Waffenschein machen – Nur per Antrag möglich

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Der Waffenschein ist eine waffenrechtliche Erlaubnis eine Schusswaffe zu besitzen.

Den Waffenschein in Deutschland zu machen ist nicht so einfach

Einen Waffenschein zu machen, ist bei bestimmten Waffenarten gesetzlich vorgeschrieben.
Einen Waffenschein zu machen, ist bei bestimmten Waffenarten gesetzlich vorgeschrieben.

Einen Waffenschein zu machen, kann sich in Deutschland recht kompliziert gestalten, da hier zwischen einem großen und einem kleinen Waffenschein unterschieden werden muss. Für ersteren sind die gesetzlichen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, streng geregelt, was es für Privatperson fast unmöglich macht, einen solchen zu erwerben. Die Regelungen zum kleinen Waffenschein sehen weniger strikt aus.

Viele verwechseln den Waffenschein mit der Waffenbesitzkarte, was rechtliche gesehen eine völlig andere Art der Genehmigung im Waffenrecht darstellt. Doch wozu wird ein solcher Schein benötigt und wie ist ein Waffenschein überhaupt zu machen?

Der folgende Ratgeber geht auf diese und weitere Fragen wie „Wo kann man einen Waffenschein machen?“ oder „Ab wieviel Jahren kann man einen Waffenschein machen?“ näher ein.

FAQ: Waffenschein machen

Gibt es die Möglichkeit, in Deutschland einen Waffenschein zu machen?

Um einen Waffenschein zu erhalten, ist zunächst wichtig, ob es sich um einen kleinen oder großen Waffenschein handelt. Je nach Art müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Wer stellt in Deutschland einen Waffenschein aus?

Für die Ausstellung eines Waffenscheins ist die Waffenbehörde zuständig. Der Antrag ist bei dieser zu stellen. Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, lesen Sie hier.

Mit welchen Kosten ist beim Waffenschein zu rechnen?

Je nachdem, welcher Waffenschein angestrebt wird, ist mit unterschiedlichen Kosten zu rechnen. Der Ratgeber gibt hier einen Überblick zu den durchschnittlichen Beträgen.


Was ist ein Waffenschein?

Der Waffenschein stellt eine waffenrechtliche Erlaubnis dar, bestimmte Schusswaffen in der Öffentlichkeit zu führen. Das heißt, diese Waffen dürfen schuss- und zugriffsbereit mitgeführt werden. Dies gilt sowohl für den kleinen als auch für den großen Waffenschein.

Für andere Arten von Waffen ist eine solche Erlaubnis nicht möglich, da diese entweder gänzlich verboten sind, nicht geführt oder frei getragen werden dürfen.

Ein Waffenschein ist keine Waffenbesitzkarte. Er erlaubt also nicht den Besitz einer Waffe, sondern nur eine bereits vorhandene Waffen, die besessen werden darf zu führen.

Ein Waffenschein kann eigentlich auch nicht gemacht werden. Er ist bei der zuständigen Waffenbehörde zu beantragen. Dies trifft auf jegliche Arten des Scheins zu. Ein Antrag ist immer zu stellen.

Den kleinen Waffenschein zu machen, ist nicht notwendig. Hier reicht ein Antrag.
Den kleinen Waffenschein zu machen, ist nicht notwendig. Hier reicht ein Antrag.

Da im Zuge der Beantragung für einen großen Waffenschein jedoch eine Waffensachkunde­prüfung abgelegt werden muss, hält sich die Bezeichnung im allgemeinen Sprachgebrauch.

Fragen wie „Wo kann ich einen Waffenschein machen?“ oder „Wie kann man einen Waffenschein machen?“ sind in diesem Zusammenhang daher nicht selten.


Im Gegensatz dazu ist es nicht notwendig, einen kleinen Waffenschein „zu machen“, da hier eine Sachkundeprüfung nicht verlangt wird und nur ein Antrag zu stellen ist. Gesetzlich ist genau festgelegt, für welche Schusswaffen ein Waffenschein zu machen ist. Dies ist sowohl für erlaubnisfreie Waffen (kleiner Schein) als auch für erlaubnispflichtige Schusswaffen (großer Schein) im Waffengesetz definiert.

Unterschied zwischen kleinem und großen Waffenschein

Möchten Interessierte einen Waffenschein in Deutschland machen, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wie diese aussehen, hängt davon ab, welche Art von Waffenschein angestrebt wird.

Wie erwähnt, ist zwischen kleinem und großem Schein zu unterscheiden. Wichtig ist diese Unterteilung dann, wenn es darum geht, welche Waffen geführt werden dürfen.

