Wildunfall: Kann eine Fahrerflucht vorliegen?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 18. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bei einem Wildunfall gibt es Fahrerflucht als Tatbestand nicht.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort auch bei einem Wildunfall?

Bei einem Wildunfall gibt es Fahrerflucht als Tatbestand nicht.
Bei einem Wildunfall gibt es Fahrerflucht als Tatbestand nicht.

Kann es bei einem Wildunfall zu einer Fahrerflucht kommen, wenn die Unfallfahrer den Vorfall nicht melden? Das ist eine der häufigsten Fragen in Bezug auf einen Unfall mit Tierbeteiligung. Trotz der hohen Anzahl von solchen Unfällen (laut deutschem Jagdverband stoßen etwa alle 2,5 Minuten Fahrzeuge mit Tieren zusammen) wissen einige Verkehrsteilnehmer nicht, wie sie sich in einem solchen Fall richtig verhalten.

Unfälle mit Tieren sind leider keine Seltenheit, denn ein Großteil der Straßen in Deutschland führt durch die Lebensräume der verschiedensten Tierarten. Wie verhalten sich Autofahrer jedoch richtig, wenn sie mit einem Tier kollidiert sind? Besteht bei einem Wildunfall eine Meldepflicht und welche Konsequenzen drohen, wenn Autofahrer einen Vorfall nicht melden? Diese und weitere Fragen zum Thema betrachtet der nachfolgende Artikel näher.

FAQ: Fahrerflucht beim Wildunfall

Kann bei einem Wildunfall eine Fahrerflucht vorliegen?

Üblicherweise liegt gemäß § 142 Strafgesetzbuch in diesem Fall keine Fahrerflucht vor.

Darf ich somit bei einem Wildunfall einfach weiterfahren?

Nein, denn in den meisten Bundesländern besteht bei Wildunfällen eine gesetzliche Meldepflicht. Zudem verlangen die Versicherungen für die Schadensregulierung meist eine sogenannte Wildunfallbescheinigung, welche die Polizei bzw. der zuständige Förster ausstellen.

Drohen Sanktionen für eine Unfallflucht bei einem Wildunfall?

Neben einem Verstoß gegen die Meldepflicht kann auch eine Verletzung des Tierschutzgesetzes vorliegen. Tierquälerei stellt eine Straftat dar, die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich zieht.

Video: So verhalten Sie sich bei einem Wildunfall richtig!

Was ist bei einem Wildunfall zu tun? Mehr dazu auch im Video.
Was ist bei einem Wildunfall zu tun? Mehr dazu auch im Video.

Was ist ein Wildunfall?

Als Wildunfall wird in der Regel ein Verkehrsunfall mit einem Wildtier wie einem Reh bezeichnet. Sowohl die Kollision mit dem Tier als auch Schäden, die bei einem Ausweichmanöver entstehen, gelten als solche Unfälle.

Dabei wird in der Regel nur ein Vorfall als Wildunfall bezeichnet, bei dem ein Schaden am Auto entsteht. Diese entstehen üblicherweise bei größeren Tieren wie Hirschen, Rehen oder Wildschweine. Dem Jagdrecht nach, werden diese als Wild bezeichnet. Doch auch Unfälle mit Füchsen, Feldhasen, Dachsen oder Wölfen werden als Wildunfall bezeichnet, da es sich hier um wilde Tiere handelt.
Bei einem Wildunfall besteht Meldepflicht - entweder bei der Polizei oder dem zuständigen Wildhüter bzw. Jagdaufseher.
Bei einem Wildunfall besteht Meldepflicht – entweder bei der Polizei oder dem zuständigen Wildhüter bzw. Jagdaufseher.

Anders sieht das beim Überfahren von Tieren wie Igeln, Katzen oder Hühnern aus. Dies ist dann kein Wildunfall. Auch ein Unfall mit Nutztieren wird in diese Definition nicht miteinbezogen.

