Lärmbelästigung durch Kinder – Wenn Nachbarn der Gedulds­faden reißt

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 1. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Headerbild Lärmbelästigung durch Kinder
Gilt das Lachen, Weinen und Trampeln der Kleinen als Lärmbelästigung durch Kinder?
Gilt das Lachen, Weinen und Trampeln der Kleinen als Lärmbelästigung durch Kinder?
Für die einen sind sie ein Segen, den anderen gehen sie gewaltig auf die Nerven: Kinder bzw. der Lärm, den sie mitunter machen. Dieser Ratgeber befasst sich mit der Frage, ob Kinderlärm eine Ruhestörung darstellt und ob Nachbarn gegen die Lärmbelästigung durch Kinder rechtlich vorgehen können.

Ein lautstarker Streit zwischen Geschwistern, das weinende Baby in der Nacht, Indianergeheul im Garten oder das Getrampel auf dem Parkettboden. Kinder sind meistens alles andere als leise.

Doch welche Lärmbelästigung durch Kinderlärm beim Nachbarn muss toleriert werden? Und ab wann gilt dies als Ruhestörung durch Kinder. Und was sagt das Mietrecht hierzu? Diese und andere Fragen beantwortet dieser Ratgeber.

FAQ: Lärmbelästigung durch Kinder

Wann gilt Kinderlärm als Ruhestörung?

Gemäß zahlreichen Urteilen ist „normaler“ Kinderlärm nicht als Lärmbelästigung zu bewerten. Nachbarn oder Vermieter müssen daher die mitunter lauten Geräusche der Kinder üblicherweise hinnehmen.

Müssen sich Kinder an Ruhezeiten halten?

Ja, Eltern müssen ihre Kinder dazu anhalten, sich an die durch Gesetze oder Verordnungen festgelegten Ruhezeiten zu halten.

Wann kann ich aufgrund einer Lärmbelästigung durch Kinder juristische Schritte einleiten?

Handelt es sich nicht um „normalen“ Kinderlärm sondern um rücksichtslosen und eigentlich vermeidbaren Krach, kann dies ggf. eine Mietminderung rechtfertigen. Bevor Sie entsprechende Maßnahmen sollten Sie sich allerdings an einen Anwalt wenden. Über weiter Optionen informieren wir Sie hier.

Zu tolerierender Kinderlärm – Ein Urteil von 1982

Kinder haben einen natürlichen Spiel- und Bewegungsdrang. Dies ist Teil einer gesunden Entwicklung und daher zu tolerieren. Hierzu gehört vor allem der beim Spielen übliche Kinderkrach, aber auch das Lachen und Weinen und das Schreien des Babys, wenn es nachts wach wird. All diese Geräusche müssen Nachbarn grundsätzlich akzeptieren. Nach einem Gerichtsurteil ist dieser Kinderlärm keine Ruhestörung:

So entschied bereits das Amtsgericht Bergisch-Gladbach im Jahre 1982 (AG Bergisch-Gladbach, 18.05.1982, 26 C 14/82).

Gerichte fordern mehr Toleranz gegenüber Kinderlärm seit dem Urteil aus dem Jahr 1982.
Gerichte fordern mehr Toleranz gegenüber Kinderlärm seit dem Urteil aus dem Jahr 1982.

Seitdem nimmt die Toleranz gegenüber Kinderlärm immer mehr zu, auch in der Rechtsprechung.

Für Nachbarn von Familien wird es dadurch schwieriger, eine Ruhestörung durch Kinder gerichtlich unterbinden zu lassen.

Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass nach den Immissionsschutzgesetzen der Bundesländer Kinderlärm immer mehr als „Ausdruck kindlicher Entfaltung“ betrachtet wird. Und dieser ist sozialadäquat und damit zulässig.

Krach auf dem Spielplatz – Kindergeschrei ist keine Lärmbelästigung

Auch in der Nähe von Spielplätzen entfacht immer wieder ein Nachbarstreit wegen Kinderlärm. Anwohner fordern wegen ihres Ruhebedürfnisses mehr Rücksichtnahme. Die Richter vertreten hierzu jedoch gewöhnlich eine andere Auffassung. Auf Spielplätzen sollen sich Kinder frei entfalten können.

In einem Gerichtsurteil über Kinderlärm aus dem Jahr 2008 wird ausgeführt, dass ein Spielplatz bzw. sein Bau nicht gegen das Rücksichtnahmegebot verstoße. Vielmehr müssen die Anwohner den Lärm der tobenden Kinder hinnehmen.

