Schreckschusswaffe: Ist das Waffengesetz hier relevant?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 11. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Schreckschusswaffen werden häufig illegal an Silvester benutzt.

Schreckschusswaffen sind in Deutschland weit verbreitet

Eine Schreckschusswaffe sieht echten Schusswaffen sehr ähnlich, verschießt jedoch keine Projektile.
Eine Schreckschusswaffe sieht echten Schusswaffen sehr ähnlich, verschießt jedoch keine Projektile.

Eine Schreckschusswaffe wird in Deutschland von vielen meist nicht als echte Waffe angesehen, da keine Projektile verschossen werden. Doch das Waffengesetz ist für Schreckschusswaffen eindeutig, auch diese werden als Waffen definiert.

Eine solche Pistole oder auch Revolver soll in den meisten Fällen zum Schutz oder zur Selbstverteidigung angeschafft werden, doch den wenigsten ist bekannt, welche waffenrechtlichen Voraussetzungen für den Erwerb oder das Führen dieser Waffen notwendig sind.

Wann ist das Führen einer Schreckschusswaffe erlaubt? Ist der Besitz einer Schreckschusspistole immer legal? Muss ein Waffenschein vorliegen oder gibt es auch freie Schreckschusswaffen? Diese und weitere Fragen beleuchtet der nachfolgende Ratgeber näher.

FAQ: Schreckschusswaffe

Was fällt unter den Begriff „Schreckschusswaffe“

In der Regel handelt es sich um Schusswaffen, die keine Projektile verschießen, sondern Reizgas oder Kartuschenmunition. Auch Leuchtraketen, Blitzknallsätze und Platzpatronen kann die Waffe verwenden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Fallen Schreckschusswaffen unter das Waffengesetz?

Waffen mit dem PTB-Prüfsiegel und der Angabe des Kalibers können frei erworben werden. Fehlt dieses oder entsprechen die Waffen nicht den Vorschriften des Richtlinie 91/477/EWG, ist der Besitz gemäß Waffengesetz nur mit einer Waffenbesitzkarte zulässig.

Ist das Führen in der Öffentlichkeit erlaubt?

Das Führen von Schreckschusswaffen mit Siegel ist mit einem kleinen Waffenschein möglich. Für alle anderen ist der große Waffenschein notwendig.

Was ist eine Schreckschusswaffe?

Üblicherweise ist eine Schreckschusswaffe eine Nachbildung von Schusswaffen wie Revolvern oder Pistolen, die keine Projektile verschießt, sondern mit Reizgas oder Kartuschenmunition funktioniert. Diese Waffen unterscheiden sich im Aussehen oft nur minimal von denen, die echte Munition benutzen. Der Aufbau einer Schreckschusswaffe verhindert jedoch, dass Projektile der jeweiligen Munition aus dem Lauf verschossen werden können.

Auch pyrotechnische Munition wie Leuchtraketen oder Patronen mit einem Blitzknallsatz können mit einer Schreckschusspistole bzw. einem Schreckschussgewehr verwendet werden. Allerdings muss bei einigen Arten dieser Munition beachtet werden, dass diese nicht frei verkäuflich sind und ein Munitionserwerbschein vorliegen muss.

Am bekanntesten dürfte die Schreckschusswaffe im Zusammenhang mit Platzpatronen sein. Diese Munition erzeugt einen lauten Knall. Ziel der Nutzung ist hier, einen Schreck bzw. eine Abschreckung durch das plötzliche Geräusch (den Schreckschuss) sowie durch das Aussehen der Schreckschusswaffe zu erzeugen.

Wie funktioniert eine Schreckschusspistole eigentlich?

Zum Führen einer Schreckschusspistole ist ein Waffenschein notwendig. In diesem Fall ein kleiner.
Zum Führen einer Schreckschusspistole ist ein Waffenschein notwendig. In diesem Fall ein kleiner.

Sowohl Platzpatronen als auch die Reizgasmunition verursachen, wie erwähnt, beim Abfeuern einen lauten Knall. Letztere verschießen dabei auch das Gas. Diese Wirkungsweise ist dem des Pfeffersprays ähnlich.

