Fahrzeugklasse S: Gesetzliche Bestimmungen für Geräte der Forst- und Landwirtschaft

Von Theodora B.

Letzte Aktualisierung am: 15. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Welche Fahrzeugtypen zur Fahrzeugklasse S gehören, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Fahrzeugklasse S

Was bedeuten die Fahrzeugklassen?

Die einzelnen EG-Fahrzeugklassen sind ein EU-weit gültiges Klassifizierungssystem, mit den Kraftfahrzeuge anhand ihrer Größe, Bauart und ihrem Verwendungszweck in unterschiedliche Fahrzeugkategorien bzw. Fahrzeugtypen unterteilt werden. Die Fahrzeugklassen regulieren unter anderem die Bestimmung für die Kfz-Zulassung der verschiedenen Kraftfahrzeuge sowie die jeweiligen Fahrerlaubnisvorschriften, die festlegen, wann ein Fahrer dazu qualifiziert ist, einen dieser Fahrzeugtypen zu führen.

Was ist die Fahrzeugklasse S?

Die Fahrzeugklasse S umfasst in Deutschland alle gezogenen und auswechselbaren Geräte für die Land- und Forstwirtschaft sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen (bspw. Mähdrescher). Eine Übersicht weiterer Kraftfahrzeuge der Klasse S finden Sie hier.

Welchen Führerschien brauche ich für die Fahrzeugklasse S?

Ein Führerschein der Klasse L berechtigt zum Führen von landwirtschaftlichen Zugmaschinen und selbstfahrender Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Da die Fahrzeugklasse S jedoch auch Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h beinhaltet, ist unter Umständen die Fahrerlaubnisklasse T notwendig.

Fahrzeugklasse S: Gesetzliche Grundlage der geltenden Bestimmungen

Gesetzliche Bestimmungen zur Fahrzeugklasse S in Deutschland finden sich unter anderem in Anlage XXIX der StVZO.
Gesetzliche Bestimmungen zur Fahrzeugklasse S in Deutschland finden sich unter anderem in Anlage XXIX der StVZO.

Die EU-rechtliche Grundlage der Fahrzeugklasse S bilden mehrere EU-Richtlinien- und Verordnungen, welche die Anforderungen und Standards für die Zulassung, den Betrieb, die Ausrüstung sowie die Verkehrssicherheit von ziehbaren land- oder forstwirtschaftlichen Geräten und selbstfahrender Arbeitsmaschinen definieren. Hierzu zählen

  • die Richtlinie 2003/37/EG über die Typgenehmigung von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und ihrer Anhänger,
  • die Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein,
  • die Verordnung (EU) Nr. 167/2013 zur Genehmigung und Marktüberwachung von land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen,
  • die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen sowie die
  • die Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern.

Die Umsetzung der EU-Richtlinien-und Verordnungen in nationales Recht erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland durch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Anlage XXIX (zu § 20 Absatz 3a Satz 4) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zusammen mit Anlage 9 (zu § 25 Absatz 3). Die FeV beinhaltet die Regelungen zu den einzelnen Fahrerlaubnisklassen sowie die Voraussetzungen für den Erwerb und die Gültigkeit einer jeweiligen Fahrerlaubnis.

Fahrzeugklasse S: Überblick zugehöriger Maschinen und Fahrzeuge

Die Fahrzeugklasse S beinhaltet verschiedene Unterklassen oder zusätzliche Indexe.
Die Fahrzeugklasse S beinhaltet verschiedene Unterklassen oder zusätzliche Indexe.

Gemäß Anlage XXIX StVZO umfasst die Fahrzeugklasse S „gezogene und auswechselbaren Geräte“ der Forst und Landwirtschaft sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Bezüglich der möglichen bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge wird die Fahrzeugklasse S mit den zusätzlichen Index a oder b versehen In diesem Sinne werden

  • gezogene und auswechselbare Geräte und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h der Fahrzeugklasse Sa und
  • gezogene und auswechselbare Geräte und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 40 km/h der Fahrzeugklasse Sb

zugeordnet. Darüber hinaus definiert Anlage XXIX StVZO hinsichtlich der technisch zulässigen Massen je Achse die spezifischen Unterklassen S1 und S2:

  • Die Fahrzeugklasse S1 umfasst gezogene auswechselbare Geräte sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, bei denen die Summe der technisch zulässigen Massen je Achse bis zu 3,5 t beträgt.
  • Die Fahrzeugklasse S2 beinhaltet gezogene auswechselbare Geräte sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, bei denen die Summe der technisch zulässigen Massen je Achse über 3,5 t beträgt.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Fahrzeuge, die – den oben aufgeführten Bestimmungen gemäß – zur Fahrzeugklasse S gehören können:

  • Mähdrescher
  • Feldhäcksler
  • Selbstfahrende Futtermischwagen
  • Feldspritzen
  • Anhänger für landwirtschaftliche Zwecke (z. B. Kipper, Güllewagen)
  • Spezielle Baumaschinen für landwirtschaftliche Tätigkeiten (z. B. Ladewagen, Grubber)
  • Motorsägenmobile

Gut zu wissen: Die oben erläuterte Einteilung innerhalb der Fahrzeugklasse S gilt nicht für folgende Maschinen: Seilschlepper (Skidder) und Rückezüge (Forwarder) nach ISO-Norm 6814:2000, Forstmaschinen auf einem Fahrgestell für Erdbaumaschinen nach ISO-Norm 6165:2001 sowie auswechselbare Maschinen, die im öffentlichen Straßenverkehr von einem anderen Fahrzeug in vollständig angehobener Stellung mitgeführt werden.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Theodora B.

Nach ihrem Abschluss in Germanistik und Romanistik (Schwerpunkt Französisch) war Theodora zunächst wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Freiburg, wo sie im Bereich "Deutsch-russischer Kulturtransfer im europäischen Kontext" tätig war. Sie gehört dem Team von bussgeldkatalog.net seit 2023 an und unterstütz die Redaktion als Volontärin.

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