Softair: Spielzeug oder echte Waffe?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 26. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Softair-Waffen funktionieren über ein Druckluftsystem.

Softair: Im Waffengesetz nur teilweise geregelt

Funktionsprinzip Softair: Gewehre und Pistolen gelten nur in einigen Fällen als Waffen.
Funktionsprinzip Softair: Gewehre und Pistolen gelten nur in einigen Fällen als Waffen.

Waffen, die auf der Basis von Softair funktionieren, sind nicht nur bei Jugendlichen für Geländespiele beliebt, sondern gehören auch zu einer eigenen Kategorie im Sportschießen dar. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass einige Softair-Geräte nicht unter das Waffengesetz fallen, andere wiederum jedoch schon.

Es gelten, je nach Funktion und Typ, unterschiedliche gesetzliche Vorgaben in Bezug auf den Erwerb, Besitz und Anwendung von Geräten mit Softair. Ob ein Waffenschein notwendig ist oder es Altersbeschränkungen gibt, sind dabei oft die häufigsten Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen. Der folgende Ratgeber befasst sich mit diesen Fragen und geht näher darauf ein, was eine Softairwaffe ist und welche rechtlichen Vorschriften hier gelten.

FAQ: Softair

Was gilt als Softairwaffe?

Softairwaffen besitzen ein Druckluftsystem mit dem Rundkugeln verschossen werden. Werden sie zum Spielen von Softair verwendet, fallen sie nicht unter das Waffengesetz, hier ist allerdings der Joulewert entscheidend.

Ab wann muss eine Waffenbesitzkarte vorhanden sein?

Ab einer Geschossenergie von mehr als 7,5 Joule ist für den Besitz eine Waffenbesitzkarte notwendig. Hier gilt eine Altersfreigabe von 18 Jahren.

Können Softairwaffen als Anscheinswaffen gelten?

Sehen Softairwaffen echten täuschen ähnlich, können sie unter die waffenrechtlichen Regelungen zu den Anscheinswaffen fallen. Bei Verstößen kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro drohen.


Was ist eine Softairwaffe?

Als Softair werden in Deutschland besondere Typen von Schusswaffen bezeichnet. Sie funktionieren über ein Druckluftsystem und verschießen keine Patronen, sondern in der Regel Rundkugeln aus verschiedenen Materialien – meist Kunststoff. Munition wird in diesem Fall nicht verschossen.

Eine Softairwaffe, oder auch Airsoftwaffe, wenn sie für das Spiel Airsoft verwendet wird, kann entweder über Federdruck, Gas (wie CO2) oder ein elektromechanisches Druckluftsystem ausgelöst werden. Liegt der für den Schuss aufgewendete Druck unter einem bestimmten Joulewert, fallen diese Waffen auch nicht unter das Waffengesetz, sondern gelten als Spielzeug.

Der geringe Joulewert verursacht in der Regel auch keine schwerwiegenden Verletzungen, sodass eine Waffe, die auf Softair basiert, in vielen Fällen ohne Gefahr bei Gelände- und Verfolgungsspielen eingesetzt werden kann. Die Geschossenergie ist hier so gering, dass diese Geräte nicht mehr als Waffen im Sinne des Gesetzes angesehen werden.

Softair in Deutschland: Gesetz und rechtliche Handhabe

Mit den Änderungen des Waffengesetzes zwischen 2002 und 2003 gingen auch Anpassungen für Waffen vom Typ Softair einher. Geräte mit einer Schussenergie unter einem Wert von 0,5 Joule werden nun als Spielzeuge eingestuft und sind von den Vorschriften des Waffengesetzes ausgenommen. Softair-Geräte, die mit herkömmlichen Werkzeugen so umgebaut werden können, dass die Geschossenergie 0,5 Joule übersteigt, fallen jedoch wieder unter das Waffengesetz.

Wie ein Skateboard sind bestimmte Geräte der Art Softair ohne Altersbeschränkung erhältlich.
Wie ein Skateboard sind bestimmte Geräte der Art Softair ohne Altersbeschränkung erhältlich.

Für Waffen nach dem Funktionsprinzip Softair mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule ist eine Altersbeschränkung nicht vorgesehen. Doch oft werden diese erst ab dem 14. Lebensjahr verkauft.


