Warum Sie den Bußgeldbescheid stets prüfen sollten

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Beim Prüfen des Bussgeldbescheids sollte man unterschiedliche Punkte beachten.
Vor dem Bezahlen vergewissern, dass der Bußgeldbescheid nicht falsche Angaben enthält.
Vor dem Bezahlen vergewissern, dass der Bußgeldbescheid nicht falsche Angaben enthält.

Viele sind geneigt, ängstlich zu reagieren und den geforderten Betrag umgehend zu zahlen, wenn sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Allerdings ist es stets von großer Bedeutung die Angaben in dem Bußgeldbescheid genauestens zu prüfen. Manchmal können auch die behördlichen Schreiben einen Fehler enthalten, der einen Einspruch begründet.

Nehmen Sie sich von daher stets die Zeit, einen genauen Blick auf Bußgeldbescheide zu wagen. Sie haben ab Erhalt des Bescheids eine Frist von zwei Wochen, in der Sie einen möglichen Einspruch erheben können. Geschieht dies nicht, so tritt die Rechtskraft des Bußgeldes nach Ablauf der Frist ein. Hiernach haben Sie wiederum zwei Wochen Zeit, um den geforderten Betrag auszugleichen.

Doch welche Punkte im Bußgeldbescheid sollten Sie prüfen?

FAQ: Bußgeldbescheid prüfen

Worauf müssen Sie achten, wenn Sie einen Bußgeldbescheid prüfen?

Hier erklären wir, welche Angaben im Bußgeldbescheid Sie prüfen sollten.

Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit?

Eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr verjährt in aller Regel nach drei Monaten, sofern noch kein Bußgeldbescheid erlassen wurde. Allerdings kann die Verjährungsfrist auch unterbrochen werden.

Brauche ich einen Anwalt, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen?

Grundsätzlich empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht mit dem Einspruch zu beauftragen. Dies ist allerdings keine Pflicht. Sie können auch selbst gegen den Bußgeldbescheid vorgehen.

Bußgeldbescheid prüfen: Worauf müssen Sie achten?

Es gibt unterschiedliche Punkte, die Sie in dem Ihnen übersandten Bußgeldbescheid stets prüfen sollten. Zum einen sind zwischen Tatbegehung und dem Erhalt nicht selten mehrere Monate vergangen und das Erinnerungsvermögen benötigt seine Zeit. Zum anderen können auch Formfehler den Bußgeldbescheid ungültig machen.

Die folgenden Fragen können Ihnen bei der Prüfung des Bescheids behilflich sein.

  • Steht im Bußgeldbescheid ein falscher Name?
  • Läuft der Strafzettel auf ein falsches Kennzeichen?
  • Sind die anderen Angaben in dem Bußgeldbescheid korrekt?
  • Wenn Sie geblitzt wurden: Ist ein Blitzerfoto vorhanden bzw. ein Hinweis, wo Sie dieses einsehen können? Sind Sie auf dem Bild zu erkennen?
  • Ist die Verjährungsfrist des Bußgeldbescheides möglicherweise schon abgelaufen?
Falscher Bußgeldbescheid wegen fehlender Unterschrift? Eine Unterschrift ist nicht zwingend notwendig, da maschinell erstellte Schreiben von Behörden bei entsprechendem Hinweis auch ohne handschriftliche Signatur rechtsgültig sind.

Sind in dem Bußgeldbescheid falsche Angaben enthalten, kann dieser mitunter auch seine Wirksamkeit verlieren.

Sie sollten einen Bußgeldbescheid stets prüfen!
Sie sollten einen Bußgeldbescheid stets prüfen!

Steht in dem Bußgeldbescheid beispielsweise ein falsches Kennzeichen, können Sie prüfen, ob Sie einen Einspruch erheben sollten, da der Tatvorwurf nicht Ihrem Wagen zuzuordnen ist.

Bußgeld zahlen inklusive Gebühren

Hielten Sie schon einmal einen Bußgeldbescheid in Händen, sind Ihnen vermutlich die zusätzlichen Gebühren ins Auge gefallen. Diese fallen an, sobald ein Bußgeldverfahren eröffnet wurde. Haben Sie den Bescheid geprüft und können keinen Fehler entdecken, so müssen Sie im Falle des Schuldanerkenntnisses nicht nur die Strafe, sondern auch die zusätzlich erhobenen Kosten zahlen, die für den Verwaltungsakt entstanden!

Bußgeldbescheid beim Anwalt überprüfen lassen

Sind Sie selbst sich unsicher, ob der Bußgeldbescheid tatsächlich falsch ist, können Sie stets auf den fachkundigen Rat eines Rechtsanwaltes zurückgreifen. Dieser kann Ihnen bei möglichen Fehlern im Bußgeldbescheid auch hinsichtlich der Formulierung eines Einspruchs helfen.

Im Übrigen müssen im Bußgeldbescheid lediglich Angaben zum erhobenen Bußgeld gemacht werden. Über drohende Fahrverbote und Punkte in Flensburg erhalten Sie gesondert Mitteilung. Auf diese möglichen Konsequenzen kann jedoch optional bereits im Bescheid hingewiesen werden. Das Fehlen dieser Angaben kann Bußgeldbescheide nicht automatisch ungültig machen.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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