Lärmbelästigung durch Kinder – Wenn Nachbarn der Gedulds­faden reißt

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 1. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Headerbild Lärmbelästigung durch Kinder
Gilt das Lachen, Weinen und Trampeln der Kleinen als Lärmbelästigung durch Kinder?
Gilt das Lachen, Weinen und Trampeln der Kleinen als Lärmbelästigung durch Kinder?
Für die einen sind sie ein Segen, den anderen gehen sie gewaltig auf die Nerven: Kinder bzw. der Lärm, den sie mitunter machen. Dieser Ratgeber befasst sich mit der Frage, ob Kinderlärm eine Ruhestörung darstellt und ob Nachbarn gegen die Lärmbelästigung durch Kinder rechtlich vorgehen können.

Ein lautstarker Streit zwischen Geschwistern, das weinende Baby in der Nacht, Indianergeheul im Garten oder das Getrampel auf dem Parkettboden. Kinder sind meistens alles andere als leise.

Doch welche Lärmbelästigung durch Kinderlärm beim Nachbarn muss toleriert werden? Und ab wann gilt dies als Ruhestörung durch Kinder. Und was sagt das Mietrecht hierzu? Diese und andere Fragen beantwortet dieser Ratgeber.

FAQ: Lärmbelästigung durch Kinder

Wann gilt Kinderlärm als Ruhestörung?

Gemäß zahlreichen Urteilen ist „normaler“ Kinderlärm nicht als Lärmbelästigung zu bewerten. Nachbarn oder Vermieter müssen daher die mitunter lauten Geräusche der Kinder üblicherweise hinnehmen.

Müssen sich Kinder an Ruhezeiten halten?

Ja, Eltern müssen ihre Kinder dazu anhalten, sich an die durch Gesetze oder Verordnungen festgelegten Ruhezeiten zu halten.

Wann kann ich aufgrund einer Lärmbelästigung durch Kinder juristische Schritte einleiten?

Handelt es sich nicht um „normalen“ Kinderlärm sondern um rücksichtslosen und eigentlich vermeidbaren Krach, kann dies ggf. eine Mietminderung rechtfertigen. Bevor Sie entsprechende Maßnahmen sollten Sie sich allerdings an einen Anwalt wenden. Über weiter Optionen informieren wir Sie hier.

Zu tolerierender Kinderlärm – Ein Urteil von 1982

Kinder haben einen natürlichen Spiel- und Bewegungsdrang. Dies ist Teil einer gesunden Entwicklung und daher zu tolerieren. Hierzu gehört vor allem der beim Spielen übliche Kinderkrach, aber auch das Lachen und Weinen und das Schreien des Babys, wenn es nachts wach wird. All diese Geräusche müssen Nachbarn grundsätzlich akzeptieren. Nach einem Gerichtsurteil ist dieser Kinderlärm keine Ruhestörung:

So entschied bereits das Amtsgericht Bergisch-Gladbach im Jahre 1982 (AG Bergisch-Gladbach, 18.05.1982, 26 C 14/82).

Gerichte fordern mehr Toleranz gegenüber Kinderlärm seit dem Urteil aus dem Jahr 1982.
Gerichte fordern mehr Toleranz gegenüber Kinderlärm seit dem Urteil aus dem Jahr 1982.

Seitdem nimmt die Toleranz gegenüber Kinderlärm immer mehr zu, auch in der Rechtsprechung.

Für Nachbarn von Familien wird es dadurch schwieriger, eine Ruhestörung durch Kinder gerichtlich unterbinden zu lassen.

Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass nach den Immissionsschutzgesetzen der Bundesländer Kinderlärm immer mehr als „Ausdruck kindlicher Entfaltung“ betrachtet wird. Und dieser ist sozialadäquat und damit zulässig.

Krach auf dem Spielplatz – Kindergeschrei ist keine Lärmbelästigung

Auch in der Nähe von Spielplätzen entfacht immer wieder ein Nachbarstreit wegen Kinderlärm. Anwohner fordern wegen ihres Ruhebedürfnisses mehr Rücksichtnahme. Die Richter vertreten hierzu jedoch gewöhnlich eine andere Auffassung. Auf Spielplätzen sollen sich Kinder frei entfalten können.

