Verkehrshaftungsrecht: Rechtsansprüche nach einem Unfall

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 12. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Mögliche Forderungen nach einem Zusammenstoß

Welche Ansprüche habe ich laut Verkehrshaftungsrecht nach einem Unfall?
Welche Ansprüche habe ich laut Verkehrshaftungsrecht nach einem Unfall?

Selbst bei der Einhaltung aller Verkehrsvorschriften, lässt sich ein Verkehrsunfall nicht in jedem Fall vermeiden. Sind nach der Kollision mögliche Verletzungen versorgt und die Unfallstelle abgesichert, stellt sich meist die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommt. Die gesetzlichen Regelungen dazu fallen unter das Verkehrshaftungsrecht.

Doch mit welchen Themen befasst sich die Verkehrshaftung im Einzelnen? Welche Ansprüche ergeben sich nach einer Kollision? Und welche Forderungen können Sie gemäß Verkehrshaftungsrecht bei einem Personenschaden stellen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Verkehrshaftungsrecht

Was regelt das Verkehrshaftungsrecht?

Hierbei handelt es sich um einen Teilbereich des Verkehrsrechts, der sich mit den Haftungsansprüchen bei Schäden im Straßenverkehr befasst.

Welche Ansprüche bestehen bei einem Sachschaden?

Die Informationen haben wir hier zusammengefasst.

Was steht mit nach einem Unfall mit Personenschaden zu?

Der Gesetzgeber sieht unter anderem Schmerzensgeld sowie die Erstattung von Behandlungskosten, Verdienstausfall und des
Haushaltsführungsschadens vor.

Was ist das Verkehrshaftungsrecht?

Von A wie Autokauf bis Z wie Zwangsstilllegung unterliegt praktisch jeder Aspekt des Straßenverkehrs verschiedenen Vorschriften und Gesetzen. Dies führt dazu, dass es sich beim Verkehrsrecht um ein großes und gleichzeitig auch komplexes Rechtsgebiet handelt. Daher lassen sich verschiedene Teilbereiche, wie zum Beispiel das Verkehrszivilrecht, abgrenzen.

Das Verkehrszivilrecht umfasst dabei alle verkehrsrechtlichen Aspekte, die die rechtliche Beziehung zwischen Privatpersonen betreffen. Damit grenzt es sich deutlich vom Ordnungswidrigkeiten- oder Verkehrsstrafrecht ab, denn dabei ahndet der Gesetzgeber Verstöße gegen seine Vorschriften bzw. Gesetze.

Das Verkehrszivilrecht lässt sich aber noch weiter differenzieren. So stellt ein weiteres, untergeordnetes Rechtsgebiet das Verkehrshaftungsrecht dar, welches sich mit der Haftung bei Schäden im Straßenverkehr beschäftigt. Anwendung findet dieses insbesondere nach Verkehrsunfällen.

Welche Ansprüche bestehen bei einen Unfall?

Kein Durchblick beim Verkehrshaftungsrecht? Ein Anwalt kann Sie unterstützen.
Kein Durchblick beim Verkehrshaftungsrecht? Ein Anwalt kann Sie unterstützen.

Das Verkehrshaftungsrecht ist vor allem bei der Schadensregulierung infolge von Unfällen relevant. Dabei unterscheiden sich die Ansprüche je nachdem ob ein reiner Sachschaden oder auch ein Personenschaden vorliegt.

Allerdings gilt bei beiden Szenarien, dass pauschale Auskünfte über die Höhe der Entschädigung in der Regel nicht möglich sind. Stattdessen ist eine Prüfung des jeweiligen Einzelfalls notwendig. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie dabei unterstützen, Ihre Ansprüche umfassend geltend zu machen.

Fahrzeugschäden: Was können Sie geltend machen?

Wurde Ihr Auto bei einem Unfall in Mitleidenschaft gezogen, haben Sie Anspruch auf einen Ausgleich des materiellen Schadens. Die Zahlungen, die gemeinhin als Schadensersatz bezeichnet werden, können sich dabei unter anderem aus folgenden Ansprüchen zusammensetzen:

Damit Ihr Auto nach einem Unfall wieder fahrtüchtig ist, sind nicht selten Reparaturen notwendig. Die Kosten dafür müssen in der Regel der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung übernehmen. Bei einem Bagatellschaden von bis zu 750 Euro reicht in der Regel der Kostenvoranschlag der Werkstatt als Nachweis über den Schaden. Darüber hinaus empfehlen Experten die Einschaltung eines Sachverständigen, der eine Einschätzung zu Wert und Reparaturkosten abgibt.

