Motorrad richtig parken: Was Sie dabei beachten müssen!

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 18. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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FAQ: Mit dem Motorrad parken

Kann ich mein Motorrad überall parken?

Nein. Auch beim Parken mit dem Motorrad müssen die allgemeinen Verkehrsregeln zum Parken sowie entsprechende Verkehrszeichen beachtet werden. Ist zudem die Parkdauer begrenzt, ist auch bei einem Motorrad eine Parkscheibe auszulegen oder ein Parkschein zu ziehen.

Kann man mit dem Motorrad auf dem Gehweg parken?

Das ist nur dann zulässig, wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen dies erlaubt. Eine grundsätzliche Erlaubnis zum Abstellen auf dem Gehweg gibt es für Motorräder nicht. Was Sie gemäß StVO mit dem Motorrad beim Parken beachten müssen, lesen Sie hier

Mit welchen Sanktionen müssen Sie rechnen, wenn Sie das Motorrad nicht richtig  abstellen?

Parken Sie ordnungswidrig auf dem Gehweg, müssen Sie mit einem Verwarngeld von mindestens 50 Euro rechnen. Behindern Sie dabei andere, wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig und Sie bekommen einen Punkt. Der Tabelle können Sie entnehmen, wann welche Sanktionen auf Sie zukommen.

Bußgelder bei Parkverstößen mit dem Motorrad

TatbestandStrafe (€)Punkte
Parken an engen unübersicht­lichen Stellen, im Kurvenbereich, bis zu 5 Meter vor/auf Fußgänger­überwegen, bis zu 10 Meter vor Lichtzeichen, im (eingeschränkten) Halteverbot, nicht am rechten Fahrbahnrand, auf der/dem linken Fahrbahnseite / Seitenstreifen35
- mit Behinderung55
- länger als 1 Stunde55
- länger als 1 Stunde mit Behinderung55
Unzulässiges Parken auf Rad- und Gehwegen55
- mit Behinderung701
- länger als 1 Stunde701
- länger als 1 Stunde mit Behinderung801
- mit Gefährdung801
- mit Sachbeschädigung1001
Parken in zweiter Reihe55
- mit Behinderung801
- länger als 15 Minuten851
- länger als 15 Minuten mit Behinderung901
- mit Gefährdung901
- mit Sachbeschädigung1101
Parken vor Feuerwehr­zufahrten55
- mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen1001
Unzulässiges Parken in verkehrs­beruhigten Zonen10
- mit Behinderung15
- länger als 3 Stunden20
- länger als 3 Stunden mit Behinderung30
Parken vor Grundstücksein- und ausfahrten, im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln, in durch Verkehrszeichen verbotenen Parkbereichen, vor Bordstein­absenkungen, Sonder­parkplätzen für Bewohner10
- mit Behinderung15
- länger als 3 Stunden20
- länger als 3 Stunden mit Behinderung30
Parken an abgelaufener Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein, Überschreiten der Höchstparkdauer
- bis 30 Minuten20
- bis 1 Stunde25
- bis 2 Stunden30
- bis 3 Stunden35
- länger als 3 Stunden40
Parken im Fahrraum von Schienen­fahrzeugen55
- mit Behinderung701
Unberechtigtes Parken auf Schwer­behinderten-Parkplatz55
Nicht platzsparend geparkt10
Unberechtigtes Parken in einer Nothalte- oder Pannenbucht25
Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen701
Parken auf Sperrflächen25
Parken mit Behinderung von Rettungs­fahrzeugen1001
Vorrang eines anderen Fahr­zeugführers beim Einfahren in eine freie Parklücke missachtet10
Parken an Stellen, an denen das Halten verboten ist25
- mit Behinderung40
- über eine Stunde40
- über eine Stunde mit Behinderung50
Unzulässig auf Bus­sonder­fahrstreifen und an Halt­estellen geparkt55
- mit Behinderung70
- Gefährdung80
- mit Sachbeschädigung100
Unzulässig auf Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt55

Im Video: Motorrad richtig parken

Was Sie beachten müssen, wenn Sie ein Motorrad parken, erfahren Sie auch im Video.
Was Sie beachten müssen, wenn Sie ein Motorrad parken, erfahren Sie auch im Video.

Wo darf ein Motorrad abgestellt werden?

Motorräder benötigen wesentlich weniger Platz als ein Pkw. Daher ist es manchmal einfacher, eine Parklücke zu finden. Doch darf man deshalb mit dem Motorrad überall parken? Dürfen Fahrer mit dem Motorrad auf dem Bürgersteig parken oder auf einem Stellplatz für Pkw stehen? Grundsätzlich gilt, Fahrer müssen auch mit dem Motorrad beim Parken darauf achten, dass sie nicht gegen die geltenden Verkehrsregeln verstoßen. 

