Kurzzeitparkplatz: Welche Regeln gelten?

Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Letzte Aktualisierung am: 14. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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FAQ: Kurzzeitparkplatz

Wie erkennt man einen Kurzzeitparkplatz?

Eine gesetzliche Regelung, die besagt, was ein Kurzzeitparkplatz ist, gibt es nicht. In der Regel sind diese Parkplätze an verschiedenen Zusatzschildern zu erkennen. Wie diese aussehen können, finden Sie hier.

Wie lange darf man auf einem Kurzzeitparkplatz parken?

Die maximale Parkdauer auf Kurzzeitparkplätzen ist individuell festgelegt. Auf öffentlichen und privaten Parkflächen beträgt die Parkdauer oft zwischen 30 Minuten und drei Stunden. Die Parkdauer ist meist anhand von Verkehrszeichen gekennzeichnet.

Was ist die Strafe fürs Überschreiten der Höchstparkdauer?

Strafen für das Überschreiten der Höchstparkdauer gibt es generell nicht. Es ist jedoch mit einem Bußgeld zu rechnen. Bußgelder für zu langes Parken auf Kurzzeitparkplätzen liegen zwischen 20 € und 40 €. Das genaue Bußgeld können Sie hier ausrechnen. Stehen Sie über mehrere Tage auf Kurzzeitparkplätzen, können zusätzliche Abschleppkosten anfallen.

Bußgeld fürs Überschreiten der Höchstparkdauer bzw. Parken ohne Parkschein oder -scheibe

Überschreiten der Höchstparkdauer um...Bußgeld
... bis zu 30 Minuten20 €
... bis zu 1 Stunde25 €
... bis zu 2 Stunden30 €
... bis zu 3 Stunden35 €
... mehr als 3 Stunden40 €

Bußgeldrechner für Halten und Parken

Was ist ein Kurzzeitparkplatz?

Eine genaue Definition des Begriffs Kurzzeitparkplatz gibt es in der StVO nicht. Obwohl die Definition zum Kurzzeitparkplatz in der StVO fehlt, bedeutet das nicht, dass es zu den Kurzzeitparkplätzen keine Verkehrsregelungen gibt.

Gekennzeichnet wird der Kurzzeitparkplatz durch dieses Schild:

VZ 314-1 Beginn Parkraum­bewirtschaftungs­zone
VZ 314-1 Beginn Parkraum­bewirtschaftungs­zone

Dieses Verkehrszeichen wird meist durch Zusatzzeichen ergänzt, wenn es sich um einen Kurzzeitparkplatz handelt. Diese können wie folgt aussehen.

VZ 1040-33 Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen zwei Stunden erlaubt
VZ 1040-33 Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen zwei Stunden erlaubt
VZ 1052-33 nur mit Parkschein
VZ 1052-33 nur mit Parkschein
VZ 1040-32 Parkscheibe zwei Stunden
VZ 1040-32 Parkscheibe zwei Stunden

Wo sind die Kurzzeitparkplätze zu finden?

Die Kurzzeitparkplätze und -flächen finden Sie öfter in der Nähe von:

  • Flughäfen
  • Schulen
  • Krankenhäusern
  • Supermärkten

In diesem Bereich ist häufig mit erhöhtem Verkehrsaufkommen zu rechnen. Aus diesem Grund ist es wichtig, Parkplätze zur Verfügung zu stellen, die nicht auf lange Dauer von einer Person besetzt werden.

Kurzzeitparkplätze sind vor allem bei Krankenhäusern wichtig, um die Gefahr zu verringern, dass Notaufnahmen oder -Eingänge zugeparkt werden.

Kurzzeitparkplatz: Wie lange dürfen Sie parken?

Am Kurzzeitparkplatz finden Sie oft einen Parkscheinautomaten
Am Kurzzeitparkplatz finden Sie oft einen Parkscheinautomaten

Die Höchstparkdauer ist von Zone zu Zone unterschiedlich. Parkzeitbeschränkungen sind in der Regel immer mit Verkehrszeichen beschildert. Ob Sie eine Parkschein benötigen oder eine Parkscheibe, erkennen Sie anhand der Verkehrszeichen am Kurzzeitparkplatz.

Es ist wichtig, dass Sie die Parkscheibe bzw. den Parkschein gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ablegen. Bei einer Kontrolle soll nämlich gut lesbar sein, seit wann Sie auf dem Parkplatz stehen. Ist dem nicht der Fall, ist möglicherweise mit einem Bußgeldbescheid zu rechnen.

Die Parkdauer kann zwischen ein paar Minuten bis zu ein paar Stunden variieren. Dies gilt sowohl für öffentliche als auch private Parkplätze und -Flächen.

Womit muss ich rechnen, wenn ich die Parkdauer auf einem Kurzzeitparkplatz überschritten habe?

Wenn Sie die Parkdauer überschritten haben, oder die Parkscheibe bzw. den Parkschein nicht im Auto abgelegt haben, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Wie hoch das Bußgeld für den Kurzzeitparker ist, hängt davon ab, um wie viele Minuten bzw. Stunden Sie die maximale Parkdauer überschreiten.

Auf einem Kurzzeitparkplatz müssen Sie mitunter eine Parkscheibe verwenden.
Auf einem Kurzzeitparkplatz müssen Sie mitunter eine Parkscheibe verwenden.

Bei privaten Parkflächen legt der Besitzer die Parkbedingungen fest. Verstoßen Sie auf einem privaten oder öffentlichen Parkplatz gegen die Vorschriften, können Sie sogar abgeschleppt werden. Dann fallen neben den Bußgeldern auch noch Abschleppkosten an.

Geringfügige Überschreitungen der Parkzeit auf einem Kurzzeitparkplatz werden in der Regel nur mit einem Verwarnungsgeld geahndet.

Video zum Halten und Parken

Mehr zum Halten und Parken erfahren Sie auch in diesem Video.
Mehr zum Halten und Parken erfahren Sie auch in diesem Video.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann ist seit 2014 zugelassener Rechtsanwalt. Zuvor studierte er in Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Auf bussgeldkatalog.net informiert er seine Leser u. a. über das Bußgeldverfahren.

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