§ 9, 9a StVO (Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren)

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 22. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Fehlendes Blinken ist ein häufiger Grund für einen Unfall beim Wenden, Rückwärts fahren und Abbiegen.

Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren
– Die häufigsten Unfallursachen

Die meisten denken bei Unfällen in erster Linie an überhöhte Geschwindigkeit als Ursache. Tatsächlich aber führen Fehler beim Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren besonders schnell zum Unfall. Gemeinsam mit Verstößen beim Einfahren und Anfahren (§ 10 StVO) sind derlei Vergehen Unfallursache Nummer eins in Deutschland. Laut Statistischem Bundesamt sind insgesamt mehr als 10 Prozent der Unfälle auf ein entsprechendes Fehlverhalten zurückzuführen.

Bußgelder und Punkte gemäß § 9 StVO

Bußgeldrechner: Abbiegen (§ 9 StVO)

Bußgeldkatalog § 9 StVO: Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren (§ 9 StVO)

TBNRTat­be­standStrafe (€)PunkteFahr­verbot
109100Sie bo­gen ab, ohne die Fahrt­rich­tungs­ände­rung recht­zeitig und deut­lich anzu­kün­digen.
10
109101Sie bo­gen ab, ohne die Fahrt­rich­tungs­ände­rung recht­zeitig und deut­lich anzu­kün­digen, so dass ein nach­fol­gen­des Fahr­zeug gefähr­det wur­de.
30
109102Sie bo­gen ab, ohne die Fahrt­rich­tungs­ände­rung recht­zeitig und deut­lich anzu­kün­digen. Es kam zum Un­fall.
35
109106Sie bo­gen nach links / rechts ab, ohne sich vor­her ord­nungs­ge­mäß einge­ord­net zu ha­ben.10
109107Sie bo­gen nach links / rechts ab, ohne sich vor­her ord­nungs­ge­mäß einge­ord­net zu ha­ben und gefähr­deten da­durch an­dere.30
109108Sie bo­gen nach links / rechts ab, ohne sich vor­her ord­nungs­ge­mäß einge­ord­net zu ha­ben. Es kam zum Un­fall.
35
109112Sie bo­gen nach links / rechts ab, ohne auf den nach­fol­gen­den Ver­kehr zu ach­ten
10
109113Sie bo­gen nach links / rechts ab, ohne auf den nach­fol­gen­den Ver­kehr zu ach­ten und ge­fähr­deten da­durch an­dere.30
109114Sie bo­gen nach links / rechts ab, ohne auf den nach­fol­gen­den Ver­kehr zu ach­ten. Es kam zum Un­fall.35
109118Sie ord­neten sich nach links auf den Schie­nen ein und behin­der­ten da­durch ein Schie­nen­fahr­zeug.
10
109136Sie bo­gen ab, ohne ein ent­ge­gen­kom­men­des / in glei­cher Rich­tung fah­ren­des Fahr­zeug durch­fah­ren zu las­sen.40
109142Sie bo­gen ab, ohne einen in ent­ge­gen­kom­men­der / glei­cher Rich­tung ge­rade­aus wei­ter­fah­ren­den Be­nut­zer des Son­der­fahr­strei­fens (Ze­ichen 245) durch­fah­ren zu las­sen.40
109148Sie bo­gen als Links­ab­bie­ger nicht vor dem ent­ge­gen­kom­men­den Links­ab­bie­ger ab, ob­wohl dies mög­lich war.10
109172Sie bo­gen als Links­ab­bie­ger ab, ohne den ent­gegen­kom­men­den Rechts­ab­bie­ger durch­fah­ren zu las­sen.40
109600Sie bo­gen ab, ohne ein ent­ge­gen­kom­men­des / in glei­cher Rich­tung fah­ren­des Fahr­zeug durch­fah­ren zu las­sen und ge­fähr­de­ten da­durch an­dere.14011 Monat
109601Sie bo­gen ab, ohne ein ent­ge­gen­kom­men­des / in glei­cher Rich­tung fah­ren­des Fahr­zeug durch­fah­ren zu las­sen. Es kam zum Un­fall.17011 Monat
109606Sie bo­gen ab, ohne einen in ent­ge­gen­kom­men­der / glei­cher Rich­tung ge­rade­aus wei­ter­fah­ren­den Be­nut­zer des Son­der­fahr­strei­fens (Zei­chen 245) durch­fah­ren zu las­sen und ge­fähr­de­ten da­durch an­dere.