Das Ausmaß eines Wildunfalls hängt immer von Größe und Gewicht des Tieres sowie von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Ausweichmanöver können zudem nicht nur den Fahrer sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Dies trifft auch auf das verletzte Wild zu.

Daher sollten Autofahrer immer wissen, wie sich bei einem solchen Unfall richtig verhalten. Dieses Wissen ist auch für die Frage, ob bei einem Wildunfall eine Fahrerflucht vorliegen kann, wichtig.

Richtige Verhaltensweise bei einem Wildunfall

Ist es zu einem Wildunfall gekommen, sollten Autofahrer einige wichtige Dinge beachten. Folgende Punkte sind in einem solchen Fall besonders von Bedeutung:

  • zunächst die Unfallstelle absichern und das verletzte Tier nicht berühren
  • den Unfall der Polizei melden
  • Unfallspuren dokumentieren, gegebenenfalls fotografieren (z. B. Blut, Fell, Schäden am Fahrzeug
  • eine Bescheinigung (Wildbescheinigung) für die Versicherung ausstellen lassen
  • wenn möglich, Wild von der Fahrbahn/Straße entfernen

Wichtig ist hier, dass ein Wildunfall in jedem Fall gemeldet wird. Dabei ist es unerheblich, ob sich das Tier noch vor Ort befindet oder nach dem Unfall geflüchtet ist. So muss der zuständige Jagdaufseher, Wildhüter oder Jagdpächter immer informiert werden. Dies geschieht in der Regel über die Meldung des Unfalls bei der Polizei.

Wird ein Tier ohne eine Meldung zurückgelassen, begehen Betroffene einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Eine Fahrerflucht liegt beim Wildunfall allerdings nicht vor. Nehmen Autofahrer das tote oder verletzte Tier mit, führt dies zum Tatbestand der Wilderei, was eine Strafanzeige zur Folge haben kann. Auch bezüglich des Versicherungsschutzes ist es ratsam, einen Wildunfall zu melden, da in der Regel eine Bescheinigung ausgestellt wird, die von den Versicherungen zur Regulierungbenötigt wird.

Was passiert, wenn ein Wildunfall nicht gemeldet wird?

Im Gegensatz zu einer Unfallflucht, handelt es sich bei einem Wildunfall nicht um Fahrerflucht, wenn ein Verkehrsteilnehmer sich vom Unfallort entfernt, ohne den Vorfall zu melden. Er macht sich also in diesem Sinne nicht strafbar.

Bei einem Wildunfall ist für Fahrerflucht keine Strafe zu befürchten. Das Nichtmelden kann jedoch Folgen haben.
Bei einem Wildunfall ist für Fahrerflucht keine Strafe zu befürchten. Das Nichtmelden kann jedoch Folgen haben.

Der § 142 Strafgesetzbuch (StGB) greift bei einem Wildunfall nicht, da es sich bei Wildtieren nicht um ein sogenanntes Rechtsgut oder Eigentum handelt. Allerdings wird in diesem Zusammenhang das Jagdausübungsrecht des jeweiligen Jagdberechtigten oder –pächters verletzt.

Bei einem Wildunfall kommt Fahrerflucht jedoch zum Tragen, wenn es zu Sach- oder Personenschäden bei Dritten gekommen ist. Hat der Verursacher also durch ein Ausweichmanöver weitere Schäden verursacht oder ist es durch den Zusammenprall mit dem Tier zu solchen gekommen, darf der Unfallort nicht unerlaubt verlassen werden.

Wie bereits beschrieben, liegt bei einer Nichtmeldung des Unfalls ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor, der eine Straftat darstellt und mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Doch muss bei einem Wildunfall für eine Fahrerflucht, keine Strafe für das Verlassen des Unfallortes befürchtet werden.

Haben Betroffene den ersten Schock eines Unfalls überstanden und werden sich bewusst, dass diesen nicht gemeldet haben, besteht die Möglichkeit, einen Wildunfall nachträglich zu melden. Da keiner Fahrerflucht vorliegt, muss in der Regel hier nicht mit einer Sanktion gerechnet werden.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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