Verkehrsopferhilfe: Garantiefonds bei Unfällen

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 9. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Headerbild zum Ratgeber Verkehrsopferhilfe

Schadensregulierung – in jedem Fall?

Die Verkehrsopferhilfe ist ein Verein der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer.
Die Verkehrsopferhilfe ist ein Verein der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer.

Was die Verkehrsopferhilfe ist, lässt sich relativ einfach aus ihrem Namen ableiten: Eine Hilfe für Unfallopfer im Straßenverkehr. Wie diese Hilfe aber aussieht, von wem sie ausgeht und in welchen Fällen sie gewährt wird, wissen wohl nur die wenigsten Autofahrer. Das liegt möglicherweise daran, dass in Relation zu allen am Straßenverkehr Beteiligten eher wenige Personen auf die Unfallopferhilfe angewiesen sind.

Sie wird nämlich nicht bei jedem Verkehrsunfall tätig: In der Regel ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Schadensregulierung zuständig. Begeht dieser aber Fahrerflucht, ist es möglich, dass die Ermittlung seiner Person nicht möglich ist. In so einem Fall werden Sie als Unfallopfer aber nicht alleine gelassen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie unter anderem, wer sich hinter dem Namen „Verkehrsopferhilfe“ verbirgt und unter welchen Umständen sie tätig wird.

FAQ: Verkehrsopferhilfe

Wozu dient die Verkehrsopferhilfe?

Bei der Verkehrsopferhilfe handelt es sich um einen gemeinnützigen Verein, der für die Kosten der Schadensregulierung nach einem Unfall aufkommt, wenn keine Versicherung zuständig ist bzw. der Täter nicht ermittelt werden kann.

Wie kann ich Leistungen der Verkehrsopferhilfe erhalten?

Hierfür müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Dies ist online über ein entsprechendes Formular oder schriftlich möglich. Die Postadresse finden Sie hier.

Gilt es eine Frist zu beachten?

Nach einem Unfall haben Sie drei Jahre Zeit, um eine Schadensregulierung über die Verkehrsopferhilfe in die Wege zu leiten. Danach gelten die Ansprüche als verjährt.

Wer steckt hinter der Verkehrsopferhilfe?

Der Ursprung der Verkehrsopferhilfe liegt im Jahr 1955. Der damals gegründete sogenannte Fahrerfluchtfonds war der Ansprechpartner, wenn ein Unfallverursacher aufgrund einer Fahrerflucht unbekannt blieb und jemand durch den Unfall verletzt oder getötet wurde. Unter dem heutigen Namen ist der Verein seit dem Jahr 1963 tätig. Aber nicht nur der Name änderte sich, sondern auch der Schadensersatz, der gewährt werden konnte, wurde ausgebaut.

Die Verkehrsopferhilfe stellt eine Hilfe für Unfallopfer dar, bei denen keine andere Schadensregulierung möglich ist.
Die Verkehrsopferhilfe stellt eine Hilfe für Unfallopfer dar, bei denen keine andere Schadensregulierung möglich ist.

Der Fahrerfluchtfonds gewährte etwa nur Schadensersatz bei Personenschäden, ab 1963 konnten zum Teil auch Sachschäden geltend gemacht werden. Zudem wurden erstmals auch Schäden durch unversicherte Fahrzeuge ausgeglichen. Darauf bestand ab 1963 ein Rechtsanspruch, den es zuvor nicht gegeben hatte. Möglich wurde dieser durch einen Vertrag zugunsten Dritter, der zwischen dem Verein und den deutschen Autohaftpflichtversicherern des HUK-Verbands geschlossen wurde.

1965 wurde der Verkehrsopferhilfe schließlich die Stellung des gesetzlichen Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen zugewiesen. Einen solchen sieht das Pflichtversicherungsgesetz gemäß §§ 12 ff PflVersG vor. Nicht nur in Deutschland gibt es Derartiges: In Österreich wird Ähnliches etwa im Verkehrsopferschutzgesetz geregelt.

Die Verkehrsopferhilfe ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin. Mitglied können deutsche Autohaftpflichtversicherer werden, nicht aber durch einen Unfall Geschädigte. Die Aufsicht über den Verein hat das Bundesministerium der Justiz.

