Waffen zu transportieren, unterliegt dem Waffengesetz
Unter „Waffentransport“ stellen sich viele eher die Verschiffung von Kriegswaffen vor, da vor allem dieses Thema in den Medien ist. Doch auch Sportschützen und Jäger müssen ihre Waffen transportieren. Jeder, der Waffen oder Gegenstände, die als solche gelten, befördert, muss sich an gesetzliche Vorgaben halten.
Insbesondere Schusswaffen unterliegen hier strengen Regelungen. Hier ist unbedingt wichtig, zwischen dem schussbereiten Führen und dem Transport in einem sicheren Behältnis zu unterscheiden.
Was bei einem Transport von Waffen zu beachten ist, wer einen solchen durchführen darf und welche Sanktionen bei Verstößen drohen, betrachtet der folgende Ratgeber näher.
FAQ: Waffentransport
Das Waffengesetz bestimmt, wie Waffen zu transportieren sind. In den §§ 29 bis 33 ist das “Verbringen” und die “Mitnahme” von Waffen geregelt.
In der Regel dürfen nur die Eigentümer der Waffe diese befördern. Bei erlaubnispflichtigen Waffen müssen üblicherweise eine Waffenbesitzkarte oder ein Jagdschein vorhanden sein.
Missachten Sie die Bestimmungen zum Waffentransport, kann das Bußgelder von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. Gefährden Sie andere fahrlässig oder vorsätzlich, kann es als Straftat gewertet werden.
Wie funktioniert ein Waffentransport dem Gesetz nach?
In Deutschland regelt das Waffengesetz den Umgang, Erwerb, Besitz und Gebrauch von Waffen jeglicher Art. So ist auch der Transport dieser im Gesetz geregelt. Meist unter dem Begriff „Beförderung“ befinden sich in einigen Paragraphen Bestimmungen diesbezüglich.
Der Weg vom Händler zum Besitzer nach Hause, oder eine Fahrt vom Wohnsitz zur Reparatur oder ins Jagdgebiet bedeuten in der Regel, dass die Waffe transportiert wird. Mit welchem Transportmittel ein Waffentransport stattfindet, ist dem Eigentümer überlassen.
Ein Waffentransport im Auto ist gesetzlich also nicht untersagt, wenn Waffenbesitzer sich an einige Vorgaben halten.
Bei einer Beförderung im Fahrzeug ist beispielsweise sicherzustellen, dass sich eine Waffe weder einsatz- noch zugriffsbereit im Wagen befindet.
So darf eine Schusswaffe nicht geladen sein und muss in abschließbaren Behältnissen, wie einem Waffenkoffer oder einem Futteral, befördert werden. Beides muss verschließbar sein. Hierzu reicht in der Regel ein Vorhängeschloss in der Regel aus. Das Unterbringen nur im Kofferraum ist meist nicht ausreichend, da dieser oftmals vom Fahrzeuginneren erreichbar ist. Es wird empfohlen, die Munition getrennt von der Waffe zu transportieren. Wichtig ist, dass die Munition sich nicht in der Waffe befindet, sondern auerhalb und nicht griffbereit ist. Ein schnelles Laden der Waffen der Waffe darf nicht möglich sein.
Messer und andere Gegenstände, die als Waffe gelten, sollten ebenfalls so befördert werden, dass ein schneller Zugriff nicht möglich ist. So ist das Handschuhfach oftmals keine sichere Transportmöglichkeit.
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Flugzeug
Ein Waffentransport, wenn nur öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stehen, sollte ebenfalls gründlich überlegt und geplant sein. Zudem sind hier auch die Transportbedingungen der Verkehrsunternehmen zu beachten. Ist eine Beförderung von Waffen grundsätzlich untersagt, darf dies auch nicht mit einem Waffenkoffer oder in einem Futteral erfolgen. Ist dies jedoch erlaubt, dann darf die nicht einsatzbereite Waffe nur in einem verschlossen Behältnis mitgenommen werden.
Dass Waffen, egal welcher Art, nicht im Handgepäck mitgenommen werden dürfen, sollte jedem klar sein. Üblicherweise sind Waffen in einem verschlossenen Sicherheitsbehältnis wie einem Waffenkoffer aufzugeben.
Handelt es sich um Schusswaffen, dürfen diese nicht geladen sein und ist in einem verschlossenen Behältnis aufzugeben. Bezüglich der Munition haben die Fluglinien ihre eigenen Vorschriften, welche zu beachten sind.
In Europa muss zudem auch die EU-Verordnung Nr. 185/2010 Anlage 5 B beachtet werden. Diese definiert verbotene Gegenstände, die auch im aufgegebenen Gepäck nicht auf einem Flug mitgenommen werden dürfen.
