§ 15a StVO (Abschleppen von Fahrzeugen)

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 14. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Profis schleppen ein Auto in der Regel richtig ab

Verordnungen zum Auto-Abschleppen

Der Fall von dem jeder Fahrer hofft niemals betroffen zu sein, ist eingetreten: das Auto muss abgeschleppt werden – doch was gibt es bei diesem Thema alles zu beachten? Welche rechtlichen Vorschriften sind in diesem Zusammenhang besonders wichtig und mit welchen Sanktionen müssen Verkehrsteilnehmern bei Verstößen rechnen? Alle Tatbestände des Paragraph 15a StVO zum Thema Fahrzeuge Abschleppen finden Sie hier:

Tatbestände in § 15a StVO

TBNRTatbestandStrafe (€)
115100Sie verließen beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs die Autobahn (Zeichen 330) nicht bei der nächsten Ausfahrt.20
115106Sie fuhren beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs auf die Autobahn (Zeichen 330) ein.20
115112Sie schalteten beim Abschleppen das Warnblinklicht nicht ein.5
115118Sie schleppten mit ihrem Fahrzeugs ein Kraftrad ab.10

FAQ: Auto abschleppen

Sollte ich eine Abschleppstange oder ein Seil verwenden?

Die Abschleppstange hat den Vorteil, dass diese nicht an Länge einbüßt und der Abstand zum Fahrzeug somit gleich bleibt. Gegenüber dem Abschleppseil ist sie in der Regel aber deutlich schwerer.

Was sollte ich beim Abschleppen beachten?

An beiden Fahrzeugen muss das Warnblinklicht eingeschaltet sein. Abschleppseil bzw. -stange müssen zudem gerade verlaufen und dürfen nicht diagonal angebracht werden.

Darf ich auf die Autobahn auffahren, wenn ich ein Fahrzeug abschleppe?

Nein, die Autobahn muss bei der nächsten Ausfahrt verlassen werden. Sie dürfen sie beim Abschleppen nicht befahren.

Auto selbst abschleppen oder Abschleppdienst rufen?

Profis schleppen ein Auto in der Regel richtig ab
Profis schleppen ein Auto in der Regel richtig ab

Zuerst einmal ist notwendig, die Entscheidung zu treffen, ob selbst Hand angelegt, oder die Prozedur zur Sicherheit von Profis übernommen werden soll – im zweiten Fall kommen zusätzlich zu denen für die Reparatur in Werkstatt weitere Kosten hinzu, dies ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich und in diversen Autoclubs im Jahresbeitrag inbegriffen.

Sollte der gestrandete Fahrer den professionellen Weg wählen, kann er sich zumindest sicher sein, dass keine weiteren Kosten in Form von Bußgeldern auf ihn zu kommen, da die Anbieter solcher Dienste von Rechts wegen mit dem vom Gesetzgeber vorgeschrieben Ablauf vertraut sein müssen. Außerdem ist die Sicherheit für das eigene Fahrzeug und andere Verkehrsteilnehmer höher. Soll das Auto jedoch selbst abgeschleppt werden, gilt es, einige Regeln zu beachten.

Regeln beim Auto-Abschleppen

Das Abschleppseil, bzw. die Abschleppstange darf höchstens 5 m betragen und muss darüber hinaus in der Mitte mit einem roten Fähnchen gekennzeichnet werden. Sie darf selbstverständlich nicht irgendwo angehängt werden, hierfür gibt es speziell vorgeschriebene Abschleppösen an der Front des Autos – wo diese sich genau befinden, lässt sich im Bordbuch nach lesen. Des weiteren darf das Abschleppseil oder die -stange niemals diagonal verlaufen, da dies dazu führen könnte, dass das abgeschleppte Fahrzeug in den Verkehr auf der Gegenfahrbahn gerät. Beim Auto abschleppen müssen zudem beide Fahrzeuge das Warnblinklicht sowie ausreichende Beleuchtung anschalten, um so für den übrigen Verkehr besser erkennbar zu sein.