In einem Gerichtsurteil über Kinderlärm aus dem Jahr 2008 wird ausgeführt, dass ein Spielplatz bzw. sein Bau nicht gegen das Rücksichtnahmegebot verstoße. Vielmehr müssen die Anwohner den Lärm der tobenden Kinder hinnehmen.

Diese Ansicht vertreten sowohl das Verwaltungsgericht Koblenz (VerwG Koblenz, Urteil vom 06.11.2012, 1 K 642/12.KO) als auch das Verwaltungsgericht Trier (VerwG Trier, Urteil vom 23.01.2008, 5 K 505/07.TR).

Die ortsüblichen Ruhezeiten sind jedoch auch von Kindern einzuhalten. Zwischen 22 Uhr und 7 Uhr gilt die Nachtruhe, und zwar auch für Kinder.

Eltern müssen ihre Kleinen ermahnen, während dieser Zeit ruhig zu sein. Umso jünger der Nachwuchs jedoch ist, umso mehr Toleranz und Geduld wird den Nachbarn abverlangt.
Kinderlärm ist während der Ruhezeiten zu vermeiden.
Kinderlärm ist während der Ruhezeiten zu vermeiden.

Was gilt im Mietrecht zum Kinderlärm wie Trampeln und Schreien in der Wohnung? Das Landgericht Wuppertal urteilte zu Lärm durch Kinder in der Mietwohnung, dass dieser Lärm keine Kündigung durch den Vermieter rechtfertigen (LG Wuppertal, Urteil vom 29.07.2008, 16 S 25/08).

Dies gilt übrigens unabhängig davon, ab die Kinder an erlaubten Orten oder verbotenen Stellen wie dem Garagenhof Krach machen.

Übrigens gilt auch die Lärmbelästigung durch den Kindergarten gewöhnlich als sozialadäquat und ist damit zu dulden.

Lärm durch Kinder – Ruhestörungen durch rücksichtsloses Verhalten

Trotz dieser hohen Toleranz gegenüber müssen sich Anwohner und Nachbarn nicht alles gefallen lassen. Nur den üblichen Kinderlärm müssen sie hinnehmen und sich dementsprechend den kindlichen Interessen unterordnen. Rücksichtsloser und unnötiger Krach fällt jedoch nicht hierunter.

Wenn der Radau über die Geräuschkulisse hinausgeht, die für Kinder üblich ist, dürfen Mieter ihre Mietzahlungen mindern. Zuvor müssen sie jedoch den Vermieter über die Ruhestörung durch Kinderlärm in der Mietwohnung informieren und diesen dazu auffordern, die Lärmbelästigung zu unterbinden.

Wie hoch die jeweilige Mietminderung ausfällt, kann nur von Fall zu Fall entschieden werden.

Mindern Sie die Miete zu stark, laufen Sie Gefahr, dass der Vermieter Ihnen wegen ausbleibender Mietzahlungen kündigt. Um hier sicherzugehen, ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten.

Das Recht zur Mietminderung besteht nur bei einer Lärmbelästigung durch Kinder in der Wohnung. Toben die Kleinen auf dem Spielplatz, so gilt ihr Kindergeschrei nicht als Ruhestörung. Eine Mietminderung ist dann ausgeschlossen.

Streit mit dem Nachbarn wegen Kinderlärm – Lieber das Gespräch suchen

Eine Ruhestörung durch Kinder liegt gewöhnlich nur bei rücksichtslosem Verhalten vor.
Eine Ruhestörung durch Kinder liegt gewöhnlich nur bei rücksichtslosem Verhalten vor.

