§ 21 StVO (Personenbeförderung)

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 22. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Vorschriften zur Personenbeförderung

Heutzutage gibt es zum Transport von Personen viele Bestimmungen, an die sich Autofahrer zu halten haben. Diese Vorschriften dienen hauptsächlich dazu, die größtmögliche Sicherheit für alle Mitfahrer zu gewährleisten. Verstoß gegen die geltenden Vorgaben, haben daher in der Regel Sanktionen zur Folge. Wie diese aussehen können und was die Vorschriften darüber hinaus bestimmen, betrachtet der folgende Artikel.

Weitere Ratgeber zur Personenbeförderung

Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema:

Bußgeldkatalog gemäß § 21 StVO

Der nachfolgende enthält alle Verstöße des Paragraph 21 StVO (Personenbeförderung):

TBNRTatbestandStrafe (€)Punkte
121100Sie beför­derten auf dem Kraft­rad ohne besonderen Sitz Personen.5
121106Sie beför­derten auf der Zug­ma­schine ohne geeig­nete Sitz­geleg­enheit Per­sonen.5
121112Sie beför­derten in einem Wohn­wagen hinter dem Kraft­fahr­zeug Per­sonen.5
121118Sie nah­men in einem Kraft­fahr­zeug ein Kind mit, ohne für die vor­schrifts­mäßige Sich­erung zu sor­gen.30
121124Sie nah­men in einem Kraft­fahr­zeug meh­rere Kin­der mit, ohne für die vor­schrifts­mäßige Sich­erung zu sor­gen.35
121600Sie beför­derten als Kraft­fahr­zeug­führer ein Kind ohne jede Sich­erung / sorg­ten als Ver­antwort­licher nicht für eine Sich­erung des Kin­des.601
121606Sie beför­derten als Kraft­fahr­zeug­führer mehrere Kin­der ohne jede Sicherung / sorgten als Ver­antwort­licher nicht für eine Sich­erung der Kinder.701
121130Sie beför­derten auf der Lade­fläche des Fahr­zeuges Per­sonen.5
121136Sie beför­derten Per­sonen auf der Lade­fläche des An­hängers, der nicht in der Land- oder Forst­wirt­schaft einge­setzt war.5
121142Sie beför­derten auf der Lade­fläche des An­hängers, der in der Land- oder Forst­wirt­schaft einge­setzt war, ohne geeig­nete Sitz­gelegen­heit Per­sonen.5
121148Sie stan­den wäh­rend der Fahrt auf der Lade­fläche des Fahr­zeuges, ohne dass es zur Beglei­tung der Ladung / Arbeit auf der Lade­fläche not­wendig ge­wesen wäre.5
121154Sie lie­ßen zu, dass Per­sonen wäh­rend der Fahrt auf der Lade­fläche des Fahr­zeugs stan­den, ohne dass es zur Be­glei­tung der La­dung / Arbeit auf der Lade­fläche not­wendig ge­wesen wäre.5
121000Sie beför­derten auf einem Fahr­rad eine Person, ob­wohl dieses nicht zur Per­sonen­beför­derung gebaut oder einge­richtet ist.5
121160Sie beför­derten auf einem ein­sitzigen Fahr­rad eine über 7 Jahre alte Per­son.5
121166Sie beför­derten auf dem Fahr­rad ein Kind, ob­wohl die vor­geschrie­benen Sicher­heits­vor­kehr­ungen nicht vor­handen waren.5
121182Sie beför­derten hinter einem Fahr­rad in einem An­hänger, der zur Be­för­derung von Kin­dern einge­richtet ist, mehr als zwei Kin­der.5
121186Sie beför­derten hinter einem Fahr­rad in einem An­hänger, der zur Beför­derung von Kin­dern einge­richtet ist, eine älter als 7 Jahre alte Per­son.5

Bußgeldrechner zur Personenbeförderung

FAQ: Personenbeförderung

Wie lange benötigen Kinder einen Kindersitz?