Liegt der Joulewert zwischen 0,5 und 7,5 sind die Waffen zwar frei erhältlich, jedoch erst ab 18. Darüber hinaus darf eine solche Softair ohne einen Waffenschein nicht öffdentlich geführt werden. Das heißt, die Waffe sowie deren Zubehör dürfen beim Transport weder schuss- noch zugriffsbereit sein. Zusätzlich muss das Prüfzeichen „F“ in einem Fünfeck vermerkt sein und es dürfen keine Vollautomaten sein. Diese dürfen in Deutschland grundsätzlich nicht erworben, besessen oder geführt werden.

Nach dem Waffengesetz sind Softair-Typen mit einer Geschossenergie von über 7,5 Joule erlaubnispflichtige Waffen, die nur erworben und besessen werden dürfen, wenn eine Waffenbesitzkarte vorhanden ist. Für diese Waffen nach dem Prinzip Softair gilt eine Altersfreigabe ab 18.

Softair: Die Optik spielt eine Rolle

Doch auch, wenn die Geschossenergie eine Waffe vom Typ Softair als Spielzeug ausweist, kann das Aussehen eine waffenrechtliche Bedeutung haben. Nämlich dann, wenn diese Spielzeuge echten Waffen täuschend ähnlich sehen. Hier kommen die Bestimmungen in Bezug auf Anscheinswaffen zur Anwendung.

Diese legen fest, dass Gegenstände, welche sich von echten Waffen kaum unterscheiden lassen, in der Öffentlichkeit nicht mitgeführt werden dürfen. Verstoßen Sie gegen diese Vorgaben, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld geahndet wird. Der Transport dieser Waffen, auch als Softair, darf nur in verschlossenen Behältnissen erfolgen.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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Softair: Spielzeug oder echte Waffe?
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Kommentare

  1. Se woo sagt:

    Hallo, hier habe ich auch eine Frage:
    Ich würde gerne eine Softairwaffe kaufen
    Colt 1911 gbb ist es.
    Joule beträgt unter 2.0 und hat auch F im Fünfeck.
    Und es ist halbautomatisch.
    Ich habe gelesen dass es keine Vollautomaten sein sollte aber nirgendwo steht mit Halbautomat.
    Kannst mir vllt eine Antwort geben ?

  2. Oliver sagt:

    Hallo,

    Es steht auf der Softairpistoöe 0,5 J

    Ist das nun unter 0,5 oder über?

    Was gilt für solch eine Pistole?

    Was ist wenn sich unser Sohn der 13 ist sich die von einem der 14 ist hat laufen lassen?

    Danke

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Oliver,

      das bedeutet in der Regel, dass die Waffe genau 0,5 Joule aufweist. Die gesetzlichen Regelungen sagen bis 0,5 Joule, daher fällt diese Waffe üblicherweise unter diese Vorgaben. Im Zweifel sollten Sie sich an die zuständige Waffenbehörde wenden. Die Altersbeschränkungen gelten nicht nur für den kauf, sondern in der Regel auch für die Nutzung der Waffen.

      – Die Redaktion

  3. Luis S. sagt:

    Hallo Zusammen,
    Wir haben uns überlegt in der Zukunft Softair Waffen zu kaufen (natürlich unter 0,5J). Wir sind 14 Jahre -12Jahre. Ist das erlaubt in einem abgelegenem Wald mit neon angesprühten Softair zu spielen?
    Vielen Dank

  4. NOAH sagt:

    Hi ist das erlaubt : 10 Jugendliche alle ü14 aber U18 wollen Airsoft in einem abgelegenen Wald spielen
    Alle Waffen sind unter 0,5 J und es werden Bio BBS benutzt. Der Wald gehört aber nicht uns sondern ist öffentlich.

  5. Hans N. sagt:

    Hallo, ich habe eine Softair mit deutscher Zulassung (F im Fünfeck) und möchte diese nach Österreich verkaufen. Ist das ohne weiteres möglich oder muss ich was beachten. Danke im voraus

  6. edaurd sagt:

    Guten Tag
    ich wurde von der Polizei Angehalten und sie fanden eine Softair waffe in meinem handschuhfach
    habe nach 2 wochen ein brief bekommen das ich 190.- dafür zahlen soll ich habe sie nur mitgeführt die haben keinerlei beweise das ich damit geschossen oder sonstige sachen gemacht hat wer kann da helfen.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo edaurd,

      fällt die Softairwaffe unter die Regelungen des Waffengesetzes muss diese entsprechend in einem geschlossenen Behälter transportiert werden. Darüber hinaus kann es durchaus auch sein, dass ein kleiner Waffenschein notwendig ist, um die Waffe führen zu dürfen. Der Bescheid über das Bußgeld sollte beschreiben, welchen Verstoß Sie begangen haben. Im Zweifel sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      – Die Redaktion

  7. Rigel P sagt:

    Hallo, ich wollte fragen. Darf man wahrscheinlich eine Softairwaffe in Deutschland haben? Ich bin 20 Jahre. Ich wollte die nur als Hobby kaufen. Muss ich mich bei jmd melden, dass ich eine Softairwaffe habe (zB. Polizei, usw.)? Danke..

