Lärmbelästigung durch Kinder – Wenn Nachbarn der Gedulds­faden reißt

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Gilt das Lachen, Weinen und Trampeln der Kleinen als Lärmbelästigung durch Kinder?
Gilt das Lachen, Weinen und Trampeln der Kleinen als Lärmbelästigung durch Kinder?
Für die einen sind sie ein Segen, den anderen gehen sie gewaltig auf die Nerven: Kinder bzw. der Lärm, den sie mitunter machen. Dieser Ratgeber befasst sich mit der Frage, ob Kinderlärm eine Ruhestörung darstellt und ob Nachbarn gegen die Lärmbelästigung durch Kinder rechtlich vorgehen können.

Ein lautstarker Streit zwischen Geschwistern, das weinende Baby in der Nacht, Indianergeheul im Garten oder das Getrampel auf dem Parkettboden. Kinder sind meistens alles andere als leise.

Doch welche Lärmbelästigung durch Kinderlärm beim Nachbarn muss toleriert werden? Und ab wann gilt dies als Ruhestörung durch Kinder. Und was sagt das Mietrecht hierzu? Diese und andere Fragen beantwortet dieser Ratgeber.

FAQ: Lärmbelästigung durch Kinder

Wann gilt Kinderlärm als Ruhestörung?

Gemäß zahlreichen Urteilen ist „normaler“ Kinderlärm nicht als Lärmbelästigung zu bewerten. Nachbarn oder Vermieter müssen daher die mitunter lauten Geräusche der Kinder üblicherweise hinnehmen.

Müssen sich Kinder an Ruhezeiten halten?

Ja, Eltern müssen ihre Kinder dazu anhalten, sich an die durch Gesetze oder Verordnungen festgelegten Ruhezeiten zu halten.

Wann kann ich aufgrund einer Lärmbelästigung durch Kinder juristische Schritte einleiten?

Handelt es sich nicht um „normalen“ Kinderlärm sondern um rücksichtslosen und eigentlich vermeidbaren Krach, kann dies ggf. eine Mietminderung rechtfertigen. Bevor Sie entsprechende Maßnahmen sollten Sie sich allerdings an einen Anwalt wenden. Über weiter Optionen informieren wir Sie hier.

Zu tolerierender Kinderlärm – Ein Urteil von 1982

Kinder haben einen natürlichen Spiel- und Bewegungsdrang. Dies ist Teil einer gesunden Entwicklung und daher zu tolerieren. Hierzu gehört vor allem der beim Spielen übliche Kinderkrach, aber auch das Lachen und Weinen und das Schreien des Babys, wenn es nachts wach wird. All diese Geräusche müssen Nachbarn grundsätzlich akzeptieren. Nach einem Gerichtsurteil ist dieser Kinderlärm keine Ruhestörung:

So entschied bereits das Amtsgericht Bergisch-Gladbach im Jahre 1982 (AG Bergisch-Gladbach, 18.05.1982, 26 C 14/82).

Gerichte fordern mehr Toleranz gegenüber Kinderlärm seit dem Urteil aus dem Jahr 1982.
Gerichte fordern mehr Toleranz gegenüber Kinderlärm seit dem Urteil aus dem Jahr 1982.

Seitdem nimmt die Toleranz gegenüber Kinderlärm immer mehr zu, auch in der Rechtsprechung.

Für Nachbarn von Familien wird es dadurch schwieriger, eine Ruhestörung durch Kinder gerichtlich unterbinden zu lassen.

Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass nach den Immissionsschutzgesetzen der Bundesländer Kinderlärm immer mehr als „Ausdruck kindlicher Entfaltung“ betrachtet wird. Und dieser ist sozialadäquat und damit zulässig.

Krach auf dem Spielplatz – Kindergeschrei ist keine Lärmbelästigung

Auch in der Nähe von Spielplätzen entfacht immer wieder ein Nachbarstreit wegen Kinderlärm. Anwohner fordern wegen ihres Ruhebedürfnisses mehr Rücksichtnahme. Die Richter vertreten hierzu jedoch gewöhnlich eine andere Auffassung. Auf Spielplätzen sollen sich Kinder frei entfalten können.