Diese Ansicht vertreten sowohl das Verwaltungsgericht Koblenz (VerwG Koblenz, Urteil vom 06.11.2012, 1 K 642/12.KO) als auch das Verwaltungsgericht Trier (VerwG Trier, Urteil vom 23.01.2008, 5 K 505/07.TR).

Die ortsüblichen Ruhezeiten sind jedoch auch von Kindern einzuhalten. Zwischen 22 Uhr und 7 Uhr gilt die Nachtruhe, und zwar auch für Kinder.

Eltern müssen ihre Kleinen ermahnen, während dieser Zeit ruhig zu sein. Umso jünger der Nachwuchs jedoch ist, umso mehr Toleranz und Geduld wird den Nachbarn abverlangt.
Kinderlärm ist während der Ruhezeiten zu vermeiden.
Kinderlärm ist während der Ruhezeiten zu vermeiden.

Was gilt im Mietrecht zum Kinderlärm wie Trampeln und Schreien in der Wohnung? Das Landgericht Wuppertal urteilte zu Lärm durch Kinder in der Mietwohnung, dass dieser Lärm keine Kündigung durch den Vermieter rechtfertigen (LG Wuppertal, Urteil vom 29.07.2008, 16 S 25/08).

Dies gilt übrigens unabhängig davon, ab die Kinder an erlaubten Orten oder verbotenen Stellen wie dem Garagenhof Krach machen.

Übrigens gilt auch die Lärmbelästigung durch den Kindergarten gewöhnlich als sozialadäquat und ist damit zu dulden.

Lärm durch Kinder – Ruhestörungen durch rücksichtsloses Verhalten

Trotz dieser hohen Toleranz gegenüber müssen sich Anwohner und Nachbarn nicht alles gefallen lassen. Nur den üblichen Kinderlärm müssen sie hinnehmen und sich dementsprechend den kindlichen Interessen unterordnen. Rücksichtsloser und unnötiger Krach fällt jedoch nicht hierunter.

Wenn der Radau über die Geräuschkulisse hinausgeht, die für Kinder üblich ist, dürfen Mieter ihre Mietzahlungen mindern. Zuvor müssen sie jedoch den Vermieter über die Ruhestörung durch Kinderlärm in der Mietwohnung informieren und diesen dazu auffordern, die Lärmbelästigung zu unterbinden.

Wie hoch die jeweilige Mietminderung ausfällt, kann nur von Fall zu Fall entschieden werden.

Mindern Sie die Miete zu stark, laufen Sie Gefahr, dass der Vermieter Ihnen wegen ausbleibender Mietzahlungen kündigt. Um hier sicherzugehen, ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten.

Das Recht zur Mietminderung besteht nur bei einer Lärmbelästigung durch Kinder in der Wohnung. Toben die Kleinen auf dem Spielplatz, so gilt ihr Kindergeschrei nicht als Ruhestörung. Eine Mietminderung ist dann ausgeschlossen.

Streit mit dem Nachbarn wegen Kinderlärm – Lieber das Gespräch suchen

Eine Ruhestörung durch Kinder liegt gewöhnlich nur bei rücksichtslosem Verhalten vor.
Eine Ruhestörung durch Kinder liegt gewöhnlich nur bei rücksichtslosem Verhalten vor.

Gerade weil die heutige Rechtslage sehr viel Toleranz gegenüber den Kleinen verlangt, sollten Sie bei einer Lärmbelästigung durch Kinder mit Ihrem Nachbarn sprechen. Wenn z. B. beim Nachbarn der Kinderlärm durch Trampeln zu stark wird, erklären Sie den Eltern freundlich und in aller Ruhe Ihr Anliegen und bieten ihm Kompromissvorschläge an.

Sollte ein Gespräch mit dem Nachbarn keine Lösung bringen, können Sie sich an den Vermieter oder Ihre Hausverwaltung wenden. Möglicherweise ist der Lärm auf bauliche Gegebenheiten zurückzuführen.

Sollte alles nichts helfen, kann ein Rechtsanwalt Sie beraten, welche Chancen ein gerichtliches Vorgehen gegen die Lärmbelästigung durch Kinderlärm hat.

Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Franziska ist seit 2017 Mitglied der Redaktion von bussgeldkatalog.net. In ihren Textbeiträgen befasst sie sich vor allem mit Fragen des allgemeinen Ordnungswidrigkeitenrechts.