Liegt ein Sachschaden vor, muss der Unfallverursacher gemäß Verkehrshaftungsrecht die Reparaturkosten tragen.
Liegt ein Sachschaden vor, muss der Unfallverursacher gemäß Verkehrshaftungsrecht die Reparaturkosten tragen.

Bleiben trotz Reparaturen nach einem Unfall optische oder technische Mängel zurück, können Geschädigte unter Umständen eine Wertminderung geltend machen. Eine entsprechende Feststellung setzt in der Regel das Gutachten eines Sachverständigen voraus. Auch die Kosten dafür können Sie ggf. dem Unfallverursacher in Rechnung stellen.

Viele Menschen sind im Alltag auf ihr Auto angewiesen. Muss dieses nach einem Unfall für längere Zeit in die Werkstatt, kann dies ggf. zu Problemen führen. Daher erhalten Geschädigte gemäß Verkehrshaftungsrecht in einem solchen Fall für den Zeitraum von maximal 14 Tagen entweder vom Unfallverursacher bzw. von dessen Versicherung einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung. Bei letzterem handelt es sich um einen Geldbetrag, der zum Beispiel zur Finanzierung eines Bahntickets oder Taxis genutzt werden kann.

Personenschäden: Was steht Ihnen zu?

Werden im Zuge eines Verkehrsunfalls Menschen verletzt, liegt ein sogenannter Personenschaden vor. Die Geschädigten haben dabei – abhängig von der Schwere der Verletzungen – verschiedene rechtliche Ansprüche, die gegenüber dem Unfallverursacher bzw. seiner Versicherung geltend gemacht werden können. Dazu zählen unter anderem:

  • Schmerzensgeld
  • Behandlungskosten
  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungsschaden

Wer im Zuge eines Unfalls eine Verletzung erlitten hat, kann dafür – solange diese nicht nur eine Bagatelle darstellt – gemäß Verkehrshaftungsrecht eine finanzielle Entschädigung verlangen. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Darin heißt es:

Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.

Was steht Ihnen bei einem Personenschaden laut Verkehrshaftungsrecht zu?
Was steht Ihnen bei einem Personenschaden laut Verkehrshaftungsrecht zu?

Wie hoch der Schmerzensgeldanspruch ausfällt, hängt von zahlreichen Kriterien ab und lässt sich daher nicht pauschal beziffern. Zu den Faktoren, die bei der Bemessung berücksichtigt werden, zählen unter anderem die Schwere der Verletzungen, der Umfang der Beeinträchtigungen, die Einschränkungen in Beruf und Alltag sowie die Dauer der Behandlung.

Anfallende Behandlungskosten sind ebenfalls gemäß Verkehrshaftungsrecht vom Unfallverursacher zu erstatten. Dazu zählen neben den Kosten der ärztlichen Behandlung auch die Ausgaben für Physiotherapie und Krankengymnastik sowie Zuzahlungen für Medikamente.

Führen die im Zuge des Unfalls zugezogenen Verletzungen zu einer Krankschreibung, muss der Arbeitgeber für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen das Gehalt als Entgeltfortzahlung weiter zahlen. Der Arbeitgeber kann in diesem Fall das gezahlte Gehalt als Schaden gegenüber dem Unfallverursacher geltend machen. Besteht die Arbeitsunfähigkeit für mehr als sechs Wochen, springt anschließend die Krankenkasse ein und zahlt das sogenannte Krankengeld. Da dieses nur 70 Prozent des Nettogehalts entspricht, kann der Geschädigte den dadurch entstandenen Verdienstausfall ebenfalls einfordern.

Nicht zuletzt sieht das Verkehrshaftungsrecht den sogenannten Haushaltsführungsschaden vor. Hierbei handelt es sich um einen Schadensersatzanspruch, der entsteht, weil der Geschädigte nicht oder nur eingeschränkt dazu in der Lage ist, seinen Haushalt zu führen.

Sie sind sich nicht sicher, welche Ansprüche Sie als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall geltend machen können? In diesem Fall sollten Sie sich ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann sich umfassend beraten und sicherstellen, dass Sie auch tatsächlich alle Entschädigungszahlungen ausschöpfen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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