Ist das Fahrzeug auf der Autobahn liegen geblieben, ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, diese auf schnellstem Weg – also bei der nächsten Ausfahrt – in Richtung Werkstatt zu verlassen. Abschleppen von Autos auf Autobahnen stellt immer ein gewissen Risiko für andere Fahrzeuge dar. Bei Zuwiderhandlung dieser Vorschrift muss mit einem Bußgeld von 20 € gerechnet werden. Dasselbe gilt, wenn Personen, während sie ihr Auto abzuschleppen, auf Autobahnen auffahren – auch dies zieht ein Bußgeld von 20 € nach sich. Niemals erlaubt ist es, ein einspuriges Fahrzeug (Motorrad) abzuschleppen; dafür ist ein Anhänger notwendig.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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§ 15a StVO (Abschleppen von Fahrzeugen)
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Kommentare

  1. Hans sagt:

    Hallo,
    das Auto eines Bekannten hat 3 Dörfer entfernt den Geist aufgegeben. Die Kupplung ist defekt, der Motor läuft also noch, d.h. Servolenkung und Bremskraftverstärker funktionieren. Ist es in Ordnung, das Auto über Landes- und Kreisstraßen ca. 15 km weit abzuschleppen?

  2. Ali sagt:

    Wie hoch ist die Geldstrafe für Verstöße gegen das Tragen eines Autos an einem für Behinderte bestimmten Ort?

  3. Ibrahim sagt:

    Hallo zusammen ich habe gestern so wie jedentag mein Auto mit Parkausweismitbewohner geparkt und habe ich nicht geachtet dass ein Fest am25.2 gibt und mein Auto leider schon Polizei hat abgeschleppt.
    Habe ich angerufen
    Gesagt kann man holen von Birkenkopf.
    Wie viel Bußgeld werde ich bezahlen.
    Danke schön

  4. Manfred N. sagt:

    Ihre Antwort auf Liesas Frage ist nicht ganz korrekt. Es besteht keine Verpflichtung, das Fahrzeug zu einer nahe gelegenen Werkstatt zu bringen. Das Fahrzeug ist vielmehr zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt zu bringen, wobei die Betonung auf geeignet liegt. Und damit kann durchaus das Abschleppen in eine grössere Entfernung gemeint sein.

  5. Heidi R. sagt:

    Hallo
    Mottarpanne auf der Autobahn.habe das Motorrad auf den Standstreifen gebracht.
    Wie lange kann es dort stehen bleiben?wann wird das von der Polizei entfernt?

  6. Audi 77 sagt:

    Hallo liebe Leser und Schreiber,

    ich befinde mich in einer komplizierten Situation!

    Am 14.7.2018 kaufte ich bei einem GebrauchtwagenHändler ein Audi A4 für 3000 Euro 18 Jahre mit 170.000km ( Autohändler mit ein Gewährleistung) nach dem Kauf berichteten mir immer mehr Freunde und Bekannte das sich in letzter Zeit immer mehr beschwerten das sie Probleme mit ihren Autos hatten von ihm ) ich habe keine Vorurteile und möchte niemanden was unterstellen…Aber auf Anfrage kam erst eine mit zitternde stimme auf sich wartende Antwort oder später das Kommentar man könne es ja in Polen viel günstiger reparieren…machte mich sehr stutzig)

    Zum Fall:

    Ich bin mit dem Audi über 2400 km zu Frieden gefahren der Motor ruckelte zwar ab und zu schon mal aber da dachte na gut ist ein altes Auto und nicht so schlimm, bis ich auf einmal mit dem Wagen liegen geblieben bin und das über 300km…Von zu hause entfernt, von dort aus brachte mich der pannendienst zum Audi Autohaus mit der Erkenntnis Motorschaden ( Repaturkosten ca. 3000 – 5000 Euro) darauf hin kontaktierte ich den Händler) er Anfangs nur sagte das kann passieren ist ja ein Gebrauchtwagen und und und) ich möchte nur mein RECHT und entweder den Wagen repariert haben, das Geld zurück oder ein passenden ersatz) Folge Schritt zum Anwalt und dazu kommt meine frage) trotz der Unannehmlichkeiten und den ExtraKosten wie Ausfall und Mietwagen erstattet mir auch niemand wieder…Ich versuche es jedenfalls , naja das Recht sagt ich muss das Auto zum Händler bringen, darf ich das Auto mit Abschleppseil über 300km transportieren oder eher nicht?
    Der Versuch mit transporter und trailer ist heute gescheitert ( transporter defekt !!!)

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Audi 77,

      nein, Sie dürfen das Auto nicht 300 km weit abschleppen, sondern nur bis zur nächsten Werkstatt. Zudem wird angeraten, beim Abschleppen nicht schneller als 50 km/h, besser nur 20 km/h, zu fahren.

      – Die Redaktion

  7. Steffi sagt:

    Hallo,

    Was kostet mich das abschleppen wenn ich es noch auf dem Parkplatz verhindert habe und dieser auch keine leerfahrt hatte?