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Kommentare

  1. Ganfalf sagt:

    Das mit dem Kinderlärm ist so eine Sache für sich, denn es ist eher eine Sache der Eltern der Kinder, welche nicht fähig sind ihren Nachwuchs zu erziehen um Grenzen aufzuzeigen „bis hierher und weiter“ .Wie kann es sein das man von dem Kind den ganzen Tag fast nichts hört, aber Abends bis spät, teils bis nach 22:00 Uhr toben lässt und auch selbst mitmacht. Unser Kind muss sich entfalten, haha da kann ich nur lachen. Beschwerde beim Vermieter… wir haben die Mietpartei aufgefordert sich an den Mietvertrag zu halten…. blabla sonst nix, und nun die Frechheit hoch drei … derVermieter gibt dem auch noch recht. Sollten wir die Miete kürzen klagen wir sie raus….. Vermerk: Deutschland schafft sich selber ab – so isses leider – NS: Wäre ich nicht zu alt dafür, würde ich auswandern in ein Altenfreundliches Land….Hahaha

  2. Barbara sagt:

    Jetzt mal halblang…
    Kinderlärm ist kein Lärm sondern Zukunftsmusik – das steht fest. Aber die Intensität hängt durchaus auch von dem Ausmaß was Eltern dulden und wie die Beschaffenheit des Wohnraums ist z.B. fehlender Trittschalschutz, Leichtbauwände zwischen Wohneinheiten ohne Schallabkopplung etc.
    Zum Faktor Eltern: ja Kinder brauchen Grenzen und sollen durchaus lernen auf andere Rücksicht zu nehmen. Sonst wachsen sie womöglich zu nazistischen Soziopathen heran, die in ihrer Annahme allein auf der Welt zu sein, über Leichen gehen, um Ihr Ding durchzusetzen.
    Zum Faktor Wohnraum: Ja es ist hilfreich, wenn die Nachbarn bei völlig überdrehenden Kindern mal klopfen und hinterfragen ob das wirklich sein muss? Das hilft reflektierten Eltern bei Ihrer Argumentation gegenüber den Schützlingen: „da ist noch jemand unten, den das stört, also übertreibt es nicht“. Wer aber bei sowas mit: „was meine Kinder? – Niemals!“ reagiert, da ist natürlich Hopfen und Malz verloren. Da hat der Beschützerinstinkt das Urteilsvemögen gefressen.
    Andererseits hilft es ungemein diesen Zustand und die Tatsache der Lärmbelastung dem Vermieter gegenüber zu melden. Am besten von beiden Seiten. Von dort wo der Lärm entsteht und von dort wo der Lärm ankommt. Ich rede aus Erfahrung: Oft ist wirklich unzulässige, unfachmänische Bauweise die Ursache, weshalb der Lärm in die benachbarten Wohnungen durchdringt. In den meisten Fällen kann man den Vermeiter zu etwas bewegen.
    In meinem Fall hilft nichts weiter. Baujahr 1930, alles wackelt bei jedem Schritt, und man hört alles was man definitiv nicht hören will. Oft sehr Informationshaltig. Meine Kinder kennen die Regeln: keine Ballspiele, kein Zuschreien von Raum zu Raum und kein geräuschintensives Spielzeug. Aber Musikinstrumente müssen die Nachbarn erdulden , ob sie wollen oder nicht.
    Schöne Grüße

  3. Trinity sagt:

    Diese Kommentare hier sind mehr als beschämend und zeigen, wie wenig Verständnis man heutzutage für Kinder und deren Entfaltung hat. Kein Wunder aufgrund der alternden Gesellschaft und der niedrigen Geburtenrate. Scheinbar sollten Kinder zum Spielen in schalldichte Räume verfrachtet werden, weitab der Zivilisation.
    Heutzutage werden Kinder nicht mehr gewaltsam ruhig gestellt, was hier ja bereits bemängelt wird. Kinder haben im Gegensatz zu Bohrmaschine und Rasenmäher auch keinen Knopf zum Ausschalten. Daneben besitzen Kinder bis zum Grundschulalter nicht die kognitive Reife, um ihr mitunter lautes Spiel mit den Interessen der Nachbarn in Einklang zu bringen. Scheinbar besitzen aber auch viele Erwachsene nicht mehr die geistige Reife, um das zu begreifen.
    Natürlich soll mutwilliger Lärm nicht von Eltern toleriert werden. Fußballspiel oder Inlineskates in der Wohnung liegen außerhalb der Norm. Es kann aber auch nicht sein, dass Kinder den ganzen Tag still in der Wohnung sitzen und nicht den eigenen Garten betreten, um darin zu spielen. Man möge mir den Mietvertrag zeigen, der das Aufstellen von Planschbecken untersagt. Nicht haltbar. Natürlich sind die Interessen der Nachbarn nicht egal und man möchte sich gut mit den Nachbarn verstehen. Aber Fangen spielen und Toben im Garten sollte möglich sein und dauert auch idR nicht stundenlang an. Man kann insbesondere Kleinkindern nicht den ganzen Tag hinterher rennen und sie dazu ermahnen ruhig zu sein. Im Idealfall vereinbart man ein Zeitfenster, in dem es okay wäre. Das funktioniert jedoch nicht immer perfekt, wenn Kinder klein sind. Und leider sind insbesondere kleine Kinder eben laut. Beide Parteien sollten sich bemühen, da Kinderlärm nicht mutwillig produziert wird und Kinder keine Roboter sind.

    Allerdings kann es nicht sein, dass Eltern von komplett uneinsichtigen Nachbarn ständig drangsaliert werden. Es erfüllt ganz im Gegenteil den Tatbestand einer Unterlassungserklärung. Wer maßgeblich ein Problem mit Kindern hat, sollte im Hinblick auf den eigenen Gesundheitszustand tatsächlich in eine andere Wohnung ziehen. Lärm bedeutet Stress und ist der Gesundheit abträglich. Jeder stuft Lärm als solchen aber sehr individuell ein, was absolut okay ist. Sich nervlich kaputt zu machen im Nachbarschaftsstreit, obwohl man weiß, dass vor Gericht kaum Chancen gegen Kinderlärm bestehen, kann nicht die Lösung sein.

    Aber Kinder hier mit erwachsenen Musikern zu vergleichen, entbehrt jeder Logik. Denn Kinder sind nun mal keine Erwachsenen in Miniaturform.
    Und was noch viel wichtiger ist:
    Man kann Kinder nicht für die beengten Wohnraumverhältnisse oder mangelnde Dämmungen verantwortlich machen, die heute überall vorherrschen. Auch nicht für die allgemeine Zunahme von Stress im Alltags- & Berufsleben eines jeden Einzelnen, durch die man automatisch dünnhäutiger wird. Ebensowenig für das falsche Verständnis von „Toleranz“. Denn das Wort hat nichts mit „toll finden“ zu tun, sondern bedeutet „in Würde ertragen“.

  4. Heide-Rose sagt:

    Ich kann meinen Vorgängern nur recht geben.
    Es ist total nervig und die Gerichtsurteile entsprechen einfach nicht der heutigen Zeit.
    Seit 3 Jahren habe ich einen jetzt 5 jährigen Jungen über mir wohnen. Die Mutter ist alleinerziehend und zieht „ihren“gemütlichen Abend einer guten Nachbarschaft vor.
    Außer dieser Frau bin ich mit fast 70 Jahren die jüngere Generation in diesem Haus aus den 50 ziger Jahren.
    Dieser Junge ist von 6 bis 22- 23 Uhr in Aktion.Er rennt durch die Wohnung wie bekloppt und kaum 1 h bewegt er sich ruhig.
    Die Mutter greift nicht ein.
    Was mich besonders ärgert, diese Frau macht seit 2 Jahren eine Ausbildung zur Erzieherin.Allerdings ist sie fast täglich zu Hause und der Junge geht auch sehr wenig und unregelmäßig in den Kindergarten.
    Auf Spielplätzen sind sie nicht zu sehen, dann müßte sie ja mit ihm rausgehen. Also tobt er den ganzen Tag zu Hause.Meine Nachbarn , alle weit um die 80, legen sich nicht mit ihr an. Schließlich sind alle Lärmbelästigungen bis 22.00 Uhr zu dulden. Wie will sie jemals anderen Kindern Respekt und Achtung beibringen?
    Ich kann nur sagen, “ Armes Deutschland „, wenn dass unsere Zukunftsträger sind.

  5. Uschi sagt:

    Ich bin Eigentümerin eine Wohnung im EG gegenüber einer Gesamtschule. Seit dort Ganztagsbetreuung angeboten wird, ist der Teufel los. Die provisorische Mensa wurde in unmittelbarer Nähe der Grundstücksgrenze eingerichtet. Obwohl das Schulgelände ausreichend groß ist, dürfen die Kinder nur in unmittelbarer Nähe der Grundstücksgrenze spielen. das Aufsichtspersonal sitzt mit Handy am Ohr mitten im Lärm. Die Kinder spielen ganz offensichtlich brutale Filmausschnitte, die sie vermutlich regelmäßig im TV sehen, nach. Entsprechend laut ist das Kampfgeschrei. Die Aufsichtsperson hat mir auf meine Bitte um etwas Mäßigung mitgeteilt, sie könne den Kindern schließlich nicht den Mund verbieten. Eigentlich sollten die Kinder dort auch Ihre Hausarbeiten erledigen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das bei dieser Geräuschkulisse möglich ist und ich wundere mich auch nicht, dass es in der Altersgruppe starke Leistungsdefizite gibt. Als mein Hund noch jünger war, ist er regelmäßig wegen der spitzen Schreie aus dem Schlaf hochgeschreckt. Kann ich dagegen etwas unternehmen, Wenn ja, was. Vielleicht sollte man Schulen mit Schallschutzanlagen umgeben, damit sich diese wunderbaren Kinder ungehindert entfalten können.

