Bußgeldkatalog Schweiz – Hohe Sanktionen im neutralen Nachbarland

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 16. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Was hält der Bußgeldkatalog in der Schweiz bei Verstößen bereit?

Die Schweiz: ein beliebtes Urlaubs- und Durchfahrland

Der Bußgeldkatalog der Schweiz sieht weit höhere Strafen vor als sein deutsches Pendant
Der Bußgeldkatalog der Schweiz sieht weit höhere Strafen vor als sein deutsches Pendant

Nahezu 1,5 Millionen Deutsche machen jährlich in der Schweiz Urlaub. Zählt man die Personen dazu, die mit dem Schweizer Verkehrsrecht in Berührung kommen, weil sie durch die Schweiz fahren um nach Italien oder noch weiter gen Süden zu gelangen, ist die Zahl nochmal um einiges größer. Generell unterscheidet sich der Bußgelkatalog im Ausland mal mehr mal weniger vom deutschen Pendant. Das gilt auch für das Land der Eidgenossen.

Dabei gilt die Schweiz als teuerstes Urlaubsland der Deutschen. Nicht nur – aber auch – der Schweizer Bußgeldkatalog der Schweiz hat seinen Anteil daran.

Zum besseren Verständnis: In unserem Nachbarland heißt der Bußgeldkatalog Bussenkatalog. Die Schweiz verteilt dementsprechend Bussen. Zu den Bussen der Schweiz gehören unter anderen: Geschwindigkeitsbussen, also Verkehrsbussen. Schweiz-Sympathisanten werden hoffentlich nachsehen, dass die Bezeichnungen in diesem Ratgeber angepasst wurden.

FAQ: Verkehrsregeln in der Schweiz

Was kosten Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz?

Was auf Sie zukommen kann, wenn Sie gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Schweiz verstoßen, erfahren Sie hier.

Wie teuer sind Verstöße beim Halten und Parken in der Schweiz?

Diese Tabelle gibt Aufschluss darüber, womit Sie rechnen müssen, wenn Sie die Schweizer Vorschriften zum Parken und Halten ignorieren.

Muss ich das Bußgeld aus der Schweiz bezahlen?

Eine Vollstreckung von Bußgeldern aus der Schweiz in Deutschland ist bislang noch nicht möglich. Probleme können sich allerdings für Sie ergeben, wenn Sie wieder in die Schweiz einreisen möchten und den entsprechenden Bußgeldbescheid missachtet haben.

Bußgeldkatalog Schweiz: Geschwindigkeitsüberschreitung

Zunächst einmal: Wie schnell darf man in der Schweiz fahren? Die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Schweiz auf der Autobahn beläuft sich auf 120 km/h, außerorts auf 80 km/h und innerorts auf 50 km/h. Gerade die Autobahn in der Schweiz ist immer wieder Ort von unzulässigen Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Eine Anzeige zieht eine Geldstrafe und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten nach sich.
ÜberschreitungInnerortsAußerorts (inkl. Autostraßen)Autobahn
ca. 1-5 km/h40 Schweizer Franken40 Schweizer Franken20 Schweizer Franken
ca. 6-10 km/h120 Schweizer Franken100 Schweizer Franken60 Schweizer Franken
ca. 11-15 km/h250 Schweizer Franken160 Schweizer Franken120 Schweizer Franken
ca. 16-20 km/hAnzeige240 Schweizer Franken180 Schweizer Franken
ca. 21-25 km/hAnzeigeAnzeige260 Schweizer Franken
Über 25 km/hAnzeigeAnzeigeAnzeige
Die Bußgelder werden in diesem Ratgeber in Schweizer Franken angegeben, um bei schwankenden Wechselkursen keine unwahren Angaben zu machen.

Eine der größten Umgewöhnungen der deutschen Urlauber, sobald sie Grenze überqueren: In der Schweiz auf der Autobahn die Geschwindigkeit drosseln. In der Schweiz auf der Autobahn gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Wer dagegen verstößt, wird auch in der Schweiz geblitzt. Die Kosten belaufen sich laut Bußgeldkatalog der Schweiz von 20 Franken bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 5 km/h bis zu 260 Franken. Auch eine Anzeige (ab einer Überschreitung von 25 km/h) kann es geben.

In der Schweiz geblitzt zu werden, kann also eine kostenintensive Angelegenheit werden
In der Schweiz geblitzt zu werden, kann also eine kostenintensive Angelegenheit werden

Toleranzabzug in der Schweiz

Bei einer Geschwindigkeitsübertretung in der Schweiz gibt es keine einheitliche Toleranz sondern erfolgt je nach Messgerät. Wer bei einer stationären Radarmessung in der Kurve mit über 100 km/h geblitzt wurde, dem wird in der Schweiz eine Toleranz (in der Schweiz „Sicherheitsmarge genannt“) von bis zu 14 km/h abgezogen werden.

In der Regel können Fahrer, die in der Schweiz geblitzt wurden, jedoch mit 3 bis 7 km/h Toleranz rechnen (je nach Laser- oder Radarmessung). Eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz bleibt dennoch kostenintensiv.

Maßnahmen gegen Raser – „Via Sicura“

Wie in auch in Deutschland wurde sich in der Schweiz immer wieder mit Maßnahmen beschäftigt, die die Zahl der Verkehrstoten senken soll. 2012 wurde die „Via Sicura“ verabschiedet. Der damit in Kraft getretene sogenannte „Raser-Artikel“ bedeutete beispielsweise für Fahrer, die auf einer Autobahn der Schweiz mit 200 km/h oder schneller unterwegs sind, als Raser geltengelten straße. Das führt zwingend zu einer bedingten einjährigen Haftstrafe und zwei Jahren Führerscheinentzug. Gleiches gilt bei 70 km/h in Tempo-30-Zonen, 100 km/h innerorts und 140 km/h außerorts.

2017 hat der Schweizer Ständerat beschlossen, das Gesetz wieder etwas lockern zu wollen, damit den Richtern mehr aHndlungsspielraum bei der Bestrafung gegeben und in Einzelfällen die Verhältnismäßigkeit geprüft werden kann.

In der Schweiz kostet ein Rotlichtverstoß ebenfalls viel

Das Bußgeld dafür, eine rote Ampel in der Schweiz zu missachten oder eine andere Art des Rotlichtverstoßes zu begehen, kann sich auf 250 Schweizer Franken belaufen – sofern dabei keine Gefährdung vorlag.

Bußgeldkatalog Schweiz: Parken und Halten

Auszug aus dem Schweizer „Bussenkatalog“:

Parkverstoß ­Bußgeld
Überschreiten der Parkzeit bis zwei Stunden ­40 Schweizer Franken
Überschreiten der Parkzeit zwei bis vier Stunden ­60 Schweizer Franken
Überschreiten der Parkzeiten vier bis zehn Stunden ­100 Schweizer Franken
Erneutes Parkieren auf dem gleichen Parkfeld (Blaue Zone, gebührenpflichtiger Parkplatz) oder innerhalb des gleichen Strassenzuges ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben ­40 Schweizer Franken
Nicht oder nicht gut sichtbares Anbringen der Parkscheibe, des Parkzettels oder der Parkkarte für behinderte Personen am Fahrzeug ­40 Schweizer Franken
Behinderndes Halten zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen ­80 Schweizer Franken
Parkieren auf auf einem für gehbehinderte Personen reservierten Parkfeld ­120 Schweizer Franken

Was muss beim Parken in der Schweiz alles beachtet werden?

Teures Pflaster Schweiz: Geschwindigkeitsüberschreitung ist nicht das einzige teure Vergehen
Teures Pflaster Schweiz: Geschwindigkeitsüberschreitung ist nicht das einzige teure Vergehen

Das Parken in der Schweiz kann zu einer komplizierten Angelegenheit werden. Gebührenfreies Parken gibt es in der gesamten Schweiz so gut wie gar nicht.

  • Gelbe Zonen sind private Parkplätze oder Parkplätze für Firmen, die nur von den Firmen oder deren Kunden genutzt werden dürfen.
  • Weiße Zonen sind immer gebührenpflichtig.
  • Gelbe Markierungen mit Kreuzen weisen ein Parkverbot aus.
  • Gelbe Linien am Straßenrand weisen ein Halteverbot aus.

Noch komplizierter wird es bei den blauen Zonen. Hier darf zwischen 8 und 18 Uhr von Montag bis Samstag für eine Stunde gratis geparkt werden. Die Parkscheibe (EU-Parkscheiben gelten ebenfalls) werden dafür auf die nächste halbe Stunde vorgestellt. Von 19 bis 7 Uhr und am Sonntag ist das Parken frei. Ein dauerhaftes Parken ist in der Schweiz jedoch nicht möglich.

Die meisten Gemeinden verbieten ein regelmäßiges Parken über Nacht und bieten stattdessen eine Parkkarte für rund 50 Schweizer Franken an. Mit dieser Parkkarte ist es dann möglich, dauerhaft in eigentlich gebührenfreien Parkzonen zu stehen

Bußgeldkatalog Schweiz: weitere Bußgelder

  • Verwendung des Telefons beim Fahren ohne Freisprecheinrichtung (100 Schweizer Franken)
  • Fahren auf dem Standstreifen der Autobahn, in der Schweiz Pannenstreifen genannt (140 Schweizer Franken)
  • „Das Mitführen eines nichtgesicherten Kindes“ – Missachtung der Anschnallpflicht oder kein geeigneter Kindersitz für Kind unter 12 und 150 cm Körpergröße (60 Schweizer Franken)
  • Fahrradfahren ohne Licht (20 bis 60 Schweizer Franken)

Alkohol am Steuer

In der Schweiz drohen ab 0,5 Promille im Straßenverkehr Sanktionen. Die Verkehrsvorschriften der Schweiz sehen dabei vor, dass bis 0.79 Promille eine Verwarnung und ein Bußgeld verhängt werden. Darüber oder im Zusammenhang mit einem Verkehrsverstoß kann nach dem Bußgeldkatalog der Schweiz zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat bis drei Monaten ausgesprochen werden.

Die Bußgelder und Geldstrafen richten sich nach dem Einkommen der jeweiligen Person.

Bußgeldkatalog Schweiz: Einfach nicht zahlen?

Einen Bußgeldbescheid aus der Schweiz nicht zu bezahlen, kann bei Wiedereinreise sogar zur Inhaftierung führen
Einen Bußgeldbescheid aus der Schweiz nicht zu bezahlen, kann bei Wiedereinreise sogar zur Inhaftierung führen

Innerhalb der EU gilt das Gesetz zur europaweiten Vollstreckung von Geldstrafen- und bussen. Sie ermöglicht eine grenzübergreifende Verhängung von Bußgeldern. Eine vergleichbare Regelung gibt es zwischen der Schweiz und Deutschland (noch) nicht. Der 2002 in Kraft getretene deutsch-schweizerische Polizeivertrag ist noch nicht in allen Vorschriften gültig. In ihm wäre unter anderem vorgesehen, die Daten auf Ersuchen der Behörden des Nachbarlandes zu übermitteln.

Konsequenzen bei Nichtzahlung

Die weniger drastische Variante wäre, bei einer Einreise im Zuge einer Stichprobe erkannt zu werden und das Bußgeld an die Schweiz inklusive diverser Mahngebühren nachzuzahlen. Stand auf dem Bußgeldbescheid oder einer Mahnung, dass eine Umwandlung des Bußgelds in eine Ersatzfreiheitsstrafe drohe, kann bei Wiedereinreise maximal drei Monate währende in Haft drohen.

Verjährung der Verkehrsverstöße

Verkehrsverstöße verjähren in der Schweiz nach Ablauf von drei Jahren und können bei Wiedereinreise dann nicht mehr strafverfolgt werden.

Mit dem LKW in der Schweiz: Pauschale Schwerverkehrsabgabe

Die Pauschale Schwerverkehrabgabe der Schweiz betrifft auch Wohnmobile und -anhänger.
Die Pauschale Schwerverkehrabgabe der Schweiz betrifft auch Wohnmobile und -anhänger.

