Waffentransport – In Deutschland streng geregelt

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 17. Juni 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Der Waffentransport im Auto ist unter Einhaltung von Vorgaben erlaubt.

Waffen zu transportieren, unterliegt dem Waffengesetz

Waffengesetz: Der Transport von Waffen darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.
Waffengesetz: Der Transport von Waffen darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.

Unter „Waffentransport“ stellen sich viele eher die Verschiffung von Kriegswaffen vor, da vor allem dieses Thema in den Medien ist. Doch auch Sportschützen und Jäger müssen ihre Waffen transportieren. Jeder, der Waffen oder Gegen­stände, die als solche gelten, befördert, muss sich an gesetzliche Vorgaben halten.

Insbesondere Schusswaffen unterliegen hier strengen Regelungen. Hier ist unbedingt wichtig, zwischen dem schussbereiten Führen und dem Transport in einem sicheren Behältnis zu unterscheiden.

Was bei einem Transport von Waffen zu beachten ist, wer einen solchen durchführen darf und welche Sanktionen bei Verstößen drohen, betrachtet der folgende Ratgeber näher.

FAQ: Waffentransport

Ist der Waffentransport gesetzlich geregelt?

Das Waffengesetz bestimmt, wie Waffen zu transportieren sind. In den §§ 29 bis 33 ist das „Verbringen“ und die „Mitnahme“ von Waffen geregelt.

Wem ist es erlaubt, Waffen zu transportieren?

In der Regel dürfen nur die Eigentümer der Waffe diese befördern. Bei erlaubnispflichtigen Waffen müssen üblicherweise eine Waffenbesitzkarte oder ein Jagdschein vorhanden sein.

Mit welchen Sanktionen ist bei falschem Waffentransport zu rechnen?

Missachten Sie die Bestimmungen zum Waffentransport, kann das Bußgelder von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. Gefährden Sie andere fahrlässig oder vorsätzlich, kann es als Straftat gewertet werden.

Wie funktioniert ein Waffentransport dem Gesetz nach?

In Deutschland regelt das Waffengesetz den Umgang, Erwerb, Besitz und Gebrauch von Waffen jeglicher Art. So ist auch der Transport dieser im Gesetz geregelt. Meist unter dem Begriff „Beförderung“ befinden sich in einigen Paragraphen Bestimmungen diesbezüglich.

Es handelt sich dann um einen Waffentransport, wenn die Waffe nicht zum Zweck der Tätigkeitsausübung (z. B. bei einem Jäger oder einem Sportschützen) befördert wird. Dabei darf die Waffe nicht einsatz- oder schussbereit und der schnelle Zugriff muss ausgeschlossen sein.

Der Weg vom Händler zum Besitzer nach Hause, oder eine Fahrt vom Wohnsitz zur Reparatur oder ins Jagdgebiet bedeuten in der Regel, dass die Waffe transportiert wird. Mit welchem Transportmittel ein Waffentransport stattfindet, ist dem Eigentümer überlassen.

Jägern ist der Waffentransport ins Revier erlaubt, wenn sie einen gültigen Jagdschein besitzen.
Jägern ist der Waffentransport ins Revier erlaubt, wenn sie einen gültigen Jagdschein besitzen.

Ein Waffentransport im Auto ist gesetzlich also nicht untersagt, wenn Waffenbesitzer sich an einige Vorgaben halten.

Bei einer Beförderung im Fahrzeug ist beispielsweise sicherzustellen, dass sich eine Waffe weder einsatz- noch zugriffsbereit im Wagen befindet. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn Jäger mit gültigem Jagschein die Waffe zur Ausübung der Tätigkeit ins Revier verbringen oder in diesem unterwegs sind. Allerdings darf der Weg zum Revier nicht übermäßig lang sein, Die Waffe muss hier nicht in einem Transportbehälter befördert werden und kann zugriffsbereit sein. Empfohlen wird ein solcher Transport jedoch nicht.

So darf eine Schusswaffe nicht geladen sein und muss in ab­schließbaren Behältnissen, wie einem Waffen­koffer oder einem Futteral, befördert werden. Beides muss verschließbar sein. Hierzu reicht in der Regel ein Vorhängeschloss in der Regel aus. Das Unterbringen nur im Kofferraum ist meist nicht ausreichend, da dieser oftmals vom Fahrzeuginneren erreichbar ist. Es wird empfohlen, die Munition getrennt von der Waffe zu transportieren. Wichtig ist, dass die Munition sich nicht in der Waffe befindet, sondern auerhalb und nicht griffbereit ist. Ein schnelles Laden der Waffen der Waffe darf nicht möglich sein.