14011 Monat
109607Sie bo­gen ab, ohne einen in ent­ge­gen­kom­men­der / glei­cher Rich­tung ge­rade­aus wei­ter­fah­ren­den Be­nut­zer des Son­der­fahr­strei­fens (Zei­chen 245) durch­fah­ren zu las­sen. Es kam zum Un­fall.17011 Monat
109612Sie bo­gen ab, ohne einen in ent­gegen­kom­men­der / glei­cher Rich­tung ge­rade­aus wei­ter­fah­ren­den Rad­fah­rer durch­fah­ren zu las­sen und gefähr­deten da­durch an­dere.
140
11 Monat
109613Sie bo­gen ab, ohne einen in ent­ge­gen­kom­men­der / glei­cher Rich­tung ge­rade­aus wei­ter­fah­ren­den Rad­fah­rer durch­fah­ren zu las­sen. Es kam zum Un­fall.17011 Monat
109618Sie bo­gen ab, ohne ein in ent­gegen­kom­men­der / glei­cher Rich­tung ge­rade­aus weiter­fahr­en­des Fahr­rad mit Hilfs­mo­tor durch­fahren zu las­sen und ge­fähr­deten da­durch an­dere.
14011 Monat
109619Sie bo­gen ab, ohne ein in ent­gegen­kom­men­der / glei­cher Rich­tung gerade­aus weiter­fahr­en­des Fahr­rad mit Hilfs­mo­tor durch­fah­ren zu las­sen. Es kam zum Un­fall.17011 Monat
109624Sie bo­gen ab, ohne auf Fuß­gän­ger beson­dere Rück­sicht zu neh­men und gefähr­deten die­se.
14011 Monat
109625Sie bo­gen ab, ohne auf Fuß­gän­ger beson­dere Rück­sicht zu neh­men. Es kam zum Un­fall.17011 Monat
109630Sie bo­gen als Links­abbie­ger nicht vor dem ent­gegen­kom­men­den Links­abbie­ger ab, ob­wohl dies mög­lich war und ge­fähr­deten da­durch an­dere.
701
109631Sie bo­gen als Links­abbie­ger nicht vor dem ent­gegen­kom­men­den Links­abbie­ger ab, ob­wohl dies mög­lich war. Es kam zum Un­fall.
851
109636Sie bo­gen in das Grund­stück ab und lie­ßen da­bei die Ihnen oblie­gen­de beson­dere Vor­sicht außer Acht und gefähr­de­ten da­durch an­dere.
801
109637Sie bo­gen in das Grund­stück ab und lie­ßen da­bei die Ihnen oblie­gen­de be­son­dere Vor­sicht außer Acht. Es kam zum Un­fall.
1001
109642Sie wen­de­ten auf der Stra­ße und lie­ßen da­bei die Ihnen oblie­gen­de be­sond­ere Vor­sicht außer Acht und ge­fähr­de­ten da­durch an­dere.801
109643Sie wen­de­ten auf der Stra­ße und lie­ßen da­bei die Ihnen oblie­gen­de be­son­dere Vor­sicht außer Acht. Es kam zum Un­fall.1001
109648Sie lie­ßen beim Rück­wärts­fah­ren die Ihnen oblie­gen­de beson­dere Vor­sicht außer Acht und ge­fähr­deten da­durch an­dere.801
109649Sie lie­ßen beim Rück­wärts­fahren die Ihnen ob­lie­gen­de beson­dere Vor­sicht außer Acht. Es kam zum Un­fall.
1001
109654Sie bo­gen als Links­ab­bie­ger ab, ohne den ent­ge­gen­kom­men­den Rechts­ab­bie­ger durch­fah­ren zu las­sen und gefähr­de­ten da­durch an­dere.
701
109655Sie bo­gen als Links­ab­bie­ger ab, ohne den ent­ge­gen­kom­men­den Rechts­ab­bie­ger durch­fah­ren zu las­sen. Es kam zum Un­fall.
851
109660Sie fuh­ren inner­orts mit einem Kraft­fahr­zeug mit einer Gesamt­masse über 3,5 t beim Rechts­ab­bie­gen nicht mit Schritt­ge­schwin­dig­keit, ob­wohl mit Rad- oder Fuß­gänger­ver­kehr zu rech­nen war.701
109661Sie fuh­ren inner­orts mit einem Kraft­fahr­zeug mit einer Gesamt­masse über 3,5 t beim Rechts­ab­bie­gen nicht mit Schritt­ge­schwin­dig­keit, ob­wohl mit Rad- oder Fuß­gänger­ver­kehr zu rech­nen war, und ge­fähr­deten da­durch An­dere.851
109662Sie fuh­ren inner­orts mit einem Kraft­fahr­zeug mit einer Gesamt­masse über 3,5 t beim Rechts­ab­bie­gen nicht mit Schritt­ge­schwin­dig­keit, ob­wohl mit Rad- oder Fuß­gänger­ver­kehr zu rech­nen war. Es kam zum Un­fall.1051

