Bußgeldbescheid anfechten: Tipps rund um den Einspruch

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 18. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann können Sie ein Bußgeld anfechten?

Wollen Sie den Bußgeldbescheid anfechten, ist ein Einspruch vonnöten.
Wollen Sie den Bußgeldbescheid anfechten, ist ein Einspruch vonnöten.

Ordnungswidrigkeiten gehören im Straßenverkehr zur Tagesordnung. Dabei kann es sich um geringfügige Parkverstöße, aber auch schwerwiegendere Regelmissachtungen, wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder einen Rotlichtverstoß handeln.

Werden Verkehrssünder beispielsweise durch einen Blitzer dabei erwischt, wie sie das Tempolimit missachten, wird in aller Regel ein Bußgeldverfahren eröffnet. Die fälligen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog, werden dem Betroffenen im Rahmen eines Bußgeldbescheids mitgeteilt.

Ist sich der Empfänger keiner Schuld bewusst, kommt schnell die Frage auf, wann und wie Beschuldigte einen Bußgeldbescheid anfechten können. Darauf gehen wir im nachfolgenden Ratgeber ein und zeigen mögliche Gründe auf, die einen Einspruch rechtfertigen.

FAQ: Bußgeldbescheid anfechten

Wie kann ich einen Bußgeldbescheid anfechten?

Sie haben die Möglichkeit, einen Bußgeldbescheid wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit per Einspruch anzufechten.

Wie lange habe ich für einen Einspruch Zeit?

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt erfolgen.

Brauche ich einen Anwalt?

Grundsätzlich können Sie den Einspruch zunächst selbst formulieren, es empfiehlt sich aber, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann Sie kompetent beraten.

Wie können Sie den Bußgeldbescheid anfechten?

Wollen Sie einen Bußgeldbescheid anfechten, ist dies zunächst durch einen Einspruch gegen selbigen möglich. Dieser muss binnen 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen, andernfalls wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Die Sanktionen sind dann bindend und können nicht mehr angefochten werden.

Daher empfiehlt es sich, wenn Sie den Bußgeldbescheid per Einspruch anfechten, das Dokument als Einschreiben an die jeweilige Bußgeldstelle zu schicken. So können Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass Sie die Frist eingehalten haben.

Sie können den Bußgeldbescheid nicht online anfechten. Es ist also zwingend erforderlich, dass der Einspruch schriftlich verschickt wird. Oft können Betroffene nicht genau abschätzen, ob es in ihrem Fall möglich ist, dass sie den Bußgeldbescheid anfechten.

In diesem Fall empfiehlt es sich, einen Anwalt mit Spezialisierung auf das Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann Betroffene entsprechend beraten und abschätzen, inwiefern ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll erscheint.

Gut zu wissen: Sie können nicht nur ein Bußgeld anfechten. Auch andere Sanktionen, wie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot, müssen bei einem Einspruch erneut überprüft werden. Ggf. ist es auch möglich, ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln, wenn Betroffene beispielsweise beruflich auf den Führerschein angewiesen sind. Die Entscheidung, ob dies möglich ist, wird allerdings stets im Einzelfall und unter Berücksichtigung aller Umstände getroffen.

Mögliche Gründe für einen Einspruch

Sie können ein Bußgeld grundsätzlich anfechten.
Sie können ein Bußgeld grundsätzlich anfechten.

Doch welche Gründe können eigentlich für Sie sprechen, wenn Sie einen Bußgeldbescheid anfechten wollen? Es gibt grundsätzlich viele Szenarien, die einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rechtfertigen. Zum einen sind Blitzer und Radarfallen fehleranfällig.

So kann es vorkommen, dass Messergebnisse nicht korrekt ausgegeben werden und somit zu Ungunsten des Beschuldigten ausfallen. Durch das Beantragen der Akteneinsicht können solche Messfehler in der Regel aufgedeckt werden.

Zudem sind auch Mitarbeiter der Bußgeldstelle nicht frei von Fehlern, sodass es vorkommen kann, dass Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, obwohl Sie die Ordnungswidrigkeit gar nicht begangen, weil Sie das Fahrzeug zu diesem Moment nicht geführt haben.

Auch dann können Sie den Bußgeldbescheid anfechten und angeben, dass Sie nicht der Fahrer des Kfz waren. In diesem Fall muss die Bußgeldstelle den tatsächlichen Fahrer ermitteln und diesen entsprechend sanktionieren.

Ein weiteres Szenario, bei dem Sie den Bußgeldbescheid anfechten sollten, ist die Verjährung. Diese tritt in aller Regel drei Monate nach dem Tattag ein, sofern der Betroffene in diesem Zeitraum keinen Bußgeldbescheid erhalten hat. Dies ist in § 26 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) definiert:

Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

Auch wenn in Ihrem Fall die Verjährung eingetreten ist, müssen Sie unbedingt einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Andernfalls erwächst dieser in Rechtskraft und die Sanktionen sind bindend.

Können Sie ein Knöllchen anfechten?

Wollen Sie einen Bußgeldbescheid anfechten, ist dies per schriftlichen Einspruch möglich. Handelt es sich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit, hat die Behörde allerdings auch die Möglichkeit, „nur“ eine Verwarnung inklusive Verwarnungsgeld auszusprechen. Das Knöllchen wird meist an der Windschutzscheibe hinterlassen. Gegen dieses können Sie keinen Einspruch einlegen. Sobald Sie das Verwarnungsgeld nicht bezahlen, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Erhalten Sie den Bußgeldbescheid für die entsprechende Ordnungswidrigkeit, können Sie dann gegen diese vorgehen.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Nach ihrem Journalismus-Studium schloss sich Sarah im Jahr 2016 der Redaktion von bussgeldkatalog.net an und schreibt seither Ratgeber zu unterschiedlichen Themen rund um das Verkehrsrecht.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (46 Bewertungen, Durchschnitt: 4,28 von 5)
Bußgeldbescheid anfechten: Tipps rund um den Einspruch
Loading...

Kommentare

  1. Gerd sagt:

    Hallo,
    wie kann ich mich wehren, gegen einen vermeintlich falschen Parkverstoß? (Verwarnungsgeld: 20.- €) wehren
    M.f.G.
    Gerd

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder