Sonntags Rasenmähen (Rasenmäherlärmverordnung)

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 15. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Darf man sonntag den Rasen zu mähen?

Bußgelder bei Lärmbelästigung und Ruhestörung

VerstoßStrafe
Gegen die nächtliche Ruhezeit oder die Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen verstoßenbis zu 5.000 Euro Bußgeld
Gegen die vertraglich festgelegte Mittagsruhe im Miethaus verstoßenAbmahnung durch Vermieter,
Kündigung durch Vermieter
Rasenmähen an Sonn- oder Feiertagenbis zu 50.000 Euro Bußgeld

Rasen mähen am Sonntag? Was sagt die Rasenmäherlärm­verordnung?

Infos über die Verordnung zum Rasenmäherlärm
Infos über die Verordnung zum Rasenmäherlärm

Die Rasenmäherlärmverordnung oder auch die „Geräte- und Maschinenlärmschutzver­ordnung“ trat im September 2002 in Deutschland in Kraft und beantwortet folgende Fragen: Wie laut darf ein Rasenmäher sein? Bis wann darf ich Rasen mähen? Darf man sonntags Rasen mähen? All diese Fragen beantwortet Ihnen der folgende Artikel rund um das Thema Rasenmäher und die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen. Denn die Kenntnis über das regelkonforme Rasenmähen ist immens wichtig, denn bei Nichteinhaltung der Verordnung drohen laut aktuellem Bußgeldkatalog ein Bußgeldbescheid und ein erhöhtes Bußgeld.

FAQ: Sonntags rasenmähen

Darf ich Sonntags rasenmähen?

An Sonn- und Feiertagen dürfen motorisierte Gartengeräten wie etwa ein Rasenmäher, die eine Lärmbelästigung darstellen können, nicht genutzt werden.

Wann ist das Rasenmähen erlaubt?

Eine Übersicht der zulässigen Zeiten finden Sie hier.

Können bei Verstößen gegen die Rasenmäherlärm­verordnung Sanktionen drohen?

Ja, der Gesetzgeber sieht unter Umständen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor.

Störung der Mittagsruhe durch Lärm vom Rasenmäher

Die Rasenmäherlärmverordnung bezieht sich ausschließlich auf motorbetriebene Gartengeräte wie Rasenmäher, Heckenscheren oder Laubsauger und dürfen nur zu folgenden Zeiten in Betrieb genommen werden:

Wann Rasen mähen?

  • werktags von 07:00 -20:00 Uhr (Rasen mähen in Wohngebieten erlaubt)
  • werktags von 09:00 -13:00 Uhr und 15:00 -17:00 Uhr (Betrieb von Freischneider und Rasentrimmer unter Einhaltung der Mittagsruhe erlaubt)
  • werktags von 20:00 -07:00 Uhr ist der Betrieb von motorisierten Geräten untersagt
  • werktags von 07:00 -09:00 Uhr, 13:00 -15:00 Uhr und 17:00 -20:00 Uhr dürfen besonders laute Geräte nicht verwendet werden (z. B. Laubbläser)
  • an Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb von motorisierten Gartengeräten wie ein Rasenmäher nicht gestattet
Demnach ist das Rasen mähen am Sonntag auf Grund der Lärmbelästigung durch Rasen mähen verboten und ein Verstoß wird laut der aktuellen Bußgeldtabelle bzw. dem aktuellen Buß­geldrechner entsprechend sanktioniert. Die einzuhaltenden „Ruhezeiten Rasen mähen“ können jedoch je nach Bundesland oder Kommune variieren, so dass die vorgeschriebene Mittagsruhe und das damit einhergehende Rasenmäher-Verbot über einen unterschiedlich Zeitraum gelten kann.

Rasen mähen am Feiertag? – Ein Bußgeld droht!

Rasenmähen ist am Feiertag verboten
Rasenmähen ist am Feiertag verboten

In der 32. Durchführungsverordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird rechtlich festgelegt, wann Rasen mähen möglich ist, ob beispielsweise sonntags Rasen mähen erlaubt ist und welche Richtlinien ein Rasenmäher erfüllen muss.

Nachfolgend werden die wichtigsten Punkte der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung zusammengefasst:

  1. Regelung gilt für 57 verschiedene motorisierte Geräte (z. B. Betonmischer, Reinigungsfahrzeuge, Motorsägen, Rasenmäher)
  2. Geräte müssen mit einem Schallleistungspegel gekennzeichnet werden
  3. Einhaltung der Geräuschgrenzwerte (94 – 103 Dezibel, Emissionsgrenzwerte müssen von den Herstellern berücksichtigt werden)
  4. Lärmschutzregelungen beziehen sich auf die zulässigen Betriebszeiten in Wohngebieten (Verbot hinsichtlich Rasen mähen am Sonntag)
  5. Ruhezeiten: Rasen mähen kann regional zu unterschiedlichen Zeiten erlaubt oder verboten werden (siehe jeweilige Gemeindesatzung)
  6. manuelles Rasen mähen durch einen Handmäher kann jederzeit erfolgen

Wann Rasen mähen erlaubt ist und wie viel Lärm wann und wo akzeptabel ist, wird demnach durch die EU-Richtlinie des BImSchG bestimmt.