Gerade weil die heutige Rechtslage sehr viel Toleranz gegenüber den Kleinen verlangt, sollten Sie bei einer Lärmbelästigung durch Kinder mit Ihrem Nachbarn sprechen. Wenn z. B. beim Nachbarn der Kinderlärm durch Trampeln zu stark wird, erklären Sie den Eltern freundlich und in aller Ruhe Ihr Anliegen und bieten ihm Kompromissvorschläge an.

Sollte ein Gespräch mit dem Nachbarn keine Lösung bringen, können Sie sich an den Vermieter oder Ihre Hausverwaltung wenden. Möglicherweise ist der Lärm auf bauliche Gegebenheiten zurückzuführen.

Sollte alles nichts helfen, kann ein Rechtsanwalt Sie beraten, welche Chancen ein gerichtliches Vorgehen gegen die Lärmbelästigung durch Kinderlärm hat.

Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Franziska ist seit 2017 Mitglied der Redaktion von bussgeldkatalog.net. In ihren Textbeiträgen befasst sie sich vor allem mit Fragen des allgemeinen Ordnungswidrigkeitenrechts.

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Kommentare

  1. Laugwitz sagt:

    über mir ist ein Vater mit 2 Kindern eingezogen, ich bin 63 und muss noch 4 Jahre arbeiten, wenn ich nach Hause komme ist da oben roller fahren tanzen usw,angesagt dad Wochenende fängt irgendwann 6Uhr 45 an ,ich kann nicht mehr ,die Wohnung hat 3 Zimmer aber alles spielt sich über mir in meinem Wohnzimmer ab,bitte sehr hat eine ruhige Wohnung für mich ich verzweifel langsam. lg glaugwitz

  2. Michael sagt:

    Mal eine Frage aktuell Wohnen wir noch in einem Mietshaus mit 6 Wohnungen. unter uns ist nun eine neue Familie eingezogen Sprich Mutter und 5-6 Jährigem Kind. den Ersten Monat haben wir den Lärm auf uns sitzen lassen da wir dachten Einzug etc muss ja gemacht werden, aber ruhiger würde es nicht. Das Getrampel von dem Kind geht über mehrere Stunden an Wochenenden meist von 6:30 – 17:00 oder auch ab und zu bis um 21:30. und das ohne Pause. auf die erste Bitte an die Mutter etwas mehr zu achten dass es nicht den ganzen Tag so geht kam nur „das Kind ist 5 es muss Spielen, und wir sowieso zu laute Musik hören da Sie um 20uhr schlafen geht“. was nicht stimmt da wir auf die Musik achten zwecks Katze…

    Dies zieht sich mit dem Getrampel nun schon 4 Monaten so hin und uns wird immer wieder geraten ein Lärmprotokoll zu schreiben. was wir auch schon lange taten.
    Lärmprotokoll haben wir nun das 4 Monate jeden größeren Lärm aufgeschrieben wurde der Verwaltung etc geschickt. aber es brachte nichts. für was soll ein Lärmprotokoll nutzen wenn sowieso nicht gemacht wird.

    bei uns Bewegen sich die Gläser wenn das Kind herum rennt und stetig diesem dumpfen Geräusch ausgesetzt zu werden bringt einen immer mehr in den Wahnsinn .

    wir sind beide Arbeitstätig und Abends vor allem wollen wir unsere Ruhe sowie mal an einem Wochenende entspannen aber das kann man knicken bei der neuen Mieterin.

  3. Adrian sagt:

    Hallo

    eine Frage: wir haben neue Nachbarn deren Kinder morgens wenn sie die Wohnung zur Schule verlassen, laut Hals im Treppenhaus herum schreien und die Treppe runter poltern.
    ist das rechtlich gesehen etwas, das ich ertragen muss?
    ich halte das für unnötigen Lärm den man vermeiden kann. das ganze Haus wird dadurch wach gebrüllt.

    liebe Grüße

  4. Heike sagt:

    Ich bin sehr enttäuscht, dass der Gesetzgeber wiedereinmal eine Bevölkerungsgruppe gegen die andere ausspielt:

    Krach bleibt Krach egal durch eine Maschine – durch Kinder – durch sonst was!