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Rigel P,

      das kommt auf die Art der Softairwaffe an. Für bestimmte Waffen benötigen Sie einen kleinen Waffenschein. Wir können nicht beurteilen, ob das bei Ihnen der Fall ist und raten Ihnen, sich bei der Waffenbehörde zu informieren.

      – Die Redaktion

    2. Guaran sagt:

      Du darfst die Waffe ungeladen, nicht Schussbereit transportieren.
      Dabei muss die Munition der Waffe getrennt transportiert werden.
      Zudem darfst du Sie nur mit begründetem Anliegen transportieren.
      D.h. wenn du zu einem Airsoft-Spiel etc. fährst aber nicht zum einkaufen (hier kommt dann aber wieder die Beweisbarkeit ins Spiel).
      Allgemein lässt sich sagen: Die Waffe ohne Magazin/Akku transportieren, Magazine (ungeladen)/Akkus in einer anderen Tasche verstauen (Leeres Magazin in Waffe geht evtl. auch). Wenn du noch einen drauf setzen willst,
      schließt du dann zusätzlich noch die Tasche der ASG mit einem Schloss ab.

  8. Kai K sagt:

    Sehr geehrtes Team von bussgeldkatalog.

    Vielen Dank erstmal für den ausführlichen Bericht.
    Ich habe da allerdings noch eine Frage.
    Es heißt das mitführen von “ echt “ aussehenden Waffen ist im öffentlichen Bereich nicht erlaubt.

    Mein Wunschgedanke war, eine Softair für den Schrebergarten zu besitzen, mit welcher man dann beim Grillen auf eine Zielscheibe schießt. Der Garten selbst ist zwar Privat, die Gartenanlage aber Öffentlich zugänglich.
    Habe etwas Angst, das ein Spaziergänger vom Weg aus die Waffe sieht und gleich die Polizeit ruft.

    Hoffe Sie können dazu etwas sagen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Kai K

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Kai K.,

      wir können nicht beurteilen, ob Ihre Waffe einer echten zu ähnlich sieht. Es kann möglich sein, dass die Waffe als Anscheinswaffe gewertet wird. Eine Nutzung auf privatem Grund ist in der Regel erlaubt, wenn die Genehmigung des Eigentümers vorliegt. Informieren Sie sich am besten auch bei der zuständigen Waffenbehörde.

      – Die Redaktion

  9. Lukas sagt:

    H
    Kann ich eine airsoft im ausland ohne probleme kaufen wenn diese ein f im fünfeck hat?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Lukas,

      sofern die Waffe alle Anforderung des deutschen Waffenrechts erfüllt, sollten Sie diese erwerben können. Informieren Sie sich am besten bei der zuständigen Waffenbehörde, ob die Waffen erworben, besessen und nach Deutschland importiert werden darf.

      – Die Redaktion

  10. Daniel sagt:

    Guten Tag
    Ich hätte da ein paar fragen zum Thema Softair ich hab schon in einigen Foren geschaut aber keine richtige Antwort gefunden.
    1. Brauch ich für eine Softair über 0,5 Joule einen Waffenschein.
    2. Wenn ich die Waffen in einer Abschließbaren Futteral transportiere getrennt voneinander Waffe,Treibmittel und Munition können die mir bei einer Kontrolle trotzdem abgenommen werden.
    3. Wenn mir ein Freund gestattet auf seinem befriedetem Grundstück wenn gesichert ist das kein Geschoss das Grundstück verlassen können zu schießen aber ein Nachbar die Polizei ruft kann es da ärger geben obwohl alle vorschriften eingehalten wurden.

    vielen dank schon mal

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Daniel,

      in der Regel ist es nötig einen kleinen Waffenschein zu besitzen, um eine solche Waffe in der Öffentlichkeit nutzen zu dürfen. Eine Nutzung auf privatem Grund, sofern die Erlaubnis des Besitzers vorliegt, sollte üblicherweise gestattet sein. Wir können jedoch nicht beurteilen, was bei einer Anzeige bestimmt wird.
      Erfüllen Sie beim Transport alle Bestimmungen, sollten Sie eine Beschlagnahmung nicht befürchten müssen. Informieren Sie sich dazu jedoch am besten auch bei der zuständigen Waffenbehörde.

      – Die Redaktion

  11. Simeon sagt:

    Hi ich bin 14 jahre alt und besitze einige Softair 31911 clock p38 m16 ak47 ump usw. Ist es erlaubt dass ich mit diesen waffen auf meinrm Privat grund herumlaufe um mit freunden zu „spielen“ oder greift auch in diesem fall ein waffengesetz wie z.b. Anscheinswaffen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Simeon,

      liegt die Erlaubnis des Eigentümers des umfriedeten Grundstücks vor, dürfen die Waffen getragen werden. Sie sollten sich jedoch auch bei der zuständigen Waffenbehörde informieren, ob für Ihre Waffen weitere Vorgaben zu beachten sind.

      – Die Redaktion

  12. Herr P. sagt:

    Wie kann man eine sogenannte Anscheinswaffe modifizieren das sie nicht mehr als Anscheinswaffe gilt oder ist dieses generell überhaupt nich möglich ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Herr P.,

      mitunter kann die Farbe darauf hindeuten, dass es sich um ein Spielzeug handelt. Informieren Sie sich am besten bei der zuständigen Waffenbehörde,w ie Sie hier vorgehen können.

      – Die Redaktion

  13. Jan sagt:

    Ich wollte fragen ob wenn man jemand auf einem öffentlichen Event verletzt ist man dann strafbar

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jan,

      ja, wenn man jemanden auf einem öffentlichen Event verletzt, macht man sich damit strafbar.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  14. Maximilian H. sagt:

    Hallo, ich habe eine Frage. Kann man mit so einer Waffe auch im privat Wald spielen, wenn die Waffen einen orang, roten Lauf wie bei Spielzeug Waffen hat?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Maximilian H.,

      ob die Farbigkeit der Waffe ausreichend ist, können wir nicht beurteilen. Handelt es sich um ein privates Grundstück und liegt das Einverständnis des Besitzers vor, kann eine Verwendung erlaubt sein. Informieren Sie sich am besten bei der zuständigen Waffenbehörde.

      – Die Redaktion

  15. Julian sagt:

    Bei Waffen mit 2,81 Joule (500FPS) wird ja ein Waffenschein bemötigt; nur der kleine oder?
    Wie kann ich diesen beantragen und was für Kosten fallen da uf mich?

  16. Thomas sagt:

    Hallo mein Name ist Thomas und ich habe eine Frage:

    Gilt Wald auch also Öffentlichkeit oder nicht?

    Schon mal danke

    Thomas

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Thomas,

      ist der Wald kein Privatbesitz, kann das Gelände auch als Öffentlichkeit gelten. Wenden Sie sich am besten an die zuständigen Waffenbehörde für weitere Informationen.

      – Die Redaktion

  17. Kevin R. sagt:

    Hallo!
    Ich bin Kevin und 14 Jahre alt und ich habe folgende Frage.
    Wir wollen mit mehreren Jungs alle 14 Jahre alt Softair in einem privaten Waldstück spielen.
    Es sind zwei Väter dabei die mitspielen wollen.
    Wir würden gerne alle mit Softair Waffen über 0,5 Joule spielen, ist das dann erlaubt?
    Laut Gesetz dürfen wir mit 14 ja nur unter 0,5 Joule haben, aber da es auf privatem Grundstück ist und zwei Erziehungsberechtigte dabei sind haben wir die Hoffnung das es erlaubt ist.
    Wir finden nichts im Gesetz was dafür oder dagegen spricht?
    Ich würde mich über eine Antwort freuen.
    Gruß Kevin!

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Kevin R.,

      um die Waffen auf einem privaten Gelände nutzen zu dürfen, muss die Erlaubnis des Eigentümers vorliegen und sichergestellt sein, dass keine der Geschosse, das Gelände verlassen bzw. Außenstehende verletzen kann. Sie sollten sich hier am besten auch bei der zuständigen Waffenbehörde erkundigen, welche Schritte und Maßnahmen hier notwendig sind.