Bei der Reizgasmunition für eine Schreckschusswaffe wird üblicherweise zwischen drei Arten unterschieden. Hier gibt es CN- (Chloracetophenon), CS- (Chlorbenzylidenmalodinitril) und Pfeffer-Reizgaspatronen (Nonivamid). Wie weit das Gas verschossen werden kann, hängt vom Kaliber und der Füllung der Patronen ab. Wie beschrieben, verhindert der Aufbau der Schreckschusswaffe, dass echte Munition zum Einsatz kommt. Üblicherweise haben die Waffen sogenannte Sollbruchstellen, die einen Umbau zu einer echten Schusswaffe fast unmöglich machen.

Jedoch kann auch die Schreckschussmunition, wenn sie aus nächster Nähe abgefeuert wird, zu erheblichen Verletzungen oder sogar auch zum Tod führen, da die Druckwirkung sehr groß ist. Aus diesem Grund sind Erwerb, Besitz und das Führen von Schreckschusswaffen per Gesetz geregelt.

Ist eine Schreckschusswaffe legal?

Die Frage, die sich viele Interessierte vor dem Kauf einer solchen Waffe stellen, ist meist, ob eine Schreckschusspistole überhaupt erlaubt ist. Hier ist es wichtig zu wissen, dass in Deutschland nur bestimmte Schreckschusswaffen ohne waffenrechtliche Besitzerlaubnis erworben werden können.

Das sogenannte PTB-Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt spielt hier eine bedeutende Rolle. Mit diesem Siegel und der Angabe des Kalibers auf dem Verschluss darf eine Schreckschusswaffe frei erworben werden. Fehlt das PTB-Siegel oder entsprechen die Waffen nicht den Vorschriften der Richtlinie 91/477/EWG (Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69), gelten sie als scharf und der Besitz ist nur mit einer Waffenbesitzkarte erlaubt. Liegt diese nicht vor, ist der Besitz illegal und somit strafbar. Das Führen ist nur mit einem großen Waffenschein möglich.

Bei öffentlichen Veranstaltungen ist eine Schreckschusspistole laut Waffengesetz verboten.
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist eine Schreckschusspistole laut Waffengesetz verboten.

Auch für eine Schreckschusswaffe mit Siegel ist das Führen in der Öffentlichkeit, also außerhalb der eigenen Wohnung oder Geschäftsräume, nur mit einem Waffenschein erlaubt. Allerdings ist hier der Erwerb eines kleinen Waffenscheins ausreichend. In Deutschland gibt es per Gesetz keine Schreckschusswaffen, die ohne Waffenschein frei geführt werden dürfen.

Wird die Schreckschusswaffe nur transportiert, muss dies in einem verschlossenen Behältnis stattfinden. Der Transport sowie der reine Erwerb und Besitz ist ab 18 erlaubt.

Das Schießen in der Öffentlichkeit bedarf jedoch auch immer einer Genehmigung durch die zuständige Behörde. Ausnahmen von dieser Pflicht sind im § 12 des Waffengesetzes geregelt. So zählen zum Beispiel Notwehr und Notstand zu diesen Ausnahmen. Das Vertreiben von Vögeln sowie die Verwendung von Signalwaffen bei Rettungsübungen sind demnach ebenfalls gestattet.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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Kommentare

  1. Anon sagt:

    Naja, wenn ich die Wahl zwischen Knast oder Tod hätte würde ich lieber ersteres nehmen.
    Auch zwischen Knast oder eventuell Tod; würde ich immer noch beim ersten bleiben.

  2. Fatos sagt:

    Ich habe bestellt eine Schreckschusspistole is das Problem.
    Ich habe noch nicht Waffenschein
    Ich mochte beantragen Aber erst hab ich online gekauft

  3. Zorbas sagt:

    Freunde der Selbstverteidigung. Eine Schreckschusswaffe ist kein geeignetes Mittel, um sich verteidigen zu können. Bis der meist ungeübte die Waffe Schussbereit hält, ist bei einem unmittelbaren (und nur dann wäre es erlaubt) Angriff vorbei. Ihr überschätzt die täuschend echt aussehende Waffe und euch selbst. Wir zeigen besonders Frauen auf unserer Schießanlage was diese Waffe kann, was der „führende“ kann oder auch gerade nicht und was eine Alternative (Tierabwehrspray) in der Jackentasche wäre. Vorsicht, dass FÜHREN im Bus, Zug, Supermarkt, Kino, Restaurant etc. ist Strafbar! Lasst es sein mit dem kleinen Waffenschein. Er suggeriert falsche Sicherheit. Kaum einer weiß was §32-35 StGB regelt und wann diese exakt greifen. Think

  4. Philipp sagt:

    Hallo
    Wollte wissen ob ich meine Schreckschuss an Silvester ohne kleinen Waffenschein auf meinem Privatgrundstück abfeuern darf? Habe dazu viele aber keine Klaren antworten gefunden.
    Mit freundlichen Grüßen.