In einem Gerichtsurteil über Kinderlärm aus dem Jahr 2008 wird ausgeführt, dass ein Spielplatz bzw. sein Bau nicht gegen das Rücksichtnahmegebot verstoße. Vielmehr müssen die Anwohner den Lärm der tobenden Kinder hinnehmen.

Diese Ansicht vertreten sowohl das Verwaltungsgericht Koblenz (VerwG Koblenz, Urteil vom 06.11.2012, 1 K 642/12.KO) als auch das Verwaltungsgericht Trier (VerwG Trier, Urteil vom 23.01.2008, 5 K 505/07.TR).

Die ortsüblichen Ruhezeiten sind jedoch auch von Kindern einzuhalten. Zwischen 22 Uhr und 7 Uhr gilt die Nachtruhe, und zwar auch für Kinder.

Eltern müssen ihre Kleinen ermahnen, während dieser Zeit ruhig zu sein. Umso jünger der Nachwuchs jedoch ist, umso mehr Toleranz und Geduld wird den Nachbarn abverlangt.
Kinderlärm ist während der Ruhezeiten zu vermeiden.
Kinderlärm ist während der Ruhezeiten zu vermeiden.

Was gilt im Mietrecht zum Kinderlärm wie Trampeln und Schreien in der Wohnung? Das Landgericht Wuppertal urteilte zu Lärm durch Kinder in der Mietwohnung, dass dieser Lärm keine Kündigung durch den Vermieter rechtfertigen (LG Wuppertal, Urteil vom 29.07.2008, 16 S 25/08).

Dies gilt übrigens unabhängig davon, ab die Kinder an erlaubten Orten oder verbotenen Stellen wie dem Garagenhof Krach machen.

Übrigens gilt auch die Lärmbelästigung durch den Kindergarten gewöhnlich als sozialadäquat und ist damit zu dulden.

Lärm durch Kinder – Ruhestörungen durch rücksichtsloses Verhalten

Trotz dieser hohen Toleranz gegenüber müssen sich Anwohner und Nachbarn nicht alles gefallen lassen. Nur den üblichen Kinderlärm müssen sie hinnehmen und sich dementsprechend den kindlichen Interessen unterordnen. Rücksichtsloser und unnötiger Krach fällt jedoch nicht hierunter.

Wenn der Radau über die Geräuschkulisse hinausgeht, die für Kinder üblich ist, dürfen Mieter ihre Mietzahlungen mindern. Zuvor müssen sie jedoch den Vermieter über die Ruhestörung durch Kinderlärm in der Mietwohnung informieren und diesen dazu auffordern, die Lärmbelästigung zu unterbinden.

Wie hoch die jeweilige Mietminderung ausfällt, kann nur von Fall zu Fall entschieden werden.

Mindern Sie die Miete zu stark, laufen Sie Gefahr, dass der Vermieter Ihnen wegen ausbleibender Mietzahlungen kündigt. Um hier sicherzugehen, ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten.

Das Recht zur Mietminderung besteht nur bei einer Lärmbelästigung durch Kinder in der Wohnung. Toben die Kleinen auf dem Spielplatz, so gilt ihr Kindergeschrei nicht als Ruhestörung. Eine Mietminderung ist dann ausgeschlossen.

Streit mit dem Nachbarn wegen Kinderlärm – Lieber das Gespräch suchen

Eine Ruhestörung durch Kinder liegt gewöhnlich nur bei rücksichtslosem Verhalten vor.
Eine Ruhestörung durch Kinder liegt gewöhnlich nur bei rücksichtslosem Verhalten vor.

Gerade weil die heutige Rechtslage sehr viel Toleranz gegenüber den Kleinen verlangt, sollten Sie bei einer Lärmbelästigung durch Kinder mit Ihrem Nachbarn sprechen. Wenn z. B. beim Nachbarn der Kinderlärm durch Trampeln zu stark wird, erklären Sie den Eltern freundlich und in aller Ruhe Ihr Anliegen und bieten ihm Kompromissvorschläge an.