Wer darf Waffen wie transportieren?
Der Transport von Waffen ist zuallererst dem Eigentümer gestattet, sofern dieser volljährig ist und bei erlaubnispflichtigen Waffen eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Jagdschein vorweisen kann. Diese Papiere sind dann bei einer Kontrolle immer vorzuzeigen, müssen also bei jedem Waffentransport mitgeführt werden. Jäger und Sportschützen dürfen ihre Waffen entsprechend zum Einsatzort bringen.
Minderjährigen ist das Transportieren untersagt. Auch Jugendsportschützen oder Inhaber eines Jugendjagdscheins dürfen einen Waffentransport zum Schießstand oder ins Jagdrevier nicht durchführen.
Für Jäger gilt beim Jagdwaffentransport im Auto die 0,0-Promille-Grenze, d.h. wird ein Jäger angehalten und hat z.B. 0,3 Promille, verliert den Waffenschein.
Trifft dies auch für den Transport von Druckluftwaffen (Luftgewehr, Luftpistole) zu?
Hallo,
weiter oben schreiben Sie zum Transport von Waffen:
“So darf eine Schusswaffe nicht geladen sein und muss getrennt von der Munition in abschließbaren Behältnissen, wie einem Waffenkoffer oder einem Futteral, befördert werden. Beides muss verschließbar sein. Hierzu reicht ein Vorhängeschloss in der Regel aus.”
Können Sie mir den genauen Gesetzestext nennen mit Paragraph und Absatz wo ich diese Information im Deutschen WaffG finde?
Ich bedanke mich für Ihre Mühe
Gruß, Peter S.
Hallo Peter S,
dass eine Waffe nicht schussbereit und zudem auch nicht zugriffsbereit transportiert darf, ist in der Anlage 1, Abschnitt 2, Nr. 12. und 13. des Waffengesetzes definiert. Zudem sollten Sie sich bei der zuständigen Waffenbehörde informieren, welche Voraussetzungen beim Transport darüber hinaus zu erfüllen sind. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
– Die Redaktion
Hallo, ich möchte Sie auf einen Fehler in Ihrem Bericht hinweisen.
Für den Transport der Munition gibt es keine Anweisungen im Waffengesetz. Man kann die Munition und die Waffen zusammen transportieren (abschließbares Behältnis, Waffen ungeladen usw.) oder kann sie sich in die Hosentasche stecken. Wichtig beim Transport ist eigentlich nur, das Unberechtigte zu keiner Zeit Zugang zur Munition bekommen dürfen. Mehr werden Sie im Gesetz nicht finden. Das Munition separat und in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden muß, ist schlichtweg falsch!
Hallo Jörn,
vielen Dank für den Hinweis, der Text wurde entsprechend angepasst.
– die Redaktion
Hallo,
dürfe ein Jäger (Grüne WBK) dann eine z.B. Einzelladerbüchse im Futteral dann auch auf einem Fahrrad geschultert transportieren`?
LG
Sehr geehrte Damen und Herren des Bußgeldkatalogs,
bitte nennen Sie mir das Gesetz bzw. den Gesetzestext oder die Verwaltungsvorschrift, der/die beschreibt, dass Munition in einem verschließbaren bzw. mit z.B. einem Vorhängeschloss verschlossenem Behältnis transportiert werden muss!
Soweit mir bekannt ist, muss die Munition lediglich außerhalb der Waffe transportiert werden. Dieser Fall wäre ja schon gegeben, wenn die Waffe in einem verschlossenen Futteral und die Munition im Jutebeutel daneben transportiert wird, in einer nicht abgeschlossenen Außentasche des Futterals (oder sogar in diesem, solange die Munition sich nicht in der Waffe befindet) oder sogar in der Hosentasche des Transporteurs.
Mir bekannt ist dazu nur die “Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)” mit dem Punkt “12.3.3.2” ; nachzulesen unter [v. d. Redaktion editiert]
und die
“Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen”, Abschnitt 2, Nr. 12 & 13 zu finden unter
[v. d. Redaktion editiert].
Aus diesen gehen derartige Einschränkungen nicht hervor.
Falls es bezüglich der Munitionsbeförderung keine weiteren Vorschriften gibt, würde es mich freuen, falls Sie Ihre Webseite korrigieren würden.
Mit freundlichen Grüßen,
Hans M.
Hallo Hans M.,
im Zuge einer Anpassung haben wir den Text entsprechend bearbeitet. Vielen Dank für den Hinweis.
– Die Redaktion