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Umfassende Dokumentationspflicht für Kraftfahrer
Kraftfahrer im gewerblichen Personen- oder Gütertransport müssen ihre Aktivitäten für einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen belegen können. Bei Fahrzeugen, die seit Mai 2006 zugelassen wurden, erfolgt diese Dokumentation über einen digitalen Fahrtenschreiber in Kombination mit der persönlichen Fahrerkarte. Allerdings erfolgen nicht alle Aufzeichnungen automatisch, sodass Ergänzungen notwendig sind.
Doch ermöglicht es ein digitaler Tachograph, einen Nachtrag zu machen? In welchen Fällen kann ein solcher sinnvoll oder sogar notwendig sein? Welche Vorschriften gelten, wenn ein manueller Nachtrag über ein digitales Kontrollgerät erstellt wird? Und drohen Sanktionen, wenn beim EG-Kontrollgerät ein Nachtrag fehlt? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Nachtrag beim digitalen Tachographen
Ja, ein digitaler Tachograph gestattet einen Nachtrag. Diese manuellen Einträge sind unter anderem nötig, um die Arbeitszeiten von Lkw-Fahrern vollständig zu erfassen, denn Tätigkeiten abseits des Fahrzeugs registriert der Fahrtenschreiber nicht.
Lediglich die Tätigkeiten am Steuer des Lkw dokumentiert ein digitaler Tachograph automatisch. Ein Nachtrag ist daher bei allen sonstigen Aufgaben notwendig, die während der Arbeitszeit des Lkw-Fahrers anfallen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um das Be- und Entladen sowie die Erledigung von Büroarbeiten handeln.
Sind die Aufzeichnungen über die Tätigkeiten der Kraftfahrer nicht vollständig, kann dies ein Bußgeld nach sich ziehen. Je nach Ausmaß der Lücke kann sich dieses auf 75 bis 250 Euro belaufen.
Digitaler Tachograph: Nachtrag für Urlaub, Ruhezeit oder Büroarbeit notwendig?
Ein digitaler Tachograph kann nur bei eingesteckter Fahrerkarte mögliche Tätigkeiten des Kraftfahrers dokumentieren. Finden die beruflichen Aktivitäten allerdings abseits des Fahrzeugs bzw. konkreter abseits des Steuers statt, ist ein Nachtrag erforderlich. Ein digitaler Fahrtenschreiber ermöglicht den sogenannten Lückenschluss durch eine manuelle Eingabe.
Dabei gilt, solange die Lücke einen „überschaubaren“ Zeitrahmen oder nur wenige Wechsel der Tätigkeit umfasst, ist ein digitaler Tachograph für den Nachtrag zu nutzen. Bei komplexen Einträgen oder technischen Problemen besteht hingegen die Möglichkeit, andere Nachweisformen – wie etwa eine Bescheinigung des Arbeitgebers – zu verwenden.
Wie ein Lückenschluss funktioniert, soll das nachfolgende Beispiel veranschaulichen: Herr Müller entnimmt seine Fahrerkarte am Montagnachmittag um 16:30 und erledigt anschließend noch eine halbe Stunde Papierkram. Anschließend beginnt seine tägliche Ruhezeit. Am Dienstagmorgen beginnt er um 08:00 mit dem Beladen und steckt um 08:30 seine Fahrerkarte ein, um drei manuelle Nachträge zu erstellen:
- Arbeitszeit (Papierkram) von 16:31 bis 17:00
- tägliche Ruhezeit von 17:01 bis 07:59
- Arbeitszeit (Beladen) von 08:00 bis 08:29
Auf ähnliche Art und Weise ermöglicht ein digitaler Tachograph den Nachtrag für ein Wochenende, an welchem der Kraftfahrer nicht arbeiten musste. Allerdings wird dieses Vorgehen nicht von allen Staaten der EU toleriert, weshalb entsprechende Lücken ggf. durch einen Urlaubsschein zu dokumentieren sind.
Doch was passiert, wenn ein digitaler Fahrtenschreiber ohne einen Nachtrag weiterverwendet wird? Kommen Kraftfahrer ihrer Verpflichtung zur vollständigen Aufzeichnung ihrer Tätigkeiten nicht nach, müssen sie mit Sanktionen rechnen. Je nachdem wie groß die Lücken in der Dokumentation sind, kann das Bußgeld zwischen 75 und 250 Euro betragen. Darüber hinaus müssen unter Umständen auch die verantwortlichen Unternehmer mit Geldsanktionen rechnen.