Sollte ein Gespräch mit dem Nachbarn keine Lösung bringen, können Sie sich an den Vermieter oder Ihre Hausverwaltung wenden. Möglicherweise ist der Lärm auf bauliche Gegebenheiten zurückzuführen.

Sollte alles nichts helfen, kann ein Rechtsanwalt Sie beraten, welche Chancen ein gerichtliches Vorgehen gegen die Lärmbelästigung durch Kinderlärm hat.

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Kommentare

  1. Heide-Rose sagt:

    Ich kann meinen Vorgängern nur recht geben.
    Es ist total nervig und die Gerichtsurteile entsprechen einfach nicht der heutigen Zeit.
    Seit 3 Jahren habe ich einen jetzt 5 jährigen Jungen über mir wohnen. Die Mutter ist alleinerziehend und zieht „ihren“gemütlichen Abend einer guten Nachbarschaft vor.
    Außer dieser Frau bin ich mit fast 70 Jahren die jüngere Generation in diesem Haus aus den 50 ziger Jahren.
    Dieser Junge ist von 6 bis 22- 23 Uhr in Aktion.Er rennt durch die Wohnung wie bekloppt und kaum 1 h bewegt er sich ruhig.
    Die Mutter greift nicht ein.
    Was mich besonders ärgert, diese Frau macht seit 2 Jahren eine Ausbildung zur Erzieherin.Allerdings ist sie fast täglich zu Hause und der Junge geht auch sehr wenig und unregelmäßig in den Kindergarten.
    Auf Spielplätzen sind sie nicht zu sehen, dann müßte sie ja mit ihm rausgehen. Also tobt er den ganzen Tag zu Hause.Meine Nachbarn , alle weit um die 80, legen sich nicht mit ihr an. Schließlich sind alle Lärmbelästigungen bis 22.00 Uhr zu dulden. Wie will sie jemals anderen Kindern Respekt und Achtung beibringen?
    Ich kann nur sagen, “ Armes Deutschland „, wenn dass unsere Zukunftsträger sind.

  2. Uschi sagt:

    Ich bin Eigentümerin eine Wohnung im EG gegenüber einer Gesamtschule. Seit dort Ganztagsbetreuung angeboten wird, ist der Teufel los. Die provisorische Mensa wurde in unmittelbarer Nähe der Grundstücksgrenze eingerichtet. Obwohl das Schulgelände ausreichend groß ist, dürfen die Kinder nur in unmittelbarer Nähe der Grundstücksgrenze spielen. das Aufsichtspersonal sitzt mit Handy am Ohr mitten im Lärm. Die Kinder spielen ganz offensichtlich brutale Filmausschnitte, die sie vermutlich regelmäßig im TV sehen, nach. Entsprechend laut ist das Kampfgeschrei. Die Aufsichtsperson hat mir auf meine Bitte um etwas Mäßigung mitgeteilt, sie könne den Kindern schließlich nicht den Mund verbieten. Eigentlich sollten die Kinder dort auch Ihre Hausarbeiten erledigen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das bei dieser Geräuschkulisse möglich ist und ich wundere mich auch nicht, dass es in der Altersgruppe starke Leistungsdefizite gibt. Als mein Hund noch jünger war, ist er regelmäßig wegen der spitzen Schreie aus dem Schlaf hochgeschreckt. Kann ich dagegen etwas unternehmen, Wenn ja, was. Vielleicht sollte man Schulen mit Schallschutzanlagen umgeben, damit sich diese wunderbaren Kinder ungehindert entfalten können.