  6. erkancan sagt:

    die nachbarn schreien um diese
    uhrzeit ich kann nicht schlafen

  7. Reinhard sagt:

    An alle ,das Zauberwort ist §117 Ordnungswigrigkeiten-Gesetz.Erstatten sie Anzeige beim Ordnungsamt

  8. Moon sagt:

    Warum es bei Kindern keine Lärmbeschränkung gibt verstehe ich auch nicht Musiker dürfen nur 2 Stunden am Tag in einer Mietwohnung üben. Kinder aber von 6- 22 Uhr laut sein ist dies unzumutbar. Es geht ja nicht darum wenn mal ein Kind heult, schreit oder wütet, auch nicht wenn mal getrampt oder gehüpft wird. Den modernen Eltern ist es schlicht egal was ihre Sprösslinge machen solange sie ihre Ruhe haben und die fatalen Fehlentscheidungen der Gerichte bestätigen sie auch noch in ihrem tun. Warum sollte mein Kind den auch mal beim Trampolin springen nicht schreien und kreischen kann ja eh keiner was dagegen machen oder wenn mein Kind eine halbe stunde den Ball gegen die Garagentür kickt und ich daneben sitze und ein Bierchen zische, oder mein Kind nichts besseres zu tun hat als mit dem Bobby Car ums Haus zu heizen echt da mache ich als Mutter doch auch mal mit ist doch lustig wenn die Frau and deren Fenstermein Kind lang fährt wütend das Fenster zuknallt. Die kann mir ja nichts und Kinder die stundenlang schreiend um Haus rennen entfalten ja auch nur ihre Persönlichkeit.
    Wenn man Babys und Kleinkinder unter 2 Jahren aus der Gleichung rausnimmt die ja noch keine andere Wahl haben als zu schreien ist es unzumutbar das man nichts dagegen machen kann. Die zwei 6 Jährigen in unserem Haus waren beinahe täglich des Sommers stundenlang im Hof. Das war laut, aber doppelt so laut wurden die Kinder wenn die Eltern dazu kamen dann gab es kein Halten, immer ab 15 Uhr bis 8 oder 9 Uhr. Mal draußen sitzen ohne die Sippe unmöglich, nicht mal am Sonntag. Selbst Fenster und Türen zu hilft nicht. Toleranz und Rücksichtnahme wird ja immer gern beansprucht aber selbst nicht bereit sein auch nur ein kleines bisschen Entgegenkommend zu sein. Mir würden 3 Kindernachmittage pro Woche völlig ausreichen zumal die Kinder mit 6 Jahren ja schon groß genug sind auf den Spielplatz am Ende der Straße (30 Zone) zu gehen. Ich darf gar nicht an das nächste Jahr denken dann sind die großen Kinder zwar in der Schule aber der Kleine wird einen die nächsten Jahre wieder mit dem Bobby Car quälen. Ausziehen ist bei der aktuellen Mietlage keine Option meine Mutter und ich sind beide Rentner.

  9. Michael sagt:

    Genau dasselbe Problem! Ich kann diese Gesetze nicht mehr verstehen und sie sind irrsinnig! Hätte ich das als Kind gebracht, dann wäre prompt etwas unangenehmes gekommen. Wenn dieses System bald kollabiert, werde ich bestimmt keiner asozialen Familie helfen!

  10. Simone sagt:

    So geht es uns auch.
    Reiheneckhaus in einem Viertel mit viel sozialem Wohnungsbau, auch direkt bei uns gegenüber.
    Da wohnen jetzt viele, oft syrische Familien mit vielen kleinen Kindern.
    Den ganzen Sommer lang, jeden Tag, auch Sonn- und Feiertags stundenlang bis spät abends extrem laut schreiende Kinder ums Haus herum und dazu noch die laut scheppernden Roller, Bobby-Cars, Fahrrädchen.
    Ein Alptraum, da geht unsere Lebensqualität gegen null, aber das interessiert eh nicht.
    Ich wünsche den Richtern, die die Lärmurteile fällen, dass sie auch mal von permanenten und extremen Kinderlärm betroffen werden.
    Gesundheitsschädlich ist Lärm wohl nur wenn es sich um Straßenlärm handelt.
    LG Simone

