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Bei Kultur- und Musikfreunden ist die Vorfreude groß, wenn wieder ein musikalisches Highlight kurz bevor steht. Volks- und Straßenfeste, Umzüge wie der CSD und die Love Parade, aber auch Open Air Konzerte und andere Veranstaltungen unter freiem Himmel locken zahlreiche Besucher an.
Doch des einen Freud ist bekanntlich des anderen Leid. Anwohner klagen immer wieder über Lärmbelästigung durch Veranstaltungen. Müssen sie laute Musik und anderen Lärm in Kauf nehmen?
FAQ: Lärmbelästigung durch Veranstaltungen
Von Bedeutung sind unter anderem das Bundes- sowie die jeweiligen
Landesimmissionsschutzgesetze. Aber auch noch weitere Vorschirften können eine Rolle spielen. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Regelwerke.
Eine Lärmbelästigung liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn die geltenden Immissionswerte überschritten werden. Welche Werte bei Veranstaltungen nicht überschritten werden sollten, lesen Sie hier.
Der Gesetzgeber sieht für sogenannte seltene Störereignisse, also Veranstaltungen, die maximal 10-mal pro Kalenderjahr stattfinden eine Sonderregelung vor. So müssen Anwohner ggf. die Lärmbelästigung bei Volks- und Gemeindefesten sowie traditionellen Umzügen hinnehmen.
Wie wird die Lärmbelästigung durch Veranstaltungen gesetzlich geregelt?
Die Rechtslage zu öffentlichen Veranstaltungen und dem damit verbundenen Lärm gestaltet sich nicht ganz so einfach. Einerseits liegt das daran, dass Rechtsfragen hierzu in verschiedenen Gesetzen geregelt sind. Andererseits gelten auch die jeweiligen Landesimmissionsschutzgesetze der Bundesländer, sodass die Rechtslage zur Belästigung durch Veranstaltungslärm von Land zu Land unterschiedlich ausfallen kann.
Zur Vermeidung einer übermäßigen Lärmbelästigung durch die Veranstaltung müssen Veranstalter bzw. die verantwortlichen Ausrichter unter anderem folgenden Gesetze und Regelungen einhalten:
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG)
- Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) der Bundesländer, die auf dem BImSchG aufbauen
- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Freizeitlärm-Richtlinie
- LAI-Hinweise zur Auslegung der TA-Lärm
Bei Verstößen gegen die immissionsschutzrechtliche Verbote oder gegen eine Genehmigungspflicht einer Veranstaltung droht ein Bußgeldbescheid mit empfindlichen Geldbußen.
Urteil des Bundesgerichtshofs zu Lärm auf einem Rockkonzert

Aufgrund der unterschiedlichen Länderregelungen ist es sinnvoll, sich auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu richten.
Bereits im Jahre 2003 befasste sich der BGH mit der Frage, welche Lärmbelästigung durch eine Veranstaltung für Nachbarn noch zumutbar ist (BGH, Urteil v. 26. 09. 2003, Az.: V ZR 41/03).
In dem zu klärenden Fall klagten Betroffene insbesondere gegen Musik auf einem Rockkonzert, welches im Rahmen eines alljährlich ausgerichteten Sommerfests eines Sportvereins stattfand.
Doch der BGH urteilte, dass Anwohner Lärmbelästigungen durch Veranstaltungen hinnehmen müssen, wenn diese für eine Gemeinde oder Stadt eine besondere Bedeutung hat oder nur einmal jährlich stattfinde. Dies gilt nach dem besagten Urteil auch, wenn der Lärm nach 22:00 Uhr über die Richtwerte der sogenannten LAI-Hinweise zur Auslegung der TA-Lärm hinausgehe.
Für sogenannte seltene Störereignisse, sprich für Veranstaltungen, die an zehn oder weniger Tagen oder Nächten pro Kalenderjahr abgehalten werden, können nach diesen LAI-Hinweisen höhere Richtwerte für Lärmimmissionen vorgesehen werden. Diese Richtwerte geben den Richtern jedoch nur eine Orientierung und sind keine starre Vorgabe für die Rechtsprechung.
Vor allem Volksfeste, Gemeindefeste, traditionelle Umzüge sowie ähnliche Ereignisse würden zum gemeindlichen und städtischen Leben gehören und seien allgemein akzeptiert. Ihre besondere Bedeutung rühre vor allem daher, dass sie den Zusammenhalt und die Identität der Gemeinschaft stärken würden.