Sollen beispielsweise sogenannten SRS-Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen) geführt werden, muss ein kleiner Waffenschein vorliegen. Bei diesen Waffen handelt es sich um erlaubnisfreie Waffen, die ab 18 Jahren ohne eine Waffenbesitzkarte erworben werden können. Allerdings müssen diese Waffen durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt geprüft und abgenommen sein. Das PTB-Siegel zeigt dies an. Nur für diese Waffen kann ein kleiner Waffenschein beantragt werden.

Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 10 Abs. 4 Satz 4 Waffengesetz (WaffG). In diesem ist definiert, für welche Waffen genau ein solcher Waffenschein vorliegen muss, damit diese in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen.


Ein kleiner Waffenschein berechtigt dazu, diese erlaubnisfreien Waffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder eines umfriedeten Besitztums zu führen. Der Schein sowie Ausweispapiere sind immer mitzuführen, wenn eine SRS-Waffe in der Öffentlichkeit getragen wird. Eine Missachtung kann Geldbußen von bis zu 10.000 Euro zur Folge haben.

Die Waffensachkundeprüfung ist für einen großen Waffenschein notwendig.
Die Waffensachkundeprüfung ist für einen großen Waffenschein notwendig.

Einen Waffenschein zu machen, also eine Prüfung abzulegen, ist hier also nicht vorgeschrieben. Anders sieht das aus, wenn es um einen großen Waffenschein geht. Bei dieser waffenrechtlichen Erlaubnis, handelt es sich um eine Berechtigung, erlaubnispflichtige Waffen in der Öffentlichkeit zu führen.

Zu diesen Waffen gehören Schusswaffen, Luftdruckwaffen, Federdruckwaffen und CO²-Waffen. Auch hier wird das Führen mit dem schuss- und zugriffsbereiten Tragen der Waffe in der Öffentlichkeit definiert.

Die Voraussetzungen, die für einen Erwerb erfüllt sein müssen, sind wesentlich strenger, sodass es für Privatpersonen meist nur in Ausnahmefällen möglich ist, einen großen Waffenschein zu machen. Auch dieser Waffenschein ist bei der zuständigen Waffenbehörde zu beantragen.

Antragsteller müssen volljährig sein, ein einwandfreies Führungszeugnis aufweisen und einen Nachweis über die waffenrechtliche Zuverlässigkeit sowie zur persönlichen Eignung vorlegen. Darüber hinaus ist die Teilnahme an einem Waffensachkundekurs sowie der Nachweis eines Bedürfnisses, eine erlaubnispflichtige Waffe zu führen, zwingend notwendig.

Liegt kein Bedürfnis vor, wird ein Antrag in der Regel abgelehnt. Antragsteller müssen nachweisen, dass eine Bedrohungslage besteht, die das Führen einer Schusswaffe erfordert. Hierzu muss auch belegt werden, dass diese Situation durch das Ändern einer Verhaltensweise oder andere sicherheitstechnische Maßnahmen nicht verhindert oder abgeschwächt werden kann.

In den meisten Fällen ist es kaum möglich, einen solchen Nachweis zu erbringen.

Einen großen Waffenschein machen, können dagegen Mitarbeiter besonderer Sicherheitsfirmen, deren Aufträge eine solche waffenrechtliche Erlaubnis erfordern.

Polizisten, Soldaten und Zollbeamte besitzen durch ihren Dienstausweis bereits einen großen Waffenschein, dürfen diese Erlaubnis jedoch nur im Dienst anwenden. Wollen sie Waffen privat in der Öffentlichkeit führen, so sind sie an die gleichen waffenrechtlichen Voraussetzungen gebunden, wie alle anderen Antragsteller auch.

Mit einem Waffensachkundekurs einen großen Waffenschein machen

Wie beschrieben, ist die Teilnahme an einem Waffensachkundelehrgang sowie das Bestehen der anschließenden Prüfung eine der notwendigen Voraussetzungen um einen großen Waffenschein machen zu können.

Jäger müssen keinen Waffenschein machen, um Waffen bei der Jagd zu führen. Ein Jagdschein reicht aus.
Jäger müssen keinen Waffenschein machen, um Waffen bei der Jagd zu führen. Ein Jagdschein reicht aus.

Je nachdem für was ein solcher Schein beantragt wird, gestaltet sich der Inhalt des Lehrgangs. Für Mitarbeiter von Sicherheits- und Geldtransportfirmen liegt der Schwerpunkt zum Beispiel beim praxisbezogenen Wissen. Hier sind das Führen und der richtige Umgang mit Schusswaffen in der Öffentlichkeit besonders wichtig.

