Schreckschusswaffe: Ist das Waffengesetz hier relevant?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 18. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Schreckschusswaffen werden häufig illegal an Silvester benutzt.

Schreckschusswaffen sind in Deutschland weit verbreitet

Eine Schreckschusswaffe sieht echten Schusswaffen sehr ähnlich, verschießt jedoch keine Projektile.
Eine Schreckschusswaffe sieht echten Schusswaffen sehr ähnlich, verschießt jedoch keine Projektile.

Eine Schreckschusswaffe wird in Deutschland von vielen meist nicht als echte Waffe angesehen, da keine Projektile verschossen werden. Doch das Waffengesetz ist für Schreckschusswaffen eindeutig, auch diese werden als Waffen definiert.

Eine solche Pistole oder auch Revolver soll in den meisten Fällen zum Schutz oder zur Selbstverteidigung angeschafft werden, doch den wenigsten ist bekannt, welche waffenrechtlichen Voraussetzungen für den Erwerb oder das Führen dieser Waffen notwendig sind.

Wann ist das Führen einer Schreckschusswaffe erlaubt? Ist der Besitz einer Schreckschusspistole immer legal? Muss ein Waffenschein vorliegen oder gibt es auch freie Schreckschusswaffen? Diese und weitere Fragen beleuchtet der nachfolgende Ratgeber näher.

FAQ: Schreckschusswaffe

Was fällt unter den Begriff „Schreckschusswaffe“

In der Regel handelt es sich um Schusswaffen, die keine Projektile verschießen, sondern Reizgas oder Kartuschenmunition. Auch Leuchtraketen, Blitzknallsätze und Platzpatronen kann die Waffe verwenden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Fallen Schreckschusswaffen unter das Waffengesetz?

Waffen mit dem PTB-Prüfsiegel und der Angabe des Kalibers können frei erworben werden. Fehlt dieses oder entsprechen die Waffen nicht den Vorschriften des Richtlinie 91/477/EWG, ist der Besitz gemäß Waffengesetz nur mit einer Waffenbesitzkarte zulässig.

Ist das Führen in der Öffentlichkeit erlaubt?

Das Führen von Schreckschusswaffen mit Siegel ist mit einem kleinen Waffenschein möglich. Für alle anderen ist der große Waffenschein notwendig.

Was ist eine Schreckschusswaffe?

Üblicherweise ist eine Schreckschusswaffe eine Nachbildung von Schusswaffen wie Revolvern oder Pistolen, die keine Projektile verschießt, sondern mit Reizgas oder Kartuschenmunition funktioniert. Diese Waffen unterscheiden sich im Aussehen oft nur minimal von denen, die echte Munition benutzen. Der Aufbau einer Schreckschusswaffe verhindert jedoch, dass Projektile der jeweiligen Munition aus dem Lauf verschossen werden können.

Auch pyrotechnische Munition wie Leuchtraketen oder Patronen mit einem Blitzknallsatz können mit einer Schreckschusspistole bzw. einem Schreckschussgewehr verwendet werden. Allerdings muss bei einigen Arten dieser Munition beachtet werden, dass diese nicht frei verkäuflich sind und ein Munitionserwerbschein vorliegen muss.

Am bekanntesten dürfte die Schreckschusswaffe im Zusammenhang mit Platzpatronen sein. Diese Munition erzeugt einen lauten Knall. Ziel der Nutzung ist hier, einen Schreck bzw. eine Abschreckung durch das plötzliche Geräusch (den Schreckschuss) sowie durch das Aussehen der Schreckschusswaffe zu erzeugen.

Wie funktioniert eine Schreckschusspistole eigentlich?

Zum Führen einer Schreckschusspistole ist ein Waffenschein notwendig. In diesem Fall ein kleiner.
Zum Führen einer Schreckschusspistole ist ein Waffenschein notwendig. In diesem Fall ein kleiner.

Sowohl Platzpatronen als auch die Reizgasmunition verursachen, wie erwähnt, beim Abfeuern einen lauten Knall. Letztere verschießen dabei auch das Gas. Diese Wirkungsweise ist dem des Pfeffersprays ähnlich.

Bei der Reizgasmunition für eine Schreckschusswaffe wird üblicherweise zwischen drei Arten unterschieden. Hier gibt es CN- (Chloracetophenon), CS- (Chlorbenzylidenmalodinitril) und Pfeffer-Reizgaspatronen (Nonivamid). Wie weit das Gas verschossen werden kann, hängt vom Kaliber und der Füllung der Patronen ab. Wie beschrieben, verhindert der Aufbau der Schreckschusswaffe, dass echte Munition zum Einsatz kommt. Üblicherweise haben die Waffen sogenannte Sollbruchstellen, die einen Umbau zu einer echten Schusswaffe fast unmöglich machen.