Motorrad richtig parken: Auf einem Pkw-Parkplatz ist das generell erlaubt.
Motorrad richtig parken: Auf einem Pkw-Parkplatz ist das generell erlaubt.

Denn in der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird kein Unterschied zwischen Motorrad oder Pkw gemacht. Die Vorschriften zum Halten und Parken gelten für alle Kraftfahrzeuge gleichermaßen. Sie müssen das Motorrad grundsätzlich auf der Straße parken.

Daher gibt es auch kein generelles Recht, ein Motorrad auf dem Gehweg parken zu dürfen. Das Abstellen auf dem Gehweg ist nur dann zulässig, wenn die Verkehrszeichen 315-65 bis 315-68 dies ausdrücklich erlauben. Das gilt auch dann, wenn Sie “nur” einen Motorroller parken wollen. Auch hier gelten die Vorschriften der StVO bzw. die entsprechenden Verkehrszeichen.

Ob Ordnungsamt oder Polizei ein Abstellen auf dem Gehweg aufgrund der Parkplatzsituation durchgehen lassen, hängt vom Einzelfall ab. Darauf verlassen sollte sich niemand. Besonders dann nicht, wenn Sie Ihr Motorrad so parken, dass sie andere behindern oder gar gefährden.

Ist das Parken oder Halten durch Verkehrszeichen oder die allgemeinen Vorgaben aus § 12 StVO unzulässig, gilt das also auch beim Motorrad. Das Parken ist demnach in folgenden Situationen grundsätzlich untersagt:

3) Das Parken ist unzulässig

  1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
  2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
  3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
  4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
  5. vor Bordsteinabsenkungen.

Mit dem Motorrad auf einem Pkw-Parkplatz: Ist das erlaubt?

Es ist nicht generell untersagt, das Motorrad auf einem Pkw-Parkplatz abzustellen. Motorrad-Besitzer dürfen ihre Fahrzeuge in den ausgewiesenen Parkflächen für Kraftfahrzeuge abstellen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Nutzung des Parkplatzes durch Zusatzzeichen bestimmten Fahrzeugen vorbehalten ist oder bestimmte Fahrzeuge ausgenommen sind. 

Weitere Ausnahmen gelten, wenn:

  • gesonderte Motorradparkflächen ausgewiesen sind (diese sind dann zu benutzen)
  • platzsparendes Parken als Grundsatz, daher können zwei Motorräder in einer Parklücke zulässig sein

Warum darf man mit dem Motorrad nicht im Parkhaus parken? Ein gesetzliches Verbot gibt es hier nicht. Die Nutzungsbedingungen werden von den Betreibern festgelegt und diese können bestimmen, ob Sie ein Motorrad auf dem Parkplatz abstellen dürfen oder nicht. Oftmals gibt es auch in Parkhäusern ausgewiesene Motorradstellplätze

Parkscheibe beim Motorrad: Ist sie vorgeschrieben?

Motorrad ordnungswidrig parken: Auf dem Gehweg kann das Sanktionen zur Folge haben.
Motorrad ordnungswidrig parken: Auf dem Gehweg kann das Sanktionen zur Folge haben.

Wollen Sie Ihr Motorrad dort parken, wo eine Höchstparkdauer vorgeschrieben ist, müssen Sie die Parkzeit ausweisen. Auch beim Motorrad muss daher eine Parkscheibe gut sichtbar ausgelegt bzw. angebracht werden. 

Das gilt auch, wenn der Parkplatz gebührenpflichtig ist und ein Parkschein gezogen werden muss. Auch dieser ist dann sichtbar am Motorrad zu platzieren.

Bußgelder und Punkte: Wenn Sie das Motorrad falsch parken

Im Bußgeldkatalog wird, wie in der StVO, kein Unterschied gemacht, ob Sie mit einem Pkw oder einem Motorrad ordnungswidrig parken. Das bedeutet, dass Motorradfahrer die gleichen Verwarn- und Bußgelder erhalten wie Autofahrer, die falsch parken. Sanktionen bei Parkverstößen reichen von 10 bis 100 Euro.

Stellen Sie zum Beispiel Ihr Motorrad unerlaubt auf dem Gehweg ab, kostet das mindestens 55 Euro. Behindern Sie dadurch jemanden, steigt die Summe auf 70 Euro und es wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen. Bei einer Gefährdung müssen Sie 80 Euro und bei einem Unfall 100 Euro zahlen. In beiden Fällen ist ebenfalls ein Punkt drin. 

Stellt das Motorrad eine Behinderung oder eine Gefährdung dar, kann es auch abgeschleppt werden. Der Halter muss als Verursacher die Kosten dann zusätzlich zu den Sanktionen tragen. 

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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