Auto zuparken: Ist dies strafbar?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 15. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Header Zuparken

Eingeparkt: Was kann ich tun?

Welche gesetzlichen Vorschriften zum Halten und Parken gelten, definiert in Deutschland die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Dies soll insbesondere gewährleisten, dass die verschiedenen Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge nicht wahllos irgendwo abstellen und den Verkehr dadurch behindern. Dennoch kommt es im Alltag immer wieder dazu, dass unachtsame Autofahrer ihr Fahrzeug vorschriftswidrig abstellen und somit zum Beispiel eine Einfahrt zuparken. Welche Sanktionen in einem solchen Fall drohen, klärt der nachfolgende Ratgeber.

Aktuelle Bußgeldtabelle zum Thema „Zuparken“

TBNR
Tat­be­standBuß­geld (€)
Punkte
112292Sie park­ten im Bereich einer Ein- bzw. Aus­fahrt.
10
112293Sie park­ten im Bereich einer Ein- bzw. Aus­fahrt und behin­derten Andere.
15
112294Sie park­ten länger als 3 Stun­den im Bereich einer Ein- bzw. Aus­fahrt.
20
112295Sie park­ten länger als 3 Stun­den im Bereich einer Ein- bzw. Aus­fahrt und behin­derten Andere.
30
112464Sie parkten unzu­lässig in der zwei­ten Reihe.55
112665Sie park­ten unzu­lässig in der zwei­ten Reihe und behin­derten Andere.801
112666Sie park­ten länger als 15 Minu­ten unzu­lässig in der zwei­ten Reihe.
851
112667Sie park­ten länger als 15 Minu­ten unzu­lässig in der zweit­en Reihe und behin­derten Andere.901
112668Sie park­ten länger als 15 Minu­ten unzu­lässig in der zweit­en Reihe und ge­fähr­deten Andere.901
112669Sie park­ten länger als 15 Minu­ten unzu­lässig in der zweit­en Reihe. Es kam zu einem Unfall.1101
112216Sie park­ten vor oder in einer Feuer­wehr­zu­fahrt.55
112612Sie park­ten vor oder in einer Feuer­wehr­zu­fahrt und behin­derten Rettungs­fahr­zeuge im Ein­satz.1001

Bußgeldrechner für Parkverstöße

FAQ: Zuparken

Wann ist von „Zuparken“ die Rede?

Dies ist der Fall, wenn Dritte so parken, dass Sie eine Parklücke bzw. Einfahrt nicht mehr verlassen können.

Was kann ich unternehmen, wenn ich zugeparkt wurde?

In einem solchen Fall besteht ggf. die Möglichkeit, ein Abschleppunternehmen zu rufen. Was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie hier.

Mit welchen Sanktionen müssen Autofahrer rechnen, die andere zuparken?

In der Regel droht in diesem Fall ein Verwarngeld von 10 bis 55 Euro. Abhängig von den Tatumständen kann die Geldsanktion aber auch höher ausfallen. Die konkreten Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Im Video: Falschparker abschleppen lassen

Wann können Sie Falschparker abschleppen lassen? Erfahren Sie es im Video.
Wann können Sie Falschparker abschleppen lassen? Erfahren Sie es im Video.

Auto zugeparkt: Was die Gesetze besagen!

Mit welchen Sanktionen müssen Autofahrer rechnen, die andere zuparken?
Mit welchen Sanktionen müssen Autofahrer rechnen, die andere zuparken?

Wer auf deutschen Straßen am öffentlichen Verkehr teilnehmen will, muss sich dabei an vielfältige Vorschriften halten. Das wichtigste Regelwerk stellt dabei die StVO dar. Denn diese enthält neben Vorgaben für konkrete Situationen auch allgemeine Grundregeln, an die sich alle Verkehrsteilnehmer halten müssen. Doch was besagt der Gesetzestext zum Zuparken? In § 1 Abs. 2 StVO heißt es:

Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Demnach verstoßen Autofahrer, die andere Verkehrsteilnehmer zuparken, gegen die geltenden Verkehrsregeln. Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber in § 12 StVO verschiedene örtliche Gegebenheiten vor, in denen es grundsätzlich untersagt ist, ein Fahrzeug abzustellen. Dies ist unter anderem vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten sowie vor Grundstücksein- und -ausfahrten der Fall.

