Waffentransport – In Deutschland streng geregelt

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 22. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Der Waffentransport im Auto ist unter Einhaltung von Vorgaben erlaubt.

Waffen zu transportieren, unterliegt dem Waffengesetz

Waffengesetz: Der Transport von Waffen darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.
Waffengesetz: Der Transport von Waffen darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.

Unter „Waffentransport“ stellen sich viele eher die Verschiffung von Kriegswaffen vor, da vor allem dieses Thema in den Medien ist. Doch auch Sportschützen und Jäger müssen ihre Waffen transportieren. Jeder, der Waffen oder Gegen­stände, die als solche gelten, befördert, muss sich an gesetzliche Vorgaben halten.

Insbesondere Schusswaffen unterliegen hier strengen Regelungen. Hier ist unbedingt wichtig, zwischen dem schussbereiten Führen und dem Transport in einem sicheren Behältnis zu unterscheiden.

Was bei einem Transport von Waffen zu beachten ist, wer einen solchen durchführen darf und welche Sanktionen bei Verstößen drohen, betrachtet der folgende Ratgeber näher.

FAQ: Waffentransport

Ist der Waffentransport gesetzlich geregelt?

Das Waffengesetz bestimmt, wie Waffen zu transportieren sind. In den §§ 29 bis 33 ist das „Verbringen“ und die „Mitnahme“ von Waffen geregelt.

Wem ist es erlaubt, Waffen zu transportieren?

In der Regel dürfen nur die Eigentümer der Waffe diese befördern. Bei erlaubnispflichtigen Waffen müssen üblicherweise eine Waffenbesitzkarte oder ein Jagdschein vorhanden sein.

Mit welchen Sanktionen ist bei falschem Waffentransport zu rechnen?

Missachten Sie die Bestimmungen zum Waffentransport, kann das Bußgelder von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. Gefährden Sie andere fahrlässig oder vorsätzlich, kann es als Straftat gewertet werden.

Wie funktioniert ein Waffentransport dem Gesetz nach?

In Deutschland regelt das Waffengesetz den Umgang, Erwerb, Besitz und Gebrauch von Waffen jeglicher Art. So ist auch der Transport dieser im Gesetz geregelt. Meist unter dem Begriff „Beförderung“ befinden sich in einigen Paragraphen Bestimmungen diesbezüglich.

Es handelt sich dann um einen Waffentransport, wenn die Waffe nicht zum Zweck der Tätigkeitsausübung (z. B. bei einem Jäger oder einem Sportschützen) befördert wird. Dabei darf die Waffe nicht einsatz- oder schussbereit und der schnelle Zugriff muss ausgeschlossen sein.

Der Weg vom Händler zum Besitzer nach Hause, oder eine Fahrt vom Wohnsitz zur Reparatur oder ins Jagdgebiet bedeuten in der Regel, dass die Waffe transportiert wird. Mit welchem Transportmittel ein Waffentransport stattfindet, ist dem Eigentümer überlassen.

Jägern ist der Waffentransport ins Revier erlaubt, wenn sie einen gültigen Jagdschein besitzen.
Jägern ist der Waffentransport ins Revier erlaubt, wenn sie einen gültigen Jagdschein besitzen.

Ein Waffentransport im Auto ist gesetzlich also nicht untersagt, wenn Waffenbesitzer sich an einige Vorgaben halten.

Bei einer Beförderung im Fahrzeug ist beispielsweise sicherzustellen, dass sich eine Waffe weder einsatz- noch zugriffsbereit im Wagen befindet. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn Jäger mit gültigem Jagschein die Waffe zur Ausübung der Tätigkeit ins Revier verbringen oder in diesem unterwegs sind. Allerdings darf der Weg zum Revier nicht übermäßig lang sein, Die Waffe muss hier nicht in einem Transportbehälter befördert werden und kann zugriffsbereit sein. Empfohlen wird ein solcher Transport jedoch nicht.