Gemäß § 62 Abschnitt 4 BImSchG drohen bei Ordnungswidrigkeiten, die einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes darstellen, ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Lärmbelästigung Rasen mähen: Rücksichtnahme zählt!

Viele Gartenbesitzer fragen sich: Darf man sonntags Rasen mähen? Immerhin haben die meisten üblicherweise am Sonntag Zeit, um sich dem Garten zu widmen. Wieso also nicht sonntags Rasen mähen? Das Gesetz schreibt vor, dass am Sonntag eine ganztägige Ruhezeit besteht und demnach keine Lärmbelästigung durch Motorengeräusche von Gartengeräten erfolgen darf. Ebenso ist Rasen mähen am Feiertag untersagt, denn an diesen speziellen Tagen hat der Lärmschutz Priorität. Werktags ist lediglich in den meisten Regionen die Mittagsruhe sowie Nachtruhe einzuhalten, so dass die Inbetriebnahme in diesen Zeiträumen untersagt, außerhalb dieser Ruhephasen jedoch gestattet ist.

Aus Rücksichtnahme zu seinen Mitmenschen ist es unbedingt ratsam, sich an die rechtlich festgelegten Betriebszeiträume beim Rasen mähen zu halten. Denn dadurch kann ein Nachbarschaftsstreit vermieden werden. Zudem müssen Sie bei Einhaltung der Gesetzesbestimmungen nicht mit einem erhöhten Bußgeld rechnen, welches laut Bußgeldkatalog bzw. laut Bußgeldrechner bei einem Verstoß mit einem Bußgeldbescheid sanktioniert werden würde.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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Sonntags Rasenmähen (Rasenmäherlärmverordnung)
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Kommentare

  1. Christian sagt:

    Weil mir der Rasenmäherlarm am Sonntag seltsam vorkam, habe ich mal aus dem Fenster geschaut. Fast instantan wurde ich von der Nachbarin laut angeblöfft, ob ich Fotos mache. LOL. Ja, nach Jahrzehnten Anarchie haben sie ein paar Tickets wegen ständigen Falschparkens erhalten. Die Kommunikation mit solchen Menschen, die meinen für sie gelten keine Regeln ist sinnlos. Das sind übrigens astreine Kartoffeln so wie ich auch. Finde es daher realitätsfremd, dass man zunächst mit den Verursachern sprechen soll. Wenn Sie kein Polizist oder Ordnungsbeamter sind, dann können Sie sich auf einiges gefasst machen, aber ganz bestimmt kein Verständnis erwarten.

  2. Axel sagt:

    Mein Nachbar betreibt einen Mähroboter, der läuft täglich und den ganzen Tag, auch mehrmals über die selben Flächen. Das ständige Gefiepe ist ziemlich nervend. Als ich den Nachbarn bat, wenigstens Sonntag das Gerät mal ruhen zu lassen, bekam ich zur Antwort, ich könne ja ins Haus gehen, wenn es mich stört. Auch wenn diese Geräte leiser sind, als die handgetriebenen Mäher, sind die Geräusche auf Dauer ziemlich unangenehm. Und wie gesagt, sie laufen täglich nahezu den ganzen Tag.

  3. Marlene sagt:

    Hier in den ganzen Dörfern ist das tägliche Rasenmähen zu einer richtigen Seuche ausgebrochen. Sogar der Friedhof wir mit schwerstem Gerät verdichtet. Kaum hat einer nach stundenlagen Gemähe aufgehöhrt fängt der nächste an. Auf dem Grünstreifen in der Dörfern kann kein Wurm oder Vogel überleben Ich würde ja Crokusse da einpflanzen aber da wird man warscheinlich erschossen. Ich weiss nicht warum die Menschen hier absolut jein Umweltbewusstsein habe und die Umwelt derart zerstören.

  4. Berti sagt:

    Wie sieht es aus mit Rasenmähen am Sontag ausserhalb der geschlossenen Ortschaft? MFG

  5. Andreas B. sagt:

    darf man im Garten zwei bis vier Bretter zurecht schneiden mit einer Akku Kreissäge wobei das nächstliegende Haus mindestens 80 Meter weiter weg steht und somit eigentlich keine Lärmbelästigung entsteht.

