FAQ: Lärmbelästigung durch Kirchenglocken
Ob es sich bei dem Läuten der Kirchenglocken rechtlich um eine Lärmbelästigung handelt, die Anwohner nicht hinnehmen müssen, hängt unter anderem vom Anlass des Läutens ab. Dabei wird unterschieden zwischen sakralem Läuten und dem Lauten als Zeitangabe.
Das sakrale Läuten kann durch die Religionsfreiheit verfassungsrechtlich geschützt sein. Mehr dazu lesen Sie hier.
Laut Gesetz sind 30 dB (AA) am Tag und 20 dB (A) in der Nacht zulässig.

Endlich Wochenende. Ausschlafen – so der Gedanke vieler Menschen, die sich nach einer anstrengenden Woche etwas mehr und länger Schlaf gönnen möchten. Doch dann – bim bam bim bam – werden sie am Morgen vom Läuten der Kirchenglocken geweckt. Aus und vorbei ist es mit der Ruhe. Vor allem für kirchenfremde Menschen kann sich hier die Frage stellen, ob es sich um eine unzumutbare Lärmbelästigung durch Kirchenglocken handelt, die unter Umständen auch durch ein Gericht unterbunden werden kann.
Kirchenglocken als Lärmbelästigung: Ein Streitthema seit Jahrzehnten
Der Streit um das Glockengeläut ist schon Jahrzehnte alt. Bereits in den 1950er Jahren versuchten Mitbürger, die nicht der Kirche angehörten, gegen diesen Lärm gerichtlich vorzugehen. Am 23.06.1953 urteilte das Oberverwaltungsgericht Koblenz, dass es ausschließlich Angelegenheit der Kirchengemeinden sei, wann und mit wieviel Glocken sie läuten.

Seit dem damaligen Urteil haben sich die Zeiten und Ansichten geändert, auch im Hinblick auf kirchliches Glockengeläut. Mit dem Thema Lärmbelästigung durch Kirchenglocken haben sich seitdem zahlreiche Urteile befasst.
Für Betroffene, die mit dem Gedanken spielen, gerichtlich gegen diese Art von Lärm vorzugehen, ist zunächst eine wesentliche Unterscheidung von Bedeutung:
- Gegen das sakrale Kirchengeläut (z. B. das Angelusläuten oder das Glockenläuten zum Kirchendienst) kann nur vor den Verwaltungsgerichten geklagt werden.
- Über die Zumutbarkeit des Zeitschlagens durch Kirchenglocken haben hingegen die Zivilgerichte zu entscheiden.
Sakrales Läuten der Kirchenglocken: „Keine Lärmbelästigung“ lauten die Urteile
Laut dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.09.1996 (Az. 4 B 152/96) stellt das liturgische Glockenläuten im herkömmlichen Rahmen in der Regel keine erhebliche Lärmbelästigung dar. Vielmehr sei dieses Läuten als zumutbar und sozialadäquat hinzunehmen.
Grundsätzlich sind bei Lärmbelästigungen aller Art bestimmte immissionsschutzrechtliche Richtwerte einzuhalten, und zwar:
- 30 dB (AA) am Tag
- 20 dB (A) in der Nacht
Allerdings gelten diese Werte im Bereich des liturgischen bzw. sakralen Glockengeläuts nur in einem begrenzten Rahmen, weil dieses Läuten als Ausübung der Religionsfreiheit verfassungsrechtlich geschützt ist (Art. 4 Abs. 2 Grundgesetz). Aus diesem Grund seien Geräuschimmissionen gewöhnlich als sozialadäquat hinzunehmen (BVerwG, Urteil vom 07.10.1983, Az. 7 C 44/81).
Lärmbelästigung durch Kirchenglocken beim Zeitschlagen