Autofahrer, die sich nicht an diese Parkverbote halten oder andere Verkehrsteilnehmer behindern, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die Sanktionen nach sich zieht. Was dabei im Einzelnen drohen kann, ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog.

Was besagt der Bußgeldkatalog zum Zuparken?

Für das Zuparken von Einfahrten oder auch das Parken in der zweiten Reihe sieht der Bußgeldkatalog in den meisten Fällen Verwarngelder zwischen 10 und 55 Euro vor. Höhere Sanktionen drohen allerdings, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, ein Unfall geschieht oder Sie eine Feuerwehrzufahrt zuparken und dadurch den Einsatz der Rettungskräfte behindern. In diesem Fall sieht der Gesetzgeber ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und mehr sowie einen Punkt in Flensburg vor. Darüber hinaus wird diese Ordnungswidrigkeit als B-Verstoß gewertet und kann sich somit auf die Probezeit auswirken.

Zudem besteht auch die Möglichkeit, dass eine Person, die ein Auto zugeparkt hat, wegen Nötigung angezeigt wird. Gemäß § 240 Strafgesetzbuch (StGB) liegt diese Straftat vor, wenn jemand Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. Verschiedene Gerichte – wie etwa das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 21. November 2017 (Az. 14 K 6193/17) – sahen diese Tatmerkmale als gegeben. Für Nötigung und somit Zuparken kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe drohen

Übrigens! Fahrzeugführer, die mit Ihrem Pkw oder Lkw einen Blitzer zuparken und somit eine weitere Geschwindigkeitsmessung verhindern, begehen keine Straftat. Zu dieser Einschätzung kam der Bundesgerichtshof am 15. Mai 2013 (Az. 1 StR 469/12). Demnach stellt in einem solchen Fall das Zuparken weder eine Nötigung noch eine Störung öffentlicher Betriebe dar.

Privater Parkplatz zugeparkt: Können Sie abschleppen lassen?

Garageneinfahrt oder Privatparkplatz zugeparkt: Was ist zu tun?
Garageneinfahrt oder Privatparkplatz zugeparkt: Was ist zu tun?

Wenn andere Fahrer Sie zuparken, ist dies meist sehr ärgerlich, schließlich werden Sie dadurch unnötig aufgehalten und es besteht die Gefahr, dass Sie wichtige Termine verpassen. Daher fragen sich viele Autofahrer, deren Einfahrt oder Garage zugeparkt wurde: „Was kann ich tun?“

Hierbei gilt es grundsätzlich zu unterscheiden, ob Sie im öffentlichen Straßenverkehr an der Wegfahrt gehindert werden oder ob Ihr privater Stellplatz zugeparkt ist. Denn nur auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen findet in Deutschland die StVO Anwendung, weshalb Sie sich bei Verstößen an das Ordnungsamt und die Polizei wenden können. Diese können dann ein Abschleppunternehmen rufen und das widerrechtlich abgestellte Fahrzeug entfernen lassen.

Anders sieht es hingegen aus, wenn Dritte Sie auf privatem Grund zuparken, denn in diesem Fall sind die Behörden nicht zuständig. Sie können also selbst entscheiden, ob Sie sich an einen Abschleppdienst wenden. Allerdings müssen Sie die Kosten für diesen in der Regel vorstrecken und später versuchen, diese vom Falschparker erstattet zu bekommen. Möchte dieser nicht zahlen, landen die Parteien nicht selten vor Gericht und Sie müssen nachweisen, dass das Abschleppen durch das Zuparken auch tatsächlich nötig war. Beweisfotos und Zeugenaussagen können hier helfen.

Video: Gilt ein Mindestabstand beim Parken?

Erfahren Sie in diesem Video, wie viel Abstand beim Parken einzuhalten ist!
Erfahren Sie in diesem Video, wie viel Abstand beim Parken einzuhalten ist!

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (22 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Auto zuparken: Ist dies strafbar?
Loading...

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder