Waffentransport – In Deutschland streng geregelt

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 22. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Der Waffentransport im Auto ist unter Einhaltung von Vorgaben erlaubt.

Waffen zu transportieren, unterliegt dem Waffengesetz

Waffengesetz: Der Transport von Waffen darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.
Waffengesetz: Der Transport von Waffen darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.

Unter „Waffentransport“ stellen sich viele eher die Verschiffung von Kriegswaffen vor, da vor allem dieses Thema in den Medien ist. Doch auch Sportschützen und Jäger müssen ihre Waffen transportieren. Jeder, der Waffen oder Gegen­stände, die als solche gelten, befördert, muss sich an gesetzliche Vorgaben halten.

Insbesondere Schusswaffen unterliegen hier strengen Regelungen. Hier ist unbedingt wichtig, zwischen dem schussbereiten Führen und dem Transport in einem sicheren Behältnis zu unterscheiden.

Was bei einem Transport von Waffen zu beachten ist, wer einen solchen durchführen darf und welche Sanktionen bei Verstößen drohen, betrachtet der folgende Ratgeber näher.

FAQ: Waffentransport

Ist der Waffentransport gesetzlich geregelt?

Das Waffengesetz bestimmt, wie Waffen zu transportieren sind. In den §§ 29 bis 33 ist das „Verbringen“ und die „Mitnahme“ von Waffen geregelt.

Wem ist es erlaubt, Waffen zu transportieren?

In der Regel dürfen nur die Eigentümer der Waffe diese befördern. Bei erlaubnispflichtigen Waffen müssen üblicherweise eine Waffenbesitzkarte oder ein Jagdschein vorhanden sein.

Mit welchen Sanktionen ist bei falschem Waffentransport zu rechnen?

Missachten Sie die Bestimmungen zum Waffentransport, kann das Bußgelder von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. Gefährden Sie andere fahrlässig oder vorsätzlich, kann es als Straftat gewertet werden.

Wie funktioniert ein Waffentransport dem Gesetz nach?

In Deutschland regelt das Waffengesetz den Umgang, Erwerb, Besitz und Gebrauch von Waffen jeglicher Art. So ist auch der Transport dieser im Gesetz geregelt. Meist unter dem Begriff „Beförderung“ befinden sich in einigen Paragraphen Bestimmungen diesbezüglich.

Es handelt sich dann um einen Waffentransport, wenn die Waffe nicht zum Zweck der Tätigkeitsausübung (z. B. bei einem Jäger oder einem Sportschützen) befördert wird. Dabei darf die Waffe nicht einsatz- oder schussbereit und der schnelle Zugriff muss ausgeschlossen sein.

Der Weg vom Händler zum Besitzer nach Hause, oder eine Fahrt vom Wohnsitz zur Reparatur oder ins Jagdgebiet bedeuten in der Regel, dass die Waffe transportiert wird. Mit welchem Transportmittel ein Waffentransport stattfindet, ist dem Eigentümer überlassen.

Jägern ist der Waffentransport ins Revier erlaubt, wenn sie einen gültigen Jagdschein besitzen.
Jägern ist der Waffentransport ins Revier erlaubt, wenn sie einen gültigen Jagdschein besitzen.

Ein Waffentransport im Auto ist gesetzlich also nicht untersagt, wenn Waffenbesitzer sich an einige Vorgaben halten.

Bei einer Beförderung im Fahrzeug ist beispielsweise sicherzustellen, dass sich eine Waffe weder einsatz- noch zugriffsbereit im Wagen befindet. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn Jäger mit gültigem Jagschein die Waffe zur Ausübung der Tätigkeit ins Revier verbringen oder in diesem unterwegs sind. Allerdings darf der Weg zum Revier nicht übermäßig lang sein, Die Waffe muss hier nicht in einem Transportbehälter befördert werden und kann zugriffsbereit sein. Empfohlen wird ein solcher Transport jedoch nicht.

So darf eine Schusswaffe nicht geladen sein und muss in ab­schließbaren Behältnissen, wie einem Waffen­koffer oder einem Futteral, befördert werden. Beides muss verschließbar sein. Hierzu reicht in der Regel ein Vorhängeschloss in der Regel aus. Das Unterbringen nur im Kofferraum ist meist nicht ausreichend, da dieser oftmals vom Fahrzeuginneren erreichbar ist. Es wird empfohlen, die Munition getrennt von der Waffe zu transportieren. Wichtig ist, dass die Munition sich nicht in der Waffe befindet, sondern auerhalb und nicht griffbereit ist. Ein schnelles Laden der Waffen der Waffe darf nicht möglich sein.


Messer und andere Gegenstände, die als Waffe gelten, sollten ebenfalls so befördert werden, dass ein schneller Zugriff nicht möglich ist. So ist das Handschuhfach oftmals keine sichere Transportmöglichkeit.

Verstöße gegen diese Vorgaben haben üblicherweise ein Bußgeld zur Folge, welches sich bis auf 10.000 Euro belaufen kann. In schweren Fällen, wenn zum Beispiel auch die Erlaubnis zum Besitz fehlt, es verbotene Waffen sind oder Andere durch einen nicht ordnungsgemäßen Transport fahrlässig beziehungsweise vorsätzlich gefährdet wurden, kann es sich um eine Straftat handeln. Diese zieht entweder eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe nach sich.

Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Flugzeug

Ein Waffentransport, wenn nur öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stehen, sollte ebenfalls gründlich überlegt und geplant sein. Zudem sind hier auch die Transportbedingungen der Verkehrsunternehmen zu beachten. Ist eine Beförderung von Waffen grundsätzlich untersagt, darf dies auch nicht mit einem Waffenkoffer oder in einem Futteral erfolgen. Ist dies jedoch erlaubt, dann darf die nicht einsatzbereite Waffe nur in einem verschlossen Behältnis mitgenommen werden.

Soll ein Waffentransport per Flugzeug erfolgen, sollten sich Reisende vorher unbedingt über die Geschäftsbedingungen informieren. In der Regel werden hier die erforderlichen Schritte erläutert und auch festgehalten, ob eine Mitnahme von Waffen erlaubt ist und wie diese zu erfolgen hat. Es kann durchaus sein, dass für bestimmte Waffenarten oder generell ein Beförderungsverbot gilt. Die Fluggesellschaften verlangen zunehmend auch die Anmeldung der Waffen, die aufgegeben werden.
Der Waffentransport ohne eine WBK ist für erlaubnisfreie Waffen und in Ausnahmen bei erlaubnispflichtigen gestattet.
Der Waffentransport ohne eine WBK ist für erlaubnisfreie Waffen und in Ausnahmen bei erlaubnispflichtigen gestattet.

Dass Waffen, egal welcher Art, nicht im Handgepäck mitgenommen werden dürfen, sollte jedem klar sein. Üblicherweise sind Waffen in einem verschlossenen Sicherheitsbehältnis wie einem Waffenkoffer aufzugeben.

Handelt es sich um Schusswaffen, dürfen diese nicht geladen sein und ist in einem verschlossenen Behältnis aufzugeben. Bezüglich der Munition haben die Fluglinien ihre eigenen Vorschriften, welche zu beachten sind.

In Europa muss zudem auch die EU-Verordnung Nr. 185/2010 Anlage 5 B beachtet werden. Diese definiert verbotene Gegenstände, die auch im aufgegebenen Gepäck nicht auf einem Flug mitgenommen werden dürfen.

Wer darf Waffen wie transportieren?

Der Transport von Waffen ist zuallererst dem Eigentümer gestattet, sofern dieser volljährig ist und bei erlaubnispflichtigen Waffen eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Jagdschein vorweisen kann. Diese Papiere sind dann bei einer Kontrolle immer vorzuzeigen, müssen also bei jedem Waffentransport mitgeführt werden. Jäger und Sportschützen dürfen ihre Waffen entsprechend zum Einsatzort bringen.

Minderjährigen ist das Transportieren untersagt. Auch Jugendsportschützen oder Inhaber eines Jugendjagdscheins dürfen einen Waffentransport zum Schießstand oder ins Jagdrevier nicht durchführen.

Ein Transport ohne WBK ist für erlaubnisfreie Waffen zulässig, aber auch dann, wenn die Waffe von einem anderen Berechtigten zum Zweck der Beförderung vorübergehend übergeben wurde ((§ 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b WaffG). Darüber hinaus wird keine WBK für den Waffentransport benötigt, wenn als Beauftragter oder Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung den Besitz nach der Weisung eines Verantwortlichen ausübt (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b WaffG).

Über den Autor

Avatar-Foto
Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (80 Bewertungen, Durchschnitt: 4,43 von 5)
Waffentransport – In Deutschland streng geregelt
Loading...

Kommentare

  1. Dietmar G sagt:

    Hallo,

    darf ich Schreckschuss- oder Luftdruckwaffen ins Ausland mitnehmen?
    Mich interessiert das im Zusammenhang mit WoMobil-Reisen in Gegenden, wo man sich nicht richtig sicher fühlt.

  2. Peter sagt:

    Der Transport der Waffen findet konform zum Waffengesetz statt. Darf ich einen Umweg fahren, wenn ich einen anderen Schützen vom Schützenhaus nach Hause fahren will?

  3. wd sagt:

    Wow, die Kommentare teilweise verwundern doch sehr. Darf ich als Jäger xy, darf meine Waffe im Auto verbleiben wenn ich in die Wildkammer gehen. DAS sind alles Sachen die man im Zuge der Prüfung zum Jäger gelernt haben sollte. Wesentliche Waffenteile sag ich nur. Auch Sportschützen legen eine Prüfung ab wenn Sie eine Eigene Waffe haben.

  4. Silke Herbst sagt:

    Hallo,
    meine Tochter, 14 Jahre, schießt seit kurzem ein KK Gewehr im Landeskader.
    Das Gewehr ist eine Leihgabe des Trainers ihres Schützenvereins.
    Dürfte ich die Waffe zum Kadertraining transportieren bzw. was benötige ich zum Transport?

  5. Annette sagt:

    Hallo, ich habe eine Frage.
    Ein Jäger, der direkt nach der Jagd zu einer Kühlkammer fährt, das Auto mit Waffe abschließt und in die Kühlkammer geht um das Wildbret zu bearbeiten oder ein Jäger mit Quart und sichtbaren Waffenkoffer in die Kühlkammer geht und das Wildbret fertig für die Kühlkammer macht.
    Ist das nicht auch eine Verletzung des Waffengesetzes?
    Gruß Annette

  6. Nihat sagt:

    Darf man ein Magazin für eine scharfe waffe im aufgegebenen Koffer mitnehmen ohne wbk? Und ohne Munition und ohne Waffe nur magazin. Nach istanbul.? Türkei

  7. Igor sagt:

    Folgende Situation: Ein Sportschütze würde gerne seine Waffe von Zuhause zum Schützenverein transportieren (wöchentlich). Nun, der Wohnort befindet sich 30km weg von dem Ort in dem der Schütze arbeitet und in dem sich der Schützenverein befindet. Darf der Schütze seine Waffe zur Arbeit mitnehmen, den ganzen Tag im Auto lassen und abends zum Schützenverein fahren? Wie muss die Waffe während des Tages im Auto gesichert sein?(Safe). Für alle Ideen, Anregungen wäre ich sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Igor

  8. K. sagt:

    Hallo,

    Dieser Beitrag ist sehr interessant. Wie verhält es sich, wenn ein Jäger in einem Mehrfamilienhaus seine Wohnung mit dem Gewehr verlässt und dieses offen getragen wird? Wo kann man sich hinwenden?
    Einige Nachbarn sind besorgt, da ja niemand weiß ob diese geladen ist oder nicht?
    Die Hausverwaltung fühlt sich nicht zuständig und auch das Ordnungsamt will nicht tätig werden.

    Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort.

  9. Rene B. sagt:

    Hallo zusammen.

    Ich bin Österreichischer Sportschütze und im Besitz des Europäischen Waffenpass.
    Wenn ich jetzt von einem bekannten seine Waffen geschenkt/vererbt bekomme muss ich diese vorher in meinem Waffenpass eintragen lassen für den transport durch Deutschland oder nicht?
    Bis jetzt konnte mir da noch nicht wirklich jemand eine aufschlussreiche Antwort geben. Ich kann auch nicht sagen ob es freie waffen sind oder nicht.
    Über eine Antwort oder einen Link zum Thema würde ich mich freuen
    Gruß aus Österreich

  10. Ralf sagt:

    Die Fahrt ins Jagdrevier (wenn es denn nicht gerade 800 km entfernt liegt) ist eben kein Transport, sondern ein erlaubtes Führen im Zusammenhang mit der Jagdausübung!
    D. h. die Langwaffe kann zugriffsbereit weil „unverpackt“ auf der Rücksitzbank oder halb im Beifahrerfußraum und halb auf dem Beifahrersitz liegen und die Kurzwaffe im Holster am Gürtel stecken – beide aber nicht schussbereit, d.h. die Munition muss sich lediglich außerhalb der Waffe befinden (ein gefülltes Magazin in der Mittelkonsole neben der Waffe ist erlaubt).
    Ob man eine teure Waffe mit der empfindlichen Optik „lose“ auf die Rücksitzbank legen muss, die bei einem Unfall durch das Auto fliegt, ist dann eine andere Frage.
    Zu dem „Fahrradtransport“: Wenn ich 10 km ins Revier radel, darf die Waffe ohne Futteral über der Schulter am Riemen hängen und die Munition in der Hosentasche sein, auch hier gilt wieder zugriffs- aber nicht schussbereit.
    Sollten deswegen die Telefonleitungen zur Polizei zu glühen beginnen und das SEK den Fahrradfahrer freundlich bitten abzusteigen, muss der Jäger keinen Verstoß nach dem WaffG befürchten. Man sollte allerdings wissen, wo man so verfahren sollte. Im heimatlichen Dorf reagiert man weniger hysterisch beim Anblick eines Gewehrs als in der Hamburger Innenstadt…

  11. Hans M. sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren des Bußgeldkatalogs,

    bitte nennen Sie mir das Gesetz bzw. den Gesetzestext oder die Verwaltungsvorschrift, der/die beschreibt, dass Munition in einem verschließbaren bzw. mit z.B. einem Vorhängeschloss verschlossenem Behältnis transportiert werden muss!

    Soweit mir bekannt ist, muss die Munition lediglich außerhalb der Waffe transportiert werden. Dieser Fall wäre ja schon gegeben, wenn die Waffe in einem verschlossenen Futteral und die Munition im Jutebeutel daneben transportiert wird, in einer nicht abgeschlossenen Außentasche des Futterals (oder sogar in diesem, solange die Munition sich nicht in der Waffe befindet) oder sogar in der Hosentasche des Transporteurs.
    Mir bekannt ist dazu nur die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)“ mit dem Punkt „12.3.3.2“ ; nachzulesen unter [v. d. Redaktion editiert]
    und die
    „Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen“, Abschnitt 2, Nr. 12 & 13 zu finden unter
    [v. d. Redaktion editiert].
    Aus diesen gehen derartige Einschränkungen nicht hervor.

    Falls es bezüglich der Munitionsbeförderung keine weiteren Vorschriften gibt, würde es mich freuen, falls Sie Ihre Webseite korrigieren würden.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Hans M.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Hans M.,

      im Zuge einer Anpassung haben wir den Text entsprechend bearbeitet. Vielen Dank für den Hinweis.

      – Die Redaktion

  12. Robert sagt:

    Hallo,
    dürfe ein Jäger (Grüne WBK) dann eine z.B. Einzelladerbüchse im Futteral dann auch auf einem Fahrrad geschultert transportieren`?

    LG

  13. Jörn sagt:

    Hallo, ich möchte Sie auf einen Fehler in Ihrem Bericht hinweisen.
    Für den Transport der Munition gibt es keine Anweisungen im Waffengesetz. Man kann die Munition und die Waffen zusammen transportieren (abschließbares Behältnis, Waffen ungeladen usw.) oder kann sie sich in die Hosentasche stecken. Wichtig beim Transport ist eigentlich nur, das Unberechtigte zu keiner Zeit Zugang zur Munition bekommen dürfen. Mehr werden Sie im Gesetz nicht finden. Das Munition separat und in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden muß, ist schlichtweg falsch!

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jörn,

      vielen Dank für den Hinweis, der Text wurde entsprechend angepasst.

      – die Redaktion

  14. Peter S sagt:

    Hallo,
    weiter oben schreiben Sie zum Transport von Waffen:

    „So darf eine Schusswaffe nicht geladen sein und muss getrennt von der Munition in ab­schließbaren Behältnissen, wie einem Waffen­koffer oder einem Futteral, befördert werden. Beides muss verschließbar sein. Hierzu reicht ein Vorhängeschloss in der Regel aus.“

    Können Sie mir den genauen Gesetzestext nennen mit Paragraph und Absatz wo ich diese Information im Deutschen WaffG finde?

    Ich bedanke mich für Ihre Mühe

    Gruß, Peter S.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Peter S,

      dass eine Waffe nicht schussbereit und zudem auch nicht zugriffsbereit transportiert darf, ist in der Anlage 1, Abschnitt 2, Nr. 12. und 13. des Waffengesetzes definiert. Zudem sollten Sie sich bei der zuständigen Waffenbehörde informieren, welche Voraussetzungen beim Transport darüber hinaus zu erfüllen sind. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      – Die Redaktion

  15. Franz-Xaver sagt:

    Für Jäger gilt beim Jagdwaffentransport im Auto die 0,0-Promille-Grenze, d.h. wird ein Jäger angehalten und hat z.B. 0,3 Promille, verliert den Waffenschein.
    Trifft dies auch für den Transport von Druckluftwaffen (Luftgewehr, Luftpistole) zu?

