Führerschein mit 17: Eine Begleitperson muss mitfahren

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Ohne Begleitperson gibt es keinen Führerschein mit 17

In Deutschland gibt es seit dem 01.01.2011 dauerhaft die Möglichkeit, den Führerschein der Klasse B mit 17 Jahren zu machen. Damit der Fahranfänger auch am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, muss allerdings eine Begleitperson mitfahren.

Das soll dem Führerscheinneuling zusätzliche Sicherheit verschaffen. Die begleitende Person kann in heiklen Situationen Ratschläge geben und dient somit als Ansprechpartner. Doch darf beim Führerschein mit 17 die Begleitperson aktiv ins Geschehen eingreifen?

Drohen Sanktionen, wenn keine Begleitperson mitfährt? Wer kann beim Führerschein mit 17 überhaupt als Begleitperson eingetragen werden? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

FAQ: Begleitperson

Warum brauche ich beim Führerschein mit 17 eine Begleitperson?

Fahranfänger, die mit 17 Jahren schon den Führerschein besitzen, dürfen gemäß Fahrerlaubnisverordnung nur im Beisein einer Begleitperson mit dem Auto fahren. Diese soll als Ansprechpartner in schwierigen Situationen dienen und dem Führerscheinneuling somit Sicherheit geben.

Welche Voraussetzungen muss eine Begleitperson beim Führerschein mit 17 erfüllen?

Um beim Führerschein mit 17 als Begleitperson eingetragen werden zu können, müssen Sie mindestens 30 Jahre sein, die Fahrerlaubnis schon fünf Jahre oder länger besitzen und Sie dürfen maximal einen Punkt in Flensburg haben.

Welche Aufgaben hat beim Führerschein ab 17 die Begleitperson?

Die Begleitperson stellt einen Ansprechpartner dar, mit dem eventuelle Unsicherheiten während der Fahrt geklärt werden können. Bedenken Sie jedoch, dass es sich hierbei nicht um einen Fahrlehrer handelt! Ein Griff ins Lenkrad oder ähnliches ist strikt untersagt.

Video: Begleitetes Fahren

Was beim begleiteten Fahren wichtig ist, erfahren Sie auch im Video.
Was beim begleiteten Fahren wichtig ist, erfahren Sie auch im Video.

Führerschein mit 17: Warum die Begleitperson Pflicht ist

Führerschein mit 17: Die Begleitperson muss bis zur Volljährigkeit mitfahren.
Führerschein mit 17: Die Begleitperson muss bis zur Volljährigkeit mitfahren.

Nachdem das Begleitete Fahren mit 17 Jahren eine erfolgreiche Testphase durchlaufen hat, ging es Anfang 2011 ins Dauerrecht über. Seither kann jeder Teenager schon mit 16 Jahren die Führerscheinausbildung der Klasse B in einer Fahrschule beginnen.

Diese läuft genauso ab wie für ältere Führerscheinanwärter. Ist die praktische Fahrprüfung erst einmal bestanden, wird ein Dokument ausgehändigt, welches dazu berechtigt, mit dem Auto am Straßenverkehr teilzunehmen.

Allerdings gibt es eine Bedingung für den Führerschein mit 17: eine Begleitperson. Diese muss bei jeder Fahrt, so lange die Volljährigkeit noch nicht erreicht ist, anwesend sein. Dadurch hat der Fahranfänger einen wichtigen Ansprechpartner, der schwierige Situationen verlässlich einschätzen kann.

Wichtig: Haben Sie den Führerschein mit 17 und die Begleitperson sitzt nicht im Fahrzeug, während Sie dieses im öffentlichen Straßenverkehr nutzen, begehen Sie eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit. Es drohen ein Bußgeld von 70 Euro sowie der Vermerk eines Punkts in Flensburg. Zusätzlich wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Nach Teilnahme an einem Aufbauseminar, kann sie erneut erteilt werden.

Führerschein mit 17: Die Begleitperson muss diese Voraussetzungen erfüllen

Führerschein mit 17: Die Begleitperson soll Ratschläge erteilen.
Führerschein mit 17: Die Begleitperson soll Ratschläge erteilen.

Nicht jeder Fahrerlaubnisbesitzer kann beim Führerschein mit 17 als Begleitperson eingetragen werden. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Der betreffende Fahrer muss:

  • 30 Jahre oder älter sein,
  • seit mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaubnis besitzen (mindestens Klasse B) und
  • darf nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.

Es hält sich hartnäckig der Mythos, dass die Begleitperson auch auf dem Beifahrersitz Platz nehmen muss. Das stimmt allerdings nicht. Da der Betroffene eh nicht in das Geschehen eingreifen darf, ist auch dessen Position im Fahrzeug egal. Allerdings gilt beim Führerschein mit 17 für die Begleitperson die 0,5-Promillegrenze.

Gut zu wissen: Sie können beim Führerschein mit 17 jederzeit eine Begleitperson nachtragen lassen. Diesbezüglich müssen Sie sich an die zuständige Führerscheinstelle wenden.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Nach ihrem Journalismus-Studium schloss sich Sarah im Jahr 2016 der Redaktion von bussgeldkatalog.net an und schreibt seither Ratgeber zu unterschiedlichen Themen rund um das Verkehrsrecht.

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