  6. Walter F. sagt:

    Die Maschinenlärmschutzverordnung hat mit Nachbarschaftsrecht nicht zu tun, sondern ist eine Verordnung im Rahmen des Immissionsschutz. Weisen Sie die Gemeinde darauf hin. Siehe 32. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) 32. BImSchV. Die Gemeinde bzw das Ordnungsamt ist gefragt. wenn nichts getan wird auf Untätigkeit verklagen

  7. Tobias C. sagt:

    „an Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb von motorisierten Gartengeräten wie ein Rasenmäher nicht gestattet“

    Geht das auch genauer?
    Woanders steht man darf mit dem Handmäher Rasen mähen.
    Da glaube ich aber, dass der lautere Schneidegeräusche macht als z.B. ein Leisehäcksler mit Walze.
    Der Punkt ist, ein Gesetz muss Menschen vor einem Übel schützen, und darf z.B. nicht religiös motiviert sein.
    Dieses „am Sonntag ist Arbeit verboten“ darf sich nicht nur auf der Weltanschauung und religiösen Gefühlen von laut Sigmund Freud an einer Krankheit leidenden Menschen basieren.
    Früher haben sich die Menschen oft erst mal aufgeregt wenn jemand für sie sichtbar Sonntags gearbeitet hat. Völlig egal ob das Krach macht. Also auch schon mit der manuellen Baum-Schere oder Säge im Vorgarten.

    Ich brauche feste Werte in dbA. Die misst man wohl in 7m Entfernung, aber besser wäre eine Angabe wie viel noch bei den Nachbarn ankommen darf.
    Auch wenn das schwer zu messen ist, Ich kann ja nicht mit dem Messgerät in deren Wohnzimmer oder deren Terrasse messen. Aber am Zaun könnte Ich schon messen.
    Und z.B. 10m davor. Und dann hochrechnen. Natürlich an einem normalen Tag.

  8. SuSiNe sagt:

    Was nützen entsprechende Vorschriften, wenn es immer wieder Leute gibt, die gerade Sonntag Nachmittag ihren benzinbetriebenen Rasenmäher anwerfen, und wie ferngesteuert ihren Rasen mähen? Wenn man sie dann darauf anspricht und bittet, dies doch auf den nächsten Tag zu verschieben und als Antwort wüste Beleidigungen zurückkommen, ja sogar Gewalt angedroht wird? Dann wendet man sich an die Stadt / Gemeinde, welche die Vorschriften zur Nichtnutzung von motorbetriebenen Geräten (Rasenmäher etc.) erlassen hat – ABER: die Stadt / Gemeinde ist dann plötzlich der Meinung, das wäre Nachbarschaftsrecht, würde sie nichts angehen. Man soll die Dinge am Besten gerichtlich klären. –
    Frage: ist die Stadt / Gemeinde dann nicht Ansprechperson Nummer Eins? Oder darf man sich dort trotz der erlassen Vorschriften so einfach aus der Affaire ziehen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo SuSieNe,

      in der Regel ist das Ordnungsamt bei Lärmbelästigungen zuständig.

      – Die Redaktion

  9. Mike2012 sagt:

    Wie verhält es sich eigentlich an Sonntagen, wenn der Nachbar in unregelmäßigen Abständen mit dem Radlader arbeiten durchführt?
    Werktags bin ich da recht schmerzempfindlich aber an Sonntagen möchte dann schon mal meine Ruhe haben (Arbeite im 24- Stundendienst).

    1. Mike2012 sagt:

      Sorry, meine natürlich „werktags bin ich recht schmerzfrei“

      1. bussgeldkatalog.net sagt:

        Hallo Mike2012,

        die Verordnung gilt in der Regel für alle motorisierten Gartengeräte. Welche Geräte genau inbegriffen sind, können Sie der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung entnehmen. Darüber hinaus können Sie das Gespräch mit dem Nachbarn suchen, oder sich im Zweifelsfall an einen Anwalt wenden.

        Das Team von bussgeldkatalog.net

  10. Jub W sagt:

    gibt es auch Bestimmungen wie lange jemand Rasen mähen darf? wenn nicht berufstätige Nachbarn am Samstag ab 15 h 4 std einen Rasen von ca 200 m2 mähen , also ab bester Kaffeezeit auf der Terasse bis 19h. kann man sich da nicht beschweren? reden kann man mit diesen Nachbarn nicht.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jub,

      ja, hier greift das Lärmschutzgesetz, welches u.a. die Mittagsruhe regelt – worin die von Ihnen beschriebene Zeit sicherlich hinein fällt. Welche genaue Sperrstunden für Ihr Grundstück gelten, hängt vom Bundesland und von der jeweiligen Hausordnung ab und kann bei Ihrer Hausverwaltung bzw. beim Ordnungsamt erfragt werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  11. Jub W sagt:

    gibt es auch Bestimmungen wie lange jemand Rasen mähen darf? wenn nicht berufstätige Nachbarn am Samstag ab 15 h 4 std einen Rasen von ca 200 m2 mähen , also ab bester Kaffeezeit auf der Terasse bis 19h. kann man sich da nicht beschweren? reden kann man mit diesen Nachbarn nicht.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jub W,

      eine genaue zeitliche Begrenzung gibt es in dem Sinne nicht. Handelt es sich jedoch um unnötige oder unnötig lange Lärmbelästigung und der Nachbar ist keinem Gespräch zugänglich, dann kann das Ordnungsamt informiert werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  12. Winfried sagt:

    wo werden die 75 Dezibel gemessen? Direkt am Gerät?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Winfried,

      eine Schallpegelmessung wird in der Regel am Bedienerplatz durchgeführt.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  13. Martina D sagt:

    M
    Sehr geehrte Redaktion,
    ist sonntags Rasenmähen erlaubt, wenn es sich nicht um ein Grundstück inmitten eines Wohngebiets, sondern um ein großes ländliches Anwesen in landwirtschaftlich geprägtem Umfeld handelt, in dem zur Erntezeit die eingesetzten Maschinen mehr Lärm machen als ein Aufsitzmäher?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Martina D,

      grundsätzlich ist das Rasenmähen am Sonntag zwar verboten, denn Anwohner sollen nicht belästigt werden. Liegt der Sachverhalt jedoch so, wie Sie ihn schildern und Sie stören niemanden, sollte das in der Regel in Ordnung gehen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an das Ordnungsamt.

      Ihr Team von bussgeldkatalog.net

  14. K sagt:

    Wie hoch kann das Bußgeld ausfallen, sollte man außerhalb der erlaubten Zeit den Rasen gemäht haben?
    Leider finde ich dazu nichts im Internet

    Vielen Dank im Voraus

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo K,

      das Bußgeld ist bei maximal 50.000 Euro begrenzt. Wie hoch die Behörden dieses letztlich ansetzen, ist von den Umständen abhängig.

      – Die Redaktion

  15. Susanne sagt:

    Hallo. Ich wohne im 5. STOCK eines Hochhauses. Das Grundstück hat eine riesen Rasenfläche. Der Hausmeister mäht wöchentlich an drei Tagen den Rasen. Der Benzinrasenmäher ist uralt und bringt es auf meinem Balkon auf 65 Dezibel. Zudem hört er sich die ganze Zeit an, als ob man immer wieder im Leerlauf Gas gibt und wieder loslässt. Das geht die ganze Mähzeit so.
    Ich habe ihn darauf angesprochen. Auf meine Frage ob nicht mal ein neuer Mäher sinn machen würde kam nur, dass er das olle Ding nutzt, bis er auseinander fällt.
    Muss man sich das bieten lassen? Auf was bezieht sich die vorgegebene dB Zahl? Wenn man direkt daneben steht? Da überschreitet das Teil mit Sicherheit 130 dB..

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Susanne,

      sofern eine Geräuschbelästigung ein gewisses Maß überschreitet, muss diese nicht hingenommen werden. Welche Maßnahmen Sie ergreifen können, kann Ihnen ein Anwalt für Mietrecht sagen.

      – Die Redaktion

  16. Anne sagt:

    Oh je wann bitte sollen den Leuten Rasenmähen die Mo – Sa arbeiten gehen und am besten auswärts auf Montage sind in dieser Zeit, die dürfen dann nie Rasenmähen oder wie?
    Wenn sich die Bevölkerung mal aktiv so einsetzen würde bei anderen Themen, dann wäre Deutschland weiter und nicht mehr eins der höchst verschuldeten Länder! Aber Hauptsache über Ruhezeiten meckern.

  17. Cowboy sagt:

    Findet dann die 32. BImSchV in einem Dorfgebiet bzw. Mischgebiet keine Anwendung?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo,

      doch, das tut es. Dabei handelt es sich um § 7 32. BlmSchV.

      – Die Redaktion

  18. Uwe sagt:

    Ist für die Ahndung das ordnungsamt oder die Polizei zuständig? Das ordnungsamt sonntags heranzuziehen, scheint mir in kleiner Gemeinde unmöglich…. Also können die Nachbarn machen, was sie wollen….. Ich aber auch!

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Uwe,

      bei einer Lärmbelästigung ist grundsätzlich das Ordnungsamt zuständig. Dort können Sie sich beschweren, wenn sonntags gemäht wird.

      – Die Redaktion

  19. Bernd sagt:

    Darf ich Sonntags rasenmähen wenn ich einen Elektromäher mit Akku habe der nicht laut ist?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Bernd,

      wenn Sie dabei Ihre Nachbarn nicht belästigen, dürfte dies kein Problem darstellen.

      – Die Redaktion

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