  5. Reuter sagt:

    Du musst dir dafür nicht einmal Schreckschuss Munition kaufen, es gibt leere 9mm Patronen die wie echte aussehen billig zu kaufen. Nennt sich Deko Patrone

  6. Nick sagt:

    Hi! Kurze Frage: Meine beste Freunde ist eine richtige Waffennärrin. Ich würde ihr gern eine Kette herstellen, an der drei polierte und versilberte 9 mm Patronen hängen (evtl. auch andere Kaliber). Kann ich als Nicht-Waffenschein- und Nicht-Waffenbesitzer 9 mm-Platzpatronen kaufen und sie Zuhause selbst verarbeiten? Theoretisch können es auch einfach nur Hülsen sein, allerdings wäre es cool, wenn sie vorn verschlossen wären (sieht besser aus) und ich weiß nicht, ob es solche leeren aber verschlossenen Hülsen gibt (sollen eben bis auf die Versilberung exakt wie scharfe Munition aussehen).

    Liebe Grüße!

  7. Sonzeu sagt:

    26.07.2019 Verurteilt.
    Februar auf einem Feldweg war mit meinem Bruder der einen Waffenschein besitzt. Hab ich die Schreckschusswaffe bekommen und Ein Schuss abgegeben .
    Mir wurde Vorgeworfen Verstoss gegen WafGez,Paragrph keine Ahnung wegen Führen in der Öffentlichkeit .
    Wie kann man die sache jetzt besser klären , hab mir Anwalt genommen und Berufung Eingeleitet.

  8. Mario S. sagt:

    Das Schießen mit einer SSW in der Öffentlichkeit , ist ohne Schießgenehmigung verboten! Bei Hochzeiten oder anderen Familienfeiern nur auf dem eigenen befriedeten Besitztum, sprich Grundstück. Man sollte natürlich auch hierbei die Anwohner und Nachbarn vorher darüber informieren, da es sonst schnell mal die Polizei auf den Plan rufen könnte, da der Schuß aus einer SSW auch als ein scharfer gewertet werden könnte! Ob das allerdings die genannten Personengruppen davon in Zukunft abhält…. ? Hauptsache Provozieren und Aufmerksamkeit erzeugen….

  9. Hoffmann, U. sagt:

    In den Nachrichten erscheinen oft ausländische Bürger, die mit Waffen auf offenen Wegen/Plätzen herumschießen; alles unter dem Siegel von Hochzeiten.

    Also geben diese doch die Gesetzeslage vor ?

  10. Kai sagt:

    Im Eigenheim falls Einbrecher ok draußen nur mit kleinem Waffenschein und die Waffe muss bedeckt getragen werden und zu Hause getrennt von munition falls kein Waffenschein am besten bei der Polizei einen beantragen zum Führen die belehren einen dann aich

  11. hugo sagt:

    mein Schwiegervater hat einen kleinen Waffenschein und besaß eine Röhm RG 8 mit Platzpatronen. Er ist jetzt in Heimpflege und wird nun kaum noch dieses Ding benötigen. Vermutlich hat er die Waffe noch nie benutzt, ist noch im Karton mit Beschreibung usw. Wenn ich das richtig verstehe, darf ich oder jeder andere die Waffe zu Hause aufbewahren. Ich habe aber kein Interesse + Bedarf. Wohin damit? Im Internet fand ich Preisangebote von 150-350 €, wenn ich den Typ eingebe. Ob das für eine Schreckschusswaffe korrekt ist, keine Ahnung. Frage daher auch, kann ich das Ding nun verkaufen? ggfs. versenden? Wie verhalte ich mich?? Danke für konkrete Hinweise.

