Verkehrsstrafrecht: Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 20. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Verkehrsdelikte können hohe Sanktionen nach sich ziehen

Das Führen eines Kfz im Straßenverkehr verlangt gegenseitige Rücksichtnahme und eine vorsichtige, vorausschauende Fahrweise aller Beteiligten. Zudem müssen sich alle Verkehrsteilnehmer an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten.

Wer beispielsweise den vorgegebenen Sicherheitsabstand unterschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings kann es auch dazu kommen, dass eine Straftat im Straßenverkehr ausgeübt wird. In diesem Fall greift das Verkehrsstrafrecht.

Doch wie genau können Betroffene gemäß Strafrecht für Verkehrsdelikte sanktioniert werden? Wann ist es ratsam bei einer Straftat, die das Verkehrsstrafrecht betrifft, einen Anwalt zu konsultieren? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

FAQ: Verkehrsstrafrecht

Welche Gesetze spielen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr eine Rolle?

Die nachfolgenden Gesetze finden im Straßenverkehr Anwendung: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Straßenverkehrsgesetz (StVG) und das Strafgesetzbuch (StGB).

Welche Straftaten sind im Straßenverkehr möglich?

Verschiedene Straftaten können im Straßenverkehr begangen werden. Von Fahrerflucht über gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bis hin zur fahrlässigen Körperverletzung.

Wann verjähren Straftaten im Straßenverkehr?

Unserer Tabelle können Sie die Verjährungsfristen für die jeweiligen Straftaten entnehmen.

Verkehrsstrafrecht vs. Ordnungswidrigkeitenrecht

Strafgesetzbuch: Auch im Straßenverkehr wird es angewendet.
Strafgesetzbuch: Auch im Straßenverkehr wird es angewendet.

Wenn es um die Beurteilung von Regelmissachtungen im Straßenverkehr geht, ist grundsätzlich erst einmal zu klären, ob es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat handelt. Diese Unterscheidung ist essentiell, bestimmt sie doch den Ablauf des Verfahrens und die möglichen Sanktionen.

Das Verkehrsstrafrecht greift nur, wenn es sich um eine schwerwiegende Pflichtverletzung bzw. Regelmissachtung handelt, die gegen ein Gesetz verstößt, welche mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert wird.

Hierin liegt auch der entscheidende Unterschied zu einer Ordnungswidrigkeit begründet, welche mit einer Geldbuße, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot geahndet wird. Zudem kann eine Verwaltungsbehörde, in diesem Fall die Bußgeldstelle, Verkehrsordnungswidrigkeiten verfolgen und ahnden.

Im Verkehrsstrafrecht wird diese Rolle der Staatsanwaltschaft bzw. einem Richter zu teil. Folgende Gesetze spielen im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr eine wesentliche Rolle:

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Strafgesetzbuch (StGB)
Wichtig: Das Verkehrsstrafrecht wird also bei schwerwiegenden Regelmissachtungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehen, angewendet. Nicht selten kann allerdings aus einer Ordnungswidrigkeit auch eine Straftat resultieren. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung einen Unfall bauen, bei welchem auch Personen zu Schaden kommen.

Welche Straßenverkehrsdelikte gibt es?

Verkehrsdelikte können mit einer Freiheitsstrafe sanktioniert werden.
Verkehrsdelikte können mit einer Freiheitsstrafe sanktioniert werden.

Eine begangene Straftat im Verkehr ist in Deutschland keine Seltenheit. Gemäß Strafrecht können Verkehrsdelikte entsprechend sanktioniert werden. Im Folgenden wollen wir Ihnen einige Beispiele präsentieren, bei denen das Verkehrsstrafrecht greift:

  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB): Beim gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr führt der Täter selbst kein Kfz, sondern wirkt von außen auf dieses ein. Das kann zum Beispiel durch das Platzieren von einem Hindernis auf der Fahrbahn oder die Manipulation der Bremsen geschehen. Schon der Versuch ist gemäß Verkehrsstrafrecht strafbar.
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB): Ereignet sich ein Unfall, sind alle Unfallbeteiligten dazu verpflichtet, die Festlegung ihrer Personalien zu ermöglichen. Wer einfach weiterfährt, macht sich der Fahrerflucht schuldig.
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): Wird bei einem Unfall eine Person verletzt, weil der Unfallverursacher eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, kann es sich um fahrlässige Körperverletzung handeln.
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG): Auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis fällt unter das Verkehrsstrafrecht. Dieser Tatbestand ist ebenfalls erfüllt, wenn der Fahrer zwar eine Fahrerlaubnis besitzt, diese aber aufgrund eines Fahrverbots ruht.