Das Zeitschlagen durch die Kirchenglocken hat nach der Rechtsprechung keinen sakralen Charakter und sei damit nicht dem Sonderstatus der Kirchen zuzurechnen. Das heißt, Kirchen können sich hierbei nicht auf die Freiheit der Religionsausübung berufen. Außerdem habe es unter den heutigen Lebensverhältnissen in seiner Funktion der Zeitangabe an Bedeutung verloren.
Aus diesen Gründen ist diese Art des Glockenläutens rein privatrechtlicher Natur. Es muss sich deswegen auch an die Voraussetzungen des Immissionsschutzrechts halten.
Bei der Beurteilung, ob das zeitliche Läuten der Kirchenglocken eine erhebliche Lärmbelästigung darstellt, ist auf die Lautstärke und Lästigkeit des Einzelgeräuschs abzustellen. Danach darf das Zeitschlagen folgende Richtwerte nicht überschreiten:
- 30 dB (AA) an Tage
- 20 dB (A) in der Nacht
Das Vorgehen gegen diese eher weltliche Lärmbelästigung durch Kirchenglocken ist erfolgsversprechender als gegen das sakrale Läuten. Doch auch hier kann unter Umständen eine gewisse Toleranz von den betroffenen Anwohnern gefordert werden, z. B. wenn das Zeitläuten seit Jahrzehnten am Ort üblich war, ohne dass es bisher zu Klagen oder Beschwerden hiergegen kam.
Heutzutage ist das Läuten der Glocken zum Gottesdienst nicht mehr von Nöten, da heute jeder eine Uhr besitzt. Zumal dieses lange und zu Laute Geläute Gesundheitsschädlich ist.
Ich sitze 1,2km von der Kirche in meinem Dachgeschoss und habe bei offenem Fenster Max. Werte von 55 db ( Normal sind es Hier oben 25-30db wenn der Fernseher läuft) bei geschlossenem Fenster reicht er sogar noch auf 35db – sprich als wäre mein Fernseher an. Zudem läutet sie seit knapp 8 Minuten schon ununterbrochen.
Rechtfertigt man das mit Glaubensfreiheit ?
Ich glaube ab sofort an &,3 Liter Motoren V8 die Morgens mindesten 8 Minuten in der einfahrt warmlaufen müssen. Glaubensfreiheit ! Echt lächerlich wie man Glocken als teil des Glaubensfreiheit einstuft.
ich finde nacht um 00:00 Uhr ein Läuten der Glocken 12 mal ebenso überflüssig, wie zu jeder anderen Stunde auch. Jeder hat Uhren, und unter der Woche möchte man schlafen, ohne vom Läuten geweckt zu werden.
Wie vermeidet man die Sonntagsruhe? Man wohne in der Naehe einer Kirche. Fuer mich ist diese Dauerbeschallung heute grobe Ruecksichtslosigkeit.
Dem stimme ich zu…heute am Totensonntag,dem Tag der Stille läuten die Glocken bei uns fast ununterbrochen,ich finde das nicht zumutbar.das Geläutert geht 10 min lang,5 min Pause und dann wieder…es ist solange,dass ich bereits Kopfschmerzen habe und aggressiv werde
„wenn das Zeitläuten seit Jahrzehnten am Ort üblich war, ohne dass es bisher zu Klagen oder Beschwerden hiergegen kam.“
Das ist eine ziemlich blöde Feststellung, zumal jede Beschwerde seit Jahrzehnten im Keim erstickt wird unter der Behauptung, daß diese ohnehin keine Chance für eine Durchsetzung hätte.
Auch wird man nunmal irgendwann geboren und unfreiwillig an einen Ort gebracht und mit Volljährigkeit muss man ohnehin meist umziehen oder es kommt die Keule von der ausbleibenden früheren Beschwerde: Man habe ja Jahrzehnte Zeit gehabt.
Es gibt nichts schlimmeres als jeden Sonntag nach der Nachtschicht geweckt zu werden, bis abends nicht mehr einschlafen zu können und ohnehin unter Schichtwechseln zu leiden. Dann verschiebt sich die Schlafroutine noch täglich weiter im Schneeball-Prinzip, weil man übermüdet und kaputt zur Arbeit muss und dann täglich immer später einschlafen kann.
Daß sich etwas eingebürgert hat, Jahrzehnte lang Tradition ist oder für eine Gemeinde zum Usus geworden ist ändert nichts daran, daß man nicht die Wahl hatte sich bereits vor seiner Geburt oder Volljährigkeit darüber zu beschweren.
Zum Gottesdienst läutet es allenfalls zehn Minuten lang (incl. Ein- und Ausläuten). Gesundheitsschädlich ist dies vor allem für die Glocken, daher läutet man sie nicht zu lange, um der Abnutzung entgegenzuwirken. Ansonsten gehören sie zu unserer Kultur.
Also die Kirchen in meinem Dorf läutet um 7 Uhr für 5 min täglich und dann immer mal wieder für 5 min. Als gelehnter Handwerker muss ich sagen dass wir bei der Lautstärke bei der Arbeit immer Gehörschutz tragen müssen… es ist absurt jeden morgen um 7 mehrere 100 Leute legal aus dem Bett zu leuten dürfen und ihnen den „göttlichen“ schlaf zu stehlen…
Das Läten der Glocken von ca 15 minuten ist in einem Wohngebier meiner Mein ung nach eine Zumutung. Ich dewdenke gegn 5 Minuten hat kaum jemand etwas einzuwenden aber länger ist schon lästig.
Läuten zum Gottesdienst ist schon schön, nur für die Uhrzeit ist es nicht angebracht…
Dennoch sollte man bedenken, dass viele ihre Religion lieben und Glocken läuten einfach Kultur ist. Wer das nicht versteht, hat was falsch gemacht.
Läuten zum Gottesdienst ist ein teil von der Religion, Läuten zu Uhrzeiten ist was anderes, aber zum Gottesdienst ist es für viele Leute wichtig, dass geläutet wird…
Wer dafür kein Verständnis hat, versteht die Menschen nicht.
Ich wohne neben einer stillgelegten Kirche, was sie nicht daran hindert lärmend für die Kirche am Ende des Dorfs mitzuläuten.
Wäre mal interessant, ob das rufen den Muezzin dann auch so bewertet würde.
In der heutigen säkularen gesellschaft sollte beides unterlassen werden.