So darf eine Schusswaffe nicht geladen sein und muss in ab­schließbaren Behältnissen, wie einem Waffen­koffer oder einem Futteral, befördert werden. Beides muss verschließbar sein. Hierzu reicht in der Regel ein Vorhängeschloss in der Regel aus. Das Unterbringen nur im Kofferraum ist meist nicht ausreichend, da dieser oftmals vom Fahrzeuginneren erreichbar ist. Es wird empfohlen, die Munition getrennt von der Waffe zu transportieren. Wichtig ist, dass die Munition sich nicht in der Waffe befindet, sondern auerhalb und nicht griffbereit ist. Ein schnelles Laden der Waffen der Waffe darf nicht möglich sein.


Messer und andere Gegenstände, die als Waffe gelten, sollten ebenfalls so befördert werden, dass ein schneller Zugriff nicht möglich ist. So ist das Handschuhfach oftmals keine sichere Transportmöglichkeit.

Verstöße gegen diese Vorgaben haben üblicherweise ein Bußgeld zur Folge, welches sich bis auf 10.000 Euro belaufen kann. In schweren Fällen, wenn zum Beispiel auch die Erlaubnis zum Besitz fehlt, es verbotene Waffen sind oder Andere durch einen nicht ordnungsgemäßen Transport fahrlässig beziehungsweise vorsätzlich gefährdet wurden, kann es sich um eine Straftat handeln. Diese zieht entweder eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe nach sich.

Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Flugzeug

Ein Waffentransport, wenn nur öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stehen, sollte ebenfalls gründlich überlegt und geplant sein. Zudem sind hier auch die Transportbedingungen der Verkehrsunternehmen zu beachten. Ist eine Beförderung von Waffen grundsätzlich untersagt, darf dies auch nicht mit einem Waffenkoffer oder in einem Futteral erfolgen. Ist dies jedoch erlaubt, dann darf die nicht einsatzbereite Waffe nur in einem verschlossen Behältnis mitgenommen werden.

Soll ein Waffentransport per Flugzeug erfolgen, sollten sich Reisende vorher unbedingt über die Geschäftsbedingungen informieren. In der Regel werden hier die erforderlichen Schritte erläutert und auch festgehalten, ob eine Mitnahme von Waffen erlaubt ist und wie diese zu erfolgen hat. Es kann durchaus sein, dass für bestimmte Waffenarten oder generell ein Beförderungsverbot gilt. Die Fluggesellschaften verlangen zunehmend auch die Anmeldung der Waffen, die aufgegeben werden.
Der Waffentransport ohne eine WBK ist für erlaubnisfreie Waffen und in Ausnahmen bei erlaubnispflichtigen gestattet.
Der Waffentransport ohne eine WBK ist für erlaubnisfreie Waffen und in Ausnahmen bei erlaubnispflichtigen gestattet.

Dass Waffen, egal welcher Art, nicht im Handgepäck mitgenommen werden dürfen, sollte jedem klar sein. Üblicherweise sind Waffen in einem verschlossenen Sicherheitsbehältnis wie einem Waffenkoffer aufzugeben.

Handelt es sich um Schusswaffen, dürfen diese nicht geladen sein und ist in einem verschlossenen Behältnis aufzugeben. Bezüglich der Munition haben die Fluglinien ihre eigenen Vorschriften, welche zu beachten sind.

In Europa muss zudem auch die EU-Verordnung Nr. 185/2010 Anlage 5 B beachtet werden. Diese definiert verbotene Gegenstände, die auch im aufgegebenen Gepäck nicht auf einem Flug mitgenommen werden dürfen.

Wer darf Waffen wie transportieren?

Der Transport von Waffen ist zuallererst dem Eigentümer gestattet, sofern dieser volljährig ist und bei erlaubnispflichtigen Waffen eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Jagdschein vorweisen kann. Diese Papiere sind dann bei einer Kontrolle immer vorzuzeigen, müssen also bei jedem Waffentransport mitgeführt werden. Jäger und Sportschützen dürfen ihre Waffen entsprechend zum Einsatzort bringen.