Üblicherweise würden gerade solche Feste in Wohngebieten stattfinden. Aus diesem Grund dürfe von ihnen im Einzelfall auch nachts nach 22:00 Uhr eine richtwertüberschreitende Ruhestörung ausgehen.

Dies gelte jedoch aus Gründen der Rücksichtnahme und des Schutzes der Nachtruhe in der Regel nur bis Mitternacht.
In dem zugrunde liegenden Fall seien die Kläger verpflichtet, bis Mitternacht Lärmimmissionen hinzunehmen, die sonst nur tagsüber zulässig seien. Hier liegt der Beurteilungspegel bei 70 dB (A).
Nach Mitternacht sei von den Veranstaltern jedoch der für seltene Störereignisse geltende Grenzwert von maximal 55 dB (A) einzuhalten.
Lärmbelästigung durch eine Veranstaltung: Wie laut darf es werden?
Wie laut es im Einzelfall werden darf, hängt auch vom Zeitpunkt der Veranstaltung ab. Als Orientierung dienen folgende Richtwerte:
- tagsüber – außerhalb der Ruhezeit: nicht mehr als 70 Dezibel (Abkürzung: dB (A))
- tagsüber – innerhalb der Ruhezeit: nicht mehr als 65 dB (A)
- nachts: 55 dB (A)
Zum Vergleich: Die Lautstärke eines normalen Gespräch liegt bei 40 – 60 Dezibel
Für die Einhaltung der Grenzwerte und für die Vermeidung einer unzumutbaren Lärmbelästigung durch die Veranstaltung ist in erster Linie der Veranstalter verantwortlich und nicht etwa der Vermieter der Anwohner.
Das Ordnungsamt kann ebenfalls Ansprechpartner sein, wenn es zu unzumutbaren Lärmbelästigungen kommt. Nachts können sich betroffene Anwohner und Mieter auch an die Polizei wenden. Bei andauernden oder regelmäßig wiederkehrenden Belästigungen kann die Beratung durch einen Anwalt sinnvoll sein.
Weitere Ratgeber


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Autos raus aus der Stadt, aber die Bassbumper reinholen
Wo passt das bitte zusammen
ich bin dafür daß das mit den Veranstaltungen nicht mehr stattfindet
Wir wohnen in einem Ort in dem in geraden Jahren ein Runkelrübenfest und in den ungeraden Trachtenfeste stattfinden! Während der Trachtenfeste steht ein Festzelt unmittelbar an unserer Hauswand (wir wohnen zur Miete, drei Mietparteien) schon während des Aufbau des Zeltes, 3 Tage bevor das Fest losgeht, herrscht bis zum späten Abend ein Höllenlärm! Da wird schon gesoffen und die Musik aufgedreht! Die Bühne im Zelt steht dann auch noch an der Hauswandseite! Wenn dann der Betrieb richtig losgeht werden wir bis 3 Uhr nachts (der Bürgermeister hat die Sperrstunde dankenswerterweise bis 3 Uhr verlängert, der wohnt nicht in der Feiermeile) mit unglaublich lauter Musik beschallt. Beim letzten Mal waren es stetig mindestens 100 dB (leider ging die App nur bis 100 dB und dazu noch die Bässe die durchs Haus wummern, da klirren die Gläser im Schrank, die Fenster vibrieren und den Druck in den Ohren wurde ich erst Tage nach der Veranstaltung los! Beschwerden, bei wem auch immer, werden nur mit einem Schulterzucken hingenommen! Man kommt nicht durch, die Honoratioren der Gemeinde jucken die Anwohner nicht die Bohne! Jedesmal wenn der Spuk vorbei ist braucht man 2 Wochen um die strapaziertes Nerven zur Ruhe zu bringen und das Gehör zu regenerieren!
Was war es doch eine Ruhe vom November bis Mai. Dann ging es wieder los. Jedes Wochenende Veranstaltungen im DGH. Eine Event-Agentur soll sich mit der Gemeinde geeinigt haben und macht private Veranstaltungen, aber nicht von Einheimischen. DGH bedeutet DORFgemeinschaft und nicht Fremdgemeinschaft. Mal sehen wie es weiter geht.