    Krach und Lärm machen krank – auch und insbesondere Kinderlärm, da hier kaum noch Gebote der Rücksichtnahme von Erziehungsberechtigten vermittelt werden. Grenzenlos dürfen sich Kinder auslassen unter den dummen Augen der Erziehungsberehtigten, die meinen, die Grenzenlosigkeit sei Kindern nun anheim gegeben.

    Horror – Deutschland ist in allen Punkten Entwicklungsland, auch was Kindererziehung und Kinderlärm betrifft – fast alles nur noch grenzenlos und prollig!

  5. Edelgard sagt:

    HI
    wie weit muss ein Kinder spiel platz gesetzlich von Wohnhaus mit mehrere Wohnungen entfernt sein?

  6. Lotte sagt:

    Wir wohnen gegenüber einer Ganztagschule. Morgens ab halb sieben ist hier die Hölle los. Die Kinder kommen kreischend, schreiend und tobend an der Schule an. Alle Kinder werden von den Eltern gebracht…auch die großen über 10 Jahre. Da Schule erst um 8 Uhr beginnt, trifft man sich auf dem Spielplatz vor unserem Haus. Dort drehen die Kinder richtig auf. Mit Steinen auf die Rutsche werfen, mit Stöcken wird auf Verkehrsschilder gedroschen. Eine Rollstuhlrampe am Haus aus Metall wird mit Rollern, Scootern und Inlinern bearbeitet während die Eltern auf den Bänken sitzen und sich lautstark unterhalten, weil sie sich bei der Geräuschkulisse kaum verstehen können. Währed der Schulpausen ist der Krach ebenso. Istdie Schule aus, warten schon die Eltern. Bewaffnet mit Fuß- und Basketball und ab geht es wieder den Spielplatz. Dort geben die Kinder wieder alles. Ist übrigens ein Spielplatz für Kleinkinder auf dem Ballspiele verboten sind. Sagt man etwas, wird man von den Kindern angepöbelt und bespuckt. Gegen 22 Uhr fragen die Anwohner dann mal vorsichtig, wann denn mal geganen wird. Meist ist das gegen 23 Uhr. In dem Moment wo die Kinder gehen, kommen die Jugendlichen und geben Vollgas. Es wird geraucht, Alkohol getrunken laut Musik gehört. Sind dann in der Nacht, meist gegen 2 Uhr, alle Hemmungen gefallen, werden die Polenböller ausgepackt, angezündet und in In Mülleimern zum detonieren gebracht. Wenn man Glück hat ist dann um 4 Uhr endlich mal Ruhe. Dre Spielplatz ist direkt am Wohnhaus, ohne Abstand und die Fenster der Wohnungen gehen alle zum Spielplatz raus. Man kann also nicht in ein ruhigeres Zimmer ausweichen. Hier ziehen Leute aus wie ein, weil es unerträglich ist. Weder Ordnungsamt noch Polizei greift ein, weil Kinder dürfen alles und es gibt schlichtweg keinerlei Handhabe durch die fehlende Ausführung im Gesetz, welcher Lärm nicht hinzunehmen ist. Zum Kotzen ist das! Ich liebe Kinder, aber das hier sind von Eltern gezüchtete Monster.

  7. Nachbarin sagt:

    Hallo Zusammen,

    meine Nachbarn haben ein kleines Kind ich schätze es ist 2 Jahre alt. Dieses schreit fast jede Nacht ununterbrochen, prinzipiell habe ich auch nicht gegen Kinder, sie sind unsere Zukunft. Ich bin aber Schichtarbeiterin und habe zudem auch noch einen recht (gefährlichen), anspruchsvollen Beruf bei dem ich konzentriert und ausgeruht sein muss. Das Gespräch mit meinen Nachbarn zu suchen, habe ich bereits versucht leider erfolglos, da sie mich Sprachlich nicht verstehen.
    Was kann ich machen, darf ich überhaupt etwas machen? Oder muss ich es still ertragen und hoffen das es irgendwann ruhiger wird?