Teilnehmer an einem solchen Lehrgang müssen volljährig sein sowie die deutsche Sprache in Wort und Schrift gut beherrschen. Denn sie müssen Gesetze verstehen sowie auslegen können. In der Regel dauert ein Kurs fünf Tage und ist auf jeweils acht Stunden pro Tag ausgelegt. Allerdings kann sich das je nach Ausrichter unterscheiden.

Staatliche Institutionen und auch anerkannte private Waffenschulen sowie auch Sicherheitsdienstleister bieten Waffensachkundelehrgänge an. Die Teilnahme ist in der Regel schriftlich anzumelden. Interessierte sollten sich im Vorfeld über die richtige Vorgehensweise sowie über die Zahlungsmodalitäten beim Anbieter informieren.

Meist sind die Kurse ähnlich aufgebaut, da sie dem Gesetz nach die gleichen Grundlagen vermitteln müssen. Zu diesen Grundthemen gehören die rechtlichen Grundlagen der Waffensachkunde, eine Aufklärung über waffenrechtliche und technische Begriffe. Verbotene Gegenstände werden üblicherweise ebenso behandelt wie die Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition.


Darüber hinaus werden auch folgenden Themen besprochen:

  • die wichtigsten Bestandteile einer Schusswaffe, Arten von Waffen
  • Munition, Geschosse, Kaliber
  • Grundlagen der Ballistik, Berechnung der Flugbahn, Gefahrenbereiche
  • Definition von persönlicher Eignung, waffenrechtlicher Zuverlässigkeit, Bedürfnis
  • Erwerb und Besitz vom Schusswaffen sowie Munition
  • Waffenbesitzkarten, Anzeigepflicht nach Erwerb, korrekte Aufbewahrung
  • Definition von Führen, Schießen, Notwehr, Notstand
  • Übungen zum praktischen Schießen, zur sicheren Handhabung

Der Lehrgang soll sicherstellen, dass Antragsteller, die einen Waffenschein machen möchten, das notwendige Wissen zum verantwortungsvollen Umgang mit Schusswaffen und Munition erhalten und auch entsprechend nachweisen können. Daher ist dieser mit einer Prüfung abzuschließen, die vor einem Prüfungsausschuss stattfindet. Dies kann unter anderem auch bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) geschehen.

Darüber hinaus ist es gemäß § 7 WaffG auch möglich, die Prüfung bei der Polizeibehörde am Wohnort oder bei einem anerkannten Bildungsträger abzulegen.
Den Waffenschein in Deutschland zu machen, ist per Antrag bei der Waffenbehörde möglich.
Den Waffenschein in Deutschland zu machen, ist per Antrag bei der Waffenbehörde möglich.

Im Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) sind in § 3 die gesetzlichen Vorgaben geregelt, unter denen eine Sachkundeprüfung erfolgen darf. Sie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Prüfungsfragen für den theoretischen Teil entstammen dem Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes.

Nach Bestehen der notwendigen staatlichen Prüfung wird ein Teilnahmezertifikat ausgestellt, welches mit dem Antrag einzureichen ist.

Wird die Prüfung nicht bestanden, kann diese in bestimmten Abständen erneut absolviert werden. Wann dies möglich ist, legt die Prüfungskommission fest. Teilnehmer können diese Angaben beim zuständigen Prüfungsinstitut erfragen.

Waffenschein machen: In Deutschland nur über die Waffenbehörde

Den Waffenschein zu machen, bedeutet immer einen Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde zu stellen. Je nach Bundesland kann dies eine andere Dienststelle sein. In der Regel sind dies jedoch die Landratsämter, Ordnungsämter oder auch bestimmte Polizeidienststellen.

Diese überprüfen den Antrag und ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Liegen Zweifel vor, kann die zuständige Behörde eine psychologisches Gutachten verlangen oder den Antrag ablehnen. Dies gilt sowohl für den kleinen als auch den großen Waffenschein.

Um einen Waffenschein machen zu können, müssen Antragsteller geistig und körperlich in der Lage sein, mit Waffen verantwortungsvoll umzugehen. Auch darf keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit vorliegen.

Für den Antrag bei der Waffenbehörde sind Ausweisunterlagen und beim großen Waffenschein auch die Waffenbesitzkarte mitzubringen. Müssen Arbeitnehmer den großen Waffenschein beruflich machen, sind die Genehmigung beziehungsweise ein Auftragsnachweis vom Arbeitgeber vorzulegen.


