Softair: Im Waffengesetz nur teilweise geregelt

Waffen, die auf der Basis von Softair funktionieren, sind nicht nur bei Jugendlichen für Geländespiele beliebt, sondern gehören auch zu einer eigenen Kategorie im Sportschießen dar. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass einige Softair-Geräte nicht unter das Waffengesetz fallen, andere wiederum jedoch schon.
Es gelten, je nach Funktion und Typ, unterschiedliche gesetzliche Vorgaben in Bezug auf den Erwerb, Besitz und Anwendung von Geräten mit Softair. Ob ein Waffenschein notwendig ist oder es Altersbeschränkungen gibt, sind dabei oft die häufigsten Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen. Der folgende Ratgeber befasst sich mit diesen Fragen und geht näher darauf ein, was eine Softairwaffe ist und welche rechtlichen Vorschriften hier gelten.
FAQ: Softair
Softairwaffen besitzen ein Druckluftsystem mit dem Rundkugeln verschossen werden. Werden sie zum Spielen von Softair verwendet, fallen sie nicht unter das Waffengesetz, hier ist allerdings der Joulewert entscheidend.
Ab einer Geschossenergie von mehr als 7,5 Joule ist für den Besitz eine Waffenbesitzkarte notwendig. Hier gilt eine Altersfreigabe von 18 Jahren.
Sehen Softairwaffen echten täuschen ähnlich, können sie unter die waffenrechtlichen Regelungen zu den Anscheinswaffen fallen. Bei Verstößen kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro drohen.
Was ist eine Softairwaffe?
Als Softair werden in Deutschland besondere Typen von Schusswaffen bezeichnet. Sie funktionieren über ein Druckluftsystem und verschießen keine Patronen, sondern in der Regel Rundkugeln aus verschiedenen Materialien – meist Kunststoff. Munition wird in diesem Fall nicht verschossen.
Der geringe Joulewert verursacht in der Regel auch keine schwerwiegenden Verletzungen, sodass eine Waffe, die auf Softair basiert, in vielen Fällen ohne Gefahr bei Gelände- und Verfolgungsspielen eingesetzt werden kann. Die Geschossenergie ist hier so gering, dass diese Geräte nicht mehr als Waffen im Sinne des Gesetzes angesehen werden.
Softair in Deutschland: Gesetz und rechtliche Handhabe
Mit den Änderungen des Waffengesetzes zwischen 2002 und 2003 gingen auch Anpassungen für Waffen vom Typ Softair einher. Geräte mit einer Schussenergie unter einem Wert von 0,5 Joule werden nun als Spielzeuge eingestuft und sind von den Vorschriften des Waffengesetzes ausgenommen. Softair-Geräte, die mit herkömmlichen Werkzeugen so umgebaut werden können, dass die Geschossenergie 0,5 Joule übersteigt, fallen jedoch wieder unter das Waffengesetz.

Für Waffen nach dem Funktionsprinzip Softair mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule ist eine Altersbeschränkung nicht vorgesehen. Doch oft werden diese erst ab dem 14. Lebensjahr verkauft.
Liegt der Joulewert zwischen 0,5 und 7,5 sind die Waffen zwar frei erhältlich, jedoch erst ab 18. Darüber hinaus darf eine solche Softair ohne einen Waffenschein nicht öffdentlich geführt werden. Das heißt, die Waffe sowie deren Zubehör dürfen beim Transport weder schuss- noch zugriffsbereit sein. Zusätzlich muss das Prüfzeichen „F“ in einem Fünfeck vermerkt sein und es dürfen keine Vollautomaten sein. Diese dürfen in Deutschland grundsätzlich nicht erworben, besessen oder geführt werden.
Nach dem Waffengesetz sind Softair-Typen mit einer Geschossenergie von über 7,5 Joule erlaubnispflichtige Waffen, die nur erworben und besessen werden dürfen, wenn eine Waffenbesitzkarte vorhanden ist. Für diese Waffen nach dem Prinzip Softair gilt eine Altersfreigabe ab 18.
Softair: Die Optik spielt eine Rolle
Doch auch, wenn die Geschossenergie eine Waffe vom Typ Softair als Spielzeug ausweist, kann das Aussehen eine waffenrechtliche Bedeutung haben. Nämlich dann, wenn diese Spielzeuge echten Waffen täuschend ähnlich sehen. Hier kommen die Bestimmungen in Bezug auf Anscheinswaffen zur Anwendung.
Diese legen fest, dass Gegenstände, welche sich von echten Waffen kaum unterscheiden lassen, in der Öffentlichkeit nicht mitgeführt werden dürfen. Verstoßen Sie gegen diese Vorgaben, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld geahndet wird. Der Transport dieser Waffen, auch als Softair, darf nur in verschlossenen Behältnissen erfolgen.
Hi ich bin u 18 Jahre und ich will mit ein par freunden softair spielen allerdings mit 1 Joule Waffen ist das erlaubt? also ich habe einen bekannten bei der Bundeswehr und der meinte wenn man in Begleitung eines 18 Jährigen ist das man dann mit einer 1 Joule Softair spielen darf.
So, nochmal zum Verständnis für alle!
Softair´s mit 0,3 J bis 0,5 J dürfen ab 14 Jahren, Softair´s über 0,5 J dürfen ab 18 Jahren gekauft werden.
Grundsätzlich gibt es KEINEN Waffenschein für Softair Waffen!
Egal ob ihr eine Softair mit 0,3 J oder mit 7,49 J habt, damit dürft ihr nicht auf der Straße herum laufen. Denn praktische alle Softair Waffen sehen mittlerweile aus wie ihre echten Vorbilder. Deshalb gibt es den Begriff „Anscheinswaffe“ und das ist ganz klar im § 43 Waffengesetz beschrieben. Auch der Bußgeldkatalog gibt hier keine Rätsel auf, bis zu 10.000 Euro!
Und noch eine Persönliche Anmerkung von mir, wenn ich hier manche Fragensteller lese, kommen mir wirklich Zweifel auf ob diese je weiter gekommen sind als bis zur 2. Klasse.
Ich wollte wissen ob man eine Airsoft über die grenze mitnehmen darf.
Hallo, ich habe eine Frage.
Und zwar wurde ich von der Polizei erwischt, wie ich ein Softair-Gewehr (zwischen 0.5-7.5 J) öffentlich mit mir führte. Das Gewehr war in einem verschlossenen Koffer. Nun habe ich einen Brief des Amtsgerichts bekommen wo drin steht, dass alle Gegenstände inkl. der Kugeln und Zielscheiben etc. eingezogen werden plus Bußgeld von 40 Tagessätzen á 20€.
Nun zur Frage: Habe ich eine Chance das Gewehr & alles andere wieder zu bekommen oder nicht?
Und lohnt es sich einen Anwalt zu kontaktieren?
Und wenn ja, wie teuer ist so etwas? (Ich hatte noch nie Kontakt zu einem Anwalt)