  11. Nicole sagt:

    hallo, leider haben wir auch so einen Fall. allerdings würde ich hier von provozierten kinderlärm sprechen, der schon um 4 Uhr in der frph anfängt.
    laufen und trampeln ist die eine Sache, aber flötend und trommelnd auf dem Balkon stehen ist schon sehr grenzwertig. mit dem Nachbarn ist auch Oberhaupt nicht zu sprechen, keine Einsicht keine Rücksicht. dieser Lärm zieht sich dann bis zum Mittagsschlaf hin, geht weiter sobald das Kind wach ist. die Verwaltung macht dagegen leider gar nix. wir haben auch unterschiedliche Vermieter, der selber Rechtsanwalt ist und sagt er hätte über seinen Mieter nicht die elterliche Sorge. protokolliert und aufgenommen ist es. mit bleibt wohl nur der Weg über den Anwalt, weil ich mir mehr als verarscht vorkomme. der Vater springt über meinem Schlafplatz und schreit guten morgen. mir hilft erstmal niemand

  12. Wrana sagt:

    Wir geben gerade unsere Eigentumswohnung auf. Wir wir sind umzingelt von Kleinstkindern. Im Alter nicht das, was wir uns vorgestellt haben. Ehrlich gesagt, wir sind es selbst in Schuld, denn längst hätten wir den Generationenwechsel bemerken sollen. Es bleibt uns nichts weiter übrig, als aus dieser Situation zu flüchten. Die eigene Wohnung kann an eine Familie mit Kindern vermietet werden. Somit haben alle etwas davon. Und die Siedlung wird zu einer einzigen „Lärminsel“. Bleibt zu hoffen, dass die heutigen jungen Eltern – wenn sie älter werden – nicht die gleiche Lärmkulisse aushalten müssen. Falls doch, dann geschieht es ihnen recht.

  13. Diana sagt:

    Hallo,
    so wie dir geht es mir auch Oleh, nur das ich das von oben habe.
    Ich bin den gewöhnlichen werdegang gegegangen, erst im guten, hat nichts gebracht, dann über den Vermieter mit Androhung von Mitminderung hat nichts gebracht seit einem Jahr hab ich einen Anwalt auch da vom Vermieter keine Reaktion, erst als wir jetzt beschlossen habe wir lassen es auf eine Klage ankommen und die Miete auf 30 % gedrückt wurde, kam Reaktion in Form von Kündigung für mich. Das ganze spiel ertrage ich jetzt 3 Jahre und meine Nerven sind zum zerreißen gespannt keine Ruhe und mittlerweile mehr auf Arbeit als zu Hause.
    Und ich habe selbst zwei Kinder groß gezogen in einer Mietwohnung, das sie mal Rennen oder Springen kein Thema auch mal Bocken und Geschrei ist kein Problem aber das ganze über 8 Stunden mit so gut wie keine Unterbrechungen das geht beim besten Willen nicht.

    Diana

  14. Oleh sagt:

    Hallo @Toralf und @Doris, ich habe fast genau dasselbe Problem. Haben Sie eine Lösung gefunden?

  15. Ron sagt:

    Guten Tag die Damen und Herren,

    Ich wohne in einem 6 Familienhaus im 1 OG auf der linken Seite seit ungefähr 10 Jahren. Vor 2 1/2 Jahren zog eine Familie mit Kleinkindern in die gegenüberliegende EG Wohnung auf der rechten Seite ein. Die Kinder halten wortwörtlich das ganze Haus wach. Sie rennen schreiend durch die Wohnung als würde das ganze Haus einen Erdbeben erleben. Der Lärmpegel ist so laut, als würde ich direkt bei der Familie im Zimmer sitzen. Dabei wohne ich nicht mal im selben Geschoss bzw. direkt über der Familie. Die Familie, die gegenüber von mir wohnte (Also die Familie, die über der Familie mit Kleinkindern wohnte) zogen aufgrund dessen aus, die Wohnung steht nun schon 2 Jahren leer. Ab wann ist ein üblicher Kinderlärm kein üblicher Kinderlärm mehr ? Das die Kinder mal weinen oder schreien stört mich gar nicht, aber sobald sie gegen Heizungen treten, auf dem Balkon stehen und jeden vorbei laufenden Menschen auf der Straße anschreien oder durch Wohnung bis 1 – 2 Uhr Nachts rennen und springen, fällt auch bei mir am Ende die Toleranz eher schwer.

