§ 33 StVO (Verkehrsbeeinträchtigungen)
Beeinträchtigungen im StraßenverkehrEine Beeinträchtigung im Straßenverkehr kann sehr unterschiedlich auftreten. Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss bei einer Beeinträchtigung immer eine Vorgabe erfüllt sein, um als solche zu gelten: Sie muss am Verkehr Teilnehmende in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise ablenken oder belästigen. Was unter diese Defintion fallen kann, ist in § 33 StVO niedergeschrieben.Bußgeldtabelle […]