Falschrum parken: Ist dies in Deutschland erlaubt?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Header Falschrum Parken

In welche Richtung müssen Sie parken?

Gerade zum Feierabend sind Autofahrer, die auf der verzweifelten Suche nach einem geeigneten Parkplatz eine Runde nach der anderen um den Block drehen, keine Seltenheit. Da die Suche nach einem geeigneten Stellplatz für das Kfz sowohl viel Zeit als auch viele Nerven kostet, kann ein regelrechter Kampf um Parklücken ausbrechen. Dies führt ggf. auch dazu, dass Autofahrer versucht sind, falschrum zu parken, denn bei der nächsten Runde könnte der Platz bereits belegt sein. Ob dies erlaubt ist, verrät dieser Ratgeber.

Bußgeldtabelle zum Thema „Falschherum parken“

TBNRTatbestandBußgeld (€)
112042
Sie parkten verbots­widrig auf der linken Fahr­bahn­seite / dem linken Seiten­streifen.
15
112043
Sie parkten verbots­widrig auf der linken Fahr­bahn­seite / dem linken Seiten­streifen und behin­derten dadurch Andere.
25
112044
Sie parkten verbots­widrig länger als 1 Stunde auf der linken Fahr­bahn­seite / dem linken Seiten­streifen.
25
112045Sie parkten verbots­widrig länger als 1 Stunde auf der linken Fahr­bahn­seite / dem linken Seiten­streifen und behin­derten dadurch Andere.
35
112062Sie parkten nicht am rechten Fahr­bahn­rand.
15
112063Sie parkten nicht am rechten Fahr­bahn­rand und behin­derten dadurch Andere.
25
112064Sie parkten länger als 1 Stunde nicht am rechten Fahr­bahn­rand und behin­derten dadurch Andere.
35
112076Sie parkten in der Ein­bahn­straße ent­gegen der Fahrt­richtung.15

FAQ: Falschrum Parken

In welcher Richtung muss geparkt werden?

Die Verkehrsregeln schreiben vor, dass Fahrzeuge üblicherweise auf der rechten Seite abzustellen sind und dies somit in Fahrtrichtung erfolgt.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, so ist das Parken entgegen der Fahrtrichtung zum Beispiel in Einbahnstraßen gestattet.

Müssen Autofahrer, die falschrum parken, mit Sanktionen rechnen?

Was der Bußgeldkatalog in einem solchen Fall vorsieht, können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.

Welche Vorschriften gelten zum Parken?

Gibt es konkrete Vorgaben zum Abstellen von Fahrzeugen oder dürfen Autofahrer auch falschrum parken?
Gibt es konkrete Vorgaben zum Abstellen von Fahrzeugen oder dürfen Autofahrer auch falschrum parken?

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definiert zahlreiche Vorschriften für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr und auch die Vorgaben zum Parken und Halten sind in diesem Gesetzestext festgehalten. So heißt es in § 12 Abs. 4 StVO:

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. […]

Anhand dieses Auszugs zeigt sich, dass es Ihnen in der Regel nicht gestattet ist, falschrum zu parken oder auch nur zu halten. Der Gesetzgeber berücksichtigt mit dieser Vorschrift insbesondere das Gefahrenpotenzial, welches besteht, wenn Sie die andere Fahrbahn auf der Suche nach einem Parkplatz überqueren, um dort dann entgegen der Fahrtrichtung einzuparken. Somit soll die Vorgabe zum Parken auf der rechten Seite zur allgemeinen Verkehrssicherheit beitragen und mögliche Kollisionen infolge eines solchen Manövers verhindern.

Allerdings sieht die StVO auch Ausnahmen vor, in denen es Autofahrern gestattet ist, ihr Fahrzeug auf der linken Seite abzustellen. Diese sind in § 12 Abs. 4 Satz 4 StVO wie folgt definiert:

Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden.

Da in diesen Fällen in der Regel keine Gefahr vom Gegenverkehr ausgeht, dürfen Sie Ihr Auto also auf der vermeintlich falschen Straßenseite abstellen. Dies erfolgt aber ebenfalls in Fahrtrichtung, denn es bleibt weiterhin untersagt, im öffentlichen Straßenverkehr falschrum zu parken.

Übrigens! Fahrzeugführer, die ihr Auto entgegen der Fahrtrichtung abstellen, müssen in der Regel nicht damit rechnen, dass deshalb ein Abschleppdienst gerufen wird. Denn solange dort kein generelles Parkverbot gilt, stellen Fahrzeuge, die falschrum parken, eigentlich kein Verkehrshindernis dar. Stattdessen gilt es, mit der Vorschrift verkehrsbehindernde Rangiermanöver zu verhindern.

Welche Sanktionen drohen für Fahrer, die falschrum parken?

Wenn Sie falsch herum parken, folgt kein Bußgeld, sondern ein Verwarngeld.
Wenn Sie falsch herum parken, folgt kein Bußgeld, sondern ein Verwarngeld.

Autofahrer, die vorschriftswidrig falschrum parken, müssen in Deutschland mit Sanktionen rechnen. Welche Konsequenzen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr haben, ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog. Dabei kann es sich grundsätzlich um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot handeln, wohingegen der hier beschriebene Parkverstoß in der Regel nur eine Geldsanktion nach sich zieht.

Allerdings droht Fahrern, die mit ihrem Auto falsch herum parken, kein Bußgeld. Denn Geldsanktionen für Ordnungswidrigkeiten, die sich auf weniger als 60 Euro belaufen, werden in Deutschland als Verwarnungsgeld bezeichnet und häufig mithilfe von einem Strafzettel eingefordert. Dies hat den Vorteil, dass neben der Geldsanktion keine Gebühren oder Auslagen anfallen.

Kommen Sie den darauf vermerkten Forderungen innerhalb einer Woche nach – also überweisen Sie das Verwarngeld fristgerecht – müssen Sie mit keinen weiteren Folgen rechnen. Gegen Parksünder, die eine rechtzeitige Zahlung hingegen versäumen oder gar verweigern, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Das bedeutet, dass diese Autofahrer, denen vorgeworfen wurde, falschrum zu parken, einen Bußgeldbescheid erhalten und mit zusätzlichen Kosten rechnen müssen.

Denn neben dem Verwarnungsgeld fallen bei einem Bußgeldverfahren immer auch Gebühren und Auslagen an. Diese belaufen sich im Durchschnitt auf mindestens 25 Euro und können dadurch teilweise sogar den Wert der eigentlichen Geldsanktion überschreiten.

Ihnen wird fälschlicherweise vorgeworfen, im öffentlichen Straßenverkehr falschrum zu parken? Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt Einspruch einlegen. Ob sich ein solches Vorgehen lohnt, wie die Erfolgsaussichten aussehen und worauf ansonsten noch zu achten ist, sollten Sie am besten mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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Kommentare

  1. Jens-Uwe sagt:

    Habe auf rechten Seitenstreifen geparkt (wie viele weitere PKW), stand aber nicht ganz parallel zur Fahrtrichtung. Das wird als „verbotswidriges Parken auf dem linken Seitenstreifen“ nach § 12, Abs. 4 und § 49 StVO geahndet. Rechter Seitenstreifen bleibt aber rechter Seitenstreifen, oder sehe ich das falsch? Der § 49 StVO ist m. E. seit dem 01. 04. 2013 außer Kraft und kann trotzdem als Vorwurf verwendet werden?

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