Dekowaffen und Waffenattrappen –Was ist öffentlich erlaubt?

Viele können sich unter dem Begriff „Anscheinswaffen“ kaum etwas vorstellen. Vor allem ist oft unklar, was als scheinbare Waffe gilt und welche Requisiten oder Spielzeuge nicht als solche gewertet werden.
Der Gesetzgeber hat Bestimmungen geschaffen, die klären, wann und wie ein Gegenstand, der wie eine Waffe aussieht, in der Öffentlichkeit geführt werden darf. Voraussetzungen für das Nutzen der sogenannten Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit sind in verschiedenen Teilen des Waffengesetzes festgelegt.
Was beim Führen von Anscheinswaffen zu beachten ist, wie die gesetzlichen Vorgaben diesbezüglich aussehen und mit welchen Konsequenzen bei Verstößen zu rechnen ist, betrachtet der folgende Artikel näher.
FAQ: Anscheinswaffen
In Anlage 1 zum Waffengesetz ist bestimmt, dass Gegenstände, die den Anschein von Feuerwaffen haben oder diesen nachgebildet sind, als Anscheinswaffen gelten.
Nein. Anscheinswaffen unterliegen den Regelungen zum sicheren Waffentransport und dürfen werden zugriffs- noch einsatzbereit in der Öffentlichkeit geführt werden. Ein Waffenschein wird für Anscheinswaffe nicht ausgestellt.
In der Regel handelt es sich beim Missachten des Führungsverbots um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.
Was sind Anscheinswaffen?
Der Begriff „Anscheinswaffe“ ist üblicherweise nicht im alltäglichen Gebrauch zu finden. Meist ist die Rede von Waffenattrappe oder Spielzeugpistole. Im Waffenrecht sind Anscheinswaffen jedoch genau definiert.
Demnach sind Anscheinswaffen:
1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen […]
1.6.2 Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen […]
1.6.3 unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen [… ]

Gleichzeitig bestimmt die Anlage auch, dass Gegenstände, die offensichtlich und dem Aussehen nach zum Spielen oder erkennbar für Brauchtumsveranstaltungen verwenden werden, nicht als Anscheinswaffen gelten.
Sehen Gegenstände also aus wie Schusswaffen und können mit echten Schusswaffen verwechselt werden, gelten sie dem Gesetz nach als Anscheinswaffen.
Sind sie jedoch klar als Spielzeug, Requisite oder als kulturhistorischer Gegenstand zu erkennen, fallen sie nicht unter diese Regelungen.
Paragraph 42a Waffengesetz (WaffG)
Vornehmlich um den Missbrauch von Anscheinswaffen zu verhindern und auch um Verwechslungen zu vermeiden, ist das Führen dieser Gegenstände in der Öffentlichkeit verboten.
Als gesetzliche Grundlage für diese Regelung gilt der § 42a Nr. 1 im Waffengesetz. Wie auch erlaubnispflichtige Waffen, die einen großen Waffenschein zum Führen voraussetzen, müssen Anscheinswaffen in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden, sodass sie nicht zugriffsbereit sind.
Der Paragraph beschreibt jedoch auch Ausnahmen, die ein Führen solcher Gegenstände und Schusswaffen in der Öffentlichkeit gestattet. So dürfen Anscheinswaffen bei Film- und Fotoaufnahmen, bei Theateraufführungen sowie bei Brauchtumsveranstaltungen verwendet werden.
Konsequenzen für das Führen von Anscheinswaffen