FAQ: Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren

Was muss ich beim Abbiegen beachten?

Wir haben hier eine kleine Anleitung für einen korrekten Abbiegevorgang für Sie erstellt.

Droht ein Bußgeld, wenn ich beim Abbiegen vergesse zu blinken?

Ja, genauer gesagt droht dann kein Bußgeld, sondern ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

Muss ich bei einer abknickenden Vorfahrtsstraße blinken?

Ja, ein Fahrtrichtungsanzeiger ist bei einer abknickenden Vorfahrtsstraße auch dann zu benutzen, wenn Sie dem Straßenverlauf folgen.

Welche Verkehrsregeln gelten gemäß § 9 StVO?

Paragraph 9a StVO (Kreisverkehr) ist mit Veröffentlichung der neuen Fassung im Jahre 2009 weggefallen und wird daher im Folgenden nicht thematisiert.

„Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.“ (§ 10 Absatz 1 StVO)

Hauptgrund für die hohe Unfallgefahr beim Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren? Der nicht gesetzte Blinker – oder auch Fahrtrichtungsanzeiger. Der Blinker ist laut StVO grundsätzlich immer obligatorisch zu setzen, bevor der Fahrer mit dem Auto abbiegen oder den Fahrstreifen wechseln will. Doch egal ob absichtlich oder versehentlich – immer wieder lassen Autofahrer das Blinklicht weg und sorgen so für Verwirrung unter den anderen Verkehrsteilnehmern oder im schlimmsten Fall sogar für einen Unfall.

Fehlendes Blinken ist ein häufiger Grund für einen Unfall beim Abbiegen

Viele Personen vergessen, das Ändern der Fahrtrichtung rechtzeitig anzukündigen. Manche tun dies gar mit Vorsatz. Für andere Verkehrsteilnehmer ist dann nicht erkennbar, dass der andere irgendwo einbiegen möchte. Auffahrunfälle sind meist die Folge. Eine nicht rechtzeitig angezeigte Fahrtrichtungsänderung mit Unfallfolge wird von der StVO mit 35 Euro geahndet.

Eine weiteres Fehlverhalten, das gegen § 10 StVO zum Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren verstößt, ist schlichtweg Unachtsamkeit. Jeder Autofahrer hat in der Fahrschule das korrekte Vorgehen beim Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren gelernt. Zuerst der Blick in den Rückspiegel, dann in den bzw. die Seitenspiegel letztlich gefolgt vom Schulterblick.

Erst wenn durch dieses Vorgehen sichergestellt ist, dass weder Fußgänger, Fahrradfahrer noch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden können, gilt: Blinker setzen, durch den Schulterblick gewährleisten, dass sich auch keine Hindernisse oder Verkehrsteilnehmer im toten Winkel befinden, lenken und vorsichtig abbiegen.

