Führerschein der Klasse B1: Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit der Fahrerlaubnis führen?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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B1-Fahrerlaubnis – in Deutschland eine Rarität

Darf ich ein Auto mit dem Führerschein der Klasse B1 fahren?
Darf ich ein Auto mit dem Führerschein der Klasse B1 fahren?

Um grenzüberschreitende Reisen mit dem Auto und die Führerscheinkontrollen im Ausland zu erleichtern, wurden in der Europäischen Union mithilfe der Richtline 2006/126/EG die geltenden Führerscheinklassen vereinheitlicht. Seit 2013 erfolgt zudem die Ausgabe eines einheitlichen Führerscheins. Dieser Umstand führte dazu, dass auf dem Dokument nun auch die Fahrerlaubnis der Klasse B1 verzeichnet ist.

Doch was ist die Führerscheinklasse B1? Welche Bedeutung hat diese für deutsche Autofahrer? Zum Führen welcher Fahrzeuge berechtigt die B1-Klasse? Und beinhalten ggf. bereits andere Fahrerlaubnisklassen den B1-Führerschein? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Führerscheinklasse B1

Was ist B1 für eine Führerscheinklasse?

Hierbei handelt es sich um eine europäische Führerscheinklasse, die in Deutschland nicht eingeführt wurde. Aufgrund der einheitlichen Führerscheindokumente ist zusätzlich zu den deutschen Führerscheinklassen auch die B1-Klasse aufgedruckt, allerdings wird diese immer gestrichen.

Was darf ich mit dem B1-Führerschein für Fahrzeuge steuern?

Welche Kfz in dieser Führerscheinklasse beinhaltet sind, können Sie hier nachlesen.

Darf ich mit dem Führerschein der Klasse B1 schwere Anhänger ziehen?

Nein, der Führerschein der Klasse B1 ist keine Anhänger-Erweiterung der B-Fahrerlaubnis. Hierfür kommen stattdessen die Fahrerlaubnisklasse BE oder die Erweiterung B96 infrage.

Führerscheinklasse B1: Was darf ich damit fahren?

Wofür steht „B1“ im Führerschein? Für Anhänger ist diese Fahrerlaubnisklasse nicht bestimmt.
Wofür steht „B1“ im Führerschein? Für Anhänger ist diese Fahrerlaubnisklasse nicht bestimmt.

So manch ein Autofahrer wird sich bei der genaueren Betrachtung seines Führerscheins bereits gefragt haben, was es mit der Fahrerlaubnisklasse B1 auf sich hat. Enthalten ist diese auf Dokumenten, die seit 2013 ausgestellt wurden. Verwunderlich ist dabei auch, dass die B1-Klasse grundsätzlich gestrichen ist. Doch warum ist dies so?

Beim Führerschein der Klasse B1 handelt es sich um eine europäische Führerscheinklasse, die als solche allerdings nie in Deutschland eingeführt wurde. Da die Fahrerlaubnis aber unter anderem in Frankreich und Italien Anwendung findet, sieht der einheitliche EU-Führerschein entsprechende Felder vor.

Gemäß der Richtlinie 2002/247EG Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b dürfen in den entsprechenden Ländern mit dem Führerschein der Klasse B1 folgende Fahrzeuge gefahren werden:

  • vierrädrige Kfz
  • Leermasse von bis zu 400 kg bzw. 550 kg bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung
  • maximale Nutzleistung von bis zu 15 kW

Aus diesen Vorgaben lässt sich der Einsatzbereich für den Führerschein der Klasse B1 ableiten. So wird diese Fahrerlaubnisklasse vor allem für das Führen von Quads benötigt. Das Mindestalter für den Erwerb liegt bei 16 Jahren, sodass ein Quad mit dem B1-Führerschein als Auto-Ersatz fungieren kann.

Bedeutet dieser Umstand nun, dass deutsche Autofahrer bestimmte Fahrzeuge nicht führen dürfen? In der Richtline 2006/126/EG heißt es dazu unter Artikel 4 Absatz 4 Buchstabe a:

die Klasse B1 ist fakultativ; in Mitgliedstaaten, die diese Führerscheinklasse nicht einführen, ist ein Führerschein der Klasse B zum Führen dieser Fahrzeuge erforderlich

Wie dieses Zitat zeigt, ist die Berechtigung zum Führen von Quads üblicherweise in der Fahrerlaubnis der Klasse B enthalten. Einen speziellen Quad-Führerschein gibt es somit in Deutschland nicht.

B1-Führerschein: Welche Kosten fallen dafür an?

Der Weg zum Führerschein: Praxis und Theorie sind beim B1-Führerschein in Italien Pflicht.
Der Weg zum Führerschein: Praxis und Theorie sind beim B1-Führerschein in Italien Pflicht.

Wie zuvor bereits ausgeführt, können Sie die B1-Fahrerlaubnis in Deutschland nicht erwerben. Wer wissen möchte, wie die Ausbildung für den Führerschein aussieht und welche Kosten dafür anfallen, muss daher bei anderen Ländern schauen.