Der Zuständigkeitsbereich der Verkehrsopferhilfe

Unter anderem kann die Verkehrsopferhilfe bei Unfallflucht mit Personenschäden tätig werden.
Unter anderem kann die Verkehrsopferhilfe bei Unfallflucht mit Personenschäden tätig werden.

War der Vorgänger der Verkehrsopferhilfe nur bei Unfallflucht mit Personenschäden heranzuziehen, sieht die Situation heute geringfügig anders aus. Der Verein übernimmt bei Unfällen in Deutschland die Schadensregulierung, wenn keine andere Versicherung dafür zur Verantwortung gezogen werden kann.

Das gilt auch heute noch, wenn der Unfallverursacher Unfallflucht begeht und nicht ermittelt werden kann. Aber auch wenn dieser nicht haftpflichtversichert bzw. von einer Haftpflichtversicherung befreit ist, erfolgt die Schadensregulierung in der Regel über die Verkehrsopferhilfe. Möglich ist auch der Fall, dass der Unfallgegner zwar versichert, die Versicherung aber insolvent ist. Ebenso ist der Verein zuständig, wenn der Verursacher nicht über genügend Mittel verfügt, um den Schaden auszugleichen. Wurde ein Kfz vorsätzlich als Waffe eingesetzt, kann sie ebenfalls tätig werden.

Darüber hinaus kann der Verein als eine Art Auffangbecken für die Schadensregulierung im europäischen Ausland fungieren, sofern diese nicht auf normalem Wege zustande kommt. Grundlage dieser Funktion ist die Richtlinie 2000/26/EG (4. KH-Richtlinie), die seit Januar 2003 in Kraft ist. Auf dieser Grundlage ist der Verein eine Entschädigungsstelle für Verkehrsunfälle innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.

Die Berechnung des Schadensersatzes erfolgt auf Grundlage der Regelungen des Landes, in dem der Unfall geschehen ist.

So nutzen Sie die Verkehrsunfallopferhilfe

Ob die Verkehrsopferhilfe Schmerzensgeld zahlt und in welcher Höhe, ist eine Einzelfallentscheidung.
Ob die Verkehrsopferhilfe Schmerzensgeld zahlt und in welcher Höhe, ist eine Einzelfallentscheidung.

Ein Verkehrsunfall kann viele Unannehmlichkeiten mit sich bringen. Das kann bei Problemen mit dem Gutachten für die Versicherung beginnen und mit andauernden körperlichen Einschränkungen enden. Was müssen Sie aber beachten, wenn Sie die Verkehrsopferhilfe in Anspruch nehmen wollen?

Bevor Sie die Verkehrsopferhilfe nutzen, sollten Sie sicherstellen, dass diese in Ihrem spezifischen Fall auch tätig werden kann. Ist der Unfallverursacher beispielsweise bekannt und dessen Versicherung kann die Schadensregulierung nicht übernehmen, tritt der Verein dennoch nicht ein, wenn er den Schaden selbst bezahlen kann.

Nach einem Unfall, bei dem die Schadensregulierung über den Verein abgewickelt werden kann, haben Sie drei Jahre Zeit, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Nach dieser Frist gelten sie als verjährt. Auch tritt die Verkehrsopferhilfe nicht selbstständig, sondern nur auf Antrag ein.

Den entsprechenden Antrag können Sie sowohl formlos als auch über das Schadenmeldeformular auf der Internetseite des Vereins stellen. Damit Ihr Fall möglichst schnell bearbeitet werden kann, empfiehlt es sich, alle Informationen einzureichen, die Ihnen vorliegen. Wer der Versicherer des Unfallverursachers ist, können Sie beispielsweise über die nationale Auskunftsstelle des Zentralrufs der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0800 250 26 00 erfahren. Das funktioniert natürlich nur dann, wenn Ihnen das Kfz-Kennzeichen des Gegners bekannt ist.

Wollen Sie Ihren Antrag per Post stellen, können Sie hierfür folgende Adresse nutzen:
Verein Verkehrsopferhilfe e. V.
Wilhelmstraße 43/43 G
10117 Berlin

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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