Die StVO schreibt einen Kindersitz bis zum 12. Lebensjahr oder bis zum Erreichen einer Körpergröße von mindestens 1,50 Metern vorgeschrieben.

Welches Bußgeld droht bei Verstößen?

Befördern Sie ein Kind ohne die notwendige Sicherung drohen mindestens 30 Euro Bußgeld.

Welche Vorschriften gelten außerdem beim Befördern von Personen?

Sie dürfen bspw. keine Personen in einem Wohnwagen hinter Ihrem Kfz oder etwa auf der Ladefläche befördern.

Entwicklungen im Bereich Kindersitze

Bei der Personenbeförderung gilt Anschnallpflicht
Bei der Personenbeförderung gilt Anschnallpflicht

Derartige Vorschriften sind jedoch eine vergleichsweise neue Entwicklung. Tatsächlich wurde erst im Jahr 1993 in der Straßenverkehrsordnung festgelegt, dass Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die normalerweise Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mit Rückhalteeinrichtungen speziell für Kinder – umgangssprachlich besser bekannt als Kindersitz oder Babyschale – mitgenommen werden dürfen.

Diese vergleichsweise späte Einführung ist umso verwunderlicher, da bereits 1963 der weltweit erste Kindersitz der Firma Storchenmühle auf den Markt kam. Selbstverständlich hat sich seitdem viel verändert, was das Design der Kindersitze angeht. Heutzutage müssen Kindersitz oder Babyschale nach Vorschrift gut auf Alter und Gewicht abgestimmt sein. Deshalb würde der Sitz „Nicki“ von 1963 den Sicherheitsstandards der Kindersitze von 2017 natürlich nicht mehr gerecht werden, aber zu seiner Zeit war er eine Innovation, die die Sicherheit für Kinder im Auto stark verbesserte.

Wer heut ein Kind ohne die vorschriftsmäßige Sicherung in einem Auto mitnimmt, bringt nicht nur das Kind in Gefahr, sondern muss darüber hinaus laut StVO mit einer Geldbuße 30 € rechnen. Bei einer Gruppe von Kindern beträgt die Strafe 35 €. Beim Transport von einem Kind oder einer Gruppe ohne jegliche Sicherung, erwarten den Verkehrssünder 60, beziehungsweise 70 € und ein Punkt in Flensburg.

Neue Verstöße

Doch die Bestimmungen bezüglich Kindersitze sind nicht das einzige, was sich im Laufe der Zeit bei der Personenbeförderung gravierend verändert hat: Inzwischen ist ebenfalls der Transport von Personen auf der Ladefläche eines Fahrzeugs oder in einem Wohnwagen verboten. Hier beträgt die Geldbuße jedoch nur 5 €, wobei das Verletzungsrisiko für die vorschriftswidrigen Mitfahrer im Falle eines Unfalls extrem hoch wäre.

Eine relativ aktuelle Neuerung im Bereich der Personenbeförderung ist der Kinderfahrradanhänger. Was viele nicht wissen: Genauso wie auf dem klassischen Kindersitz am Gepäckträger, dürfen Kinder höchstens 7 Jahre alt sein.

Durch eine Gesetzesänderung dürfen nun auch Personen mit dem Fahrrad transportiert werden, die älter als sieben Jahre sind. Allerdings muss der Fahrer das Drahtesels mindestens 16 Jahre alt sein und das Fahrrad auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sein.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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§ 21 StVO (Personenbeförderung)
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Kommentare

  1. Maximilian Süß sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Wir haben im Rahmen einer Veranstaltung im Nachbardorf einen Traktoranhänger umgebaut (komplett verschlossen inkl. geeigneten und festen Sitzplätzen) und möchten nun eine kurze Strecke auf öffentlicher Straße damit zurücklegen.(8 Personen auf dem Anhänger und der Fahrer) der Traktor ist landwirtschaftlich versichert und hat eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. In der Zulassungsstelle wurde ein Genehmigungsantrag verweigert. Nun wäre meine Frage ob und wenn wie ein derartiges Vorhaben polizeilich geregelt/erlaubt ist? Und mit welcher Strafe müsste man im Falle einer Kontrolle rechnen?