Mich würde interessieren, welche Behörde ein Vereinsfest genehmigt. Letztes Jahr stand da auf der Genehmigung: Beginn Nachtruhe 22.00 Uhr Dazu wurde auf die Einhaltung der TA Lärm hingewiesen. Der Verein hielt sich in keinster Weise dran. es war nachts um 2.00 UHR weder an Schlaf noch an Fernsehgucken zu denken. Trotz geschlossener Fenster war der Fernseher nicht zu hören. Heuer findet das gleiche Fest statt und der Verein hat eine Genehmigung bis 3.00 Uhr nachts. Welche db Werte müssen da eingehalten werden? Die von der TA Lärm, 70 db am Tag und 55 db in der Nacht oder was gilt denn da? Kann sich ein Angestellter des Landratsamtes über das BImSchG, in dem die Grenzwerte für seltene Veranstaltungen stehen, hinwegsetzen?
Kann mich da jemand aufklären?
Es ist Samstag, der 3. Mai – 3 Uhr nachts. Ich lebe auf dem Dorf und hier ist gerade Schützenfest, nachdem die ganze Woche schon Glasfaser-Kabel verlegt wurden (Rütteln, Baumaschinen und Hämmern von 7-19 Uhr). Die Musik ist zum Glück tatsächlich jetzt (!) um 3 Uhr nachts etwas leiser gestellt worden. Bis dahin wummerten die Bässe. Ich habe zuerst die Polizei der Samtgemeinde angerufen. Die sagten nur, es gäbe keine Sperrstunde mehr und da könne man gar nichts machen. Dann habe ich die Seite hier gefunden und nochmal bei der Polizei der Stadt angerufen in deren Landkreis wir wohnen. Dort sagte man mir, die Gemeinde hätte eine „Sondergenehmigung“ bis 3 Uhr nachts erteilt. Auch toll. Da kann man sich ja denken, dass da die Schützen in der Gemeinde das sagen haben und dass man da rein gar nichts gegen tun kann.
Ich empfinde, wie viele andere Kommentatoren, die Lärmbelästigung ganz besonders durch die lauten Bässe zunehmend katastrophal. Immer häufiger gehen Feste (hier auch mehrere Tage) immer länger in die Nacht hinein. Und das obwohl bekannt ist, wie gesundheitsschädlich das ist.
Gerade – wie ein Vorredner schreibt – für Berufe an gefährlichen Maschinen oder in den Gesundheitsberufen sind diese ungewollt durchwachten Nächte in keinster Weise tolerierbar.
Aber anscheinend sind wir die „Party-Generation“ und scheren uns um gar nichts mehr …
Kann es sein, das alle die hier posten, das ganze etwas einseitig sehen? Ich bin 65 Jahre alt, ich ging gerne auf Partys, da war es laut, da gab es Bass, drums usw. alle waren in Stimmung, friedlich haben gefeiert. Hier lese ich heraus, das die Poster früher nie auf Partys waren, nun wenn dem so sei, ist es so. Wollen Sie allen Ernstes jedem Menschen, auvch ihren eigenen Kindern den Spass an Partys nehmen? Sie alle, hier ware auch mal Jung, und da hat es sie auch nicht interresiert wie Laut oder wie lange die Musik gespielt wurde. Denken Sie immer daran, Sie mit Ihren Bedürfnissen, sind nicht die einzigsten auf der Welt. Üben Sie massvoll Kritik, tollerieren Sie auch mal , die für Sie angeblichen Unannehmlichkeiten. Denn Sie sind nicht allein auf diesem Planet
Ich wohne in der Eifel, in der Mainacht fährt ein Trecker mit Anhänger und lauter Musik von Nachmittags bis zum nächsten Morgen gegen 7 Uhr durchs Dorf. Anrufe bei der Polizei bringt nichts. Man sagt mir, da wäre das Ordnungsamt für zuständig. Die sind aber Nachts nicht zu erreichen. Im Sommer ist bald jedes Wochenende mit Lauter Basslastiger Musik Party. Wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich mir dort nie ein Haus gekauft. Rücksichtnahme auf Mitmenschen kennt man nicht.