Jedoch kann auch die Schreckschussmunition, wenn sie aus nächster Nähe abgefeuert wird, zu erheblichen Verletzungen oder sogar auch zum Tod führen, da die Druckwirkung sehr groß ist. Aus diesem Grund sind Erwerb, Besitz und das Führen von Schreckschusswaffen per Gesetz geregelt.

Ist eine Schreckschusswaffe legal?

Die Frage, die sich viele Interessierte vor dem Kauf einer solchen Waffe stellen, ist meist, ob eine Schreckschusspistole überhaupt erlaubt ist. Hier ist es wichtig zu wissen, dass in Deutschland nur bestimmte Schreckschusswaffen ohne waffenrechtliche Besitzerlaubnis erworben werden können.

Das sogenannte PTB-Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt spielt hier eine bedeutende Rolle. Mit diesem Siegel und der Angabe des Kalibers auf dem Verschluss darf eine Schreckschusswaffe frei erworben werden. Fehlt das PTB-Siegel oder entsprechen die Waffen nicht den Vorschriften der Richtlinie 91/477/EWG (Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69), gelten sie als scharf und der Besitz ist nur mit einer Waffenbesitzkarte erlaubt. Liegt diese nicht vor, ist der Besitz illegal und somit strafbar. Das Führen ist nur mit einem großen Waffenschein möglich.

Bei öffentlichen Veranstaltungen ist eine Schreckschusspistole laut Waffengesetz verboten.
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist eine Schreckschusspistole laut Waffengesetz verboten.

Auch für eine Schreckschusswaffe mit Siegel ist das Führen in der Öffentlichkeit, also außerhalb der eigenen Wohnung oder Geschäftsräume, nur mit einem Waffenschein erlaubt. Allerdings ist hier der Erwerb eines kleinen Waffenscheins ausreichend. In Deutschland gibt es per Gesetz keine Schreckschusswaffen, die ohne Waffenschein frei geführt werden dürfen.

Wird die Schreckschusswaffe nur transportiert, muss dies in einem verschlossenen Behältnis stattfinden. Der Transport sowie der reine Erwerb und Besitz ist ab 18 erlaubt.

Das Schießen in der Öffentlichkeit bedarf jedoch auch immer einer Genehmigung durch die zuständige Behörde. Ausnahmen von dieser Pflicht sind im § 12 des Waffengesetzes geregelt. So zählen zum Beispiel Notwehr und Notstand zu diesen Ausnahmen. Das Vertreiben von Vögeln sowie die Verwendung von Signalwaffen bei Rettungsübungen sind demnach ebenfalls gestattet.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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Kommentare

  1. Thomas F. sagt:

    Wieso ist eine täuschend echt aussehende Schreckschusspistole keine Anscheinswaffe, eine aus Plastik, in der sich nur eine Gaspatrone befindet, jedoch schon? Ich kann doch aus ein paar Metern Entfernung den Unterschied nicht erkennen!

  2. Heinrich sagt:

    Ich bin 93 Jahre und fahre mit meinem Dreirad sehr viel durch den Wald. Da man immer mehr von Wölfen die sich immer mehr ausbreiten hört möchte ich die Pistole zur Abschreckung benutzen falls ich in die Lage komme und ich angegriffen werde. Gruß H.

  3. Iris sagt:

    Ich möchte Schreckschusswaffen sammeln, kann ich das ohne weiteres machen oder brauche ich da ein WBS ?

  4. Maik sagt:

    Ich habe den kleinen Waffenschein wir Übernachten im Sommer oft im Garten. Darf ich meine Schreckschusswaffe bei einem Einbrecher abfeuern.

  5. Andreas sagt:

    Ich habe eine Schreckschusswaffe und den kleinen Waffenschein. Damit bin ich ja berechtigt, außerhalb meiner 4 Wände verdeckt die Waffe geladen und Zugriffsbereit tragen zu dürfen. Jetzt bin ich unterwegs, habe meine Waffe dabei und komme jetzt in eine öffentliche Veranstaltung, wo ich ja die Waffe nicht führen darf. Wenn ich jetzt die Waffe in ein verschlossenes Behältnis tue, darf ich dann weiter durch die öffentliche Veranstaltung laufen, oder muß ich Umwege gehen? Ich habe einen mit 2 Zahlenschlösser verschließbaren Waffenkoffer und seit gestern habe ich eine Bauchtasche zum verdeckten Tragen einer Schreckschusswaffe, die wie der Waffenkoffer mit einem Zahlenschloss gesichert werden kann. Darf ich dann auch mit dieser Bauchtasche die mit dem Zahlenschloss gesichert ist, dann weiter durch die öffentliche Veranstaltung gehen, oder muß ich auch damit einen Umweg gehen? Wäre nett, da mal eine Information zu bekommen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andreas

  6. Volker sagt:

    Schreckschusswaffen sind aus Zinkspritzguss und lassen sich gut einschätzen dann kann man was anderes draus machen ich brauche sowas nicht und würde nicht mit sowas rumlaufen aber einschmelzen gerne

  7. Heiner sagt:

    Der Kleine Waffenschein wird lediglich für Waffen mit PTB-Kennzeichnung ausgestellt.
    Stellt sich die Frage, ob das Führen von Waffen erlaubt ist, die den Vorschriften des Richtlinie 91/477/EWG entsprechen (WaffG, Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4), Unterabschnitt 2, Nr. 1.3b), oder ist lediglich der Erwerb und Besitz legal?

  8. Steffen sagt:

    Nix „verdeckt“ tragen. Im Text steht doch: Abgeschlossener Behälter!
    Und wofür willst Du in Deutschland ne Schreckschusspistole mit Dir rumschleppen?
    Ist das n Fetisch oder willst Du nur angeben?

  9. TomTom sagt:

    Das ist so falsch. Eine Schreckschußwaffe, egal wo, darf nur in Notwehr, oder Abwehrsituationen, sowie zum verscheuchen von Vögeln benutzt werden. Ein lustiges drauflosknallen (außer an Silvester sofern von der Gemeinde genehmigt) ist nicht erlaubt.

  10. SQOR sagt:

    Wenn möglich Videoaufnahme und Polizei rufen

  11. Lolo sagt:

    Das sagt eigentlich aus das du die Waffe nur im öffentlichen raum verdeckt tragen darfst. Wenn du einkaufen gehst, dann ist es kein Öffentlicher Raum mehr, da der Supermarkt ja nicht dem Staat gehört. Zudem ist es auch nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln gestattet eine zu tragen.

  12. Lolo sagt:

    Also ich würde versuchen mit dem Nachbarn zu sprechen und ihm erklären das es ihnen Angst macht und das für ihren Hund sehr stresst. Wenn das nicht geht einfach mal von der Polizei beraten lassen und die Fragen was man dagegen machen könnte und das mit Grundstück ist wurscht da er ja dort wohnt und wenn seine Mom (Vermieter) nichts dagegen hat, dann ist das so.

  13. Kunderbunt sagt:

    Auf Veranstaltungen darfst du sie nicht führen. Ansonsten verdeckt tragen.

  14. Dd sagt:

    Hallo ich habe einen kleinen waffenschein und bin im besitzt einer schreckschuss Waffe also kann ich die schreckschuss Waffe mit mir führen aber sie muss versenkt sein das passt auch sie were immer unter mein pullover nt zu sehen. Mann darf grundsetzlich die Waffe nt auf öffentlichen Veranstaltungen mit führen oder ähnliches, meine Frage ist jetzt darf ich sie aber wenn ich mal abends unterwegs bin oder allgemein in einem einkaufladen gehen möchte oder mal im caffe sitze oder sogar normal einkaufen gehe sie bei mir haben?

  15. Lotta sagt:

    Hallo Vielleicht könnt Ihr mir helfen. Unser Nachbar feuert regelmäßig seine Schreckschusspistole ab um mir Angst zu machen. (Das Grundstück gehört derMutter von seiner Freundin. Die Mutter hat in ihrem Haus eine Wohnung an die beiden vermietet. Also gehört den beiden das Grundstück nicht. Wir haben nur Stress mit den beiden. ) Er feuert Signalmunition und Platzpatronen ab. Meine Hunde haben fürchterlichen Stress und ich fühle mich nicht mehr sicher. Was kann man dagegen machen

  16. Maggy sagt:

    Hallo, meine Frage Wäre folgende: Ich habe auf dem Dachboden eine Gaspistole gefunden und möchte diese nun entsorgen. Kann ich diese Waffe bei der Polizei abgeben ohne dabei selbst mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten? Die Waffe muss so ca. 30 Jahre alt sein.

  17. Alexander sagt:

    Ich habe einen kleinen Waffenschein. Darf ich mit der Waffe welche im Holster unter dem T-Shirt ist einkaufen gehen,? Meiner Familie wurde des öfteren Gewalt angetan und auch gedroht.

  18. L m v e sagt:

    Wie sie es aus bei dem führen ohne den kleinen Schein, in einem Gemeinschafträumen zbs Treppenhaus Keller waschküche Dachboden . In einen 6 Parteien haus als Mieter, auch das Grundstück ums haus selbst ?

  19. Arseny sagt:

    Hallo ,könnte man ein Hund was dich angreift mit einer Schreckschusspistole verscheuchen?
    LG

    Arseny

  20. otto sagt:

    Schreckschusswaffen sind nutzlos da man sie nicht führen darf da es ein verstoß gegen das Waffengesetzt ist.
    zu dem kann man versuchen sich selbst zu Verteidigen ist aber auch nicht gut, da die Polizei früher oder später dich Als Täter abstempelt und du noch eine Strafverfahren bekommst. selbst wenn du schwer Verletzt am Boden liegst die Polizei sag immer du bist Schuld du bist der Täter

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