  12. Alex sagt:

    Wenn ich den kleinen Waffenschein besitze, die waffe mit mir führe und auf eine öffentliche Veranstaltung gehe darf ich die Waffe solange in meinem Auto liegen lassen, bis ich wieder von der Veranstaltung komme?

  13. Marion sagt:

    Muss man eine Schreckschußpistole im Haus verschlossen aufbewahren, oder kann man sie „griffbereit“ (außerhalb der Erreichbarkeit von Kindern natürlich) aufbewahren?
    Ich habe auch den kleinen Waffenschein.

  14. Agit sagt:

    Hallo
    Ich bin 24 Jahre alt und bin stark interessiert eine Schreckschusswaffe mir anzulegen mit dem kleinen waffenschein.
    Meine Frage ist nun ob ich damit auf besonderen anlässen wie auf einer Hochzeit die Waffe aus Rituellem Zweck abfeuern darf ?

  15. Felix sagt:

    Muss ich um den kleinen Waffenschein zu behalten irgendwelche Prüfungen ablegen ? oder den in einem bestimmten Ryhtmus neu beantragen ?

  16. Sergeev sagt:

    Guten Morgen. Eine Frage ob ich mit Kleinewaffenschein die Waffe nach Belgium oder zb sp. Niederlande mitnehmen darf? Ist das auch Gesetzlich ??

  17. WoGe sagt:

    Kann man Reizgas-/Schreckschusspistolen mit PTB-Zulassung anonym (im Laden) kaufen? Also ohne einen Ausweis vorzulegen. Oder muss ein Händler die Anschriftsdaten erfassen?
    Eine Altersprüfung erübrigt sich bei meinem Aussehen (weit über 50) – Von mir aus wäre auch das Zeigen des Ausweises zur Prüfung ok. Ich möchte aber keine Daten in Karteien oder Adressverwaltungen hinterlassen. Bei unseren löcherigen Datensystemen habe ich da zu nichts und niemand Vertrauen bezüglich unerlaubter Weitergabe oder Mißbrauch

  18. Jannik B. sagt:

    Guten Tag,

    ich bin 25 Jahre alt und besitze eine Schreckschusspistole. Ich habe keinen Waffenschein oder ähnliches. Der Besitz ist ab 18 Jahren erlaubt.
    Meine Frage die ich mir stelle ist, ob ich sie in Notwehrsituationen auf Privaten Grundstück abfeuern darf

  19. Franz B. sagt:

    Darf ich meine legale Gaspistole im Auto mitführen und in Notwehr benutzen .
    Wenn eine Person meine Autotür aufreißt und mich angreift .
    Ich bin schon jahrelang im Besitz eines kleinen FWaffenscheins

    1. Peter M. sagt:

      Da Sie im Besitz eines kleinen Waffenscheins sind wäre das mitführen im Auto kein Problem. Ob Sie sich mit der Waffe im Notfall verteidigen dürfen ist eine andere Frage. Es hängt ganz davon ab wie die Lage ist. Wenn Sie wirklich in Gefahr sein sollten, sodass Ihr Leben oder das eines anderen gefährdet ist dürfen sie ihre Waffe ohne weiteres benutzen, da dies dann wirklich Notwehr wäre.

  20. Rina sagt:

    Guten Abend
    Ich überlege mir seit langem einen kleinen Waffen Schein zu besorgen ,eine Schreckschuss Waffe möchte ich im Haus haben
    Wir sind eine vierköpfige Familie wohnen in einen großen Einfamilienhaus
    Ich habe einfach Angst vor Überfällen und auch vieles mehr ,heut zu tage ist man nirgendwo sicher nicht mal im eigenen Haus
    Was müssen wir tun um sowas zu bekommen ?
    Wie kompliziert ist die sozusagen Prozedur dafür ?
    Dankeschön
    Rina

    1. Steve M. sagt:

      Erstmal.. Den kleinen Waffenschein kannst du bei der nächsten Polizei stelle für 60 Euro beantragen.. Und die Waffe inklusive Munition kannst du online bestellen.. Oder halt einfach im nächsten Waffen laden erwerben..