Ich kann hier jeden einzelnen nachvollziehen, wir mit einem 20 monatigem Baby haben uns bewusst ein Dorf ausgesucht um vom rücksichtslosen stadtlärm zu fliehen. Nun haben wir ein haus in Mühlheim gekauft uns verschuldet. Es hat gerade einmal 8 Tage gedauert bis der große Schreck kam plötzlich ist uns ausgefallen das im Frühling ein bauwagen für Jugendliche in unsere Straße gestellt wurde ohne den Anwohnern Bescheid zu geben alle waren ahungslos,bis die erste Riesen Party veranstaltet wurde. Die ganze Nacht Lärm und Geschreie.Minderjährige die Spirituosen saufen und was sie sonst so konsumieren.Und das ist nicht alles .sehr nah an meinem Haus ist eine Festhalle und das war mir bewusst als ich das Haus besichtet habe der Verkäufer hat gesagt es sind nicht viele Veranstaltungen und vorab habe ich mich bei der Gemeinde informiert Sie bestätigten mir das auch.(eine komplette Lüge man hat es verschwiegen). Die Festhalle hat unter der Woche sehr laute Veranstaltungen und am Wochenende grenzenlos laut und bis in den nächsten morgen.Ich habe viele Video Beweise.als ob das nicht genügt gibt es eine Straße hinter meinem Haus. Der Weg sieht ganz unscheilig aus aber was da am Tag an Autos hoch und runter rasen das kann sich kein Mensch vorstellen,es ist ein Sportplatz oben und das ganze Dorf ist Tag täglich dort da werden Festivals gemacht Veranstaltung die keinem in den Sinne kommen würde.Ich hatte schon ein Gespräch mit dem Bürgermeister dem hauptamtleiter dem Hausmeister der Festhalle.Es war Sinnlos ,Sie haben ein offenes Ohr aber das war es auch schon . Da kommen Kommentare wie da gewöhnen Sie sich dran und schneiden Sie ihre Hecken wenn nicht so viel Verkehr ist und so sinnlose Kommentare von dem Bürgermeister und co. Es sind 40 km/h erlaubt alle rasen viel schneller. Die Jugendlichen vom bauwagen belästigen das ganze Wohnviertel. Die Festhalle wird bei extrem lauter Musik offen gehalten keine Türen keine Fenster werden geschlossen obwohl es gesetzlich ruhiger sein muss.heute am Sonntag der 25.November 2024 wird Musik gespielt Instrumente schon um 9 Uhr morgens das mein Kind vor Schreck aus dem Schlaf gerissen wurde. Also bei uns ist Dauer Lärm der von der Gemeinde total unterstützt wird statt die Anwohner in Schutz zu nehmen und behilflich zu sein ,kommen Kommentare vom Bürgermeister wie ,ich war abends dort es war nichts ‚ das ist so ein Unfug.
Kurz gesagt ist es der Rücksichtsloseste ,Respektloseste Ort den ich jemals gesehen und gehört habe. Eine Schande ist das. Alles was ich zwecks Lärm und Gefahr zu beanstanden habe (unerträglicher Lärm) wird von seitens der Gemeinde herunter gespielt.
Unser Dorfgemeinschaftshaus liegt in 120m Entfernung. Über den Sommer waren jede Woche private, meist Hochzeiten, wie auch öffentliche Veranstaltungen. Man konnte seine Uhr danach stellen, wenn genau um 22:00 Uhr die Musikanlage aufgedreht wurde, sodass wir auch bei geschlossenem Fenster dachten, wir wären mitten im DGH. Beschwerden an Gemeinde und Ordnungsamt werden mit, „da können wir nichts machen“ beantwortet.
Nachtrag
Bitte alles etwas ruhiger, nicht so laut bitte, tut doch auch echt nicht Not.
Es wäre auch schon viel gewonnen, wenn man die Bassfrequenzen regulieren würde. Weniger tief, weniger laut. Darüber, wie gesundheitsschädlich die stundenlange Bassbeschallung ist, brauchen wir sicher nicht diskutieren.
Ich wohne in Bremen, original. Ich bin mit dem Freimarkt großgeworden, Findorff ist mein „Revier“. Aber mittlerweile ist der Lärmpegel vom Freimarkt eine echte Zumutung. Die Fahrgeschäfte sind nicht mal das Problem…, aber die „Freimarktparty“ in Halle 7. Die Bässe wummern so tief und laut, daß es in den Ohren fast schmerzhaft vibriert. An Schlaf ist nicht zu denken. Am Wochenende bis in die frühen Morgenstunden. Jedes Jahr lauter, dieses Jahr absolut unerträglich. Das muss doch echt nicht sein.
