Bußgeldkatalog Behindertenparkplatz (§46 StVO)

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 19. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Die Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Menschen mit Behinderung haben in ihrem Alltag viele Hürden zu meistern, die für Menschen ohne eine körperliche Beeinträchtigung meist nicht offensichtlich sind. Die Straßenverkehrsordnung sieht daher zum Ausgleich von Nachteilen einige Begünstigungen, wie etwa einen Behindertenparkplatz, für sie vor. Denn das Autofahren bedeutet für viele von ihnen mehr Mobilität. Umso ärgerlicher, wenn ihnen diese wenigen Vorteile streitig gemacht werden. Etwa durch Fahrzeughalter, die unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz parken.

Bußgeldtabelle: Parken auf einem Behindertenparkplatz

VerstoßGeldbuße
Unberechtigtes Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne gültigen Parkausweis55 €

Warum gibt es einen extra Parkplatz für behinderte Menschen?

Ein Behindertenparkplatz bietet dem beeinträchtigten Fahrer (oder Beifahrer) mehr Bewegungsfreiheit als ein normaler PKW-Stellplatz, da dieser breiter ist. Diese Mitglieder unserer Gesellschaft benötigen oft mehr Platz, weil sie zum Beispiel im Auto auf ihrem Rollstuhl sitzen und mit samt diesem herauskommen müssen. Einige stellen ihren Rollstuhl auch einfach neben den Fahrersitz in die geöffnete Tür. Dafür bietet der Behindertenparkplatz die passende Breite im Gegensatz zu einem gängigen PKW-Platz.

Das Parken mit Behinderung stellt eine Herausforderung dar.
Das Parken mit Behinderung stellt eine Herausforderung dar.

Wenn ein nicht behinderter Autofahrer Pech hat, lässt sich manchmal nicht einmal die Fahrertür vollständig öffnen. Für einen Menschen mit Behinderung wäre es also unmöglich auf solch einem Platz seinen Wagen überhaupt verlassen zu können. Aber nicht nur jene mit einer körperlich offensichtlichen Einschränkung haben ein Recht auf einen solchen Stellplatz. Auch solche, die beispielsweise Probleme mit der Atmung haben sind mit einem Behindertenparkplatz, der meist in unmittelbarer Nähe zum Supermarkteingang liegt, gut bedient.

FAQ: Behindertenparkplatz

Wer darf auf einem Behindertenparkplatz parken?

Notwendig ist ein blauer Parkausweis für Behinderte. Der bloße Schwerbehindertenausweis ist nicht ausreichend.

Woran erkenne ich einen Behindertenparkplatz?

Ein Behindertenparkplatz ist entsprechend ausgeschildert. Wie das aussehen kann, können Sie sich hier anschauen.

Welche Sanktionen drohen für unrechtmäßiges Parken auf einem Behindertenparkplatz?

In diesem Fall droht ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro.

Welche Anforderungen muss ein Behindertenparkplatz erfüllen?

Die Breite bei einem Behindertenparkplatz ist wesentlich größer als bei einem normalen PKW-Stellplatz. Sie muss mindestens 3,50m betragen. Auch bei der Länge gibt es Vorschriften. Bei senkrecht zur Fahrbahn verlaufenden Parkplätzen muss ein Behindertenparkplatz 6m und bei parallel liegenden Plätzen 7,50m lang sein. Ein normaler Parkplatz ist in der Regel zwischen 2,30m und 3,50m breit und maximal 6m lang.

Zudem sollte ein Behindertenparkplatz barrierefrei erreicht werden können und nicht zu stark geneigt sein. Die Oberfläche muss weitestgehend resistent gegen Erschütterungen und rutschhemmend sein.

Wer darf auf einem Behindertenparkplatz parken?

Nur wer einen Parkausweis besitzt hat auf einen Schwerbehindertenparkplatz eine Berechtigung.
Nur wer einen Parkausweis besitzt hat auf einen Schwerbehindertenparkplatz eine Berechtigung.

Auf einem Behindertenparkplatz dürfen Menschen mit Behinderung parken, die einen bestimmten Parkausweis (auch Parkerleichterung genannt) besitzen. Ein Schwerbehindertenausweis reicht nicht aus. Die EU-einheitliche Parkerleichterung für behinderte Menschen ist in der jeweiligen Gemeindeverwaltung, der Straßenverkehrsbehörde oder beim Ordnungsamt erhältlich. Wenn im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (blind) geschrieben stehen, können Sie einen Behindertenparkplatz beantragen. Besitzer einer Parkerleichterung für Schwerbehinderte dürfen einen Behindertenparkplatz mit dieser Bescheinigung im gesamten europäischen Raum nutzen.