Sonderfall „abbiegende Vorfahrtstraße“?
Blinken ist in diesem Falle ebenfalls vorgeschrieben, wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen. Wollen Sie jedoch geradeaus weiterfahren und damit die abbiegende Hauptstraße verlassen, müssen Sie den Blinker entsprechend nicht setzen, um dies dem nachfolgenden Verkehr anzuzeigen.

Es ist auch darauf zu achten, dass Sie nicht beliebig in jede Straße einbiegen dürfen. Einbahnstraßen dürfen nicht in falscher Richtung befahren werden, was das „Einfahrt Verboten“-Schild (weißer Balken auf rotem Grund) gewährleisten soll. Auch Richtungsangaben durch Beschilderung mit weißem Pfeil auf blauem Grund können das Abbiegen oder Wenden untersagen: Zeigt der Pfeil an einer Ampel geradeaus und links, darf in diese Richtungen abgebogen bzw. gefahren werden – damit ist das Abbiegen nach Rechts verboten. Auch mehrspuriges Abbiegen ist möglich, wenn neben der Linksabbiegerspur auch von einem geradeausführenden Fahrstreifen durch Fahrbahnmarkierung das Linksabbiegen erlaubt ist.

Wie Sie richtig Abbiegen:

  1. rechtzeitig richtig einordnen: Möchten Sie rechts abbiegen, müssen sich so weit rechts wie möglich einordnen. Für Linksabbieger gilt, sich in dem für ihre Fahrtrichtung zugelassenen am weitesten linken Fahrstreifen einzuordnen. Auch beim Fahrstreifenwechsel muss der Blinker rechtzeitig gesetzt werden.
  2. Fahrtgeschwindigkeit drosseln: Vor dem Abbiegen müssen Kraftfahrer gegebenenfalls halten, um die Situation besser einsehen zu können – an Abbiegerampeln gilt dies ohnehin. Ist die Strecke stark befahren, sollten Sie den Blinker bereits jetzt setzen, um den nachfolgenden Verkehr vorzuwarnen.
  3. Blick in den Rückspiegel/Innenspiegel: Beobachten Sie den hinter Ihnen fahrenden Verkehr und gegebenenfalls auch im Rückspiegel auftauchende Fahrradfahrer, die auf der Straße in Ihrer Richtung fahren.
  4. Blick in den bzw. die Außenspiegel: Wollen Sie rechts abbiegen, blicken Sie vor allem in den rechten Seitenspiegel, für das Linksabbiegen nutzen Sie vornehmlich den Seitenspiegel auf der Fahrerseite. Besonders Fahrradfahrer können so rechtzeitig erkannt werden.
  5. Blinker setzen: Spätestens jetzt sollten Sie den Blinker setzen. Auch an Ampeln bei Einordnung in die entsprechende Abbiegerspur muss zusätzlich noch der Blinker gesetzt werden.
  6. Schulterblick: Der Schulterblick dient dazu, den toten Winkel einzusehen, der durch die Spiegel nicht eingesehen werden kann. Besonders Fahrradfahrer und Fußgänger sind hier zu beachten. Diese Verkehrsteilnehmer haben in der Regel Vorrang. Besonders beim Abbiegen an Kreuzungsampeln gilt, den kreuzenden Gehwegstrom zu beachten, da dieser meist durch grünes Lichtsignal Vorrang hat.
  7. Lenken: Erst nachdem Sie sich versichert haben, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden können, dürfen sie langsam in die Straße einlenken und den Abbiegevorgang abschließen.

Obwohl gerade durch Fehler beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren die meisten Sach- und Personenschäden verursacht werden: Die Strafen für Verstöße gegen § 10 StVO sind teilweise relativ gering. Die Unfallverursachung in der Folge eines falsch durchgeführten Wendemanövers oder beim Rückwärtsfahren kann zu einem erhobenen Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg führen.