    Vielen Dank im Voraus;

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Maximilian,

      wenn die Zulassungsstelle einen entsprechenden Antrag abgelehnt hat, dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen nutzen. Andernfalls könnten Sie für das „Fahren ohne Betriebserlaubnis“ belangt werden.

      – Die Redaktion

  2. Steffen sagt:

    Ich hätte eine Frage
    VW t4 2 sitzer Trennwand zwischen Fahrerkabine und Laderaum
    Ich stelle 2-3 Sofas in denn Laderaum und nehme dort 6-8 Personen mit ( sagen wir mal aufm weg zur Party ) also insgesamt im Auto 10 Personen davon 2 Personen erlaubt und angeschnallt.
    Welche Strafe würde mich erwarten wenn mich die Polizei erwischen würde??

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Steffen,

      grundsätzlich wird ein Verwarngeld von 5 Euro fällig. Im Falle eines Unfalls kann es zudem dazu kommen, dass Ihr Versicherungsschutz erlischt und Sie die Schäden vollständig selbst zahlen müssen.

      – Die Redaktion

  3. Jan sagt:

    Hallo, habe folgende Frage:
    Ich bin 18 befinde mich noch 1 Jahr in der Probezeit. Was droht mir wenn ich eine 17 jährige Person im Kofferraum transportiert hätte und dabei erwischt worden wäre. Dabei waren alle 5 Plätze in der Fahrgastzelle belegt und das zulässige Gesamtgewicht wurde nicht überschritten. Vor allen dingen ist mir wichtig was ich wegen meiner Probezeit zu erwarten habe. LG Jan

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jan,

      dabei handelt es sich um einen B-Verstoß und es droht ein Verwarngeld. Haben Sie bislang keinen weiteren B-Verstoß innerhalb der Probezeit erhalten, müssen Sie keine weiteren Maßnahmen befürchten.

      – Die Redaktion

  4. Sepp W. sagt:

    Hallo ,habe folgende Frage
    im Wohnmobil mit 4 eingetragen Sitzplätzen,werden 4 Erwachsene und zwei Kinder mittgenommen. 2 Erwachsene und die beiden Kinder sind angeschnalllt auf einem zugewiesenen Sitzplatz.Welche Strafe habe ich zu erwarten.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Sepp,

      in der Regel sollte ein Verwarngeld von 30 Euro festgelegt werden.

      – Die Redaktion

  5. Hans M. sagt:

    Hallo, folgende Frage:
    VW Touran, 5 Sitzer.
    Auf der Rückbank sollen für eine kurze Autofahrt 4 Kinder mitgenommen werden.
    Rechts aussen ein Kind mit Kindersitz. Links ausser 12 jähriges Kind (über 150 cm).
    Mittig teilen sich 2 Kinder (11 Jahre über 150 cm) einen Sitz und Gurt.
    Welche Strafe habe ich zu erwarten?
    Vielen Dank im voraus.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Hans,

      es droht ein Bußgeld von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

      – Die Redaktion

  6. Anja Schmitz sagt:

    Guten Tag, es gibt die Ausnahmeregelung, die besagt, dass ich meine eigenen vier Kinder auf der Rücksitzbank transportieren darf, wobei die mittleren mit nur einem Beckengurt gesichert werden. Dies muss ich mir vom Landratsamt oder kreisfreier Stadt genehmigen lassen. Die Frage ist, wo ist das eventuell im Gesetz verankert, um der Stadt das schneller nachzuweisen?
    LG Anja

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Anja,

      eine solche Ausnahmeregelung ist uns nicht bekannt.

      – Die Redaktion

  7. Uwe H. sagt:

    Freundliches Hallo
    Ich bin angestellt in einem Pflege und Betreuungsunternehmen. U.a.befördere ich in meinem Privatfahrzeug
    Klienten meines Arbeitsgebers zum Einkaufen, Arztbesuch etc.
    Wird für diese Tätigkeit ein Personenbeförderungsschein benötigt?