Um eine scheinbare Bedrohung von Personen zu verhindern, nehmen Behörden die beschriebenen Vorgaben des Waffengesetzes in der Regel sehr ernst.
Ein Verstoß gegen das Verbot, Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zu führen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird nach den Vorgaben des Bußgeldkatalogs geahndet.
Üblicherweise werden neben dem verhängten Bußgeld, welches bis zu 10.000 Euro betragen kann, auch die betreffende Anscheinswaffe durch die Polizei eingezogen.
Für Anscheinswaffen kann kein Waffenschein erworben werden, da das Führen generell verboten und für Privatpersonen somit untersagt ist. Für die oben genannten Ausnahmen, wie Filmarbeiten oder Festumzüge bedarf es einer behördlichen Genehmigung.
Es gibt kein Gesetz in Deutschland das Regelt, dass man Eine Waffe verdeckt tragen muss, soweit sie im Waffenschein eingetragen ist. Und dass Führer von Anscheinswaffen ist generell verboten, Waffengesetz (WaffG) § 42a
Eine Schreckschusspistole ist auch keine Anscheinswaffe, wie es viel behaupten.
Jochen das steht oben ….. im verschlossenen koffer
Das man eine Modell, oder wie hier genannt Anscheinswaffe nicht in der Öffentlichkeit führen darf, war mir bekannt. Ich muss nur in absehbare Zeit umziehen. Wie sollte ich diese Waffe dann transportieren ohne mich strafbar zu machen?
Sind Anscheinwaffen frei verkäuflich in Spielzeugläden für Kinder? Dürfen Anscheinwaffen bunte Aufsetzer haben, woran jeder, der nicht farbenblind ist, erkennt, dass es sich um Spielzeug handelt.
Ich frage, weil offensichtlich geschulte Polizisten entsprechend ein Verfahren gegen einen 12jährigen Knirps und seine Mutter einleitete, wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Frage 2:
Wenn ich meine Finger schwarz anmsle und sie wie eine Pistole halte, verstoßen meine Finger gegen das deutsche Waffengesetz? Ich frage nur deshalb, weil die Grenzen, was Anscheinwaffen sind oder nicht, doch von geschulten Polizisten nach freierem Ermessen ausgelegt werden können, als ich dachte.
Hallo Zusammen,
nach obigen Gesetzesregeln darf ich meinen unbrauchbaren Karabiner aus dem Jahr 1954 zum Schützenfest nicht mehr führen.
Der Lauf ist verschweisst und die Patronenkammer ist augefrässt. Das Ding kann nicht mehr beschossen werden. Selbst zum hauen ist es zu schwer.
Es wird also verlangt das ich jetzt einen Lehrgang, den Sachkundigen mache und eine WBK beantrage für den Karabiner den ich seit Jahren mitführe?
Desweiteren muss ich die Karabiner sicher wegschließen und mir dafür einen Waffenschrank besorgen. Die Ausgaben dafür überschreiten den Wert des Dings bei weitem.
Das ist mir zu teuer und zu aufwendig. Da wird das Brauchtum wieder mal krass beschnitten.
Schade. Dann werden wir in Zukunft wohl mit Sonnenblumen durch die Straßen laufen.
Waffen sollten NUR von Polizisten, Soldaten und Zollbeamten geführt werden ! Anscheinswaffen sollten gar nicht erst produziert und verkauft werden !
Hallo, much würde interessieren wie es mit sogenannten Blue Guns aussieht, es sind ja Nachbildungen von echten Waffen, sind aber durch die blaue Färbung als Trainingsgeräte gekennzeichnet, darf man Blue Guns in der Öffentlichkeit führen?
Hallo,
ich habe eine goldene Deko AK-47. Die Waffe war noch nie scharf da diese nur zur Deko ist. Nun möchte ich gerne mit dieser draußen Bilder machen (natürlich nicht in Plätzen bei denen viele Leute sind, aber man kann ja trotzdem gesehen oder aufgehalten werden). Die Waffe besteht aus Metall und hat auch die gleiche größe wie eine Originale. Ich weiß aber nicht ob es klar erkennbar ist, dass diese nicht echt ist, weil ich nur gefunden habe, dass man sowas bei Neon Farben klar erkennt.
Guten Tag alle zusammen,
Ich habe mir vorgestern eine SOFTAIR gekauft, sie sieht täuschend echt aus, kein Detail ist vergessen worden etc.. In einem Beitrag dieses Forums hat sich mein Verdacht bestätigen lassen, ich darf sie nicht in der Öffentlichkeit tragen was ja fast schon klar war, damit habe ich soweit kein Problem aber darf ich die Softair trotz ihrer täuschenden Ähnlichkeit zur „Beretta M9“ in meinem Privatgrundstück sichtbar nutzen? Damit meine ich natürlich nicht Menschen auserhalb meines Grundstückes anzuvisieren oder abzuschiessen sondern ohne die Softair verstecken zu müssen in meinem Garten zielschiessen oder ähnliches zu betreiben.
Bin dankbar für jede Hilfe..
Mit freundlichen Grüßen.
Noah
Hallo, leider konnte auch ich keine Antwort finden.
Wie genau sieht es mit den Ausnahmen aus?
Ich möchte Fotos auf einer Wiese/Koppel/Wald von meiner Airsoftwaffe machen.
Diese Airsoftwaffe gillt natürlich als Anscheinswaffe.
Benötige ich eine Fotogenehmigung speziell für Anscheinswaffen, damit ich keine Ordnungswidrigkeit begehe?
Wenn ja, wo erhalte ich diese?
Vielen Dank!
Der kleine Waffenschein berechtigt nur zum Führen von Gas- Schreckschusswaffen mit PTB-Nummer im Kreis. Allerdings nicht bei öffentlichen Veranstaltungen etc.
Es geht doch eindeutig aus dem obigen Text hervor dass die Glock Deko als Anscheinswaffe nicht geführt werden darf und in der Öffentlichkeit nur in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden darf. Was ist daran so schwer zu verstehen?
hey Markus,
da beide Waffen echt aussehen, sind es wohl beides „Anscheinswaffen“. Das bedeutet du darfst wie oben im Artikel beschrieben, diese Waffen nicht im Holster tragen. Es gibt keinen Waffenschein, der dich dazu berechtigen würde. Du darfst sie nur in einem verschlossenen Behältnis transportieren, sodass sie nicht zugriffsbereit sind. Du kannst für Filmaufnahmen, Fotoshootings und Theateraufführungen bei den Behörden eine Ausnahme beantragen.
hi zusammen, leider konnte ich keine 100% antwort auf folgenden frage finden !! Kleiner waffenschein vorhanden, im Holster steckt eine Schreck-Pistole, verdeckt unter der jacke, so wie von den behörden gefordert. jetzt steckt man anstelle der Schreck glock17, die ehemals echte Glock , freier verkauf, da demilitarisiert nach neustem waffenrecht, ein. auch verdeckt. also nicht „offen um den hals“. :-). z.b. kontrolle. Ja oder nein. beide sehen echt aus. nur die DEKO kann ich ja ausschliesslich jemand hinterher werfen, also noch ungefährlicher als die schreck, die ja schiesst.
Hallo markus,
die zuständige Waffenbehörde oder das Kriminalamt können Ihnen sicher weiterhelfen.
– Die Redaktion