  16. Waffenbesitzer sagt:

    Hallo Bianca,

    sehr spät aber ich hoffe es hilft noch:
    Ich bis selber Waffenbesitzer und kenne so alte Knacker aus Vereinen. Am besten eine HÖFLICHE und SACHLICHE Meldung an die Aufsichtsbehörde (je nach Bundesland/Kreis kann das unterschiedlich sein, am besten mal „Antrag Waffenbesitzkarte “ googlen und gucken wer das bei euch ist)

    Ich könnte mir vorstellen, dass der Herr langsam dement wird und damit die notwendige „Zuverlässigkeit“ nach §5 WaffG nicht mehr vorliegt. Die Behörde ist dafür verantwortlich das sicher zu stellen sofern Hinweise dagegen sprechen.

  17. Ford sagt:

    Ich habe eine WBK mit mehreren Einträgen, u. a. Kurzwaffe 9 mm und 357 Mag. Ein Bekannter bittet mich, bei meinem Besuch beim Waffenhändler (130 km Entfernung) seine dort bestellte Munition, 500 Schuß 45 ACP, mitzubringen, für die ich jedoch keinen Eintrag habe. Wäre das ein genehmigter Transport oder erwerbe ich diese Munition unrechtmäßig ?

  18. Bianca B. sagt:

    Hallo, mein Vermieter ist 93 Jahre alt und fährt mit seinem Fahrrad und das Gewehr auf dem Lenkrad und auch mit seinem Traktor und dort das Gewehr auf dem Lenkrad über seinen Hof. Darf er das? Mir ist das sehr suspekt! Er ist auch sehr unfreundlich und verbietet zB Stellplätze für Fahrräder und das Auto die er selbst benannt hat und behauptet das sei nun von uns gelogen. Wir wollen bald ausziehen aber ich möchte wissen ob und welche Konsequenzen es hat wenn ich es bei der Polizei melde. Meine Kinder machen sich auch Sorgen und den Nachbar hat er gestern mit Gewehr auf dem Rad gefragt ob er den Hirsch gesehen hat.
    Danke sehr für eine baldige Antwort

  19. Frank sagt:

    Hallo zusammen!
    Ich habe eine Werkstatt / Garage (angemietet) für meine Autos, ich selber wohne ca. 10 km davon entfernt – in der Werkstatt verfüge ich über viele Maschinen und Werkzeug. Dort repariere und setze ich meine Fahrzeuge instand.
    Gerne würde ich Teile von meinen Waffen dort mit hinnehmen und z. B. den Lauf oder Schlitten (wesentliche Bauteile) meiner Sportpistole polieren etc. (dieser ist leider ziemlich zerkratzt). Natürlich nur Wartungs-, Putz – und Polierarbeiten – keine Büchsenmachenarbeiten !!
    Ist das grundsätzlich möglich? Im Gesetz § 12 steht im 3.2, dass ich die Waffe transportieren darf, sofern es sich um ein Bedürfnis umfassten Zweck handelt. Doch ist das ein Bedürfnis umfasster Zweck?

    Grüße Frank

  20. Bernd S. sagt:

    Hallo bussgeldkatalog-Team,
    habe eine Frage zum Waffen- und Munitionstransport.

    Bei euch finde ich folgende Regelung:

    So darf eine Schusswaffe nicht geladen sein und muss getrennt von der Munition in ab­schließbaren Behältnissen, wie einem Waffen­koffer oder einem Futteral, befördert werden. Beides muss verschließbar sein.

    Diese Regelung finde ich im ,,Merkblatt zum Transport von Waffen und Munition“
    vom DSB, Stand Juli 2017:

    Befindet sich die Waffe beim Transport „nicht zugriffsbereit“ und „nicht schussbereit“ in einem
    verschlossenen Behältnis, so gibt es hinsichtlich des Transports von Munition in kleineren Mengen, wie sie
    normalerweise Verwendung findet, keine besonderen Vorschriften. Sie kann ohne weiteres zusammen mit
    der Waffe in einem Behältnis transportiert werden. Hier ist nur dafür zu sorgen, dass die Munition von der
    Schusswaffe getrennt ist (Zugriffsverhinderung). Das kann ein Beutel oder Tasche sein, auch die
    Verpackung der Munition reicht aus.

    Zwei verschlossene Behältnisse oder eines mit Trennung?

    Für eine Kärung vorab vielen Dank

    Bernd S.

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder