Schlagring: Wie die Rechtslage aussieht
Immer wieder wird in den Medien über Gewalttaten berichtet. Dabei kommen häufig nicht nur die Fäuste, sondern auch andere Waffen, die größtenteils in Deutschland verboten sind, zum Einsatz. Die Angst, selbst Opfer eines gewaltsamen Übergriffs zu werden, steigt bei vielen Menschen.
Auf der Suche nach einem Mittel zur Selbstverteidigung stoßen viele Betroffene auf den sogenannten Schlagring. Ist der Besitz einer solchen Waffe in Deutschland überhaupt zulässig? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund.
Sie erfahren außerdem, wie hoch die Strafe ausfällt, wenn Sie einen Schlagring illegal besitzen oder diesen verwenden, um anderen Menschen dadurch Schaden zuzufügen.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Schlagring
Sowohl der Besitz als auch der Gebrauch von einem Schlagring sind in Deutschland verboten.
Ja. Gemäß Waffengesetz ist der Schlagring eine Waffe, mit welcher erheblicher Schaden angerichtet werden kann.
Verletzen Sie eine andere Person mit einem Schlagring, handelt es sich dabei um gefährliche Körperverletzung. Diese wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren sanktioniert.
Schlagring: Waffe per Definition?
Der Schlagring ist eine Schlagwaffe, welche im Nahkampf eingesetzt werden kann. Sie besteht aus einem Griff, durch welchen die Finger der Faust gesteckt werden können. Es gibt auch Modelle, welche mit Stacheln oder Klingen ausgestattet sind. Diese sind dann den sogenannten „Hiebwaffen“ zuzuordnen.
In jedem Fall wird ein Schlagring zur Verstärkung der Faust genutzt, sodass sich der Schaden durch einen Faustschlag erheblich erhöht. Zur Herstellung dieser Waffen werden meist Materialien wie Metall, Plexiglas oder Horn genutzt.
Ist der Gebrauch von einem Schlagring in Deutschland verboten?
Doch ist der Besitz bzw. Gebrauch von einem Schlagring nun erlaubt? Um diese Frage zu beantworten, ist ein Blick in das Waffengesetz (WaffG) vonnöten. § 2 Absatz 3 definiert:
Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten.
Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.2 WaffG gibt eindeutig an, dass Schlagringe zu den verbotenen Waffen gehören. Somit sind Besitz und Gebrauch von selbigen in Deutschland illegal.
Schlagring genutzt: Welche Strafe droht?
Befindet sich ein Schlagring in Ihrem Besitz, droht eine Strafe, wenn die Polizei Sie dabei erwischt. Es handelt sich dabei nicht nur um eine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Kann Ihnen Vorsatz nachgewiesen werden, ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich. Minder schwere Fälle werden mit einer Geldstrafe sanktioniert.
Wird ein Schlagring genutzt, um einen anderen Menschen zu verletzen, stellt dies den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung dar, da ein Schlagring eine Waffe darstellt. In diesem Fall kommt keine Geldstrafe mehr in Frage.
§ 224 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) sieht bei gefährlicher Körperverletzung durch einen Schlagring oder sonstige Waffen, eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. In minder schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen.
Guten Tag, ich habe im Internet einen Schlagring aus China bestellt,
der vom Zoll beschlagnahmt, und zur Anzeige gebracht wurde,
Meine Frage: mit was für eine Strafe muss ich rechnen,
und wie hoch würde eine eventuelle Geldstrafe ausfallen?
@ Jerry:
nein, die Darstellung eines Schlagringes an sich ist nicht verboten. Über die pädagogischen Bedenken des Vorkommentators hinaus gibt es jedoch eine Strafbarkeit von Gewaltdarstellung in § 131 StGB. Strafbar wäre dann nicht die Darstellung des Schlagringes, sondern die Verharmlosung von damit verbundenen Gewalttaten.
Gesetzlich dürfte so ein Wandgemälde legal sein. Aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass eine Schule etwas gegen Gewaltdarstellungen in Wandgemälden haben könnte, auch wenn diese an sich legal sind.
In meiner Schulzeit war es so, dass in der Aula ein Plakat herumhing, auf dem das Waffenrecht erläutert wurde. Da waren dann allerlei verbotene und erlaubte Waffen abgebildet, unter anderem Soft-Airs, Wurfsterne und Schlagringe.
Tuten Tag,
meines Wissen ist schon die Darstellung einer verbotener Waffen in der Öffentlichkeit (in meinem Beispiel: auf einem Wandgemälde in einer Schule (!) ) verboten. Entspricht das der Gesetzeslage und der Rechtsprechung in Deutschland?
VG
Jerry