbahnstraße | Ja | Auch hier müssen Sie an Kreuzungen auf Fahrzeuge von rechts achten. |
| Feld- oder Waldweg | Nein | Wer aus einem Feldweg auf eine Straße kommt, hat keine Vorfahrt (§ 8 Abs. 1 Nr. 2). |
| Supermarkt-Parkplatz | Bedingt | Gilt meist nur auf Fahrspuren mit „Straßencharakter“. Sonst gilt § 1 StVO (Rücksicht). |
| Grundstücksausfahrt | Nein | Beim Ausfahren aus Grundstücken oder Garagen müssen Sie Vorrang gewähren (§ 10 StVO). |
Wann gilt die Regel rechts vor links nicht? Ausnahmen

Es gibt klare Situationen, in denen die Rechts-vor-links-Regel außer Kraft gesetzt ist. In diesen Fällen müssen Sie anderen Verkehrsteilnehmern Vorrang gewähren, auch wenn diese von links kommen:
- Vorfahrtregelnde Verkehrszeichen: Schilder wie „Vorfahrt gewähren“ (Z 205), „Halt. Vorfahrt gewähren“ (Stoppschild, Z 206) oder die „Vorfahrtstraße“ (Z 306) heben die Grundregel auf.
- Abgesenkter Bordstein: Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, hat gemäß § 10 StVO keine Vorfahrt. Er muss allen Fahrzeugen auf der Fahrbahn Vorrang gewähren.
- Feld- und Waldwege: Wer aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommt, ist wartepflichtig (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 StVO).
- Verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße): Bei der Ausfahrt aus einem verkehrsberuhigten Bereich (gekennzeichnet durch Zeichen 325.1) gilt ebenfalls § 10 StVO. Sie müssen Vorrang gewähren – „Rechts vor Links“ gilt hier nicht.
- Ausfahrt aus Grundstücken: Wer aus einer Grundstücksausfahrt, Garage oder einem Parkhaus kommt, hat gegenüber dem fließenden Verkehr auf der Straße keine Vorfahrt.
Sonderfall: Gilt auf einem Parkplatz rechts vor links?

Auf öffentlichen Parkplätzen (z. B. Supermarkt-Parkplatz) gilt die StVO. Dennoch ist hier Vorsicht geboten: Sind die Fahrspuren auf dem Parkplatz deutlich als Straßen zur Verteilung des Verkehrs erkennbar, gilt auf Supermarkt-Pakrplätzen „Rechts vor Links“.
Handelt es sich lediglich um Fahrspuren zwischen Parkbuchten, die primär dem Rangieren dienen, verlangen Gerichte oft eine erhöhte gegenseitige Rücksichtnahme (§ 1 StVO). In vielen Fällen wird hier bei einem Unfall eine Teilschuld beider Parteien angenommen.
Rechts vor links: Was für Fußgänger gilt
Die Rechts-vor-links-Regel gilt primär für den Fahrzeugverkehr (Autos, Motorräder, Fahrräder, E-Scooter). Fußgänger haben durch diese Regel kein automatisches Vorrangrecht beim Überqueren der Fahrbahn.
Allerdings gilt beim Abbiegen: Wenn Sie nach rechts oder links in eine Straße abbiegen, müssen Sie auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen und diese gegebenenfalls durchgehen lassen, wenn sie die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen (§ 9 Abs. 3 StVO).
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