Folgende Voraussetzungen sind von allen Antragstellern zu erfüllen:

  • Volljährigkeit muss vorliegen,
  • Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG und
  • persönliche Eignung nach § 6 WaffG
  • einwandfreies Führungszeugnis
  • keine Eintragungen beim Verfassungsschutz
Um einen Waffenschein machen zu können, muss eine persönliche Eignung vorliegen.
Um einen Waffenschein machen zu können, muss eine persönliche Eignung vorliegen.

Um einen großen Waffenschein machen zu können, müssen darüber hinaus auch folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Beweis für ein Bedürfnis, eine Waffe zu führen
  • Teilnahmenachweise an einem Sachkundelehrgang
  • private Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens einer Million Euro

Wird dem Antrag stattgegeben, ist der kleine Waffenschein unbegrenzt gültig. Die Erlaubnis, die ein großer Waffenschein darstellt, ist jedoch maximal drei Jahre gültig. Nach Ablauf dieser ist eine Verlängerung zu beantragen. Hier erfolgt eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung.

Allerdings ist es nicht notwendig, den Waffenschein erneut zu machen, der Antrag auf Verlängerung reicht in der Regel aus. Wie beim Erstantrag ist auch die Verlängerung bei der zuständigen Waffenbehörde einzureichen.

Ab wann darf man einen Waffenschein machen?

Wie zuvor beschrieben, ist es nur mit Erreichen der Volljährigkeit möglich, einen Waffenschein zu machen. Dabei ist es egal, um welche Art von Waffenschein es sich handelt. Jugendliche unter 18 haben keine Möglichkeit, einen Waffenschein zu machen.

Zwischen 16 und 18 ist der sogenannte Jugendjagschein eine Option, den Umgang mit Waffen zu erlernen. Auch eine Mitgliedschaft in einem Schützenverein ermöglicht es Jugendlichen, verantwortungsvoll mit Schusswaffen umzugehen. Diese Varianten stellen jedoch keine Genehmigung dar, erlaubnispflichtige oder auch erlaubnisfreie Waffen in der Öffentlichkeit zu führen. Dies ist Minderjährigen grundsätzlich untersagt.

Die Möglichkeit einen Waffenschein zu machen, ist also vom Alter des Antragstellers abhängig. Erfüllt dieser diese gesetzliche Vorgabe nicht, wird ein eingereichter Antrag auch nicht weiter bearbeitet oder erst gar nicht entgegen genommen.


Minderjährige Personen, die einen Waffenschein beruflich machen müssen und sich in der Ausbildung befinden, sollten zuvor mit dem Arbeitgeber und den zuständigen Behörden abklären, ob eine Ausnahmeregelung hier getroffen werden kann.

In Einzelfällen kann auch eine Teilnahme an einem Sachkundelehrgang begonnen werden, wenn die Prüfung nach Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt. Dies sollte jedoch auch vorher mit dem Veranstalter und der Behörde besprochen werden.

Kosten für einen Waffenschein

Einen Waffenschein zu machen, ist mit Kosten verbunden. Nicht nur die Gebühren für die Ausstellung der Erlaubnis können anfallen, sondern bei einem großen Waffenschein auf die Kosten für die Teilnahme am Sachkundelehrgang.

Viele fragen sich oft, wenn sie einem Waffenschein machen wollen, wie teuer dieser wird. Zunächst sollten Antragsteller darauf achten, ob sie ein Führungszeugnis benötigen, denn hier ist mit den ersten Ausgaben zu rechnen.

Einen Waffenschein zu machen, geht mit Kosten einher.
Einen Waffenschein zu machen, geht mit Kosten einher.

In der Regel liegen die Kosten für eine Ausstellung bei 13 Euro. Soll ein europäisches Führungszeugnis vorliegen, ist mit 17 Euro zu rechnen.

Die eigentlichen Ausgaben, wenn Interessierte einen Waffenschein machen wollen, unter­scheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Für einen kleinen Waffenschein liegen die Ausgaben derzeit zwischen 50 und 100 Euro.

Für einen großen Waffenschein werden derzeit etwa rund 200 Euro veranschlagt. Allerdings sind hier auch die Kosten für den Sachkundelehrgang sowie für die notwendige Prüfung mit einzuberechnen. Diese liegen in der Regel zwischen 200 und 400 Euro.

Ist noch keine private Haftpflichtversicherung vorhanden, ist diese, wenn Antragsteller einen großen Waffenschein machen wollen, abzuschließen. Hinzukommen also auch die Kosten für den Abschluss sowie für die Versicherungsbeiträge.

Einen Waffenschein zu machen, kann demnach also ein teures Vorhaben sein, das zudem auch mit strengen Regulierungen belegt ist und im Falle des großen Scheins auch noch selten genehmigt wird.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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