    Danke

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Steffi,

      die Kosten sind abhängig vom Abschleppunternehmen.

      – Die Redaktion

  8. Stefan sagt:

    Hallo sehr geehrtes bussgeldkatalog-Team,

    es betrifft meine Arbeitsstelle bei einem Nutzfahrzeughändler. Mein Chef erwartet von mir, dass ich einen LKW, den er mit einem Getriebeschaden gekauft hat, bei dem Verkäufer hole und ihn ca. 300 km mit einem anderen LKW und zweitem Fahrer in die Firma schleppe. Abscheppen, versteht sich, nicht über die Autobahn, sondern über Ortschaften, Kreisstraßen, Bundesstraßen etc. Dabei sind 12 Teilabschnitte mautpflichtig. Da soll ich nur den zu abschleppenden LKW (12 to. GG) manuell einbuchen, den LKW der zieht aber nicht, da er unter 7,5 t GG ist. Die grundsätzliche Frage wäre also, ob das ganze so rechtlich zulässig ist mit dieser Art von Abschleppen? Welche Bußgelder sind zu erwarten, wenn dies illegal wäre?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Stefan,

      die Maut wird erst für LKWs ab 7,5 t fällig. Dennoch sollten Sie sich über diesen speziellen Fall nochmal bei der jeweiligen Behörde informieren.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  9. Andreas sagt:

    Hallo,

    ist es erlaubt, wenn der ADAC ein Fahrzeug auf der Landstraße abschleppt und dann mit dem Fahrzeug auf die Autobahn fährt ? Das Auto hing mit den Vorderrädern am Abschlepper, die Hinterräder fuhren frei.
    Der ADAC Schlepper hatte das Blinklicht an und der abgeschleppte Wagen Warnblinker.
    Ich dachte man darf so nicht auf die Autobahn fahren, oder gibt es hier eine Ausnahme ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Andreas,

      in solchen Fällen greifen Sonderregelungen. Solange sich durch ein Blinklicht und Warnblinker kenntlich gemacht wurde, darf dann ausnahmsweise auch auf die Autobahn aufgefahren werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  10. Marc sagt:

    Hallo,

    ich wurde am Sonntag mit meinem Auto per Seil abgeschleppt und bin in eine Verkehrskontrolle geraten. Leider hatte ich beim Lenken des geschleppten Autos noch vom Vortag Alkohol im Atem (mehr als 1,0). Das Ergebnis des Bluttests liegt mir noch nicht vor. Meinen Führerschein durfte ich (zumindest vorläufig) behalten. Was habe ich zu erwarten?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Marc,

      da Ihnen unterstellt werden kann, dass Sie vor dem Abschleppen betrunken gefahren sind, werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt. Je nach der letztendlichen Alkoholkonzentration in Ihrem Blut bedeutet dies einen oder mehrere Punkte in Flensburg, ein Bußgeld von mehreren hundert Euro und in den meisten Fällen ein Fahrverbot von einem oder mehreren Monaten. Wie genau Ihre Strafe ausfällt, kann noch nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, dazu müssen Sie die Anzeige gegen Sie abwarten. Bei 1,6 Promille wird in der Regel standardmäßig eine MPU angeordnet. Je nach dem, warum Ihr Wagen abgeschleppt werden musste, kann Ihnen außerdem eine Gefährdung des Verkehrs vorgeworfen werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  11. Robert sagt:

    Ist das abschleppen mit einer abschleppbrille die an der Anhängervorrichtung meines pkw’s angehängt wird erlaubt?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Robert,

      dies ist in der Regel nicht erlaubt.

      – Die Redaktion

  12. Yvonne M. sagt:

    Hallo, die Polizei hat meinen Wagen vom ADAC versetzen lassen wegen Baumfällarbeiten. Das kostet mich jetzt 13O Euro plus 25 plus 10 (Ordnungswidrigkeit etc). Ich war in der Zeit im Urlaub. Darf das einfach so gemacht werden?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Yvonne,

      wenn die Baumarbeiten im Vorfeld angekündigt wurden, kann eine Abschleppung erfolgen, wenn Ihr Wagen die Baumarbeiten behindert.

