Ist bei der Fahrerkarte ein Nachtrag möglich? Ja oder nein?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Header Mit der Fahrerkarte einen Nachtrag erstellen

Ergänzungen beim digitalen Tachograph

Wie ist bei der Fahrerkarte ein Nachtrag vorzunehmen?
Wie ist bei der Fahrerkarte ein Nachtrag vorzunehmen?

Seit Mai 2006 ist der digitale Tachograph für Neuzulassungen im gewerblichen Güter- und Personenverkehr Pflicht. Gleichzeitig müssen Kraftfahrer gemäß der Fahrpersonalverordnung (FPersV) mithilfe der personengebundenen Fahrerkarte ihre Aktivitäten der letzten 28 Tage nachweisen. Allerdings entstehen bei der Aufzeichnung immer wieder Lücken, sodass es erforderlich ist, bei der Fahrerkarte einen Nachtrag vorzunehmen.

Doch wann ist es notwendig, bei der Fahrerkarte einen Nachtrag zu machen? Wie gehen Sie dabei genau vor? Benötigen Sie dafür einen separaten Computer oder erfolgt dies direkt am Kontrollgerät? Und ist ein manueller Nachtrag bei der Fahrerkarte überhaupt erlaubt? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Nachtrag mit der Fahrerkarte

Sind Nachträge bei der Fahrerkarte erlaubt?

Ja, bestimmte Informationen zu den Arbeitszeiten von Lkw-Fahrern müssen sogar manuell eingetragen werden.

Wie wird ein Nachtrag erstellt?

Hier erklären wir Ihnen, wie Sie dabei vorgehen müssen.

Welche Folgen haben fehlende Nachträge?

Über drohende Sanktionen informieren wir Sie hier.

Nachtrag auf der Fahrerkarte: Wann müssen Sie diesen vermerken?

Lkw-Fahrer sind laut Gesetz dazu verpflichtet, über den Zeitraum der letzten 28 Tagen einen lückenlosen Nachweis über ihre Aktivitäten zu führen. In der Regel erfolgt dies mithilfe eines digitalen Tachographen und einer Fahrerkarte. Die dafür notwendigen Informationen umfassen dabei:

Dabei zeichnet das digitale Kontrollgerät aber nur die hinter dem Steuer verbrachten Zeiten auf, weshalb für andere Tätigkeiten auf der Fahrerkarte ein Nachtrag erfolgen muss. Mit dem Vermerk „andere Arbeit“ lassen sich zum Beispiel das Be- und Entladen des Fahrzeugs, An- und Abreise oder die Erledigung von Papierkram verzeichnen.

Darüber hinaus verlangt der Gesetzgeber bei der Fahrerkarte einen manuellen Nachtrag, wenn die Pause bzw. Ruhezeit nicht während der Lenkzeit stattfand, sondern während anderweitig verbrachter Arbeitszeit. Denn nur so lässt sich nachvollziehen, ob sowohl die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit als auch zu den Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden.

Nicht zuletzt ist bei der Fahrerkarte auch ein Nachtrag nach dem Urlaub notwendig. Denn auch für diese Zeiten, die als „berücksichtigungsfreie Tage“ bezeichnet werden, sind Aufzeichnungen notwendig, wenn sie in die letzten 28 Tage fallen. Der Nachtrag auf der Fahrerkarte bei Urlaub erfolgt in Deutschland in der Regel über den Vermerk „Tagesruhezeit“. Bei Krankheit wird meist ähnlich vorgegangen.

Wichtig! Die Eintragung von Krankheit oder Urlaub als Ruhezeit wird von den deutschen Behörden in der Regel akzeptiert. Im Ausland kann dies ggf. anders aussehen. Stattdessen sind dort die entsprechenden Zeiträume, in denen der Fahrer krank oder im Urlaub war, durch eine Bescheinigung des Unternehmers zu belegen.

Wie können Sie bei der Fahrerkarten einen Nachtrag erstellen?

Durch den Nachtrag bei der Fahrerkarte ist eine lückenlose Dokumentation möglich.
Durch den Nachtrag bei der Fahrerkarte ist eine lückenlose Dokumentation möglich.

Arbeiten Lkw-Fahrer nach der Entnahme der Fahrerkarte noch weiter – zum Beispiel indem sie beim Entladen helfen – erfolgt der Vermerk zu dieser Arbeitszeit auf der Fahrerkarte durch einen Nachtrag. Das Schichtende und die anschließende Ruhezeit sind ebenfalls manuell zu erfassen.

Aus diesem Grund fragt der Tachograph direkt beim Einstecken der Fahrerkarte, ob ein sogenannter „M-Eintrag“ erfolgen soll, um mögliche Lücken in der Aufzeichnung zu schließen. Dadurch können Sie verhindern, dass das Kontrollgerät die Arbeitszeit durchgängig aufschreibt und Sie ggf. mit Sanktionen wegen Verstößen gegen den Arbeitsschutz rechnen müssen.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht zudem auch die Möglichkeit, handschriftliche Eintragungen auf der Rückseite des Fahrtenschreiberausdruckes zu ergänzen. Diese Option ist allerdings nur in Ausnahmefällen zulässig.

Gemäß § 20 FPersV ist dies zum Beispiel der Fall, wenn aufgrund von technischen Problemen mithilfe von Tachograph und Fahrerkarte kein Nachtrag möglich ist. Der Gesetzgeber schreibt dabei allerdings weiterhin die Verwendung der einheitlichen Symbole zur Kennzeichnung von Lenkzeiten, anderen Arbeiten, Ruhezeiten usw. vor.

Wäre ein Nachtrag besonders aufwändig, kann alternativ dazu auch eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden. Hierbei darf es sich aber nicht um ein handschriftlich ausgefülltes Dokument handeln. Zudem muss dieses Informationen zu den Gründen für das Fehlen von Arbeitszeitnachweisen enthalten.

Sanktionen zur Fahrerkarte: Was fehlende Nachträge kosten

Da Lkw-Fahrer dazu verpflichtet sind, ihre Tätigkeit vollständig aufzuzeichnen, müssen diese mit Sanktionen rechnen, wenn bei der Fahrerkarte ein manueller Nachtrag vergessen wurde. Außerdem sieht der Gesetzgeber ggf. auch Sanktionen für den verantwortlichen Unternehmer vor.

Wie hoch die Geldsanktionen ausfallen, hängt nicht selten davon ab, wie groß die Lücken der Dokumentation ausfallen. Darüber hinaus können die Beamten auch berücksichtigen, ob die Informationen aufgrund von vorsätzlichem Handeln oder eines Versehens fehlen. In der Regel bewegt sich das Bußgeld für Fahrer allerdings im Bereich von 75 bis 250 Euro.

Unternehmer müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter das digitale Kontrollgerät richtig bedienen können. Daher werden auch diese teilweise bei möglichen Fehlern und Manipulationen zur Kasse gebeten. Wurde zu einer Fahrerkarte kein notwendiger Nachtrag erstellt, kann ein Bußgeld von bis zu 750 Euro drohen.

Wichtig! Lücken in den Aufzeichnungen können nur direkt am Tachographen oder – in Ausnahmefällen – per Hand geschlossen werden. Versuchen Sie stattdessen bei der Fahrerkarte einen Nachtrag am PC zu erstellen, ist dies in der Regel als Manipulationsversuch zu werten und kann entsprechend geahndet werden.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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