§ 15a StVO (Abschleppen von Fahrzeugen)

Profis schleppen ein Auto in der Regel richtig ab

Verordnungen zum Auto-Abschleppen

Der Fall von dem jeder Fahrer hofft niemals betroffen zu sein, ist eingetreten: das Auto muss abgeschleppt werden – doch was gibt es bei diesem Thema alles zu beachten? Welche rechtlichen Vorschriften sind in diesem Zusammenhang besonders wichtig und mit welchen Sanktionen müssen Verkehrsteilnehmern bei Verstößen rechnen? Alle Tatbestände des Paragraph 15a StVO zum Thema Fahrzeuge Abschleppen finden Sie hier:

Tatbestände in § 15a StVO

TBNRTatbestandStrafe (€)
115100Sie verließen beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs die Autobahn (Zeichen 330) nicht bei der nächsten Ausfahrt.20
115106Sie fuhren beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs auf die Autobahn (Zeichen 330) ein.20
115112Sie schalteten beim Abschleppen das Warnblinklicht nicht ein.5
115118Sie schleppten mit ihrem Fahrzeugs ein Kraftrad ab.10

FAQ: Auto abschleppen

Sollte ich eine Abschleppstange oder ein Seil verwenden?

Die Abschleppstange hat den Vorteil, dass diese nicht an Länge einbüßt und der Abstand zum Fahrzeug somit gleich bleibt. Gegenüber dem Abschleppseil ist sie in der Regel aber deutlich schwerer.

Was sollte ich beim Abschleppen beachten?

An beiden Fahrzeugen muss das Warnblinklicht eingeschaltet sein. Abschleppseil bzw. -stange müssen zudem gerade verlaufen und dürfen nicht diagonal angebracht werden.

Darf ich auf die Autobahn auffahren, wenn ich ein Fahrzeug abschleppe?

Nein, die Autobahn muss bei der nächsten Ausfahrt verlassen werden. Sie dürfen sie beim Abschleppen nicht befahren.

Auto selbst abschleppen oder Abschleppdienst rufen?

Profis schleppen ein Auto in der Regel richtig ab
Profis schleppen ein Auto in der Regel richtig ab

Zuerst einmal ist notwendig, die Entscheidung zu treffen, ob selbst Hand angelegt, oder die Prozedur zur Sicherheit von Profis übernommen werden soll – im zweiten Fall kommen zusätzlich zu denen für die Reparatur in Werkstatt weitere Kosten hinzu, dies ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich und in diversen Autoclubs im Jahresbeitrag inbegriffen.

Sollte der gestrandete Fahrer den professionellen Weg wählen, kann er sich zumindest sicher sein, dass keine weiteren Kosten in Form von Bußgeldern auf ihn zu kommen, da die Anbieter solcher Dienste von Rechts wegen mit dem vom Gesetzgeber vorgeschrieben Ablauf vertraut sein müssen. Außerdem ist die Sicherheit für das eigene Fahrzeug und andere Verkehrsteilnehmer höher. Soll das Auto jedoch selbst abgeschleppt werden, gilt es, einige Regeln zu beachten.

Regeln beim Auto-Abschleppen

Das Abschleppseil, bzw. die Abschleppstange darf höchstens 5 m betragen und muss darüber hinaus in der Mitte mit einem roten Fähnchen gekennzeichnet werden. Sie darf selbstverständlich nicht irgendwo angehängt werden, hierfür gibt es speziell vorgeschriebene Abschleppösen an der Front des Autos – wo diese sich genau befinden, lässt sich im Bordbuch nach lesen. Des weiteren darf das Abschleppseil oder die -stange niemals diagonal verlaufen, da dies dazu führen könnte, dass das abgeschleppte Fahrzeug in den Verkehr auf der Gegenfahrbahn gerät. Beim Auto abschleppen müssen zudem beide Fahrzeuge das Warnblinklicht sowie ausreichende Beleuchtung anschalten, um so für den übrigen Verkehr besser erkennbar zu sein.

Ist das Fahrzeug auf der Autobahn liegen geblieben, ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, diese auf schnellstem Weg – also bei der nächsten Ausfahrt – in Richtung Werkstatt zu verlassen. Abschleppen von Autos auf Autobahnen stellt immer ein gewissen Risiko für andere Fahrzeuge dar. Bei Zuwiderhandlung dieser Vorschrift muss mit einem Bußgeld von 20 € gerechnet werden. Dasselbe gilt, wenn Personen, während sie ihr Auto abzuschleppen, auf Autobahnen auffahren – auch dies zieht ein Bußgeld von 20 € nach sich. Niemals erlaubt ist es, ein einspuriges Fahrzeug (Motorrad) abzuschleppen; dafür ist ein Anhänger notwendig.
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§ 15a StVO (Abschleppen von Fahrzeugen)
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Kommentare

  1. Hans sagt:

    Hallo,
    das Auto eines Bekannten hat 3 Dörfer entfernt den Geist aufgegeben. Die Kupplung ist defekt, der Motor läuft also noch, d.h. Servolenkung und Bremskraftverstärker funktionieren. Ist es in Ordnung, das Auto über Landes- und Kreisstraßen ca. 15 km weit abzuschleppen?

  2. Ali sagt:

    Wie hoch ist die Geldstrafe für Verstöße gegen das Tragen eines Autos an einem für Behinderte bestimmten Ort?