Wer hat beim Abbiegen laut StVO Vorfahrt? (§ 10 Absatz 3 StVO)

  • Fußgänger
  • Fahrräder (auch motorisierte), auch wenn sie sich auf oder neben der Fahrbahn der gleichen Richtung befinden
  • entgegenkommende Fahrzeuge (ggf. voreinander abbiegen)
  • Schienenfahrzeuge
  • Linienbusse und andere Fahrzeuge auf Sonderfahrstreifen

Wenden und Rückwärtsfahren: Gesetzliche Vorgaben

Es gibt generell Verkehrsbereiche, in denen das Wenden und Rückwärtsfahren strikt verboten ist. Hierzu zählen insbesondere die Bundesautobahnen. Da die Richtungsfahrbahnen hier durch den Mittelstreifen voneinander getrennt sind, würde das Wenden auf der Autobahn den Fahrer im wendenden Auto zum Geisterfahrer machen – er führe also in die falsche Richtung. Die aufgeworfene Gefahrensituation ist für alle Beteiligten kaum abzuschätzen.

Wer seine Ausfahrt verpasst, darf damit auch nicht auf dem Standstreifen zu dieser zurückfahren. Auch das Rückwärtsfahren auf der Autobahn ist wegen der erhöhten Unfallgefahr verboten. Nehmen Sie in einem solchen Falle die nächstfolgende Abfahrt!

Gefahr des Toten Winkels

Besonders beim Rückwärtsfahren mit einem Lkw gilt erhöhte Wachsamkeit. Neben der gesamten Abmessungen der Fahrzeuge ist auch der tote Winkel größer. Hindernisse, Fahrzeuge und insbesondere Fahradfahrer und Fußgänger sind für Lkw-Fahrer deshalb leichter zu übersehen. Diese Verkehrsteilnehmer sollten sich nicht einfach darauf verlassen, dass sie von jedem anderen gesehen werden, sondern auch selbst vorausschauend agieren.

Rückwärtsfahren und Wenden: Auf der Autobahn strikt verboten.
Rückwärtsfahren und Wenden: Auf der Autobahn strikt verboten.

Bei Lastkraftwagen ist darüber hinaus auch ein Warnsignal Pflicht, das beim Rückwärtsfahren des Lkw ertönt. Durch dieses akustische Signal soll auch gewährleistet werden, dass Passanten und Fahrradfahrer besonders auch direkt hinter dem Fahrzeug auf den Vorgang aufmerksam gemacht und gewarnt werden. Zusätzlich ist der Einsatz der Warnblinklichter geboten, damit auch der nachfolgende Verkehr auf das Zurücksetzen des Kfz aufmerksam gemacht wird. Zudem müssen Lkw beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn dabei die Gefahr besteht, Radfahrer und Fußgänger zu gefährden.

Vorsicht ist auch geboten beim Rückwärtsfahren mit Anhänger: Ob mit Wohnwagen oder kleinerem Anhänger – beim Rückwärtsfahren sollten Sie hier besonders vorsichtig vorgehen. Der Anhänger kann unter Umständen anders reagieren als erwartet – zum Beispiel in eine Richtung abdriftet. Auch die Sicht nach hinten und zur Seite ist oft eingeschränkt.

Durch Erweiterungen für die Seitenspiegel kann zumindest der vergrößerte tote Winkel besser eingesehen werden. Den Schulterblick ersetzt dies jedoch nicht! Das Rangieren und Rückwärtsfahren mit Anhänger ist für Lkw-Fahrer eine besondere Herausforderung und erfordert Übung und erhöhte Aufmerksamkeit.

Für Fußgänger und Radfahrer gilt ebenso: Vorausschau im Straßenverkehr und lieber einmal zu viel anhalten und warten. Nicht selten werden besonders sie von Kraftfahrern übersehen. Auf sein Recht zu bestehen, ist jedoch nicht sinnvoll. Denn im Falle eines Unfalls haben diese Verkehrsteilnehmer den Kraftwagenfahrern nur wenig entgegenzusetzen.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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