Parkausweise, die vor dem 1. Januar 2011 ausgestellt wurden, sind nicht mehr gültig, da sie nach dieser Zeit vereinheitlicht wurden.

Stellen Sie Ihr Fahrzeug auf einem Behindertenparkplatz ab, so müssen Sie Ihren Parkausweis gut sichtbar platzieren, am besten hinter der Frontscheibe.

Einigen Menschen ist das selbstständige Fahren nicht mehr möglich, weshalb diese oft einen Fahrer haben. Auch das ist zulässig, da der Ausweis für den Schwerbehindertenparkplatz weder personen-, noch fahrzeuggebunden ist. Allerdings muss die mobilitätseingeschränkte Person selbst zumindest mitfahren. Ein Nachbar, der beispielsweise für die Person einkaufen geht, ohne dass diese dabei ist, darf den Behindertenparkplatz nicht nutzen.

Zudem ist das Parken auf einem Behindertenparkplatz auf maximal 24 Stunden beschränkt, sofern nicht anders angegeben. Danach kann das Fahrzeug abgeschleppt werden, weil davon auszugehen ist, dass keine Notwendigkeit für den Behindertenparkplatz mehr besteht.

Wie sieht die Kennzeichnung von einem Behindertenparkplatz aus?

Ein Behindertenparkplatz wird in der Regel durch ein Schild angezeigt. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) hebt Behindertenparkplätze durch folgende Kennzeichnung hervor:

Das Verkehrszeichen 314 (Parken) wird durch das Piktogramm eines Rollstuhlfahrers ergänzt.
Das Verkehrszeichen 314 (Parken) wird durch das Piktogramm eines Rollstuhlfahrers ergänzt.
Neben Zeichen 314 markiert auch das Verkehrszeichen 315 einen Behindertenparkplatz
Neben Zeichen 314 markiert auch das Verkehrszeichen 315 einen Behindertenparkplatz
Diese Markierung zeigt einen Behindertenparkplatz an.
Diese Markierung zeigt einen Behindertenparkplatz an.

Wie wird das Parken auf einem Behindertenparkplatz bestraft?

Das widerrechtliche Parken auf einem Behindertenparkplatz kann mit Kosten für den Fahrer geahndet werden. Ignoriert der Fahrer das Verkehrsschild, das den Behindertenparkplatz anzeigt, wird eine Geldbuße in Höhe von 55€ fällig (plus mögliche Verwaltungsgebühren).

Fahrzeuge, die unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz parken, dürfen abgeschleppt werden, wenn der Fahrzeugführer sein Kfz nicht unverzüglich, spätestens nach 3 Minuten, wegfährt. Die Abschleppkosten trägt dann der Fahrer. Die Zuständigkeit für den Abschleppvorgang fällt in den Bereich des Ordnungsamtes oder in den des Bürgertelefons der Polizei.

Wo darf ich mit einem Parkausweis für Parkerleichterung noch stehen?

Nicht überall ist ein Behindertenparkplatz vorhanden. Daher dürfen Menschen mit Schwerbehinderung auch dort parken oder halten, wo dies sonst nicht erlaubt wäre:

  • Bis zu drei Stunden darf auf Straßen oder Zonen, wo sonst das eingeschränkte Halteverbot gilt, geparkt werden.
  • Die Parkzeit darf auf Straßen oder Zonen, wo die Parkzeit eigentlich eingeschränkt ist, ausgedehnt werden.
  • Auf Stellplätzen, die mit einem Parkautomaten oder einer Parkuhr bezahlt werden müssen, dürfen Menschen mit Behinderten-Parkausweis kostenlos ohne Parkschein parken.
  • Auf Anwohnerparkplätzen dürfen sie bis zu drei Stunden parken.
  • Außerdem in beschränkten Verkehrszonen und außerhalb der gekennzeichneten Parkplätze, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird.
  • In Fußgängerzonen, wenn örtliche Zugeständnisse dies erlauben.
Personen mit dem Merkzeichen G parken besser nicht auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, es sei denn, sie befinden sich in Berlin oder Brandenburg. Hier ist das Parken auf Parkplätzen für Menschen mit Behinderung und einem orangenen Parkausweis gestattet.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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