Sackgasse: Welche Regeln und Zeichen sind hier wichtig?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 3. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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FAQ: Sackgasse

Was ist unter dem Begriff „Sackgasse“ zu verstehen?

Bei einer Sackgasse handelt es sich laut Verkehrsregeln um eine Straße, die nur von einer Seite her zugänglich und somit befahrbar ist. Eine Durchfahrt ist hier nicht möglich und oftmals besteht in einer Sackgasse auch keine Wendemöglichkeit für größere Fahrzeuge.

Was bedeutet das Schild „Sackgasse“?

Das Richtzeichen 357 dienst als Hinweis für alle Verkehrsteilnehmer. Es weist eine Straße als Sackgasse aus und zeigt an, dass hier bestimmte Verkehrsregeln gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten sind. Mehr zu den Verkehrszeichen in einer Sackgasse und deren Bedeutung erfahren Sie hier.
VZ 357 Sackgasse

Mit welchen Sanktionen ist in einer Sackgasse zu rechnen?

Parken Sie zum Beispiel in einer Sackgasse falsch, kann das Verwarngelder zwischen 10 und 55 Euro nach sich ziehen. Fahren Sie unerlaubt in einer Sackgasse rückwärts oder wenden Sie obwohl Sie andere gefährden könnten, sind Bußgelder ab 80 Euro und Punkte möglich. Wann welche Sanktionen greifen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.

Bußgelder in der Sackgasse

VerstoßBußgeldPunkte
in Sackgasse ordnungswidrig gewendet
... mit Gefährdung80 EUR1
... mit Unfallfolge100 EUR1
in Sackgasse, trotz Parkverbot, ordnungswidrig geparkt10 EUR
... mit Behinderung15 EUR
... länger als 3 Stunden20 EUR
... länger als 3 Stunden mit Behinderung30 EUR
entgegen der Fahrtrichtung in Sackgasse geparkt15 EUR
in Sackgasse an unübersichtlicher oder enger Stelle geparkt35 EUR
... mit Behinderung55 EUR
... länger als eine Stunde55 EUR
... länger als eine Stunde mit Behinderung55 EUR

Video: Alles Wichtige zum Verkehrszeichen 357

Alles Wichtige zum Verkehrszeichen 357 erfahren Sie auch hier im Video.
Alles Wichtige zum Verkehrszeichen 357 erfahren Sie auch hier im Video.

Was ist eine Sackgasse?

Gemäß StVO wird eine Sackgasse unter bestimmten Umständen durch ein Verkehrszeichen gekennzeichnet.
Gemäß StVO wird eine Sackgasse unter bestimmten Umständen durch ein Verkehrszeichen gekennzeichnet.

Eine Sackgasse ist gemäß StVO eine Straße, die Verkehrsteilnehmer nicht durchgehend befahren können. Sie hat also ein Ende, dass nicht in einer anderen Straße mündet. Ein Durchgangsverkehr ist in einer solchen Straße dann nicht möglich und sie ist in der Regel der Nutzung durch Anwohner und Lieferverkehr vorbehalten.

Gelten bestimmte Verkehrsregeln, wenn eine Straße durch ein Sackgassenschild als solche ausgewiesen ist? Wie schnell darf man in einer Sackgasse fahren? Wer hat Vorfahrt in einer Sackgasse? Wie darf man in einer Sackgasse parken? Alls diese Fragen sind nicht selten und durchaus berechtigt.

Grundsätzlich gelten auch in einer Sackgasse die allgemeinen Verkehrsregeln der StVO. Es müssen also keine besonderen Vorschriften zur Geschwindigkeit beachten werden. Da sich diese Straße üblicherweise innerhalb geschlossener Ortschaften befinden, sind maximal 50 km/h erlaubt. Anders sieht das aus, wenn Verkehrszeichen eine andere Geschwindigkeit vorschreiben, dann sind die Angaben auf dem Verkehrsschild in der Sackgasse zu beachten. 