Die italienischen Vorschriften sehen für den Erwerb der Führerscheinklasse B1 beispielsweise sowohl Theorie- als auch Praxisunterricht vor, wobei das Erlernte bei Prüfungen unter Beweis gestellt werden muss. Wie viel ein Führerschein der Klasse B1 kosten kann, hängt vor allem von regionalen Preisunterschieden sowie der notwendigen Anzahl von Fahrstunden ab. Im Durchschnitt ist allerdings mit Kosten von 1100 Euro auszugehen.

Bildnachweise: depositphotos.com/bzyxx (Header), fotolia.com/© blende11.photo, istockphoto.com/koun, fotolia.com/© vencav

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Nicole
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Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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Kommentare

  1. N.L sagt:

    … Januar 2023
    mit dem heutigem Tag habe ich meinen FS KL3 von 1987 gegen eine EU Plastik- Version erfolgreich umgetauscht.

    Nun lag er im Briefkasten. Die in den Medien vielbeschriebene einfache lockere und unkomplizierte Umgangsweise für diesen simplen Verwaltungsakt -Umtausch konnte ich jedoch absolut nicht feststellen… im Gegenteil

    Noch immer gibt es scheinbar FS- Stellen in diesem Land die nicht wissen, wo Ihre Grenzen der Datenerhebung, im Rahmen einer Mitwirkungspflicht des FS Antragstellers – zum FS Umtausch – liegen. So mußte ich Vorort darauf hinweisen, dass Schwer Behinderten Ausweise und deren Vorlage keine generelle Vorraussetzung zur FS Neu- Ausstellung (Umtausch) sind – noch von Rechtswegen eingefordert werden können. Zornig wurde ich dann spätestens an jenem Punkt , als man versuchte mir weiß zu machen dass dies wörtlich „leider nun einmal so von der FS Stelle so geregelt wäre“.

    Ich kann deshalb nur jedem davon betroffenen anraten, in ähnlicher Situation hart zu bleiben und keine ungerechtfertigt eingeforderten Dokumente dort vorzulegen. Es gibt Sie nicht – ausgenommen von dem was zur Antragstellung/Umtausch benötigt wird, das war es! Im übrigen bin ich noch dabei mir zu überlegen ob ich
    eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den entsprechenden Sachbearbeiter einreichen werde.

    Dies wird sich jedenfalls dann entscheiden, wenn meine Zeilen nicht erscheinen werden… mal sehen.

    1. In Zeiten von Ressourcenverschwendung, Öko Aktivisten und Plastikvermüllung kann ich nicht nachvollziehen, warum man nicht beim guten Papier geblieben ist außerdem, sind die neuen Plastikkarten selbst mit guter Brille schwer lesbar und absolut nur hässlich.

    2. Weiter frage ich mich warum man mit einem älteren 3er FS zwar noch einen Ferrari oder Lambourghini fahren darf, anderseits das führen bei Zweiräder aber, nur bis maximal 50ccm erlaubt ist – … alles nur wegen einem Datum ?! Wer bereits seit Jahrzehnten ein FS hat und ein Auto tagtäglich nutzt, das generell schon wesentlich schneller fährt, fühlt sich schnell verschaukelt vor allem dann, wenn ihm dafür noch sage uns schreibe 8 Jahre zu seinen bereits schon teuren 35 fehlen. Der Umstieg von Auto auf ein maximum 50ccm Mottorrad mit 45km /h ist für jeden Pkw Fahrer eine Beleidigung… angefangen bei der Zeitersparnis! 80ccm sollten mit der FS KL3 aller-wenigstens erlaubt sein um überhaupt das Gefühl zu haben, zügig im Verkehr voran zu kommen.

    3. Es gibt noch mehr solcher Beispiele in den Neuregelungen, welche aber m.E. lediglich nur dazu dienen nur noch mehr Unsicherheit im Dschungel der Führerschein Klassen zu fördern – den einzelnen jedoch, nicht wirklich vorwärts bringen. Zuviel wenn und aber als Zwischenlösungen in den Neuregelungen, führen nur zu noch mehr Fehlern und Fehleinschätzungen des Einzelnen im Detail, an welchem am bitteren Ende nur noch der Busgeld Katalog seine Freude finden kann…

    4. Generell sollte man das Erteilen von Führerscheinen – egal welcher Natur – davon abhängig machen, wie sich jemand im Straßenverkehr bewährt, bzw., zurückliegend bewährt hat – oder aber auch nicht , wie z.B., bei schuldhaft verursachten Unfällen oder anderen gefährlichen Eingriffen in den Sraßenverkehr, deren es sehr viele gibt.
    Auch das Verhalten eines Fußgängers im Sinne der StrVO welcher neben den Kraftfahrzeug und Fahrradfahrern einen wesentlichen Verkehrsteilnehmer darstellt, sollte bei einem Fehlverhalten, sowie je nach schwere des Eingriffs, einer Beurteilung oder Eignung – für die generelle Erteilung oder aber den Entzug eines bereits vorhandenen Führerscheines – unterzogen werden, unabhängig von Alter, Geschlecht und der Länge der FS Gültigkeit.

  2. Ibrahim sagt:

    Hallo,
    kann ich ohne Vorkenntnisse einen Führerschein der Klasse B1 machen?
    Ibrahim

  3. Dan sagt:

    Hallo,

    reicht es mit einem deutschen Führerschein aus Klasse B zu haben, wenn man in Staaten mit B1 ein Quad führen möchte?

    Viele Grüße
    Dan

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