      – Die Redaktion

  13. Liesa sagt:

    Hallo,
    Gibt es ein Bußgeld, wenn man ein Auto zu weit abschleppt und wenn ja, für wen? Nur für den im ziehenden Auto? Ich mache grade meinen Führerschein und soll im gezogenen Auto sitzen, aber will meinen Führerschein natürlich nicht riskieren.. :-(
    Wie weit ist denn zu weit, wenn man ein nicht mehr reparables Auto nach Hause bringen möchte? Sind 60km zu weit?
    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Liesa,

      grundsätzlich sind Sie verpflichtet, das Auto zu einer nahegelegenen Werkstatt zu bringen. 60 km Entfernung sind in diesem Fall zu weit. Ein Bußgeld für das Abschleppen gibt es nicht, sofern Sie sich an die Vorschriften halten.

      – Die Redaktion

  14. Ben sagt:

    Hallo, ich habe mein Auto auf einem Privaten Parkplatz vor meiner Haustüre für eine halbe Stunde geparkt gehabt (fremdes Eigentum). Der Besitzer hat mein Auto kurzer Hand abschleppen lassen, obwohl er wusste, dass ich dort wohne und hat keinen Anstand gemacht mich aufzusuchen.
    Wie ist hier die Rechtslage und gibt es dazu ein paar Paragraphen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Ben,

      eine Rechtsberatung dürfen wir nicht vornehmen. Hier könnte Ihnen unter Umständen die Beratung durch einen Anwalt weiterhelfen.

      – Die Redaktion

  15. Honda sagt:

    Guten Tag
    Mein noch nich angemeldeter Honda mit frischer Tüv wurde in der Garage frontal angefahren und es lohnt sich nicht mehr ihn zu reparieren. Ist es mir erlaubt es selber abzuschleppen und zum Schrottplatz zu fahren? Wieviel würde denn ein offizieler Abschleppdienst kosten?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo,

      das Abschleppen eines nicht abgemeldeten Fahrzeugs ist nicht zulässig und wird in der Regel mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft.

      – Die Redaktion

      1. Dirk sagt:

        WAS,..? Zitat: das Abschleppen eines nicht abgemeldeten Fahrzeugs ist nicht zulässig und wird in der Regel mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft….. Also muss jedes Auto erst abgemeldet werden, bevor es abgeschleppt werden darf,…? Nicht ernsthaft oder, …?

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Dirk,

          mit „Rechtsberatung“ ist gemeint, dass wir Ihnen nicht zu irgendwelchen rechtlichen Schritten raten dürfen. Die Informationen, welche wir angeben, entnehmen wir dem offiziellen Bußgeldkatalog – das letztendliche Strafmaß hängt jedoch immer von der bearbeitenden Behörde ab.

          Das Team von bussgeldkatalog.net

  16. Neugierig sagt:

    Hallo,

    darf ein Auto abgeschleppt werden, das nicht mehr angemeldet ist? Wenn nein, welche Konsequenzen bestehen bei einer solchen Widrigkeit? Vielen Dank im voraus.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo,

      das Schleppen eines nicht mehr angemeldeten Fahrzeugs ist nicht erlaubt. In der Regel sind die Konsequenzen ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.

      – Die Redaktion

  17. Jens sagt:

    Hallo, ich habe südlich von Hannover mit meinem Auto einen Motorschaden erlitten, das Auto dort stehen gelassen und plane, mit einem Freund am Wochenende den wagen mit Abschleppstange über die Landstraße nach Bremen zu schleppen.
    Klang für mich alles ok, aber ein Bekannter wies mich darauf hin, dass wir irgendwie als gewerblich gelten könnten (Fahrverbot), weil das Auto des Freundes auf dessen Firma zugelassen ist; die Mtarbeiter können sich das am Wochenende ausleihen.

    Ist das richtig? Oder können wir dennoch den nervig langen Trip antreten?

    Eine andere Sache, die noch als Einwand kam:
    Da das defekte Fahrzeug (Bulli) fast zwei Tonnen wiegt und das Zugfahrzeug (Golf Kombi) evtl. 1,5t (muss ich nachsehen), würde ich ja evtl. über 3,5 Tonnen liegen und da braucht angeblich auch das Zugfahrzeug (trotz Golf) einen Klasse-2-LKW-Führerschein, wegen zGG. Ist das richtig? Wenn ja, welche Gewichte im Fahrzeugschein müsste ich addieren, um zu prüfen, ob ich unterhalb der 3,5 t liegen? Jeweils das zGG?

    Vielen Dank im Voraus!

    Jens

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jens,

      für eine Rechtsberatung können Sie sich an einen Anwalt wenden, da wir eine solche nicht leisten dürfen.