      – Die Redaktion

  18. Mike sagt:

    Hallo,
    ich habe eine Airsoftwaffe mit 1,6 J (leider nicht mit dem F im Fünfeck)
    die sieht schon täuschend echt aus.
    Hier meine Fragen:
    Kann mann das mit dem F noch irgendwie nachträglich machen lassen?
    Ich möchte einen freund in Dänemark besuchen und die Waffe mitnehmen (natürlich in einem verschlossenem Koffer und nicht schussbereit) worauf müsste ich dann achten beim Zoll?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Mike,

      ein Prüfsiegel kann in der Regel nicht im Nachhinein angebracht werden. Wenden Sie sich am besten an die zuständige Waffenbehörde, um zu erfahren was in Ihrem Fall notwendig ist. Für einen Grenzübertritt mit der Waffe sollten Sie sich informieren, wie die Bestimmungen in Dänemark aussehen. Hier kann Ihnen die Botschaft weiterhelfen. Auch der Zoll ist hier die richtige Ansprechpartner. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      – Die Redaktion

  19. Lucas sagt:

    Darf ich als Minderjähriger mit einer Waffe scheißen welche über 0,5 J hat? Sofern diese einem 18-Jährigen gehört (Eltern). Wenn ja: Kann ich dann nicht auch mit einer Waffe über 0,5 J auf ein Event gehen bei dem Personen sind, die Älter als 18 sind?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Lucas,

      solche Waffen sind lediglich von Personen über 18 Jahren zu besitzen. Des Weiteren ist es nötig einen kleinen Waffenschein zu besitzen, um eine solche Waffe in der Öffentlichkeit nutzen zu dürfen. Dieser kann jedoch auch erst ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  20. Fabian sagt:

    Hallo mein name ist fabian
    Ich hätte da ma 2 fragen und zwar
    1: wie ist die Rechtslage bei Airsoft(waffen) in der jugendhilfe?
    2: weswegen ist die montage eines laserlichtmoduls und/oder einer lampe an der airsoft hier in Deutschland verboten?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Fabian,

      zu Airsoftwaffen in der Jugendhilfe sind uns keine gesonderten Vorschriften bekannt, jedoch sollte dies mit der Leitung der Einrichtung abgesprochen werden. Die Montage von Lasermodulen und/oder Lampen sind aufgrund des Waffengesetztes Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)verboten.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  21. Marcel K. sagt:

    Guten Tag,

    Mein Bro und ich haben uns heute in Österreich mit Airsoft Ausrüstung eingedeckt. Darunter natürlich auch waffen. Wir haben nun eine Vollautomatische Glock, Vector, G36 (G33) und eine P226. Besteht irgendeine Möglichkeit, diese evtl nach Deutschland mit zu nehmen. Alle Waffen haben kein F, allerdings meinten ein paar Deutsche auf dem Airsoft Feld, dass wir sie evtl in einem speziellen Koffer mitnehmen können.

    Allerdings möchten wir natürlich auch nichts riskieren. Könnt ihr uns da irgendwie weiterhelfen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Marcel,

      es ist Vorschrift, dass die Waffen mit dem Prüfzeichen F versehen sein müssen. Damit könnten Sie schon das erste Problem bekommen. Ob es Ausnahmen für Waffen aus Österreich gibt, müssen Sie bei der zuständigen deutschen Waffenbehörde erfragen. Des Weiteren sollten Sie auch darauf achten, dass die Waffen nicht als Anscheinswaffen gelten.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  22. Tim sagt:

    Hallo ich bin Tim und habe neulich im Wald zwei Jungs gesehen ca. 14 Jahre alt die mit softairs geschossen haben.
    Was passiert eigentlich wenn die von der Polizei erwischt worden wären?
    Werden denen die softairs abgenommen?
    Oder Geldstrafe und wie hoch?
    Fände es Schön wenn jemand Antwortet
    LG tim

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Tim,

      für Softair-Waffen mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule ist eine Altersbeschränkung nicht vorgesehen. Doch oft werden diese erst ab dem 14. Lebensjahr verkauft. Demnach kann es durchaus sein, dass die beiden Jungs berechtigt waren dieses „Spielzeug“ zu besitzen.

