Fehlender Versicherungsschutz beim Kfz
In dem Fall, dass ein Auto nicht mehr versichert ist, tritt § 25 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft. Dieser gibt an, wie sich ein betroffener Fahrzeughalter zu verhalten hat. Unser Ratgeber informiert Sie zu allen wichtigen Informationen und klärt zudem über die Bußgelder auf, die bei Missachtung der Gesetzeslage fällig werden. Im folgenden Bußgeldkatalog sind alle Tatbestände des § 25 FZV (Verwertungsnachweis) zu finden.
Bußgeldtabelle zu § 25 FZV:
Tatbestandsnummer | Tatbestand | Strafe (€) |
---|---|---|
825000 | Das Fahrzeug nach Ablauf der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nicht außer Betrieb setzen | 15 |
Fehlender Versicherungsschutz eines Kfz: Wird keine neue Versicherung abgeschlossen, muss das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden.
Liegt dauerhaft oder zeitweise keine Kfz-Versicherung vor, kann der betreffende Versicherer nach § 25 FZV bei der zuständigen Zulassungsbehörde eine Anzeige über den Sachverhalt erstatten.
Dabei gilt, dass die Anzeige elektronisch zu übermitteln ist oder alternativ im automatisierten Verfahren durch die Zulassungsbehörde bereitzuhalten ist (siehe § 23 FZV Absatz 2 Satz 1). Die Meldung muss folgende Informationen enthalten:
- Den Namen und die Anschrift des Versicherers
- Die Schlüsselnummer des Versicherers
- Den Namen und die Anschrift des Versicherungsnehmers
- Das Kennzeichen des betroffenen Fahrzeugs (bei mehreren Fahrzeugen, die unterschiedliche Kfz-Kennzeichen aufweisen, müssen alle Kennzeichen angegeben werden)
- Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- Der Status des Versicherungsverhältnisses
Geht es um ein Auto ohne Versicherungsschutz, können zusätzlich folgende Daten übermittelt werden, wenn die Übersendung an die Behörde zur Prüfung der Anzeige notwendig ist:
- Die Nummer des Versicherungsscheines
- Den Namen und die Anschrift des Halters (wenn sich dieser vom Versicherungsnehmer unterscheidet)
- Die Kennzeichenart
Eine Anzeige darf nicht durchgeführt werden, wenn der Versicherungsnehmer der zuständigen Zulassungsstelle rechtzeitig die Bestätigung zu einer neuen, nach dem Pflichtversicherungsgesetz zulässigen Kfz-Haftpflichtversicherung zugesandt hat. Wird die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens durch eine Versicherungsbestätigung bekräftigt, ist das einer Anzeige zur Beendigung des Versicherungsschutzes gleichzusetzen.
Ist die Autoversicherung abgelaufen, kann der Versicher dies der Zulassungsbehörde melden.
Jeder Fahrzeughalter ist nach dem dritten Absatz von § 25 FZV dazu verpflichtet, bei einem Kraftfahrzeug ohne vom Gesetz geforderte Haftpflichtversicherung die Außerbetriebsetzung zu veranlassen. Ein solches Gefährt besitzt keine Zulassung für den Straßenverkehr.
Ist für die Zulassungsstelle ausschließlich die Meldung der EVB Nr. maßgeblich oder kann man ein Betriebsverbot auch durch Vorlage eines Versicherungsvertrages (als Nachweis, dass die Versicherung bestanden hat) aus der Welt schaffen?
Hallo Maik,
ohne eine EVB-Nummer kann kein Kfz angemeldet werden. Über Ausnahmen müssen Sie sich bei der zuständigen Zulassungsstelle informieren. Oftmals reicht aber auch ein Anruf bei Ihrem Versicherungsvertreter aus, um innerhalb weniger Minuten die nötige EVB-Nummer zu erhalten.
Das Team von bussgeldkatalog.net
Guten Tag,
Wie sieht es aus, wenn es eine “Lücke” bei KFZ-Haftpflichtversicherung vorliegt?
Z.b. bestehende Haftpflichtversicherung zu einem Zeitpunkt gekündigt, und neuen Vertrag erst 20 Tage später abgeschlossen (aus Zeitgründen). In der Zeit wurde das Auto nicht bewegt, aber auch nicht abgemeldet.
Danke im voraus.