  21. Calvin sagt:

    Wie sieht das mit dem führen in der Öffentlichkeit aus ? Ist es legal, wenn ich Magazin in der linken und die Waffe in der rechten Hosentasche habe oder kann man dafür auch schon eine Strafe bekommen ?
    LG

    1. Robert sagt:

      mit kleinem waffenschein kann das magazin in der waffe verbleiben, die waffe kann ebenfalls durchgeladen sein, alles kein problem, eine strafe bekommt man da nicht, fehlt allerding der kleine waffenschein, siehts schon anders aus, dann muss zum transport einer gas/signalwaffe diese in einem festen verschlossene behältnis transportiert werden, ungeladen in originalverpackung mit extra schloss, kabelbinder oder klebeband ist da ausreichend

  22. Markus sagt:

    Das Tier verscheuchen wenn keine Gefahr davon ausgehen darfst du nicht. Deshalb ist es logisch, dass es im Fall einer Katze übertreiben wäre. Ein Hund kann aber sehr wohl ein Gefahr darstellen und über Wildschwein brauchen wir nicht reden. Auch Hirsche sind ggf. auch zweifelsfrei gefährlich in der Brunftzeit, auch wenn das wegen deren sanften und fluchtorientiertem Gemüt praktisch nicht vorkommt.

    Im Endeffekt muss man die das Gegenteil beweisen um dich bestrafen zu können.
    Trotzdem ist es ja öffentlich und bedarf daher des kleinen Waffenscheins.

  23. Philipp l. sagt:

    Darf ich in hinter mein Haus in meinem Garten die die knaller die für die schreckschuss gedacht sind abfeuern wenn wenn rechts und links Nachbarn habe?

    1. Marcel sagt:

      Ja. Befriedeter Besitztum. Sei aber so nett und vorallem schlau und sag es deinen Nachbarn. Sonst rufen diese meist die Polizei weil eine Schreckschusswaffe wirklich echt aussieht.

  24. Karl- Heinz K. sagt:

    Hallo,Frage kann und darf ich mit einer Pistole Ratten im Garten anschiessen und vertreiben

    1. Lars B. sagt:

      Wenn du Ratten Anschiesst oder verjagen willst … Jagst du die ja … hast du denn einen Jagtschein? Falls nein hast du doch schon deine Antwort …

  25. Marc sagt:

    Moin,

    ich gehe sehr viel in Wälder und auf sonstige Geh- und Wanderwege spazieren. Wenn mich aber im Wald oder auf einen dieser Wege ein Wildschwein oder anderes Wild oder sogar ein Wolf oder freilaufene Hunde/Katzen angreifen, darf ich dann mit einer Schreckschusspistole schießen, um das Tier zu verscheuchen, da ich ja dann in Gefahr bin und aus Notwehr schießen muss oder ist das nicht erlaub (mein Tierabwehrspray hat dieses Tier nicht abgehalten, mich weiterhin anzugreifen)?

    P.s.: Ich bin allerdings noch nicht im Besitz einer Schreckschusspistole oder Revolver, da ich diese Frage erstmal geklärt haben möchte.

    Vielen dank.

    Beste Grüße, Marc.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Marc,

      das Schießen außerhalb eines umfriedeten Privatgeländes ist auch mit Schreckschusswaffen einer Genehmigung. Bei Notwehr und Notstand ist dies üblicherweise auch ohne Genehmigung gestattet, allerdings ist es immer eine Einzelfallentscheidung, ob eine solche Situation vorlag und ob diese Situation auch anders gelöst hätte werden können. Informieren Sie sich am besten bei der zuständigen Waffenbehörde, was Sie in diesen Situationen dürfen und beachten müssen.

      – Die Redaktion

      1. David sagt:

        Wenn Marc aber ohne den kleinen Wattenschein auf den waldwegen oder ähnlichem spazieren geht, ist dieses kein befriedetes besitztum mehr und in dessen Folge ein führen der schreckschusswaffe.

        Da das führen dieser Waffe in Deutschland gem. dem WaffG verboten ist, wird dieses dann verfolgt.
        Tritt also der Fall der Notwehr/Nothilfe i.S.d. StGB nicht ein, greift die Ausnahme nach Paragraph 12 WaffG also auch nicht.

        Fazit: ohne notwehr/Nothilfe zieht das ganze im Falle einer Kontrolle durch die Polizei oder des zoll ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das WaffG nach sich!!!

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