Minderjährigen ist das Transportieren untersagt. Auch Jugendsportschützen oder Inhaber eines Jugendjagdscheins dürfen einen Waffentransport zum Schießstand oder ins Jagdrevier nicht durchführen.

Ein Transport ohne WBK ist für erlaubnisfreie Waffen zulässig, aber auch dann, wenn die Waffe von einem anderen Berechtigten zum Zweck der Beförderung vorübergehend übergeben wurde ((§ 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b WaffG). Darüber hinaus wird keine WBK für den Waffentransport benötigt, wenn als Beauftragter oder Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung den Besitz nach der Weisung eines Verantwortlichen ausübt (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b WaffG).

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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Kommentare

  1. Nadja sagt:

    Hallo zusammen,
    Darf ich als Partnerin eines Jägers seine Waffe von der Schweiz nach Deutschland fahren, wenn man dort zu einer Jagd eingeladen ist?
    Was muss ich alles an Papieren mitnehmen, nebst dem verschlossenen Jagdkoffer. Wo müsste die Munition gelagert sein?
    Braucht es eine Vollmacht?
    Vielen Dank für eine Auskunft
    Nadja

  2. Moritz S. sagt:

    Darf ich also Jagdwaffen transportieren, welche nicht mir gehören und der Eigentümer nicht mit im Auto sitzt, ich aber einen Jagdschein besitze ?

    1. Roland sagt:

      Ja, ich würde aber einen Schein vom Besitzer mitnehmen. ZB Kopie von der wbk und einem Leihvermerk.

  3. Felix sagt:

    Guten Tag,

    wir diskutieren seit einiger Zeit über ein bestimmtes Thema. Ich hoffe das uns hier geholfen werden kann.

    Es handelt sich um eine Firma mit mehreren Mitarbeitern welche alle auf einem Waffenschein registriert sind.

    Jetzt zu meiner Frage.

    Sind theoretisch alle Kollegen dazu berechtigt, zum hiesigen Händler zu fahren um dort für die Firma Munition abzuholen und zu transportieren?

    1. Christoph sagt:

      Hallo Felix. Am einfachsten ist es einfach einen Munitionserwerbschein über die Firma zu holen, so kann jeder dann entsprechend Munition holen. Ohne WBK wird das sonst nix.

  4. R.Schmidt sagt:

    Hallo
    Ich möchte mit meiner BBF zum Büchsenmacher fahren.
    Wenn ich sie zerlege in 3 Teile muß ich sie da auch verschlossen transportieren?

  5. Jems B. sagt:

    Hallo,

    Darf zb. Mein Vater, Der auch eine wbk, Jagdschein und europäischen Feuerwaffenpass hat, meine Waffe per Flugzeug transportieren ?

  6. Krolof sagt:

    Hallo,
    Ich gehe vor der Arbeit oft jagen und möchte meine Waffe nicht immer erst nach Hause bringen weil ich dann einen Umweg von 50 min in kaufe nehme. Kann ich die Waffe mit auf die Arbeit nehmen und sie dort unter Aufsicht kurzzeitig sicher verwahren. Hätte dort einen abschließbaren Schrank und meine 2 Kollegen hätten da auch nichts da gegen.
    Wir sind eine kleine Firma

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Krolof,

      Sie müssen sicherstellen, dass unbefugte zu keiner Zeit Zugriff auf die Waffen haben. Ob das mit einem abschließbaren Schrank gewährleistet ist, können wir nicht beurteilen. Informieren Sie sich am besten bei der zuständigen Waffenbehörde.

      – Die Redaktion

  7. Manfred B. sagt:

    Darf eine Waffe mit einem ungeladenem Magazin transportiert werden?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Manfred B.,

      in der Regel muss eine Waffe ungeladen sein. Ob leeres Magazin zu diesem Zustand gehört oder es entnommen werden muss, sollten Sie mit der zuständigen Waffenbehörde klären.