Die 7 Todsünden im Straßenverkehr

§ 315c Absatz 1 StGB definiert die sogenannten „7 Todsünden im Straßenverkehr“. Damit sind besonders schwere Regelmissachtungen gemeint, die als Gefährdung des Straßenverkehrs gelten, wenn „dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet“ werden. Der Paragraph greift, wenn ein Verkehrsteilnehmer grob verkehrswidrig und rücksichtslos

  • die Vorfahrt nicht beachtet,
  • falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
  • an Fußgängerüberwegen falsch fährt
  • an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
  • an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
  • auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder
    entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
  • haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist[.]

(vgl. § 315c Absatz 1 StGB)

Verkehrsstraftaten sühnen: Das Strafverfahren

Betrifft ein Vergehen das Verkehrsstrafrecht, wird der Fall vor Gericht verhandelt.
Betrifft ein Vergehen das Verkehrsstrafrecht, wird der Fall vor Gericht verhandelt.

Damit ein Täter gemäß Verkehrsstrafrecht Sanktionen erhalten kann, muss die Tat erst einmal zur Anzeige gebracht bzw. von Amts wegen verfolgt werden. Ausgangspunkt ist immer eine Straftat. Zunächst ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft.

Dabei werden sowohl belastende als auch entlastende Beweise und Indizien zusammengetragen. Reichen diese nach Meinung der Staatsanwaltschaft für eine Anklage aus, wird das Gericht eingeschaltet und entscheidet, ob es zu einer Hauptverhandlung kommt.

Das Hauptverfahren beinhaltet als Teil der Beweisaufnahme auch die Vernehmung vom Beschuldigten und Zeugen vor Gericht. Zum Abschluss halten Staatsanwaltschaft und Verteidiger ihre Plädoyers, ehe sich das Gericht zur Beratung zurückzieht. Im Anschluss wird das Urteil verkündet.

Können Verkehrsdelikte gemäß Strafrecht verjähren?

In Deutschland gilt für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten das Prinzip der Verjährung. Das bedeutet, dass der Verstoß bzw. die Tat nach einem gewissen Zeitraum nicht mehr sanktioniert werden kann. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne Rechtsfrieden einkehrt.

Wann die Verfolgungsverjährung einer Straftat gemäß Verkehrsstrafrecht eintritt, hängt maßgeblich davon ab, welche Höchststrafe für das jeweilige Vergehen bzw. Verbrechen angesetzt ist. Der nachfolgenden Tabelle können Sie die entsprechenden Verjährungsfristen entnehmen:

Höchstes StrafmaßVerfolgungsverjährung nach
Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr3 Jahren
Freiheitsstrafe von mehr als 1 bis 5 Jahren5 Jahren
Freiheitsstrafe von mehr als 5 bis 10 Jahren10 Jahren
Freiheitsstrafe von mehr als 10 Jahren20 Jahren
Lebenslange Freiheitsstrafe30 Jahren

Mehr zur Verjährungsfrist im deutschen Strafrecht erfahren Sie in unserem Video:

Wann verjähren Strafteten? Die Antwort gibt es im Video.
Alle wichtigen Infos zur Verjährung haben wir in diesem Video für Sie zusammengefasst.

Wann sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsstrafrecht einschalten?

Ein Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht kann Sie unterstützen.
Ein Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht kann Sie unterstützen.

Viele Betroffene, die sich mit einer Anzeige, die das Verkehrsstrafrecht betrifft, konfrontiert sehen, fragen sich, ob sie einen Anwalt einschalten sollten. Dieser Schritt ist in jedem Fall ratsam. Ein im Verkehrsstrafrecht tätiger Anwalt kann den Fall verlässlich beurteilen.

Durch eine Akteneinsicht kann der Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht ggf. eine Einstellung des Strafverfahrens mangels Beweisen erwirken. Kommt es zu einer Verhandlung vor Gericht, kann der Rechtsbeistand eine entsprechende Verteidigungsstrategie ausarbeiten.

Gut zu wissen: Auch bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit kann es ratsam sein, einen Rechtsbeistand zu konsultieren. Erhalten Sie beispielsweise ein Fahrverbot, sind aber beruflich auf den Führerschein angewiesen, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht ggf. einen Härtefall vor Gericht geltend machen, sodass das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt wird.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Nach ihrem Journalismus-Studium schloss sich Sarah im Jahr 2016 der Redaktion von bussgeldkatalog.net an und schreibt seither Ratgeber zu unterschiedlichen Themen rund um das Verkehrsrecht.

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