    Grüße die Nachbarin

  8. praft sagt:

    Daumen hoch für alle 2 Aussagen. Wohne durch gewisse Umstände in einen Häuserblock wo man nachts um 0.00h die Kinder Stühle rücken lässt und das Kind quickt wie ein Schwein als ob es abestochen wird. Mein Mitleid für Kinder ist dadurch sehr in den Keller gerutscht den diese Erziehung beruht auf Faulheit und Inkompotenz der Eltern. Naja solange wie das whats app funktioniert ist alles egal sogar die eigenen Kinder. Es gibt schon einen Grund warum diese Kinder in der 4.Klasse nicht lesen können. Keine Regeln kein Anstand keine Rücksichtsnahme gehen erst nach 23.00h heim schlafen bis früh 11.00h mit den Eltern da ist hier toten Stille , aber frech wie Nachbars Lumpi . Sry, aber ausziehen in dieser Situation des Wohnungsbaues absolut keine Chance es kommt noch dazu das ich Rentner bin und versuche diesen Wahnsinn zu entgehen. Die Gerichtsurteile sind für mich nur noch kopfschütteln. Nehme an die Richter wohnen in Ihrer Villa sehr ruhig ohne Kinderlärm.

  9. Holger sagt:

    Ich glaube nicht, dass es ein Erziehungsziel sein kann, Kinder alles uneingeschränkt machen zu lassen, was sie wollen. Dazu gehört auch vermeidbarer Lärm.
    Vielmehr sollten Kinder auch zu sozialen Wesen erzogen werden. Das bedeutet, dass auch lernen müssen, auf andere Rücksicht zu nehmen, d.h. sie müssen auch lernen, mal auf etwas zu verzichten. Stattdessen werden heute aber gezielt Egomanen herangezogen, die überhaupt nicht wissen, was Verzicht und Rücksichtnahme ist.
    Ich kann daher verstehen, dass Hotels heute kinderfrei sein möchten und dass viele Menschen lieber Haustiere als Kinder dulden.
    Daran sind aber nicht die Kinder schuld, sondern Erziehungsberechtigte, die von Kindererziehung überhaupt keine Ahnung haben oder einfach nur unfähig dazu sind.
    Um einen Hund zu halten muss man heute einen Hundeführerschein machen.
    Es wäre begrüßenswert, wenn es eine entsprechende Regelung für die Anschaffung von Kindern gäbe. Dann würde es vielen Kindern und auch der Gesellschaft vermutlich besser gehen. Wenn man sich die Entwicklung der schulischen und Allgemeinbildung der letzten 30 Jahre anschaut, stellt man fest, dass die Kinder immer mehr verblöden. Viele sind schon trotz eines Schulabschlusses nicht mehr ausbildungsfähig.
    Es scheint also an der Zeit zu sein, dass sich Erziehungsberechtigte mal Gedanken zu ihren Erziehungszielen machen (wenn sie denn überhaupt welche haben). Dazu sollte dann auch Lärmvermeidung und Rücksichtnahme gehören.
    Gruß
    Holger

  10. Y-mama sagt:

    Ich habe ein Kind, das älter als zwei Jahre ist. Als er zur Welt kam, zog eine Familie mit einem dreijährigen und einem fünfjährigen Jungen nach oben. Die einzigen Hobbys der beiden Kinder sind Fußball und das Einladen von Freunden zum Spielen. Ich dachte, dass es mit zunehmendem Alter der Kinder langsam besser werden würde, aber nein. Es ist nach zehn Uhr abends und sie wissen immer noch nicht, was sie anklopfen sollen. Mein Kind war sehr schläfrig, konnte aber mehrmals nicht einschlafen und weinte. Ich bin so traurig, dass ich mein Kind nicht beschützen konnte. Ist das Recht zweier Kinder, sich frei zu bewegen, größer als das Recht eines Kindes, zu schlafen? Solange sie bereit waren, Hausschuhe zu tragen, würden die Böden beim Laufen offensichtlich nicht so stark vibrieren. Ich bin so traurig.

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