  8. Rainer W. sagt:

    Hallo,
    vorab vielen Dank für die Info.
    Mit welcher Strafe kann man rechnen, wenn man im Wohnmobil auf zwei nicht-eingetragenen Sitzen (ohne Gurt) zusätzlich Personen mitführt? Zählt dieser Raum als „Ladefläche“?
    Zweite Frage:
    Da dort keine Gurte vorhanden sind, kann dann dennoch eine Strafe für das Nichtanschnallen vergeben werden?
    Beste Grüße

      1. Rainer W. sagt:

        Und wie ist das mit „Ladefläche“? Dort ist ja auch kein Gurt vorhanden. Wird dann 5€ Für die Ladefläche und 30€ für Gurt abgerechnet?

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Rainer,

          laut Bußgeldkatalog droht bei der Beförderung von Personen auf der Ladefläche in der Regel ein Bußgeld von 5 Euro.

          – Die Redaktion

  9. Hans Peter sagt:

    Hallo,

    Ich befinde mich in der Probezeit und besitze den B17. Die Frage: -Was passiert, wenn das Auto voll besetzt ist und die Begleitperson im Kofferraum. Welche Folgen hat es nur die 5€ oder auch Punkte/Aufbauseminar ? Und zählt die Begleitperson im Kofferraum noch als Begleitperson?

    Danke HansPeter

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Hans Peter,

      eine Rechtsberatung dürfen wir nicht vornehmen. Hier könnte Ihnen unter Umständen die Beratung durch einen Anwalt weiterhelfen.

      – Die Redaktion

  10. Axel sagt:

    Welcher Unterschied besteht zwischen der eingetragenen Anzahl der Sitzplätze und den tatsächlich vorhandenen. In einem aktuellen Mercedes Benz Sprinter mit Doppelkabine sind 7 Plätze mit Gurten Werksseitig vorhanden, eingetragen sind aber nur 6 Sitzplätze. Unter Berücksichtigung der zulässigen Gesamtmasse darf ich 7 Personen (nicht gewerblich, nicht Fahrerlaubnisrechtlich) befördern?

    In einem einem aktuellen Mercedes Benz Sprinter (geschlossener Kasten 5 t, rundum Scheiben) sind 6 Plätze eingetragen, werksseitig aber nur 2 vorhanden. Es werden 7 weitere Plätze mit einem dafür vorgesehen System ordentlich verbaut, incl. Sitzgurte etc. Können 9 Personen befördert werden, auch wenn keine weitere Eintragung der Sitzplätze erfolgen kann? Es handelt sich um ein N2 Fahrzeug.

    Vielen Dank!

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Axel,

      § 21 der Straßenverkehrs-Ordnung befasst sich mit den Regeln zur Personenbeförderung.

      – Die Redaktion

  11. Annimi sagt:

    Darf ich als Erwachsener ein kind (6jahre) auf dem schoss mitnehmen. Natürlich hinten und angeschnallt?!

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Amini,

      ein Kind muss in der Regel bis zum Alter von 12 Jahren oder bis zur Größe von 150 cm in einem Kindersitz gesichert sein.

      – Die Redaktion

  12. Batoul sagt:

    Hallo,
    ich hatte unseren einjährigen Sohn auf meinem Schoß. Zum Tatzeitpunkt war ich lediglich in der Fahrschule angemeldet. Jetzt habe ich meinen Führerschein erhalten und paar Wochen später den Bußgeldbescheid (60 Euro + 1 Punkt).
    1. Frage: Ist der Punkt rechtens, da ich zum Tatzeitpunkt keinen Führerschein besaß.
    2. Frage: Muss ich ein Aufbauseminar besuchen?
    Vielen Dank und viele Grüße Batoul

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Batoul,

      zur Ihrer ersten Frage: Eine Rechtsberatung dürfen wir leider nicht vornehmen. Hier könnte Ihnen unter Umständen die Beratung durch einen Anwalt weiterhelfen.
      Zur Ihrer zweiten Frage: Hier finden Sie Informationen zur Probezeit: https://www.bussgeldkatalog.net/fahrerlaubnis/probezeit/

      – Die Redaktion

  13. thomas sagt:

    hab jemande mein auto geliehen der keinen führersschein hatte.ist erwischt worden.welche strafe erwartet mich

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Thomas,

      ein Fahrzeughalter, der es zulässt, dass eine Person trotz fehlender Fahrerlaubnis dieses Fahrzeug fährt, muss in der Regel mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

      – Die Redaktion

  14. Sabrina sagt:

    Hallo.
    Wie hoch ist die Strafe, wenn ein Baby (9 Monate) auf dem Schoß der Mutter und somit im Gurt gesichert, im Auto gefahren wird?
    Vielen Dank!

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Sabrina,

      wer ein Kind im Auto mitnimmt, ohne für die vorschriftsmäßige Sicherung zu sorgen, muss in der Regel mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen.

      – Die Redaktion

      1. Mark sagt:

        Das ist noch viel zu wenig für so viel Fahrlässigkeit. Will mir gar nicht vorstellen was mit dem Baby bei einem Zusammenstoß passiert. Da kann ich es gleich von einem LKW überrollen lassen.

  15. Bruce sagt:

    TB 121-118, -124, 600, -606:
    Wer zählt im Sinne dieser Vorschrift eigentlich als „Kind“? Personen unter 12 Jahren bzw. 1,50 m Körpergröße, die einen Kindersitz benötigen? Oder alle Personen unter 18?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Bruce,

      wir können leider keine Rechtsberatung anbieten, aber Sie haben die Möglichkeit, einen Anwalt zu fragen.

      – Die Redaktion

  16. mathias sagt:

    hallo ihr wissenden…
    ich habe einen hänger mit aufbauten und einen pkw der diesen ziehen kann. gewicht zusammen 3300kg.
    nun ist es so das ich von zeit zu zeit noch dies und das zuladen mus und dann würde ich auf ein gesamtgewicht von ca 3,9 tonen kommen. ich habe aber nur den führerschein B und darf daher maximal 3,5 t fahren. meine frage ist nun was würde mich für eine straffe erwarten wenn die polizei mich anhält.
    danke schonmal für eure antworten..

    lg maze

  17. Samuel A. sagt:

    Wer zählt im Sinne dieser Vorschrift eigentlich als „Kind“? Personen unter 12 Jahren bzw. 1,50 m Körpergröße, die einen Kindersitz benötigen? Oder alle Personen unter 18?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Samuel,

      Kinder dürfen in der Regel nur bis zu einem Alter von sieben Jahren auf einem einsitzigen Fahrrad oder in einem Kinderfahrradanhänger transportiert werden.

      – Die Redaktion

      1. Samuel A. sagt:

        Vielen Dank für eure Antwort.

        Es ging mir aber nicht um die Beförderung von Kindern mit dem Fahrrad, sondern ich bezog mich auf Folgendes:

        Wenn mehrere Kinder im Auto ohne Sicherung befördert werden, kostet das in der Regel 70 € und einen Punkt in Flensburg.

        Bezogen auf diese Vorschrift: Zählen hier alle Personen unter 18 Jahren als Kinder oder nur Personen, welche eine Rückhalteeinrichtung (Kindersitz) brauchen, also Personen unter 12 Jahren?

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Samuel,

          in § 21 der Straßenverkehrs-Ordnung finden Sie genaue Informationen zu den Vorschriften zur Personenbeförderung.