Die Pauschale Schwerverkehrsabgabe für ausländische Fahrzeuge – auch bekannt als „Schwerlastabgabe“ – der Schweiz, ist besonders für LKW-Fahrer oder Urlauber mit Wohnmobil oder Wohnwagen wichtig. Ab einem Fahrzeuggewicht von 3,5 Tonnen wird sie erhoben. Je nach Gewicht und Anzahl der Tage wird die Abgabe fällig. Ansonsten droht für den Fahrer des Lkw ein Bußgeld.

Die Schwerverkehrsabgabe der Schweiz gilt auch für Fahrzeuge oder Anhänger, die in der Schweiz nur auf dem Campingplatz stehen. Kann der Fahrer bei einer Kontrolle die Zahlung der Abgabe nicht nachweisen, wird laut Bußgeldkatalog der Schweiz eine Zahlung von mindestens 100 Franken fällig.

Ist die Zollstation nicht besetzt, ist die Weiterfahrt in der Regel untersagt. Nach Absprache mit dem zuständigen Grenzwachtkorps (Telefonnummer sollte immer aushängen) können Sie zur nächsten amtlichen Zahlstelle fahren.

Alle Informationen zum Verkehrsrecht der Schweiz, sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Online-Auftritt der Schweizer Behörden.

Die Bußgelder in aller Ausführung finden Sie dort ebenfalls.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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Bußgeldkatalog Schweiz – Hohe Sanktionen im neutralen Nachbarland
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Kommentare

  1. Hermann sagt:

    Insbesondere die hohen Strafen/Bussen bei den Geschwindigkeitsübertretungen finde ich völlig richtig! Wer mit 100 Sachen innerorts unterwegs ist, gehört ins Kittchen und nicht hinters Steuer! In De zahlt man dafür ein Trinkgeld von 400.- und lässt für 1 Monat das Auto stehen. Das ist ein Witz angesichts der Gefährdung die man damit verursacht.

  2. Günter sagt:

    Eine Bekannte hat in der Schweiz bei einem Stoppschild nicht ganz angehalten und eine Busse von CHF 300.- plus Gebühren von CHF 330.- (!) zahlen müssen. Nirgends habe ich auf dieser Seite einen Hinweis gefunden über diese Gebühren und deren Höhe.

  3. Sabine sagt:

    Ein Freund hat in der CH bei einem STOP-Schild nicht ganz angehalten und eine Busse von CHF 300.- plus Gebühren von CHF 330.- (!) zahlen müssen. Nirgends habe ich auf dieser Seite einen Hinweis gefunden über die Gebühren und deren Höhe. Zuerst wurde sogar mit Führerscheinentzug gedroht.

  4. Kurt sagt:

    Haben sie bezahlt, oder wollen sie es „aussitzen“. Ich habe auch angeblich einen Rotlichtverstoss begangen (0,9 sek), kann mich aber nicht erinnern irgendwo noch schnell durchgefahren zu sein – ich habe nicht vor zu bezahlen und muss nicht unbedingt in den nächsten 3 Jahren in/durch die Schweiz, fahr ich einfach über den Brenner.

  5. porsche sagt:

    Ein gutes Beispiel dafür das hohe Sanktioen nichts bringen. Die Schweitzer fahren ein gutes Stück aggressiver als die Deutschen. Auch die sonstigen Daten zeigen das es nichts bringt. Die Straffen sind allgemein um 1000% härter. Man kann wegen 30 zu schnell sogar Vorbestraft sein oder gar in den Knast gehen…

  6. snkc sagt:

    In der Schweiz kann man die Beweisfotos nur sehen, wenn man Einsprache erhebt. Dann kann man sie bei der Polizei einsehen. Und 250.- ist völlig normal in der Schweiz, wenn man über rot fährt.

  7. Henning sagt:

    habe einen bescheid bekommen, eine ampel bei rot überfahren zu haben, rot seit 0,8 sekunden. es wuden keine beweisfotos geschickt. ausserdem schein mir die busse von sfr 250,- überhöht. was kann ich machen ?

  8. peppa sagt:

    Ein Bekannter aus D hat in der CH bei einem STOP-Schild nicht ganz angehalten und eine Busse von CHF 300.- plus Gebühren von CHF 330.- (!) zahlen müssen. Nirgends habe ich auf dieser Seite einen Hinweis gefunden über die Gebühren und deren Höhe.

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