      Sollten Waffen nicht in dem entsprechenden Rahmen sein und trotzdem von Kindern geführt und von Eltern gekauft worden sein, so kann den Eltern und vermutlich auch dem Kind (mit 14 Jahren strafmündig) mindestens ein Bussgeld wegen Ordnungswidrigkeit drohen, aber im schlimmeren Fall auch eine Strafanzeige.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  23. robert sagt:

    hallo und zwa geht es darum möchte eine waffe erwerben diese ist ab 18 hat ein f im fünfeck und binn 16 diese wird gedrosselt auf 0.5 und wider hoch gemacht auf 1.8 joule wenn ich 18 binn is es gesetzlivh erlaubt

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Robert,

      mit dieser Frage sollten Sie sich an die zuständige Waffenbehörde wenden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  24. Alexander sagt:

    Hallo ich wollte mal nachfragen ob es eine Joulebeschränkung für GBB Softairwaffen gibt außer die normalen 7,5 und ob ich noch eine Kamera an der Softair haben darf die das Aussehen eines Lasermodules hat??

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Alexander,

      uns sind nur die hier aufgeführten Beschränkungen bekannt. Das montieren einer Kamera sollte kein Problem sein, dennoch sollten Sie beachten, dass Ihre Waffe unter Anscheinswaffen gewertet werden kann, wenn Sie nicht mehr von einer echten Waffe zu unterscheiden ist.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  25. Robert S sagt:

    Frage zum Import einer Softair Waffe.

    Ich möchte mir eine Softairwaffe kaufen, die in Deutschland nicht mehr angeboten wird.
    Ich komme aus Deutschland und wohne auch dort.
    In Taiwan gibt es einen Händler der diese anbietet. Jedoch besitzt diese Waffe kein „F“ im fünfeck.
    Die untere Waffenbehörde sagt mir, ich kann sie importieren, wenn ich als Empfänger einen Büchsenamcher angebe, der berechtigt ist, diese waffe in Empfang zu nehmen. Der Zoll, sagt allerdings, dass dies nicht funktioniert, weil es illegal wäre. Der einzige legale Weg , als Privatperson, ist, über eine Firma die Waffe zu importieren.
    Ich habe nun allemöglichen Firmen angeschrieben, die Softairwaffen betreiben und verkaufen, aber niemand ist bereit einen Einzelimport zu machen.

    Ich möchte mir aber nun diesen Traum erfüllen, diese Waffe zu besitzen, mit F im Fünfeck.
    Wie kann ich dies schaffen, ohne gleich einen Waffenschein machen zu müssen, nur wegen dem Transport zwischen Zoll und Beschussamt. Denn nur dafür brauch ich jemanden…

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Robert S,

      laut der aktuellen Gesetzeslage bleibt Ihnen leider nichts anderes übrig, als die Voraussetzungen für den Erwerb zu erfüllen. Gesetz ist nun einmal Gesetz. Im Zweifelsfall können Sie sich auch noch einmal mit der Waffenbehörde auseinander setzen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

    2. Tecno sagt:

      Kommt etwas spät aber ich hab erst kürzlich eine Softair beimm Beschussamt nach Fen lassen.
      Bei mir war der unter Body gebrochen und da war das F drauf.
      Wenn du mit deinem zuständigen Beschussamt redest kannst du sie vielleicht direkt dorthin schicken lassen.
      Bei mir hats 99 Euro gekostet (München) und eine Stunde Wartezeit und es war erledigt.
      Der Beamte sagte mir auch dass es egal ist ob die Waffe gekauf, aus Teilen zusammengebaut oder komplett selbst konstruiert ist.

      Hoffe ich konnte dir helfen

      Tecno

    3. Julian sagt:

      Liebes Bußgeldkatalog.net,
      ich bin seit längerer Zeit 14.
      Nun habe ich Interesse gefunden mit Airsoft anzufangen.
      Ich habe ein paar Leute aus meiner Klasse gefragt ob sie Lust hätten ebenfalls mit dem Sport anzufangen, was sie bejaht haben.
      Ich habe bereits mit anderen in einem so gut wie verlassenen „Busch“ gespielt. ( Mit Busch meine ich, dass es einige Rampen dort gibt, wo auch viele Bäume sind. Eine ehemalige Mountainbike Strecke. ) Dort führt ein Trampelpfad hinein.
      Nun habe ich von einem Freund erzählt bekommen, dass es in der Nähe ein „verlassenes“ Airsoft Gebiet gibt.
      Ich war noch nie dort.
      Und habe mir eine Pistole gekauft, die wir eine echte aussieht. 0,4 Joule schießt sie.
      Ich habe nur Bedenken, wenn wir erwischt werden von der Polizei, dass ich mit hohen Bußgeld rechnen kann.
      Daher wollte ich fragen, ob man die Waffe so umlackieren kann, dass sie nicht mehr wie eine Anscheinswaffe aussieht.
      Grüße Julian aus RLP.

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