  3. erkancan sagt:

    die nachbarn schreien um diese
    uhrzeit ich kann nicht schlafen

  4. Reinhard sagt:

    An alle ,das Zauberwort ist §117 Ordnungswigrigkeiten-Gesetz.Erstatten sie Anzeige beim Ordnungsamt

  5. Moon sagt:

    Warum es bei Kindern keine Lärmbeschränkung gibt verstehe ich auch nicht Musiker dürfen nur 2 Stunden am Tag in einer Mietwohnung üben. Kinder aber von 6- 22 Uhr laut sein ist dies unzumutbar. Es geht ja nicht darum wenn mal ein Kind heult, schreit oder wütet, auch nicht wenn mal getrampt oder gehüpft wird. Den modernen Eltern ist es schlicht egal was ihre Sprösslinge machen solange sie ihre Ruhe haben und die fatalen Fehlentscheidungen der Gerichte bestätigen sie auch noch in ihrem tun. Warum sollte mein Kind den auch mal beim Trampolin springen nicht schreien und kreischen kann ja eh keiner was dagegen machen oder wenn mein Kind eine halbe stunde den Ball gegen die Garagentür kickt und ich daneben sitze und ein Bierchen zische, oder mein Kind nichts besseres zu tun hat als mit dem Bobby Car ums Haus zu heizen echt da mache ich als Mutter doch auch mal mit ist doch lustig wenn die Frau and deren Fenstermein Kind lang fährt wütend das Fenster zuknallt. Die kann mir ja nichts und Kinder die stundenlang schreiend um Haus rennen entfalten ja auch nur ihre Persönlichkeit.
    Wenn man Babys und Kleinkinder unter 2 Jahren aus der Gleichung rausnimmt die ja noch keine andere Wahl haben als zu schreien ist es unzumutbar das man nichts dagegen machen kann. Die zwei 6 Jährigen in unserem Haus waren beinahe täglich des Sommers stundenlang im Hof. Das war laut, aber doppelt so laut wurden die Kinder wenn die Eltern dazu kamen dann gab es kein Halten, immer ab 15 Uhr bis 8 oder 9 Uhr. Mal draußen sitzen ohne die Sippe unmöglich, nicht mal am Sonntag. Selbst Fenster und Türen zu hilft nicht. Toleranz und Rücksichtnahme wird ja immer gern beansprucht aber selbst nicht bereit sein auch nur ein kleines bisschen Entgegenkommend zu sein. Mir würden 3 Kindernachmittage pro Woche völlig ausreichen zumal die Kinder mit 6 Jahren ja schon groß genug sind auf den Spielplatz am Ende der Straße (30 Zone) zu gehen. Ich darf gar nicht an das nächste Jahr denken dann sind die großen Kinder zwar in der Schule aber der Kleine wird einen die nächsten Jahre wieder mit dem Bobby Car quälen. Ausziehen ist bei der aktuellen Mietlage keine Option meine Mutter und ich sind beide Rentner.

  6. Michael sagt:

    Genau dasselbe Problem! Ich kann diese Gesetze nicht mehr verstehen und sie sind irrsinnig! Hätte ich das als Kind gebracht, dann wäre prompt etwas unangenehmes gekommen. Wenn dieses System bald kollabiert, werde ich bestimmt keiner asozialen Familie helfen!

  7. Simone sagt:

    So geht es uns auch.
    Reiheneckhaus in einem Viertel mit viel sozialem Wohnungsbau, auch direkt bei uns gegenüber.
    Da wohnen jetzt viele, oft syrische Familien mit vielen kleinen Kindern.
    Den ganzen Sommer lang, jeden Tag, auch Sonn- und Feiertags stundenlang bis spät abends extrem laut schreiende Kinder ums Haus herum und dazu noch die laut scheppernden Roller, Bobby-Cars, Fahrrädchen.
    Ein Alptraum, da geht unsere Lebensqualität gegen null, aber das interessiert eh nicht.
    Ich wünsche den Richtern, die die Lärmurteile fällen, dass sie auch mal von permanenten und extremen Kinderlärm betroffen werden.
    Gesundheitsschädlich ist Lärm wohl nur wenn es sich um Straßenlärm handelt.
    LG Simone

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