  16. Heike sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    bei meiner Wohnsiedlung, in der ich zur Miete wohne, befinden sich auch Parkflächen. Hier spielen die Kinder täglich, wogegen auch nichts einzuwenden ist. Aber gerade die Altersgruppe zwischen 9 und 12 Jahren spielt hier täglich bis 9 Uhr abends Fußball, auch am Sonntag und an Feiertagen. Dabei wird auch ständig sehr laut geschrien. In den Ferien kann diese Spielzeit auch bis zum Dunkelwerden ausgedehnt werden. Das bedeutet im Sommer bis ca. 22 Uhr. In etwa 500 Metern befindet sich ein Bolzplatz, der aber von diesen Kindern nicht genutzt wird. In wie weit muss ich als Mieter das dulden? Sind hier die Eltern auch in der Pflicht?

  17. Anne sagt:

    @Thoralf:
    Als unserer 2 war, ist er auch oft spät ins Bett, besonders, wenn der Mittagsschlaf lang war. Wenn die Mutter oft zurückschreit, ist sie wohl auch recht genervt und übermüdet, und würde sich wünschen, dass ihr Kind früher schläft. Es ist wohl eine Phase, die sich von alleine irgendwann gibt, wenn sich der Schlafrhythmus des Kindes ändert. Ggf. können Sie der Mutter vorschlagen, den Mittagsschlaf zu kürzen oder wegzulassen. Oder Sie nutzen eben auch die Mittagspause zur Erholung.

  18. Elke sagt:

    Hallo, ein 14 jähriges Mädel spielt seit ca. 2 Wochen mit einem Holzschläger und einem Tennisball immer gegen eine Garagenwand, die Gargagenwand ist in einem Korridor von Garagen und es schallt enorm. Ich arbeite derzeit im Homeoffice und es macht mich wahrnsinnig. Wenn es mal eine halbe Stunde wäre, aber nein es geht Stunden so. Das persönliche Gespräch mit dem Vater; er war echt einsichtig, aber nach einer halben Stunden ging es wieder los. Nach erneuter BItte hies es, es ist eine Aufgabe Ihres Lehrer und jetzt machen die Eltern auch noch mit. Können Sie mir einen Tipp geben. Als Abschreckung vielleicht einmal die Polizei rufen? LG Elke

  19. Peter sagt:

    Ich finde die Urteile der oberinstanzlichen Gerichte nicht nachvollziehbar. Warum nicht?

    Damit sich Kinder „frei“ entwickeln dürfen, wird Krankheit durch Lärm von anderen in Kauf genommen.

    Leider gibt es inzwischen zuviel Freiheiten, die immer wieder auf die gesundheitlichen Kosten von anderen gehen …

    Ich persönlich hoffe darauf, dass wenn Gerichte die „Freiheit der Kinder“ proklamieren, diese Gerichte von Vermietern einen Nachweis über eine entsprechende Trittschalldämmung fordern.

    Diese ist über entsprechende Dämmmaterialien gut (leider teuer) nachzurüsten.

    Aber dieses Leben auf Kosten von Anderen ist immer wieder – vorprogrammiert – Konfliktpunkt!

  20. Anton sagt:

    Pech gehabt, wenn Ihr selbst keine Kinder habt. Sonst würdet Ihr das auch verstehen. Würde ich über Euch wohnen, würde ich Euch schon längst wegen Eurer Belästigung vor dem Gericht ziehen.

  21. A. sagt:

    Meine Meinung zu diesem ,, brisanten“ Thema ist das Kinder Lärm innerhalb der Ruhezeiten zum gewissen grad zu tolerien ist . Was mich eher besorgt ist das, die/der 2 Jährige in der Nacht herum rennt und schreit was aber auch mal vorkommen kann. Ich würde erstmal das Gespräch mit den genannten Mietern suchen bevor ich etwas Unternehme. Ich kann deine Situation nich beeurteilen wie schlimm es wirklich ist, leider kommt es in Deutschland gerade zur jetzigen Zeit ( Corona- Zeit) immer wieder und häufiger vor, das sich Nachbarn über Kinderlärm beschweren. Ein bisschen mehr Verständniss wäre da auch mal angebracht für die Situation der anderen . Weil Kinder nun mal Lärm machen und das gehört auch zur Entwicklung und zur Freien entfaltung dazu. In den meisten fällen wird das auch durch die Eltern, wenn es zu ,, Wild “ wird auch unterbunden. Also es sollte nach meiner Meinung auf beide Parteien rücksicht genommen werden auch für beide Situationen. Vielleicht weicht das geschriebene vom eigentlichen Thema etwas ab. Aber wir brauchen uns doch nicht zu beschweren wenn in Deutschland die Rente immer weniger wird, wenn wir so mit den Nachwuchs umgehen. Wer will da noch Kinder bekommen ?

