Nötigung im Straßenverkehr: Wann liegt diese vor?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 24. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Nötigung im Straßenverkehr: Das Ausbremsen des Hintermanns ist ein typisches Beispiel dafür.

Nötigung im Straßenverkehr – Ein Problem

Nötigung im Straßenverkehr: Das Ausbremsen des Hintermanns ist ein typisches Beispiel dafür.
Nötigung im Straßenverkehr: Das Ausbremsen des Hintermanns ist ein typisches Beispiel dafür.

Viele Autofahrer waren schon Opfer einer Nötigung. Gerade auf Strecken mit hoher Geschwindigkeit, wie beispielsweise auf der Autobahn, nötigen rücksichtslose Fahrer andere Verkehrsteilnehmer und gefährden so die allgemeine Verkehrssicherheit.

Dieser Ratgeber geht der Frage nach: „Wann liegt wirklich eine Nötigung im Straßenverkehr vor?

Denn grundsätzlich müssen bei Verdacht dieses Tatbestandes einige Punkte abgewogen werden, bevor eine eindeutige Entscheidung getroffen werden kann. Weiterhin wurden auch schon recht unterschiedliche Urteile zum Thema Nötigung im Straßenverkehr gefällt.

FAQ: Nötigung im Straßenverkehr

Wann liegt eine Nötigung vor?

Hier finden Sie eine Definition des Tatbestandes der Nötigung gemäß Strafgesetzbuch.

Droht für Nötigung im Straßenverkehr ein Bußgeld?

Nein, da es sich dabei um eine Straftat handelt. Bei Nötigung im Straßenverkehr droht laut Strafmaß eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Wann handelt es sich um eine Nötigung im Straßenverkehr?

Hier erhalten Sie einen Überblick einiger Beispiele für eine Nötigung im Straßenverkehr.

Video: Nötigung im Straßenverkehr

Nötigung im Straßenverkehr: Im Video erfahren Sie mehr darüber.
Nötigung im Straßenverkehr: Im Video erfahren Sie mehr darüber.

Was bedeutet Nötigung – Eine Definition

Um die Frage „Was heißt Nötigung?“ zu beantworten, lohnt sich ein Blick in das Strafgesetzbuch (StGB). Nötigung an sich besitzt zwar keinen direkten Paragraphen – jedoch ist in § 240 StGB verzeichnet, welche Handlungen dafür vorliegen müssen und welches Strafmaß bei einer Nötigung im Straßenverkehr angewandt wird:

„Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Grundsätzlich gilt, dass eine Nötigung im Straßenverkehr in Deutschland als Straftat gewertet wird, wenn es ersichtlich wir, dass der Täter vorsätzlich gehandelt hat. Der Täter weiß in solchen Fällen also, dass er den anderen nötigt und beabsichtigt das auch. Entsprechend wird das Strafrecht angewandt.

Lohnt sich eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr?

Ob jemand eine Anzeige aufgibt, muss er selbst entscheiden. Grundsätzlich hat jeder das Recht dazu, sich so zu wehren, wenn er sich durch die Nötigung betroffen fühlt. Eine Anzeige wegen Nötigung kann die Strafe und deren Vollzug am Täter manchmal überhaupt erst möglich machen. In diesem Fall ist es auch immer ratsam, einen Anwalt aus dem Verkehrsrecht zu kontaktieren. Ein solcher Rechtsanwalt ist auf dieses Gebiet spezialisiert und kann deshalb kompetenten Rat bieten.

Kommt es zu einer Verhandlung, in der außer Ihnen und dem Täter keine Zeugen vorhanden sind, steht es bei der Sachlage der Nötigung im Straßenverkehr Aussage gegen Aussage. Auch dabei kann zu Ihren Gunsten entschieden werden. Es hängt aber davon ab, wie sehr der Richter überzeugt wird. Zusätzliche Zeugen sind grundsätzlich immer hilfreich.

Grundsätzlich kann eine Nötigung auf zwei verschiedene Arten erfolgen:

  • Mittels Gewalt
  • Durch empfindliches Übel
Die Nötigung im Straßenverkehr steht unter Strafe und ist von der Beleidigung zu unterscheiden.
Die Nötigung im Straßenverkehr steht unter Strafe und ist von der Beleidigung zu unterscheiden.

Gewalt im Sinne einer Nötigung im Straßenverkehr kann eng oder weit ausgelegt werden. Im Falle von psychischer Gewalt spricht man von weiter Gewalt.

Dabei fühlt sich das Opfer durch das Verhalten des Täters zu einem bestimmten Verhalten genötigt.

Eng ausgelegt spricht man auch von körperlicher Gewalt, die den Betroffenen durch physischen Zwang beeinträchtigt.

In einem anderen Fall bekommt der Bedrohte das Gefühl, dass, sollte er sich nicht so veralten, wie es der Drohende erzwingen möchte, ihm etwas Schlimmes, nämlich ein empfindliches Übel, wiederfährt. Der Täter ist sich auch in diesem Fall der Wirkung seiner Tat bewusst und weiß, dass diese eine Freiheitseinschränkung bei der genötigten Person zur Folge hat.

Tat­be­standMög­liche Stra­fen
Gewalt­an­dro­hungEine Freiheits­strafe (bis zu drei Jahre sind möglich), eine Geld­strafe, ein Fahrer­laubnis­entzug oder ein Fahr­verbot (für gewöhn­lich ein bis drei Mo­nate)
Nötigung zu einer Hand­lung, Dul­dung oder Unterlas­sungEine Freiheits­strafe (bis zu drei Jahre sind möglich), eine Geld­strafe, ein Fahrer­laubnis­entzug oder ein Fahr­verbot (für gewöhn­lich ein bis drei Monate)
Der Unterschied zwischen Beleidigung und Nötigung im Straßenverkehr: Werden Sie im Straßenverkehr akustisch beleidigt oder dem Mittelfinger gegenüber gestellt, wird es sich im Sinne des Strafgesetzes für gewöhnlich um eine Beleidung handeln. Für eine Nötigung müssen die oben genannten Konsequenzen eintreten. Sind Sie sich unsicher, lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten.

Einige Beispiele

Nötigung im Straßenverkehr ist strafbar und kann in verschiedenen Varianten auftreten. In folgenden Fällen wird in der Regel davon gesprochen, dass ein Verkehrsteilnehmer genötigt wurde:

  • Der vordere Autofahrer bremst vorsätzlich den hinteren aus oder wechselt überraschend die Fahrbahn (ein Auffahren kann die Folge sein)
  • Der hintere Autofahrer drängelt konstant und sorgt dafür, dass sein Vordermann in eine Zwangslage gerät
  • Ein Fahrer senkt absichtlich die Geschwindigkeit und wechselt die Fahrbahn, um einen anderen am Überholen zu hindern

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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