      – Die Redaktion

  8. Nicholas Y. sagt:

    Bussgeldkatalog,

    To clarify all as an American here in Germany, jagdschein and WBK for 30 years.
    My question is, when traveling to a hunt which is some distance one must take a pause for wife and I to use restroom, my wife does not have a jagdschein so when it is raining / snowing she is not allowed to be in the car when I’m using the restroom even when guns are properly stored for travel. She must stand outside in weather and the car is locked until I return to car.
    Can you give clarification on this.
    Waidmannsdank

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hello Nicholas Y.,

      you should clarify that properly with the responsible authorities. Usually you have to make sure that no third person can get to your weapons. If your way of storing them qualifies is beyond our knowledge. We cannot offer legal advice.

      – Die Redaktion

  9. Horst sagt:

    „Der Weg vom Händler zum Besitzer nach Hause, oder eine Fahrt vom Wohnsitz zur Reparatur oder ins Jagdgebiet bedeuten in der Regel, dass die Waffe transportiert wird. Mit welchem Transportmittel ein Waffentransport stattfindet, ist dem Eigentümer überlassen.“

    Das ist falsch, zumindest was Jäger betrifft.
    Jäger dürfen die Waffe von zuhause auf dem Weg ins Revier „nicht schussbereit führen“. Das heißt, die Waffe darf unverschlossen im Auto liegen, die Kurzwaffe auch geholstert, allerding nicht geladen, auch nicht unterladen!

    Dies gilt aber nur für den direkten Weg ins Revier und wieder nachhause.

  10. Richard sagt:

    Muss jede Waffe (in meinem Fall Airsoftwaffen über 0.5J) in einem eigenen Behältniss transportiert werden, oder dürfte ich meine Pistole mit zu meinem Gewehr in ein Futeral legen und so transportieren?
    LG Richard

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Richard,

      sofern die Waffen getrennt von der Munition transportiert wird, kann es durchaus möglich sein, mehrere Waffen in einem Behältnis zu verstauen. Informieren Sie sich am besten bei der zuständigen Waffen, ob Sie hier weitere Vorgaben beachten müssen.

      – Die Redaktion

  11. Elci sagt:

    Hallo Bussgeldkatalog,

    ist es erlaubt, die Waffe in sein eigenes Unternehmen mitzunehmen und an sich zu tragen oder in seinem eigenen zu Haus an sich zu tragen, da es sich hierbei um sein befriedetes Besitztum handelt?
    Danke im voraus.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Elci,

      sofern Sie der Eigentümer des Unternehmens sind, kann eine Waffe dort getragen werden. Sie sollten jedoch sicherstellen, dass dies kein Risiko für andere Mitarbeiter oder Kunden darstellt und Unbefugte nicht an die Waffe herankommen. In den eigenen vier Wände oder auf dem Grundstück können Sie Ihre Waffe in der Regel tragen.

      – Die Redaktion

  12. Elci sagt:

    Guten Abend Bussgeldkatalog.

    Es steht: So darf eine Schusswaffe nicht geladen sein und muss getrennt von der Munition in ab­schließbaren Behältnissen, wie einem Waffen­koffer oder einem Futteral, befördert werden. Beides muss verschließbar sein. Hierzu reicht ein Vorhängeschloss in der Regel aus….

    …darf man ein volles Magazin aufmunitioniert getrennt in abschließbaren Behältnissen zum Schießstand transportieren?

    Danke.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Elci,

      für den Transport sollte es in der Regel genügen, wenn Munition und Waffen getrennt von einander in verschließbaren Behältnissen befördert werden. Im Zweifel können Sie sich auch direkt bei der Waffenbehörde erkundigen.

      – Die Redaktion

  13. Steffen W. sagt:

    Hallo Bussgeldkatalog,

    müssen Waffen beim Transport in verschlossenen Behältnissen zusätzlich mit farbigen Sicherheitsfäden oder farbigen Sicherheitsfahnen für das Patronenlager bestückt werden (ist beim Wettkampf auf dem Schießstand Vorschrift bei der Ablage von Waffen nach Beendigung des Schießens)?
    Danke für die Antwort

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Steffen W.,

      soweit uns bekannt ist, ist eine solche Kennzeichnung nicht erforderlich. Im Zweifel können Sie bei der zuständigen Waffenbehörde nachfragen.

