Fahrradstraße: Welche Regeln gelten dort gemäß StVO?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 12. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Bußgeldkatalog zur Fahrradstraße

TBNRTat­be­standStrafe (€)
141020Sie hiel­ten auf ei­ner Fahr­rad­stra­ße.
50
141021… mit Be­hin­de­rung55
141522
… mit Ge­fähr­dung70
141523… mit Un­fall­fol­ge90
141124Sie park­ten auf ei­ner Fahr­rad­stra­ße.55
141525… mit Be­hin­de­rung70
141526… län­ger als 1 Stun­de70
141527… län­ger als 1 Stun­de mit Be­hin­de­rung80
141528… mit Ge­fähr­dung80
141523… mit Un­fall­fol­ge100
141154Sie be­nutz­ten als Nicht­be­rech­tig­ter eine Fahr­rad­stra­ße.15
141155… mit Be­hin­de­rung20
141156… mit Ge­fähr­dung25
141157… mit Un­fall­fol­ge30

FAQ: Fahrradstraße

Was gilt in einer Fahrradstraße?

Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist die Fahrradstraße nur für Fahrräder sowie Elektrokleinstfahrzeuge freigegeben. Somit ist die Fahrbahn für Autos, aber auch für Fußgänger tabu. Markiert wird die Fahrradstraße durch dieses Schild.

Was bedeutet eine Fahrradstraße für Autofahrer?

In der Regel ist es nicht gestattet, die Fahrradstraße mit einem Auto zu befahren. Halten sich Fahrzeugführer nicht an diese Regel, droht ein Bußgeld. Allerdings ist es möglich, die Fahrradstraße durch entsprechende Verkehrszeichen auch für andere Verkehrsteilnehmer freizugeben. Diese Zusatzzeichen können etwa für Pkw, Motorräder oder Anlieger gelten.

Wer darf in einer Fahrradstraße parken?

Dürfen Verkehrsteilnehmer aufgrund entsprechender Verkehrszeichen die Fahrradstraße befahren, ist dort gemäß den geltenden Verkehrsregeln meist auch das Parken gestattet. Ist etwa eine Fahrradstraße für Anlieger frei, können diese dort also auch ihre Fahrzeuge abstellen.

Was droht, wenn ich die Fahrradstraße mit einem Mofa befahre?

Für die unerlaubte Nutzung der Fahrradstraße droht ein Bußgeld von mindestens 15 Euro. Über weitere Sanktionen informiert diese Tabelle.

Verkehrsregeln für die Fahrradstraße: Wie schnell darf ich fahren?

Fahrradstraße: Wer Vorfahrt hat, regeln entweder Ampeln und Schilder oder es gilt rechts vor links.
Fahrradstraße: Wer Vorfahrt hat, regeln entweder Ampeln und Schilder oder es gilt rechts vor links.

Die Regeln zur Fahrradstraße definiert die StVO in Anlage 2 laufende Nummer 23. Dort steht geschrieben, dass lediglich der Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter diese befahren dürfen. Somit ist die Fahrradstraße für Fußgänger und Kfz tabu.

Mithilfe von entsprechenden Zusatzzeichen besteht aber die Möglichkeit, auch anderen Verkehrsteilnehmern die Nutzung zu erlauben. Darüber hinaus ist dem Fahrzeugverkehr das Überqueren der Fahrradstraße an einer Kreuzung gestattet, um dadurch eine weiterführende Straße zu erreichen.

Außerdem begrenzt die StVO in der Fahrradstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit. So heißt es unter Anlage 2:

Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.

Die für die Fahrradstraße definierte Geschwindigkeit gilt dabei sowohl für den Radverkehr als auch für andere zugelassene Verkehrsteilnehmer.

So manch ein Autofahrer stellt sich zudem die Frage, ob er den Radverkehr in einer Fahrradstraße überholen darf. Grundsätzlich ist dies nicht verboten, allerdings gelten die allgemeinen Vorgaben für Überholvorgänge. Das bedeutet:

  • Es darf zu keiner Behinderung des Gegenverkehrs kommen.
  • Das Kfz muss trotz Einhaltung des Tempolimits schneller sein als die Radfahrer.
  • Der seitliche Sicherheitsabstand von 1,5 m ist einzuhalten.

Gerade der letzte Punkt kann dazu führen, dass das Überholen verboten ist. Denn eine Fahrradstraße ist laut Richtlinie meist nur 4 m breit. Gehen wir davon aus, dass für den Radfahrer ein Schutzraum von 1 m einzuplanen ist, dürfte das überholende Fahrzeug maximal 1,5 m breit sein. Zudem gilt es zu bedenken, dass Radfahrer auf Fahrradstraßen auch nebeneinander fahren dürfen.

Welches Verkehrsschild eine Fahrradstraße kennzeichnet, können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen:

VZ 244.1
VZ 244.1: Beginn einer Fahrradstraße
VZ 244.2
VZ 244.2 Ender einer Fahrradstraße

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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