Dazu werden wieder alle „Partygäste“ Richtung Wohnviertel Findorffstraße geschleust, statt wie in früheren Zeiten Richtung Bahnhof. Geschrei, Gejole, Autolärm bis zum Morgen. Und ganz nebenbei, als Bonus zum Lärm, Betrunkene, die in die Vorgärten strullen.
Soviele Jahre war Freimarkt nie ein Problem, aber heute muss alles immer lauter, greller, irrer werden scheint es. Hauptsache Spaß?
Was kann man machen?
Wenn das so sein muss, dann kann von mir aus der Freimarkt komplett verschwinden.
Auch schön, wenn das Bezirksamt eine Veranstaltung, die um 22 Uhr zu Ende sein sollte, sogar noch auf 23 Uhr streckt. Begründung hätte mich ja für diese Erweiterung interessiert, aber leider erreicht man natürlich niemanden… und auch nicht die Veranstalter.
Man dankt. Ist nämlich nicht das einzige „Fest“ im Jahr und eine „Bedeutung“ für die Gemeine kann ich hier scharf ausschließen. Sorry, aber Immatrikulationsfeiern, Sommerfeste, Bergfeste und Co. kann man auch alles am Tag ODER MAL bis max 22 Uhr veranstalten. (Die Hälfte davon ist nicht mal angemeldet, kommt auch noch dazu).
Dass in diesem Land die Arbeitenden nichts wert sind, wissen wir ja.
Wie schön, dass mein Mann morgen um 3 Uhr aufstehen muss und dann an gefährlichen Maschinen steht. Oder dass ich Menschen versorgen soll, wo ein Fehler = Tod bedeuten könnte.
Passt schon. Alles für Alkohol, Feiern ohne Grenzen und „Freiheit“.
Das hat nichts mehr mit Kultur zu tun.
Siehe auch die anderen Kommentare.
Und ja, ich war auch mal Studentin. Wir hatten auch „Feiern“. Die wurden aber tagsüber abgehalten und ab 20 Uhr in Clubs verlegt. Ganz einfach.
Ich wohne am Marktplatz in Schweinfurt. Ich feiere selber sehr gerne.Leider muß ich aber feststellen, daß die Bands die in unserer Stadt auftreten immer lauter werden. Beim besten Willen kann ich das nicht mehr als Musik bezeichnen. Wummern, Hämmern ins Mikro schreien, daß die Fensterscheiben vibrieren und man bei geschlossenen Fenstern und Rollläden den Fernseher/ das Radio nicht mehr versteht. Inmitten der Veranstaltung ist eine normale Unterhaltung nicht möglich.
Mein Vorschlag: Insgesamt leiser und nicht alles auf dem Marktplatz. Weniger Technik, weniger Beschallung – bessere Musiker!!
in der Stadt, in der ich wohne, gibt es gefühlt jedes Wochenende Veranstaltungen im Sommer. erst kam so ein House meets Classic, das durch s ganze Wohngebiet schallte und mich nach einer Woche Frühschicht fertig machte. die Woche drauf zwei Tage Indiefestival. dann wären acht geschlagene Tage und halbe Nächte hintereinander weg Volksfest und nun habe wir dieses Wochenende Saaleaußenfest. ich hatte unter der Woche frühschicht, nächste wieder früh und das Wochenende kaum ein Auge zubekommen
wir wohnen im Köln am Rhein gegenüber vom Tanzbrunnen. wo wöchentlich von Mai bis Oktober mindestens 4 Konzerte statt finden. eins schlimmer als das andere und so laut das wir bei der Wärme zur Zeit alle Fenster schleissen müssen u auf dem Balkon zu essen ist un,öglcih weil es so dermassen laut ist das ist tgl beim Ordnungsamt anrufe. waren auch mehrmals hier. Wurde zu einem Amt weitergeleitet aber höre ncihts. Kann ich privast strafanzeige erstatten wegen einschränkung meines Lebensfreiraum oder so? muss ich 9 std am tag unvorstellbaren Krach ertragen 4 mal die woche und das wo wir prime location miete zahlen wegen prestige bau und das gegenüber dieser schreckliche Veranstaltung Tanzbrunnen