      – Die Redaktion

  14. Katharina sagt:

    Hallo Bussgeldkatalog,

    ist es zulässig, dass ein Kollege seine Schusswaffen, die in einem Gitarrenkoffer aufbewahrt sind, tagsüber in seinem Büro abstellt? Nach dem Dienst (normaler Bürodienst, kein Polizeidienst o. ä.) fährt er auf den Schießplatz und will die Waffen nicht erst von zu Hause holen. Im Büro sitzt ein weiterer Kollege. Alle weiteren Kollegen haben Zugang zum Büro.
    Danke

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Katharina,

      es gibt einige Regeln für den Transport von Schusswaffen (u.a. Aufbewahren in einem abschließbaren Behältnis, getrennte Aufbewahrung von Waffe und Munition, die Waffe darf weder zugriffs- noch einsatzbereit sein). Es kommt aber auch darauf an, welche Waffe der Kollege mitführt.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  15. Ralf K. sagt:

    Guten Tag,

    was ist zu beachten, wenn eine größere Anzahl von Kurzwaffen (ca. 50 Stck.) zu transportieren ist.

    Vielen Dank

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Ralf K.,

      in der Regel müssen Sie darauf achten, dass die Waffen in verschlossenen Behältnissen und separat von der Munition transportiert werden. Die Waffen dürfen üblicherweise nicht geladen bzw. einsatzbereit sein. Am besten informieren Sie sich auch bei der zuständigen Waffenbehörde was bei eine größeren Anzahl von Waffen noch zu beachten ist.

      – Die Redaktion

  16. Michael sagt:

    Hallo bussgeldkatalog.net,

    ich fahre als Sportschütze vom Wettkampf oder Training nach Hause, meine Waffen sind im verschlossenen Behältnis im Kofferraum. Nun gerate ich in eine Polizeikontrolle. In wieweit bin ich den Beamten zur Auskunft verpflichtet, welche besondere „Fracht“ ich an Bord habe? Darf der Beamte an Ort und Stelle den Waffenkoffer öffnen (oder öffnen lassen) und darf er (ich werde mich weigern, es zu tun – weil dann wohl Führen einer Waffe) selbst die Waffen aus dem Behältnis nehmen um evtl. die Waffennummer mit der WBK zu vergleichen?
    Besten Dank im Voraus.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Michael,

      in der Regel können die Beamten ein Fahrzeug durchsuchen, wenn ein Verdacht besteht. Es kann auch dazu gehören, die transportierten Waffen zu prüfen und deren Besitznachweise zu verlangen. In welche Situationen dies gegeben ist, können wir nicht beurteilen. Inwieweit Sie zu Auskunft verpflichtet sind, sollten Sie mit einem Anwalt abklären, da wir keine rechtliche Beratung anbieten dürfen.

      – Die Redaktion

  17. LICTORE sagt:

    Darf denn ein nicht sachkundiger überhaupt Schusswaffen transportieren, nur weil es ihm beauftragt wurde?
    Speziell hier geht es um Berufswaffenträger ohne Waffensachkunde zum Quartalschießen.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo LICTORE,

      diesen Sachverhalt sollten Sie am besten mit der zuständigen Waffenbehörde klären. Es können durchaus Personen zum Transport beauftragt werden, wichtig hierfür ist was unter § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b WaffG definiert ist.

      – Die Redaktion

  18. Udo sagt:

    Ich bin Mitglied im Schützenverein. Ist es zulässig die Waffe von zu hause mit zur Arbeit zu nehmen um von dort aus direkt zum Schießstand zu fahren? Von meinem Arbeitgeber habe ich die Erlaubnis.
    Die Waffe würde sich in einem verschlossenen Koffer befinden, welcher sich immer in meiner Reichweite befindet oder in einem kleinen Waffenschrank Klasse 0, auf den nur ich Zugriff habe.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Udo,

      es kann durchaus möglich sein, dass Sie wie beschrieben vorgehen. Informieren Sie sich am besten bei der zuständigen Waffenbehörde, ob Sie weitere Maßnahmen ergreifen müssen.