      – Die Redaktion

  18. Heike sagt:

    Nicht angemeldetes Fahrzeug abgeschleppt.
    welche Strafe erwartet mich?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Heike,

      für das Abschleppen eines abgemeldeten Fahrzeugs ist in der Regel ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg möglich.

      – Die Redaktion

  19. G. sagt:

    Hallo.
    Ich habe auf einem Supermarkt Parkplatz
    mit einem tschechischen Fahrzeug (CZ Kennzeichen)
    geparkt und die Parkscheibe vergessen. Nach dem Einkauf hing ein Zettel an der Scheibe,
    Abschleppwagen wurde informiert, Anfahrt ist
    auf jeden Fall zu zahlen.
    Lässt sich das bei ausländischen Haltern durchsetzen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo,

      wir können keine Rechtsberatung anbieten. Sie haben die Möglichkeit, sich an einen Anwalt zu wenden.

      – Die Redaktion

  20. Marcel J. sagt:

    Hallo.
    Nach einer Panne auf der Autobahn (Motor defekt), hatte ich den
    ADAC Angerufen. Nach über einer Stunde warten war immer noch kein
    Abschlepper da.
    Ich rufte einen Privaten Abschleppdienst und er war nach nur 12 Minuten da.
    Alles ohne Problem und er brachte mein Auto zur Werkstatt (47Km.) und von dort mich
    nach Hause (weitere 9Km.).
    Die Rechnung in höhe von 174Euro habe ich beim Fahrer bezahlt.
    Fragen:
    Ist es gesetzlichen Regelungen wie lange ich auf der Autobahn auf einen Abschleppwagen warten kann bzw. muss?
    Ist der ADAC in der Pflicht, in einer Vorgegebenen zeit mich von der Autobahn zu holen oder bin ich gezwungen unter umständen über eine Stunde zu warten?
    Kann ich bei nicht erscheinen von ADAV einen Unabhängigen Abschlepper anrufen und die enstehen Kosten an den ADAC wegen nicht erscheinen weiterleiten?
    Ich habe leider nicht im Internet gefunden.
    Danke.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Marcel,

      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie haben die Möglichkeit, sich an einen Anwalt wenden.

      – Die Redaktion

  21. Jascha sagt:

    Hallo,

    ich wurde von der Polizei angehalten, als ich ein Fahrzeug mit der Abschleppbrille transportierte. Der Lkw Besitzt nur eine Abschleppbrille und gilt als Bergungsfahrzeug.

    Mir wurde gesagt dass das Abschleppen mittels Brille in Berlin und Deutschlandweit nicht erlaubt sei, seit dem 01.01.2015.

    Können Sie mir weiterhelfen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jascha,

      beim Abschleppen sind speziell vorgeschriebene Abschleppösen an der Front des Autos zu benutzen.

      – Die Redaktion

  22. Detlef S. sagt:

    Wo ist das Gewichtsverhältnis zwischen den beiden Fahrzeugen festgelegt?
    Das ich mit meinem VW UP technisch keinen Kleinbus abschleppen kann ist mir klar, aber wo liegen die gesetzlichen Grenzen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Detlef,

      es gibt eine Gewichtsbegrenzung für das Abschleppseil. Abschleppseile haben jeweils eine maximale Zugkraft, dürfen also unter Umständen nicht für jedes Fahrzeug verwendet werden.

      – Die Redaktion

  23. Roland sagt:

    Hallo, ist das Ein- oder Aufladen eines auf der Autobahn liegengebliebenen Motorrades zulässig? Laut §15 a Abs 4 ist das Abschleppen noch erlaubt, wie genau wird abschleppen definiert? Vielen Dank, Roland

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Roland,

      ist ein Motorrad auf der Autobahn liegen geblieben, muss auf dem Seitenstreifen gehalten werden. Die Stelle ist wie bei einem Unfall zu sichern. Danach kann das Motorrad auf einen Anhänger geladen werden.

      – Die Redaktion

  24. Ingeborg sagt:

    Ich habe ein Auto auf einem Parkplatz regulär abgestellt. Weil ich sehr in Eile war und den Parkscheinautomaten nicht gleich fand, habe ich keinen Schein gelöst. Als ich nach ca 8 Stunden wieder kam, war mein Auto abgeschleppt worden. Ist das rechtmäßig?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Ingeborg,

      wenn Sie ein Fahrzeug widerrechtlich abstellen, ist das Abschleppen durchaus erlaubt.

      – Die Redaktion

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