          – Die Redaktion

  18. Carsten sagt:

    Hallo!
    Ich habe vor kurzem mehrere Personen in meinem PKW im Kofferaum für eine Kurzstrecke mitgenommen. Dies waren minderjährige im Alter von mehr als 14 Jahren. Ich bin jedoch nicht von der Polizei oder der gleichen angehalten worden. Nur beim aussteigen aus dem Fahrzeug hat uns eine Person dabei beobachtet und droht jetzt damit zur Polizei zu gehen. Nun meine Frage: Wenn diese Person mich bei der Polizei anzeigen würde, müsste ich dann mit eine Strafe rechnen? Also mit 70€ und einem Punkt in Flensburg? Bei mir steht viel auf dem Spiel ich bin noch in der Probezeit und auf meinen Führerschein angewiesen.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Carsten,

      wer mehrere Kinder ohne Sicherung in einem Kraftfahrzeug befördert, wird in der Regel mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Für eine Rechtsberatung können Sie sich an einen Anwalt wenden.

      – Die Redaktion

  19. Carla W. sagt:

    Was gilt bei einer Person zu viel im auto in der probezeit?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Carla,

      wenn z. B. ein Kind im Auto nicht gesichert ist oder mehre Kinder nicht gesichert sind (121600 und 121606), handelt es sich in der Regel um einen B-Verstoß. Bei zwei B-Verstößen verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird fällig.

      – Die Redaktion

  20. Nomis sagt:

    Hallo zusammen,
    ich habe einen VW-Bus in dem ich 8 Personen (inkl. Fahrer) befördern darf.
    Jeder Sitzplatz hat auch einen Gurt!

    Meine Frage ist nun:
    Mit welcher Strafe muss ich rechnen, wenn ich mehr als 9 Personen in diesem Bus transportiere?

    Wären dann pro überflüssige Person 5 Euro an Strafe fällig oder/und muss ich mit einer weiteren Strafe rechnen, da ich mehr als 9 Personen befördere und dadruch eine andere Führerscheinklasse benötige?

    Falls ich nur 10 Euro (2 überfl. Personen x 5 Euro) zahlen muss, dürfen diese dann im Fzg bleiben oder müssen diese das Fzg verlassen?

    Danke schon mal im voraus

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Nomis,

      das Fahren ohne Sicherheitsgurt hat in der Regel ein Bußgeld von 30 Euro zur Folge.
      Da ein Bußgeld aufgrund eines Verstoßes gezahlt werden muss, ist es eher nicht vorgesehen, dass dieser Verstoß (also ungesicherte Personen im Auto) weiter besteht.

      – Die Redaktion

  21. Hanna sagt:

    Hallo!
    Welche Strafe droht, wenn man auf einer 3 sitzigen Rückbank 4 Kinder mitnimmt, d.h. ein Kind ist nicht angeschnallt. Wie ist die rechliche Situation, falls ein Unfall passiert. Der Supergau: Meine Frage bezieht sich auf einen Leihwagen.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Hanna,

      wer als Kraftfahrzeugführer ein Kind ohne jede Sicherung befördert, wird in der Regel mit einem Bußgeld von 60 Euro un einem Punkt in Flensburg bestraft. Wenn es mehrer Kinder sind, die ohne Sicherung befördert werden, erhöht sich das Bußgeld normalerweise auf 70 Euro. Falls ein Unfall passiert, ist das Verletzungsrisiko für jeden, der nicht angeschnallt ist, in der Regel höher, als für jemanden, der angeschnallt ist. Unter Umständen kann es unter anderem zu Einschränkungen beim Versicherungsschutz kommen.

      – Die Redaktion

      1. Eddy sagt:

        Wie sieht es aus, wenn eine der Personen auf dem Schoß der anderen Sitzt oder beide so schmal sind, das sie auf einen Sitzplatz nebeneinander passen; beide also mit einem Gurt angeschnallt sind? Gilt das dann als „nicht Ordnungsgemäße Sicherung“ für 2 Personen oder wäre das ok?
        Würde mich interessieren, wie das bei Kindern als auch bei Personen über 12 Jahren und 150cm Körpergröße ist?