      – Die Redaktion

  19. Chris sagt:

    Hallo zusammen :-)
    gibt es eigentlich genaue Anforderungen an den Transportkoffer oder an das Futteral.
    Abschließbar muss es sein, soweit ist es mir klar, aber benötigt das Material einen gewissen Widerstandsgrad oder muss es sonstige Eigenschafften erfüllen?
    Darf man von außen erkennen, was transportiert wird?
    Ich denke hier z.B. an eine Art abschließbaren Uhrenkoffer mit Glaseinlage (ähnlich einem Schaukasten).
    Ich konnte hierzu im Gesetz leider nichts finden.
    Vielen Dank und viele Grüße
    Chris

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Chris,

      mit dieser speziellen Frage sollten Sie sich an die zuständige Waffenbehörde wenden. Wir können den Sachverhalt rechtliche nicht beurteilen bzw. eine Einschätzung vornehmen.

      – Die Redaktion

  20. Walter E. sagt:

    Hallo bussgeldkatalog,
    Muss das Futteral beim Jagdwaffentransport auf dem Weg zur Jagd mit einem Vorhängeschloss verschlossen sein oder reicht einfaches Reißverschluss-Verschließen. Darf in dem Futteral gleichzeitig die Munition in einem
    durch Druckknopf verschlossenen Etui befördert werden ? Gilt für den Jagdwaffentransport nach Hause nach Ausübung der Jagd die Alkohol-Promillegrenze 0,0 oder 0,5 Promille ?
    Danke für die Klärung.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Walter,

      auf dem Weg ins Revier zur direkten Jagdausübung, ist es erlaubt, die Waffe zugriffsbereit zu führen. Diese darf jedoch auf keinen Fall schussbereit sein, dementsprechend auf keinen Fall geladen oder unterladen.
      Beim Autofahren mit einer Waffe im Auto gilt § 24a StVG.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  21. Klaus sagt:

    Ich bin Mitglied in einem Schützenverein, habe die Sachkundeprüfung abgelegt, aber noch keine WBK.
    Ich möchte eine Vereinswaffe ausleihen und zu einem Schützenverein in der Nähe transportieren, um dort an der Kreismeisterschaft teilzunehmen.

    Ich habe aus dem Text oben verstanden, dass ich das auch ohne WBK darf, so lange ich den gesetzlichen Vorgaben (logisch) und den Weisungen des Überlassers folge.
    Stimmt das so ?

    O.K. – praktisch wird das natürlich so ablaufen, dass ein Vereinskollege (mit WBK) die Waffe transportieren wird, und sie mir auf dem Schützenstand übergibt. So gibt es keinen Stress.
    Aber dürfte ich diese Waffe wirklich selbst und alleine zu dem Wettbewerb mitnehmen? Ohne WBK?

    Grüße
    Klaus

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Klaus,

      alle nötigen Informationen sind im letzten Abschnitt des Artikels unter “Wer darf Waffen wie transportieren?” enthalten. Demnach dürfen Sie Waffen ohne WBK transportieren, wenn Sie als Beauftragter oder Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung den Besitz nach der Weisung eines Verantwortlichen ausüben (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b WaffG).

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  22. Philipp E. sagt:

    Darf ich als Fahrer ohne Wbk. Jagtwaffen im Auto von A nach B bringen

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Philipp,

      alle nötigen Informationen sind im letzten Abschnitt des Artikels unter „Wer darf Waffen wie transportieren?“ enthalten. Demnach dürfen Sie Waffen ohne WBK transportieren, wenn Sie als Beauftragter oder Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung den Besitz nach der Weisung eines Verantwortlichen ausüben (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b WaffG).