  3. Ibrahim sagt:

    Hallo zusammen ich habe gestern so wie jedentag mein Auto mit Parkausweismitbewohner geparkt und habe ich nicht geachtet dass ein Fest am25.2 gibt und mein Auto leider schon Polizei hat abgeschleppt.
    Habe ich angerufen
    Gesagt kann man holen von Birkenkopf.
    Wie viel Bußgeld werde ich bezahlen.
    Danke schön

  4. Manfred N. sagt:

    Ihre Antwort auf Liesas Frage ist nicht ganz korrekt. Es besteht keine Verpflichtung, das Fahrzeug zu einer nahe gelegenen Werkstatt zu bringen. Das Fahrzeug ist vielmehr zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt zu bringen, wobei die Betonung auf geeignet liegt. Und damit kann durchaus das Abschleppen in eine grössere Entfernung gemeint sein.

  5. Heidi R. sagt:

    Hallo
    Mottarpanne auf der Autobahn.habe das Motorrad auf den Standstreifen gebracht.
    Wie lange kann es dort stehen bleiben?wann wird das von der Polizei entfernt?

  6. Audi 77 sagt:

    Hallo liebe Leser und Schreiber,

    ich befinde mich in einer komplizierten Situation!

    Am 14.7.2018 kaufte ich bei einem GebrauchtwagenHändler ein Audi A4 für 3000 Euro 18 Jahre mit 170.000km ( Autohändler mit ein Gewährleistung) nach dem Kauf berichteten mir immer mehr Freunde und Bekannte das sich in letzter Zeit immer mehr beschwerten das sie Probleme mit ihren Autos hatten von ihm ) ich habe keine Vorurteile und möchte niemanden was unterstellen…Aber auf Anfrage kam erst eine mit zitternde stimme auf sich wartende Antwort oder später das Kommentar man könne es ja in Polen viel günstiger reparieren…machte mich sehr stutzig)

    Zum Fall:

    Ich bin mit dem Audi über 2400 km zu Frieden gefahren der Motor ruckelte zwar ab und zu schon mal aber da dachte na gut ist ein altes Auto und nicht so schlimm, bis ich auf einmal mit dem Wagen liegen geblieben bin und das über 300km…Von zu hause entfernt, von dort aus brachte mich der pannendienst zum Audi Autohaus mit der Erkenntnis Motorschaden ( Repaturkosten ca. 3000 – 5000 Euro) darauf hin kontaktierte ich den Händler) er Anfangs nur sagte das kann passieren ist ja ein Gebrauchtwagen und und und) ich möchte nur mein RECHT und entweder den Wagen repariert haben, das Geld zurück oder ein passenden ersatz) Folge Schritt zum Anwalt und dazu kommt meine frage) trotz der Unannehmlichkeiten und den ExtraKosten wie Ausfall und Mietwagen erstattet mir auch niemand wieder…Ich versuche es jedenfalls , naja das Recht sagt ich muss das Auto zum Händler bringen, darf ich das Auto mit Abschleppseil über 300km transportieren oder eher nicht?
    Der Versuch mit transporter und trailer ist heute gescheitert ( transporter defekt !!!)

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Audi 77,

      nein, Sie dürfen das Auto nicht 300 km weit abschleppen, sondern nur bis zur nächsten Werkstatt. Zudem wird angeraten, beim Abschleppen nicht schneller als 50 km/h, besser nur 20 km/h, zu fahren.

      – Die Redaktion

  7. Steffi sagt:

    Hallo,

    Was kostet mich das abschleppen wenn ich es noch auf dem Parkplatz verhindert habe und dieser auch keine leerfahrt hatte?

    Danke

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Steffi,

      die Kosten sind abhängig vom Abschleppunternehmen.

      – Die Redaktion

  8. Stefan sagt:

    Hallo sehr geehrtes bussgeldkatalog-Team,

    es betrifft meine Arbeitsstelle bei einem Nutzfahrzeughändler. Mein Chef erwartet von mir, dass ich einen LKW, den er mit einem Getriebeschaden gekauft hat, bei dem Verkäufer hole und ihn ca. 300 km mit einem anderen LKW und zweitem Fahrer in die Firma schleppe. Abscheppen, versteht sich, nicht über die Autobahn, sondern über Ortschaften, Kreisstraßen, Bundesstraßen etc. Dabei sind 12 Teilabschnitte mautpflichtig. Da soll ich nur den zu abschleppenden LKW (12 to. GG) manuell einbuchen, den LKW der zieht aber nicht, da er unter 7,5 t GG ist. Die grundsätzliche Frage wäre also, ob das ganze so rechtlich zulässig ist mit dieser Art von Abschleppen? Welche Bußgelder sind zu erwarten, wenn dies illegal wäre?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Stefan,

      die Maut wird erst für LKWs ab 7,5 t fällig. Dennoch sollten Sie sich über diesen speziellen Fall nochmal bei der jeweiligen Behörde informieren.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  9. Andreas sagt:

    Hallo,

    ist es erlaubt, wenn der ADAC ein Fahrzeug auf der Landstraße abschleppt und dann mit dem Fahrzeug auf die Autobahn fährt ? Das Auto hing mit den Vorderrädern am Abschlepper, die Hinterräder fuhren frei.
    Der ADAC Schlepper hatte das Blinklicht an und der abgeschleppte Wagen Warnblinker.
    Ich dachte man darf so nicht auf die Autobahn fahren, oder gibt es hier eine Ausnahme ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Andreas,

      in solchen Fällen greifen Sonderregelungen. Solange sich durch ein Blinklicht und Warnblinker kenntlich gemacht wurde, darf dann ausnahmsweise auch auf die Autobahn aufgefahren werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

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