        Konkreter Fall: Es ist ein Viersitzer (Citroen C2) und es sollen mit Fahrer 5 Personen (Teilweise Kinder) befördert werden. Von der Breite des Wagens passen bequem 3 Personen auf die Rückbank, Es gibt halt nur 2 Gurte und ich möchte da nichts illegales anstellen. Im Netz gibt es dazu teils deutlich verschiedene und mit verschiedenen Quellen begründete Angaben.

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Eddy,

          Kinder unter zwölf Jahren mit einer Körpergröße von weniger als 150 cm müssen in einem Kindersitz transportiert werden. In der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 21, Absatz 1) steht, dass in Kraftfahrzeugen nicht mehr Personen befördert werden dürfen, als Sitzplätze mit Sicherheitsgurten vorhanden sind.

          – Die Redaktion

  22. Oliver sagt:

    Hallo
    Nur um das richtig zu verstehen .
    Wenn ich aus einem Kastenwagen die Trennwand ausbauen würde und eine 3 Sitzbank einbauen würde ( mit Gurten ) ohne Eintragung und auf dieser 3 Personen ( auch Kinder ) befördern würde . Wie hoch währe die straffe und welche Konsequenzen mus ich noch fürchten zB .weiterfahrt untersagen usw.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Oliver,

      für die gewerbliche Beförderung von Personen ist ein Personenbeförderungsschein nötig. Ohne diesen Schein kann das Bußgeld für eine gewerbliche Beförderung bei 75 Euro liegen. Hinzu kommt in der Regel noch ein Punkt in Flensburg. Außerdem müssten solche Umbauarbeiten im Kfz wahrscheinlich auch genehmigt werden.

      – Die Redaktion

  23. Nicole sagt:

    Hallo zusammen!
    Wir sind ein Konzertveranstalter und möchten Künstler vom Flughafen abholen, zum Hotel und dann zum Veranstaltungsort bringen. Können Sie mir sagen, ob die Fahrer in diesem Fall einen Personenbeförderungsschein haben müssen? Oder reicht der normale Führerschein?
    Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Rückmeldung.
    Nicole

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Nicole,

      für die gewerbliche Beförderung von Personen ist üblicherweise ein Personenbeförderungsschein erforderlich.

      – Die Redaktion

  24. Semo sagt:

    Hallo meine Frage ist wieviel Bußgeld bekommt man wenn man in der Ladefläche eines VW caddy eine Person mitgenommen hat, da sind keine Sitzplätze? Bekommt man Punkte? LG

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Semo,

      Wer auf der Ladefläche eines Fahrzeugs Personen befördert, muss mit einem Bußgeld von 5 Euro rechnen. Punkte gibt es in diesem Fall keine. Anders sieht es aus, wenn es sich bei der Person um ein Kind handelt.
      Bei der Beförderung eines Kindes im Kfz ohne Sicherung beträgt das Bußgeld 60 Euro und der Verantwortliche erhält einen Punkt in Flensburg.

      – Die Redaktion

  25. bussgeldkatalog.net sagt:

    Hallo Vincent,

    in der Regel ist die Beförderung von mehr Personen als im Fahrzeugschein angegeben nur dann ordnungswidrig, wenn das Fahrzeug dadurch überladen, nicht für alle Personen eine eigene Sicherungsmöglichkeit (Gurte) vorhanden ist oder aber die zulässige Personenzahl von acht Fahrgästen überschritten wird. Im Zweifelsfall sollten Sie sich hierzu von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

    – Die Redaktion

    1. Helge K sagt:

      Dieser KOmmentar stimmt aber auch nicht so wirklich, da im Paragraph 21 StVO steht “ In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. “ direkt im absatz 1. Allerdings sieht der Bußgeldkatalog auch nichts an Maßnahmen vor für einen Verstoß in diesem Punkt.

      1. Hoddel sagt:

        Und was stimmt deiner Meinung nach nicht an dem Kommentar bzw. auf was beziehst du dich mit dem §21?

      2. Mychaela sagt:

        Wenn aber 5 Gurte da sind, dann können auch 5 Personen befördert werden.

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