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FAQ: Verkehrstüchtigkeit
Verkehrstüchtigkeit beschreibt grundsätzlich die Befähigung, sicher und regelkonform am Straßenverkehr teilzunehmen. Dabei geht es sowohl um die körperliche und geistige Eignung von Verkehrsteilnehmern als auch um den technischen Zustand des genutzten Fahrzeugs. Den Unterschied zur Fahrtüchtigkeit erfahren Sie hier.
Laut § 2 Abs. 4 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sind Sie verkehrstüchtig, wenn Sie die erforderlichen geistigen und körperlichen Voraussetzungen erfüllen. Ausführlichere Hinweise zu Anforderungen für verschiedene Fahrzeugtypen finden Sie hier.
Wer seine Verkehrstüchtigkeit nicht gewährleistet, verstößt gegen die Verkehrsregeln und begeht je nach Schweregrad des Vergehens entweder eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat.
Besteht ein Unterschied zwischen Verkehrs- und Fahrtüchtigkeit?
Im Allgemeinen sind die Begriffe „Verkehrstüchtigkeit“ und „Fahrtüchtigkeit“ gleichbedeutend. Beide können sich entweder auf den technischen Zustand eines Fahrzeugs oder auf die individuelle Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr beziehen.
Geht es um die persönliche Eignung, kann auch von „Fahreignung“ gesprochen werden.
Wichtig: Im Rahmen einer Verkehrskontrolle nach § 36 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) prüft die Polizei Ihre aktuelle Fahrtauglichkeit. Dazu gehören bspw. Tests auf Alkohol- oder Drogenkonsum, um festzustellen, ob Sie Ihr Fahrzeug zum Zeitpunkt der Kontrolle sicher führen können.
Technische Verkehrstüchtigkeit von Fahrzeugen: Worauf kommt es an?
Fahrzeuge gelten nur dann als verkehrstüchtig, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das betrifft etwa die Funktionstüchtigkeit von Bremsen und Beleuchtung. Ein weiteres Kriterium ist der Zustand der Reifen. Regelmäßiges Prüfen des Luftdrucks sowie das Ersetzen poröser oder beschädigter Reifen trägt zur Verkehrssicherheit bei.
Auch Fahrräder müssen auf ihre Verkehrstüchtigkeit überprüft werden.
- Fehlerhafte oder unzulässige Lichter am Fahrrad erhöhen bspw. das Unfallrisiko erheblich.
- Zulässig sind grundsätzlich vorn weißes und hinten rotes Licht.
- Bei Fahrrädern können kleinere Schäden allerdings oft repariert werden. Ist jedoch nicht mehr gewährleistet, dass das Rad hundertprozentig sicher ist, sollten Sie es lieber ersetzen.
Wichtig: Die Polizei darf bei Kontrollen zwar nicht ohne Verdacht Ihr Fahrzeug durchsuchen. Polizeibeamte können jedoch jederzeit prüfen, ob z. B. verpflichtende Ausstattungsgegenstände wie Verbandskasten und Warndreieck vorhanden und einsatzbereit sind.
Persönliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr
Im Gegensatz zum technischen Zustand des Fahrzeugs bezieht sich die individuelle Verkehrstüchtigkeit auf Ihre geistige und körperliche Verfassung. Solange Sie gesund sind und sich fit fühlen, dürfen Sie grundsätzlich fahren – egal ob mit Auto oder Fahrrad.
Welche körperlichen oder psychischen Faktoren können aber die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen?
- In Deutschland gibt es keine gesetzlich festgelegte Altersgrenze für das Fahren. Dennoch sollten insbesondere ältere Menschen regelmäßig ihre Eignung selbst überprüfen.
- Erkrankungen wie Demenz, akute Übermüdung oder Einschränkungen nach einem Schlaganfall können ebenfalls die Verkehrstüchtigkeit erheblich beeinträchtigen. Allerdings besteht erst bei konkreten Anhaltspunkten für eine Fahruntüchtigkeit eine Meldepflicht.
Wichtig: Liegen schwere psychische Erkrankungen wie bspw. ausgeprägte Persönlichkeitsstörungen vor, besteht absolute Fahruntüchtigkeit – vor allem, wenn die Erkrankung durch Medikamente beeinflusst wird.
Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten etc. auf die Fahrtüchtigkeit
Nicht jedes Rauschmittel wirkt gleich: Alkohol, Drogen und Medikamente werden im Straßenverkehr unterschiedlich bewertet. Unter deren Einfluss darf nicht gefahren werden, wenn dadurch Ihre Fahrtüchtigkeit bzw. Verkehrstüchtigkeit leidet.
- Bei Alkohol gilt ein Grenzwert von 0,5 Promille. Wird dieser überschritten, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Ab 1,1 Promille gilt die Fahrt als Straftat.
- Bei Drogen hängt die Bewertung vom jeweiligen Stoff ab. Der Konsum harter Drogen wie Heroin ist im Zusammenhang mit dem Führen etwaiger Fahrzeuge im Straßenverkehr stets verboten. Auch bei Cannabis kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen – insbesondere bei Fahruntüchtigkeit.
- Einige Medikamente (besonders stärkere Schmerz- und Schlafmittel) können die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen. Wer solche Mittel einnimmt und dennoch fährt, kann ebenfalls seine Verkehrstüchtigkeit verlieren.
Wenn Polizeibeamte nachweisen können, dass Sie durch Arzneimittel in Ihrer Wahrnehmung und/oder Aufmerksamkeitsspanne beeinträchtigt waren und trotzdem gefahren sind, können laut § 316 des StGB Sanktionen für diese Straftat verhängt werden, darunter Geld- oder Freiheitsstrafen.
Neben Alkohol, Drogen oder Medikamenten gibt es noch eine Vielzahl anderer Ablenkungsfaktoren, die Ihre Verkehrstüchtigkeit beeinflussen können. Zu diesen zählen unter anderem:
- Trinken oder Essen, wenn Sie dadurch Ihre Aufmerksamkeit vom Straßenverkehr abwenden müssen
- jegliche Handynutzung, die über einen kurzen Blick auf den Bildschirm oder das Benutzen der Freisprechanlage hinausgeht
- lautes Musikhören (z.B. auch das Tragen von Kopfhörern als Radfahrer)
- Bedienung von Navigationssystemen oder des Radios
- verdreckte Scheiben, wenn Ihre Aufmerksamkeit auf den Straßenverkehr durch den Schmutz beeinträchtigt wird
- andere Störfaktoren, die Sie aktiv vom Fahren ablenken
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