Gleiches gilt auch bei der Frage nach der Vorfahrt. Zeigen Verkehrszeichen nichts anderes an, ist in der Sackgasse rechts vor links zu beachten. Auch beim Verlassen der Sackgasse gelten diese allgemeinen Vorgaben.

Parken in der Sackgasse: Was gilt?

Ist das Parken nicht grundsätzlich untersagt oder durch entsprechende Schilder verboten, dürfen Sie in einer Sackgasse parken. Es gibt auch hier keine besonderen Regelungen in der StVO, die speziell in einer Sackgasse gelten.

Grundsätzlich sind dann folgende Vorschriften zum Parken zu beachten:

  • am rechten Fahrbahnrand parken
  • nur in Fahrtrichtung parken
  • Mindestabstand von 3 Metern zur anderen Fahrbahnseite
  • keine Behinderung oder Gefährdung verursachen

Ist in der Sackgasse durch ein Schild eine Parkzeitbeschränkung angegeben, ist diese ebenfalls zu befolgen. Hier sollte dann eine Parkscheibe oder, wenn ein Automat vorhanden ist, ein Parkschein gezogen werden.

Es wird oft angezeigt, wenn in der Sackgasse keine Wendemöglichkeit besteht.
Es wird oft angezeigt, wenn in der Sackgasse keine Wendemöglichkeit besteht.

Vor dem Befahren, sollten Fahrer zudem auch darauf achten, ob es sie die Straße ohne Schwierigkeiten wieder verlassen können. Oft zeigt ein entsprechendes Schild, wenn die Sackgasse keine Wendemöglichkeit bietet.

Sackgasse: Diese Verkehrszeichen sind von Bedeutung

Das wichtigste Schild, welches eine Sackgasse ausweiset, ist das Verkehrszeichen 357. Nach Anlage 3 der StVO ist es ein Richtzeichen, welches als Hinweisgeber fungiert. Das Zeichen für die Sackgasse ist ein blaues Rechteckt auf dem ein weißer vertikaler Strich und auf diesem ein roter Querbalken dargestellt sind.

Aber Achtung: Nicht jede Sackgasse ist so gekennzeichnet. Denn nach der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) gilt für das Aufstellen des Verkehrszeichen Folgendes:        

I. Das Zeichen ist nur anzuordnen, wenn die Straße nicht ohne Weiteres als Sackgasse erkennbar ist.

Das Straßenschild für eine Sackgasse wird dort aufgestellt, wo eine solche schwer zu erkennen ist.
Das Straßenschild für eine Sackgasse wird dort aufgestellt, wo eine solche schwer zu erkennen ist.

Zudem ist hier auch bestimmt, dass, wenn eine durchlässige Sackgasse für Radfahrer und Fußgänger nicht erkennbar ist, ein Zusatzzeichen anzubringen ist. Das gilt auch, wenn eine Durchfahrt für andere Verkehrsteilnehmer möglich bzw. zulässig ist.

In der Sackgasse können Zeichen zudem anzeigen, ob besondere Gegebenheiten zu beachten sind. So unter anderem, ob das Befahren durch Lkw möglich ist. Wie bereits erwähnt, informiert in der Regel ein Verkehrsschild, wenn eine Sackgasse keine Wendemöglichkeit für Lkw darstellt. In diesem Fall ist es oftmals sehr schwierig, die Straße wieder zu verlassen.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den üblichen Verkehrszeichen bei einer Sackgasse gemäß StVO:

VZ 357 Sackgasse
VZ 357 Sackgasse
VZ 357-50 Sackgasse durchgängig für Fußgänger und Radfahrer
VZ 357-50 Sackgasse durchgängig für Fußgänger und Radfahrer
VZ 357-51 Sackgasse durchgängig für Fußgänger
VZ 357-51 Sackgasse durchgängig für Fußgänger
VZ 357-52 Sackgasse durchgängig für Radfahrer
VZ 357-52 Sackgasse durchgängig für Radfahrer
VZ 1008-34 Keine Wendemöglichkeit
VZ 1008-34 Keine Wendemöglichkeit

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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