    Andre

  22. Michael sagt:

    @Toralf: Wie der Artikel schon sagt, ist Kinderlärm eher zu tolerieren und kann eher mit Mietminderung über den Vermieter begrenzt werden. Dieser könnte dann gegen den anderen Vermieter klagen, wenn ihm dadurch Einnahmen verloren gehen. Da Du Eigentümer bist, fällt diese Möglichkeit für Dich aus und Du musst den – wie ich finde unangenehmen – „direkten“ Weg gehen: Den Lärm am Tag musst Du hinnehmen, aber bei einer nächtlichen Lärmbelästigung kannst Du jedesmal die Polizei rufen. Vorher solltest Du persönlich versucht haben, die Nachbarn freundlich auf den Lärm anzusprechen. Ich habe gehört, dass man den Anruf bei der Polizei explizit als „Anzeige“ formulieren soll: „ich möchte eine Ruhestörung anzeigen“. Bin nicht sicher, ob das nötig ist, kann mir aber vorstellen, dass es einen Unterschied macht. Die Polizei wird nichts machen, sondern jedesmal nur eine Verwarnung/Aufforderung zur Rücksicht aussprechen. Sie werden Dich auch nicht sehr mögen, wenn Du öfter anrufst. Aber sie kommen raus und es wird protokolliert. Es geht um das Protokoll. Dieses kannst Du wohl anfordern, wenn Du eine privatrechtliche Klage gegen den Vermieter der Gegenpartei startest. Den Du natürlich vorher (!) bereits mehrere Male auf das Fehlverhalten seiner Mieter hingewiesen hat. Selbst dann dauert es – glaubt man verschiedenen Erfahrungsberichten – bis zu 2 Jahren, dass eine laute Familie mit Kind ausziehen muss. Freiwillige Einschränkungen sind selten zu erwarten: Gäbe es ein Fehlerbewusstsein, würden die Eltern ihr Kind zurechtweisen. Ansonsten fallen mir viele Beispiele für die sogenannte „Getthoisierung“ ein, in denen sozial unangepasste Menschen in manchen Stadtteilen hinzuziehen und alteingesessene Eigentümer Zug um Zug ihre Immobilien mit Verlust verkaufen, um dort wegzukommen. Am Ende ist der Stadtteil unattraktiv und laut, aber alle dort untereinander kommen „zurecht“. So wie in Berlin Neukölln ;) Du kannst den o.gen. Weg ja Mal versuchen. Eine kleine Chance auf Besserung besteht immer. Evtl. ist der Vermieter der Familie sehr einsichtig und klärt das schnell. Ich habe volles Mitgefühl für Deine Situation. Viel Erfolg!

  23. Doris sagt:

    Hallo Toralf,#ich habe das gleiche Problem und wollte mal nachfragen, ob Sie schon einen Anwalt kontaktiert haben. Wenn ja, was hat dieser Ihnen geraten?

    lg Doris

  24. Bernd sagt:

    Hallo Toralf,

    zuerst das Gespräch suchen, falls das nichts bringt würde ich das Jugendamt informieren. Stichwort: „Kindeswohlgefährdung“, die Eltern sind möglicherweise nicht in der Lage, ein Kind zu betreuen bzw. zu erziehen.

    Bernd

  25. Toralf sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich mit folgender Frage an Sie. Über mir ist die Wohnung neu vermietet. Die Mieter der Wohnung haben ein ca. 2 jähriges Kind, dass nach 22:00 Uhr schreien und trampelnd durch die gesamt Wohnung läuft. Dies geht in manchen Nächten bis in die frühen Morgenstunden, ca. bis zwei in der Früh.
    Oftmals schreit das Kind häftig und die Mutter schreit zurück. Wir leben und schlafen in der darunter liegenden Eigentumswohnung. Besonders das Trabsen jeden einzelnen Schrittes des Kindes ist durch die Decke der Wohnung zu hören, da auch das Schlafzimmer, als Spielraum benutzt wird.
    An manchen Nächten, ist das Schlafen einfach nicht möglich. Wir gehen dann beide müde und wenig erholt zur Arbeit. Ich bin dann wirklich sehr müde, angespannt und wütend.
    Bitte informieren Sie mich, in wie weit ich ein solches Verhalten tolerieren muss. Welche Möglichkeiten habe ich, nachzuweisen, dass hier eine Ruhestörung vorliegt.
    Danke im Voraus
    Toralf

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Toralf,
      über Ihre juristischen Möglichkeiten kann Sie ein Anwalt aufklären. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      – Die Redaktion

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