Ist das Halten in zweiter Reihe laut StVO gestattet?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 28. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Halten in zweiter Reihe erlaubt?

FAQ: Halten in zweiter Reihe

Welche Fahrzeuge dürfen in zweiter Reihe halten?

In aller Regel ist dies nur Taxen erlaubt. Auch Rettungsfahrzeuge im Einsatz können von entsprechenden Sonderrechten Gebrauch machen. Für die meisten anderen Fahrzeugführer ist das Halten in zweiter Reihe in aller Regel untersagt.

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn Sie unzulässig in zweiter Reihe halten?

Der Bußgeldkatalog sieht ein Bußgeld zwischen 55 und 100 Euro vor. Haben Sie dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, kommt ein Punkt in Flensburg hinzu. Einen Überblick zu den einzelnen Sanktionen gibt diese Tabelle.

Wie lange darf man in zweiter Reihe halten?

Sobald Sie länger als drei Minuten in zweiter Reihe halten oder aber ihr Fahrzeug verlassen, parken Sie. Das Parken in zweiter Reihe kann mit einem Bußgeld von mindestens 55 Euro geahndet werden.

Kurz & Knapp im Video: Halten in zweiter Reihe

Welche Regeln sieht die StVO zum Halten und Parken in zweiter Reihe vor? Diese und weitere Fragen beantworten wir im Video!
Welche Regeln sieht die StVO zum Halten und Parken in zweiter Reihe vor? Diese und weitere Fragen beantworten wir im Video!

Bußgeldkatalog: Unzulässig in zweiter Reihe halten

VerstoßBußgeld in EuroPunkte in Flensburg
verbotswidriges Halten in zweiter Reihe55-
... mit Behinderung701
... mit Gefährdung801
... mit Sachbeschädigung1001
beim Halten in zweiter Reihe einen Radschutzstreifen genutzt55-
... mit Behinderung701
... mit Gefährdung801
... mit Sachbeschädigung1001

Bußgeldrechner: Park- und Halteverstöße

Was heißt „in zweiter Reihe halten“?

Wenn Sie neben zulässig geparkten Fahrzeugen halten und diese zum Beispiel dadurch blockieren, dann halten Sie in zweiter Reihe. Grundsätzlich halten Sie per Definition auch dann in zweiter Reihe, wenn die markierten Parkplätze, die Sie blockieren, nicht besetzt sind

Allerdings auch nur dann, wenn Sie dies nicht länger als drei Minuten tun oder Ihr Fahrzeug in der Zeit nicht verlassen und dabei keinen direkten Zugriff mehr auf dieses haben. Sobald Sie länger als drei Minuten in zweiter Reihe halten oder sich von Ihrem Fahrzeug entfernen, parken Sie. Während das Halten in zweiter Reihe unter Umständen gestattet sein kann, gilt dies für das Parken in aller Regel nicht. Hier gelten gemäß StVO lediglich für Taxen Ausnahmen. Doch wann ist es erlaubt, in zweiter Reihe zu halten?

Wann dürfen Sie die zweite Reihe zum Halten benutzen?

Ist das Halten in 2. Reihe gestattet?
Ist das Halten in 2. Reihe gestattet?

Das Halten in zweiter Reihe ist nicht grundsätzlich untersagt. Halten Sie kurz an, um schnell etwas ein- oder auszuladen oder um Fahrgäste ein- bzw. aussteigen zu lassen, dürfen Sie dies. Allerdings auch nur dann, wenn Sie dabei niemand anderen behindern. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie einen anderen daran hindern, einen so blockierten Parkplatz zu nutzen oder zu verlassen. Auch wenn die Fahrbahn nicht breit genug ist, um anderen Verkehrsteilnehmern noch das Vorbeifahren zu ermöglichen, liegt eine generelle Behinderung vor. An Engstellen ist das Halten daher immer untersagt. Auch ein eingeschaltetes Warnblinklicht ändert daran nichts.

Vorsicht! Selbst wenn Sie aus den oben genannten Gründen berechtigt in zweiter Reihe halten: Sobald Sie dabei auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr anhalten, droht ein Bußgeld. Diesen dürfen Sie hierzu nämlich in keinem Fall verwenden. Ob Sie dabei nun Radfahrer behindern oder nicht. In jedem Fall kommt dann ein Bußgeld von mindestens 55 Euro Sie zu. Auch ein Punkt in Flensburg kann drohen, wenn es zu einer Behinderung, Gefährdung oder einem Unfall kam.

Außerdem dürfen auch bestimmte Fahrzeuge in zweiter Reihe halten und sogar parken, z. B.:

  • Taxifahrer dürfen auch länger in zweiter Reihe stehen, wenn Sie es Fahrgästen so ermöglichen, ein- oder auszusteigen. Aber auch sie dürfen dabei niemanden behindern.
  • Fahrzeuge von Polizei und Feuerwehr, die sich in einem Einsatz befinden, dürfen ebenfalls in zweiter Reihe stehen, da Sie während des Einsatzes von entsprechenden Sonderrechten Gebrauch machen können
  • Auch Fahrzeuge der Müllabfuhr können in aller Regel von solchen Sonderrechten Gebrauch machen, um Mülltonnen zu entleeren oder etwa Sperrmüll aufzusammeln

Unzulässiges Halten in zweiter Reihe: Dieses Bußgeld kann drohen

Wenn Sie unzulässigerweise in zweiter Reihe halten, kann Ihnen laut aktuellem Bußgeldkatalog ein Bußgeld von mindestens 55 Euro bis hin zu 100 Euro drohen. Wenn Sie dabei andere Verkehrsteilnehmer behindern, gefährden oder sogar einen Unfall mit Sachschaden verursachen, kann zusätzlich ein Punkt in Flensburg hinzukommen.

Wenn Sie jedoch beim Halten in zweiter Reihe einen Unfall mit Personenschaden auslösen, so kann Ihnen zum Beispiel eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung drohen. Hierbei handelt es sich um eine Straftat. Im Falle einer Verurteilung kann diese eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen. Auch ein Fahrverbot bis sechs Monate oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis kann als Nebenstrafe verhängt werden.

Video: Infos zum Thema „Halten und Parken“

Mehr zum Halten und Parken erfahren Sie auch in diesem Video.
Mehr zum Halten und Parken erfahren Sie auch in diesem Video.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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