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  23. Gerhard N. sagt:

    Gilt das Waffenrecht für alle Bürger,auch für Lehrer und Beamte?
    Kann ein Jäger das Auto voll vor einen Baum fahren(Totalschaden) austeigen die nicht im Futteral befindliche Waffe vom Beifahrersitz nehmen ,die Waffe und das Fernglas in den Wald ablegen und nach hause gehen?Als eine Zeugin der Polizei die Waffe im Wald zeigen wollte war sie schon verschwunden.
    Ist die Ehefrau des Jägers berechtigt die Waffe aus dem Wald zuholen ?
    Der Vorfall war am 12.Oktober 2017bis heute stand nichts im Polizeibericht und auch nicht in der
    Thüringer Allgemeinen,die sonst über viele Vorkommnisse berichet.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Gerhard,

      das Waffenrecht gilt für alle. Ohne Jagdschein oder Waffenbesitzkarte darf die Waffe nicht transportiert werden, somit auch nicht von einer anderen Person. Die Situation mit dem Unfall lässt sich schwer pauschalisieren, da es sich um eine Ausnahmesituation handelt.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  24. Michael sagt:

    Ich bin Deutscher, und wohne seit 9 Jahren in der Schweiz. Um in meiner ehemaligen Heimat an Wettbewerben teilnehmen zu können, habe ich mir einen europäischen Feuerwaffenpass hier in der Schweiz ausstellen lassen. Wenn ich nun Freitags nach Deutschland fahre, Samstags an dem Wettbewerb teilnehme, und Sonntags wieder zurück fahre, sind meine sicheren Aufbewahrungsmöglichkeiten sehr eingeschränkt. Im Fahrzeug lassen wäre mir zu heikel, im Hotelzimmer ebenfalls. Die Waffe im verschlossenen Transportkoffer mit zu einem Einkauf zu nehmen, kommt mir allerdings auch etwas seltsam vor, ist aber vom Aspekt der permanenten Kontrolle darüber noch am sichersten. Wie soll ich mich hier verhalten? Wo endet der Zusammenhang der Tätigkeitsausübung, wo beginnt der Transport, und wo endet dieser?
    Danke für einen Hinweis!

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Michael,

      das Waffentransportgesetz bezieht sich auf die Transporte, bei welchem die Waffe nicht zum Zweck der Tätigkeitsausübung befördert wird. Dieser Fall tritt bei Ihnen ja gar nicht ein.
      Des Weiteren gilt nach § 13 (10) AWaffV (9): „Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen […] außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern […].“ Angemessen bedeutet in Ihrem Fall, dass Sie die Waffen so sicher es geht aufbewahren, d.h. mindestens im Transportkoffer und im Hotelzimmer möglichst in einem abschließbaren Schrank. Sollten Sie sie Möglichkeit haben die Waffen vielleicht auf dem Wettebwerbsgelände in einem Waffenschrank unterzubringen, so wäre dies natürlich noch sicherer. Jedoch sollte auch die vorschriftsmäßige Verwahrung im Hotelzimmer ausreichen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  25. Karl sagt:

    Dürfen Schußwaffen nach dem Waffengesetz (natürlich in einem verschlossenen/abgeschlossenen Behältnis und von der Munition getrennt) z.B. auf einem Fahrrad oder zu Fuß zur Schießstätte transportiert werden?

    Leider konnte ich bisher keine eindeutige Regelung im Waffengesetz finden.

    Lediglich ein Merkblatt eines Schützenvereins brachte folgende Information.
    Zitat: „Die Art des Beförderungsmittels, zu Fuß, per Fahrrad, Motorrad, Kraftfahrzeug, ist dabei unerheblich.
    Von einem Ort (Wohnung) zum Bestimmungsort (Schiessstätte) und zurück.“

    Gibt es hierfür eine gesetzlich eindeutige Grundlage?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Karl,

      das Waffentransportgesetz bezieht sich auf die Transporte, bei welchem die Waffe nicht zum Zweck der Tätigkeitsausübung befördert wird. In Ihrem Fall trifft dies ja nicht zu, da Sie die Waffen ja zur Schießstätte transportieren, wo Sie sie nutzen. Ist die Waffe vorschriftsmäßig gelagert und gesichert, während Sie zu Fuß unterwegs oder auf dem Fahrrad sind, dürfte dies rechtlich also kein Problem darstellen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

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