Hallo Jochen,
Private Flächen sowie auch Stellplätze von Privathäusern sind zulässige Stellplätze, solange keine Öle oder Flüssigkeiten austreten. Wird das Fahrzeug also auf so einem Platz nicht bewegt, liegt kein Verstoß vor.
Das Team von bussgeldkatalog.net
Guten Tag, mein Fahrzeug war eine Woche nicht versichert, da meine Versicherung mir gekündigt hat; anschließend habe ich eine Strafe vom Strassenverkehrsamt erhalten in höhe von 43 Euro..mir scheint das etwas zu viel zu sein oder?
Hallo jpn,
ohne Details können wir Ihnen leider keine Auskunft dazu geben.
Das Team von bussgeldkatalog.net
Hallo, bei uns im Dorf sind neue Leute vor drei Monaten eingezogen und gehen teilweise offen damit um, das ihr Fahrzeug was täglich benutzt wird, ohne versicherung Schutz ist. Wir haben mehrere Kinder vor Ort und ich mache mir dabei natürlich viele Gedanken. Wer tritt bei einen schadensfall ein? Kann ich diese Person irgendwo melden oder prüfen lassen ob diese die Wahrheit sagen? Ich dachte so etwas geht gar nicht, weil die letzte Versicherung der Zulassungsstelle meldet…
Hallo MVP,
bei einem Unfall ohne Versicherung haftet der Fahrer selbst für die Schäden. Kann er das nicht, kann die Verkehrsopferhilfe einspringen.
– Die Redaktion
Hallo liebes Team,
mein Fahrzeug (Saisonkennzeichen 04-10) wurde zum 31.03.2019 gekündigt.
Der Antrag für eine neue Versicherungsgesellschaft wurde am 28.03.2019 online an den Versicherer versendet.
Am 01.04.2019 verschickte die KFZ-Zulassunbgsstelle schon den Bußgeldbescheid, da kein neuer Versicherer vorliegt.
Am 03.04.2019 wurde mit der neuen Versicherung telefoniert, darauf dann auch die eVB versandt.
Nun sitze ich auf den Bußgeldbescheid.
Ist das gerechtfertigt am ersten Tag gleich kostenpflichtig diesen zu versenden?
Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Antwort.
Lg Angelika
Hallo Angelika,
ein nicht versichertes Fahrzeug dürfen Sie nicht im öffentlichen Raum parken oder fahren. Mit einem Anwalt für Verkehrsrecht können Sie Ihre Möglichkeiten eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid prüfen. Dieser muss binnen zwei Wochen ab Erhalt erfolgen.
– Die Redaktion
Hallo,
ich bin in Kurzzeit und mein Arbeitgeber hat mich informiert, ich dürfte meinen Dienstwagen (Kleinbus), nicht mehr in Bewegung setzen, er ist im öffentlichen Raum geparkt, auf der Straße, in der ich wohne.
Die Begründung dafür, es bestände kein Versicherungsschutz, da wegen der Corona-Krise derzeit keine Fahraufträge kämen.
Auf meine Rückfrage wurde mir das Ganze nochmal bestätigt, “in Betrieb setzen keinesfalls, parken im öffentlichen Raum jedoch trotz fehlendem Versicherungsschutz erlaubt, weil das Fahrzeug nicht abgemeldet ist”.
Ich verstehe das nicht, denn ich bin immer davon ausgegangen, dass fehlender Versicherungsschutz automatisch der Zulassungsstelle gemeldet wird, die dann als Folge das Fahrzeug ggf. entstempelt. Dann darf das Fahrzeug nach meinen Wissensstand auch nicht mehr im öffentlichen Raum stehen.
Liege ich falsch ? Mache ich mich als mitverantwortlicher Fahrer dabei auch strafbar ?
Hallo Jupp,
das Abstellen eines Kfz im öffentlichen Raum ist ohne Versicherungsschutz strafbar. Da es in der Verantwortung des Halters liegt, für die Kfz-Versicherung zu sorgen, kann der Fahrer hierfür in der Regel nicht belangt werden, sofern er das Fahrzeug nicht fährt.
Da Ihr Fall aber sehr speziell ist, sollten Sie ggf. einen Anwalt für Verkehrsrecht um eine genaue Einschätzung der rechtlichen Situation bitten.
– Die Redaktion