Geldauflage: Das Bußgeld an Spendenorganisationen übergeben

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 19. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie funktioniert das mit den Geldauflagen?

Eine Geldauflage kann nur von einem Gericht endgültig beschlossen werden.
Eine Geldauflage kann nur von einem Gericht endgültig beschlossen werden.

Besonders schwere Taten gelten auch im Straßenverkehr nicht mehr als Ordnungswidrigkeiten. Sie werden als Straftat gewertet und nach den Vorgaben des Strafgesetzbuches (StGB) bestraft.

In einem Strafverfahren kann dann die Entscheidung gefällt werden, eine Geldauflage zu verhängen und das Bußgeld zu spenden.

Wer entscheidet, ob Bußgelder für Vereine gespendet werden? Und welche Organisationen kommen als Spendenempfänger überhaupt in Frage?

Dieser Ratgeber beantwortet diese Fragen und informiert Sie angemessen zum Thema.

FAQ: Geldauflage

Was ist eine Geldauflage?

Bei einer Geldauflage handelt es sich um eine gerichtlich angeordnete Zahlung an bestimmte Vereine. Das Bußgeld wird in einem solchen Fall also gespendet.

Wann droht eine Geldauflage?

Haben Sie eine Straftat im Straßenverkehr begangen, kann im darauf folgenden Verfahren eine Geldauflage festgelegt werden, woraufhin die Verurteilung ersetzt und das Gerichtsverfahren eingestellt wird. Zum Teil geht eine Geldauflage mit anderen Auflagen und Weisungen einher und fungiert daher nicht als alleiniges Strafmittel.

Wie lange habe ich Zeit, um die Geldauflage zu zahlen?

Normalerweise sieht das Gesetz in einem solchen Fall eine Frist von sechs Monaten vor.

Bußgelder spenden – Wer trägt die Entscheidung im Verfahren?

Wird innerhalb eines Strafverfahrens, welches im Straßenverkehr beispielsweise durch unterlassene Hilfeleistung eröffnet werden kann, eine Geldauflage festgelegt, wird damit automatisch die Verurteilung ersetzt und es kommt zur Einstellung des Verfahrens. Doch wer trifft die Entscheidungen für Auflagen dieser Art?

Endgültig kann die Geldübergabe an Spendenorganisationen nur vom Gericht beschlossen werden, genauer gesagt vom Richter bzw. vom Staatsanwalt. Der Großteil der Geldauflagen wird in Deutschland durch die Staatsanwaltschaft zugeteilt.

Obwohl das Gericht das letzte Wort hat, kann auch der Angeklagte im Strafverfahren eine Geldauflage erbitten. Oft bekommt dieser schon im Anhörungsbogen die Chance, den Wunsch zu äußern, sein Bußgeld als Geldspende an eine Spendenorganisation abzugeben. Geldauflagen sind aber auch nur dann möglich, wenn die Schwere der Schuld diese nicht abwegig erscheinen lässt.

Die Einteilungsmöglichkeiten der Geldauflage

Eine Geldauflage wird nicht in jedem Fall als alleiniges Strafmittel verwendet.

Bußgelder bieten für Vereine, die gemeinnützig tätig sind, gute Finanzierungsmöglichkeiten.
Bußgelder bieten für Vereine, die gemeinnützig tätig sind, gute Finanzierungsmöglichkeiten.

Teilweise wird diese auch parallel mit anderen Auflagen und Weisungen erteilt. So kann beispielsweise die Bußgeldübergabe an eine Spendenorganisation mit der Weisung zu gemeinnütziger Arbeit einhergehen.

Auch eine Geldaufteilung ist möglich:

Dabei wird die zu zahlende Strafe zur Hälfte an eine Spendenorganisation und zur Hälfte in die Staatskasse abgeleitet.

Generell sorgt das Gericht dafür, dass eine Geldauflage den finanziellen Möglichkeiten des Angeklagten entspricht. Denn diese darf nicht in Tagessätzen gezahlt werden. Die Zahlfrist von sechs Monaten ist in einem solchen Fall einzuhalten.

Die Verdiener am Bußgeld-Fundraising

Generell sollen sich Täter bei einer Geldauflage nicht nur über die Einstellung des Verfahrens freuen, sondern auch eine Lektion lernen. Aus diesem Grund wird als Empfänger der Auflage oft eine gemeinnützige Organisation ausgewählt, die eine sinnvolle Verbindung zum dem Tatbestand der Strafverhandlung aufweist.

Jemand der beispielsweise nach Verletzung seiner Bewährungsauflagen angeklagt wird, zahlt womöglich eine Geldauflage an den „Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V.“. Doch egal aus welcher Richtung die betreffende Spendenorganisation kommt; laut Gesetz muss sie entweder im Bereich Jugendhilfe, Gefangenhilfe oder Opferhilfe tätig sein.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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