Messer und andere Gegenstände, die als Waffe gelten, sollten ebenfalls so befördert werden, dass ein schneller Zugriff nicht möglich ist. So ist das Handschuhfach oftmals keine sichere Transportmöglichkeit.

Verstöße gegen diese Vorgaben haben üblicherweise ein Bußgeld zur Folge, welches sich bis auf 10.000 Euro belaufen kann. In schweren Fällen, wenn zum Beispiel auch die Erlaubnis zum Besitz fehlt, es verbotene Waffen sind oder Andere durch einen nicht ordnungsgemäßen Transport fahrlässig beziehungsweise vorsätzlich gefährdet wurden, kann es sich um eine Straftat handeln. Diese zieht entweder eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe nach sich.

Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Flugzeug

Ein Waffentransport, wenn nur öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stehen, sollte ebenfalls gründlich überlegt und geplant sein. Zudem sind hier auch die Transportbedingungen der Verkehrsunternehmen zu beachten. Ist eine Beförderung von Waffen grundsätzlich untersagt, darf dies auch nicht mit einem Waffenkoffer oder in einem Futteral erfolgen. Ist dies jedoch erlaubt, dann darf die nicht einsatzbereite Waffe nur in einem verschlossen Behältnis mitgenommen werden.

Soll ein Waffentransport per Flugzeug erfolgen, sollten sich Reisende vorher unbedingt über die Geschäftsbedingungen informieren. In der Regel werden hier die erforderlichen Schritte erläutert und auch festgehalten, ob eine Mitnahme von Waffen erlaubt ist und wie diese zu erfolgen hat. Es kann durchaus sein, dass für bestimmte Waffenarten oder generell ein Beförderungsverbot gilt. Die Fluggesellschaften verlangen zunehmend auch die Anmeldung der Waffen, die aufgegeben werden.
Der Waffentransport ohne eine WBK ist für erlaubnisfreie Waffen und in Ausnahmen bei erlaubnispflichtigen gestattet.
Der Waffentransport ohne eine WBK ist für erlaubnisfreie Waffen und in Ausnahmen bei erlaubnispflichtigen gestattet.

Dass Waffen, egal welcher Art, nicht im Handgepäck mitgenommen werden dürfen, sollte jedem klar sein. Üblicherweise sind Waffen in einem verschlossenen Sicherheitsbehältnis wie einem Waffenkoffer aufzugeben.

Handelt es sich um Schusswaffen, dürfen diese nicht geladen sein und ist in einem verschlossenen Behältnis aufzugeben. Bezüglich der Munition haben die Fluglinien ihre eigenen Vorschriften, welche zu beachten sind.

In Europa muss zudem auch die EU-Verordnung Nr. 185/2010 Anlage 5 B beachtet werden. Diese definiert verbotene Gegenstände, die auch im aufgegebenen Gepäck nicht auf einem Flug mitgenommen werden dürfen.

Wer darf Waffen wie transportieren?

Der Transport von Waffen ist zuallererst dem Eigentümer gestattet, sofern dieser volljährig ist und bei erlaubnispflichtigen Waffen eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Jagdschein vorweisen kann. Diese Papiere sind dann bei einer Kontrolle immer vorzuzeigen, müssen also bei jedem Waffentransport mitgeführt werden. Jäger und Sportschützen dürfen ihre Waffen entsprechend zum Einsatzort bringen.

Minderjährigen ist das Transportieren untersagt. Auch Jugendsportschützen oder Inhaber eines Jugendjagdscheins dürfen einen Waffentransport zum Schießstand oder ins Jagdrevier nicht durchführen.

Ein Transport ohne WBK ist für erlaubnisfreie Waffen zulässig, aber auch dann, wenn die Waffe von einem anderen Berechtigten zum Zweck der Beförderung vorübergehend übergeben wurde ((§ 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b WaffG). Darüber hinaus wird keine WBK für den Waffentransport benötigt, wenn als Beauftragter oder Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung den Besitz nach der Weisung eines Verantwortlichen ausübt (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b WaffG).

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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